Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

US-Kartellrechtsklage gescheitert: Meta entkommt seiner Zerschlagung


Meta hat vor einem US-Gericht einen wegweisenden Erfolg errungen. In einem Kartellrechtsverfahren entschied gestern ein US-Bundesrichter, dass der US-Konzern bei der Übernahme der damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Meta, das der Gründer Mark Zuckerberg im Jahr 2004 als Facebook in die Welt setzte, habe keine Monopolstellung inne, urteilte der Richter des U.S. District Court im District of Columbia. Eine von der klagenden Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) geforderte Zerschlagung des Social-Media-Konzerns ist damit vorerst vom Tisch.

Die vor knapp fünf Jahren eingereichte Klage hatte Meta unterstellt, seine Marktmacht im Bereich sozialer Medien missbraucht zu haben. Um diese dominante Stellung abzusichern, habe sich der Konzern seine damals schärfsten Konkurrenten einverleibt – erst den Photo-Dienst Instagram für eine Milliarde US-Dollar im Jahr 2012, zwei Jahre später den Messenger WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar.

Völlig veränderte Marktsituation

Diesem Argument wollte sich der Richter nicht anschließen, zu sehr habe sich zwischenzeitlich die Lage geändert. Mit Anbietern wie TikTok, YouTube und anderen herrsche ausreichend Wettbewerb: „TikTok – von Meta als schärfster Konkurrent angesehen – betrat erst vor sieben Jahren den Markt“, schrieb Richter James Boasberg in seinem Urteil, und habe den Markt seitdem überrannt.

Entsprechend sei der Vorwurf der FTC, Meta habe dem Wettbewerb geschadet, nicht nachvollziehbar. So beharre die Handelsbehörde weiterhin darauf, dass „Meta mit denselben alten Konkurrenten wie im vergangenen Jahrzehnt konkurriert, dass das Unternehmen in diesem kleinen Marktsegment eine Monopolstellung innehat und diese durch wettbewerbswidrige Übernahmen aufrechterhalten hat“, so der Richter. Diese Behauptungen habe die Behörde nicht belegen können.


Bild von einem Plakat. Daneben Text: Kunstdrucke kaufen.

Die Klage hatte fast von Beginn an mit Gegenwind zu kämpfen. Eingereicht hatte sie die FTC im Jahr 2020, in der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Kaum ein halbes Jahr später hat der gleiche Richter die Klage verworfen, weil es der Behörde nicht gelungen sei, eine Monopolstellung Metas nachzuweisen. Ausgestattet mit robusteren Argumenten reichte die FTC die Klage erneut ein, diesmal unter der Federführung der von Joe Biden neu bestellten FTC-Chefin Lina Khan.

Schwer nachweisbare Hypothese

Doch schon damals warnten manche Beobachter:innen, dass die teils neuartigen Argumente der Behörde einen schweren Stand vor Gericht haben würden. Demnach sei der Nachweis der Hypothese schwierig, dass Meta nicht so dominant geworden wäre, wenn es die konkurrierenden Anbieter nicht übernommen hätte.

In einer Stellungnahme begrüßte der Konzern das Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, so Metas Top-Juristin Jennifer Newstead. Die FTC prüft noch, Berufung gegen das Urteil einzulegen, die Chancen stehen Beobachter:innen zufolge jedoch schlecht. Meta dürfte das Urteil als Zeichen interpretieren, ungestört weiter andere Tech-Firmen zu übernehmen.

Für Kritiker:innen des Unternehmens und der gegenwärtigen Verhältnisse im digitalen Raum ist die Entscheidung eine herbe Niederlage – zumal der Ansatz, gegen die Übermacht von Big Tech gerichtlich statt gesetzgeberisch vorzugehen, zu einem guten Teil der Dysfunktionalität des US-Kongresses geschuldet ist.

Obwohl die Debatte, ähnlich wie in Europa und anderen Weltregionen, über den besten Regulierungsansatz der Branche seit geraumer Zeit tobt, ist es den US-Abgeordneten bis heute nicht gelungen, etwa mit EU-Digitalregeln vergleichbare Gesetze zu beschließen. Das fordert nun der ehemalige FTC-Regulierer Alvaro Bedoya: „Wenn die Gerichte die Macht von Meta nicht einhegen können, muss nun der Kongress handeln.“

Neben diesem Verfahren laufen derzeit noch eine Reihe weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen in den USA rund um große Tech-Konzerne, darunter Wettbewerbsklagen gegen Amazon und Apple. Zuletzt hatte jedoch ein Bundesrichter, trotz einer von ihm festgestellten Monopolstellung des US-Konzerns auf dem Markt für Online-Suche, eine Zerschlagung des Unternehmens abgelehnt.

Zugleich steht ein finales Urteil in einem anderen Verfahren gegen Google aus. Auch in diesem Fall attestierte eine Bundesrichterin dem Unternehmen ein Monopol, diesmal im Markt für Online-Werbung. Abhilfemaßnahmen will sie in den kommenden Monaten vorstellen.

Kampf gegen Big Tech auch in der EU

Letzterer Fall dürfte potenziell mehr Einfluss auf die Debatte in der EU haben, sagt die Ökonomin Aline Blankertz von der Nichtregierungsorganisation Rebalance Now. Erst im September hat die EU-Kommission ebenfalls festgestellt, dass Google seine Marktmacht in der Online-Werbung missbraucht hat. Abgeschlossen ist das Verfahren jedoch noch nicht, auch hier steht eine Zerschlagung zur Debatte.

„Die EU hat im hiesigen Verfahren von Google einen klar unzureichenden Vorschlag bekommen, um Adtech-Interessenkonflikte zu lösen, und wartet nun vermutlich auf die US-Entscheidung“, sagt Blankertz. Daher gebe es weiterhin auf beiden Seiten keine finale Absage an Zerschlagungen. Allerdings sei die politische Unterstützung aktuell bestenfalls zurückhaltend, so Blankertz: „In den USA stehen Big Tech weiterhin unter Trumps Schutz und die EU verhält sich weitgehend unterwürfig und vermeidet eine Konfrontation.“

Angesichts der aktuellen Deregulierungsbestrebungen auf EU-Ebene sei bemerkenswert, „dass der Digital Markets Act als praktisch einzige Regulierung positiv hervorgehoben wird, auch gestern beim deutsch-französischen Gipfel“, sagt die Ökonomin. Das wenige Jahre alte EU-Digitalgesetz sieht Zerschlagungen als Möglichkeit vor, wenn Unternehmen systematisch gegen ihn verstoßen.

Ein Automatismus sei dies jedoch nicht, zudem gehe es eher um „einen Horizont von Jahren als von Monaten“, dämpft die Expertin die Erwartungen. Doch das Thema Durchsetzung von Wettbewerbsrecht, das strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung beinhaltet, „ist sicher nicht vom Tisch“, sagt Blankertz.



Source link

Datenschutz & Sicherheit

Kritische Lücke in Automatisierungstool: n8n erlaubt Codeschmuggel


Die No-Code-Automatisierungslösung n8n erfreut sich großer Beliebtheit, erlaubt sie doch auch Programmieranfängern, mit einem grafischen Werkzeug komplexe Abläufe einzurichten, API-Anfragen zu stellen und LLMs automatisiert zu nutzen. Vier kritische Sicherheitslücken, eine davon gar mit der Maximalwertung von 10 Punkten, verleiden Systemverwaltern jedoch aktuell die Freude an dem Werkzeug. Experten sind uneins, wie kritisch die Lücke ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wenn Sicherheitslücken mit griffigen, möglichst gruselig klingenden Namen auftauchen, ahnt der geneigte Leser oft nichts Gutes, so auch bei „Ni8mare“. So nannte die Sicherheitsfirma Cyera den Fehler mit der CVE-ID CVE-2026-21858 und stufte ihn als kritisch ein – nebst CVSS-Maximalwertung von 10. Sobald ein per n8n erstelltes Webformular aus dem Web zugänglich ist, sei es Angreifern möglich, beliebige Dateien des n8n-Servers auszulesen.

Doch eine neue Analyse der Lücke durch Horizon3.ai relativiert das Risiko: Zwar sei die Sicherheitslücke tatsächlich vorhanden und aus der Ferne ausnutzbar, doch gebe es mehrere Vorbedingungen, die bei keinem Kunden des Unternehmens erfüllt seien. So fehle es meist an einer Möglichkeit, die gewonnenen Daten zu exfiltrieren. Admins sollten ihre n8n-Instanzen flicken, Panik sei jedoch unangebracht.

Zusätzlich zu „Ni8mare“ gibt es noch „N8scape“ (CVE-2025-68668, CVSS 9,9, kritisch), eine bereits in der Weihnachtszeit publizierte Lücke, die angemeldeten Nutzern ungeplant erlaubt, Python-Code auf dem n8n-Hostsystem auszuführen. Dafür müssen sie jedoch ausreichend Berechtigungen besitzen, um Arbeitsabläufe zu erstellen oder zu verändern. Ebenfalls ungeplante Codeausführung bietet CVE-2027-21877 (CVSS 9,9, kritisch).

Die aktuell größte Gefahr geht jedoch von einer Lücke aus, die gar nicht als kritisch ausgewiesen ist: CVE-2025-68613 stellt zwar mit einem CVSS-Punktwert von 8,8 „nur“ eine „hohe“ Gefahr dar, lässt sich aber mit „Ni8mare“ verknüpfen, wie ein „Proof of Concept“-Exploit (PoC) beweist. Setzt man diesen auf eine verwundbare n8n-Instanz an, so lassen sich nicht nur Dateien des Hostsystems auslesen, sondern zusätzlich beliebige Systemkommandos ausführen (Remote Code Execution, RCE). Die abwiegelnde Analyse von Horizon3.ai mag also für „Ni8mare“ allein stimmen, erweist sich aber im Zusammenspiel mit einer zusätzlichen Sicherheitslücke als trügerisch.


PoC für n8n-Lücke CVE-2026-21858 + CVE-2025-68613

PoC für n8n-Lücke CVE-2026-21858 + CVE-2025-68613

Bin ich drin? Das war ja einfach! Dieser Exploit verkettet zwei Sicherheitslücken zur Codeausführung bei n8n, hier in einem Docker-Container.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wer n8n auf eigenen Systemen einsetzt, etwa als Docker-Container, sollte direkt ein Update auf Version 2.0.0 erwägen. Zwar sind einige der kritischen Sicherheitslücken auch in Versionen des 1.x-Baums behoben, doch dessen Produktunterstützung endet bald: Am 15. März 2026 ist Schluss, drei Monate nach Veröffentlichung von n8n 2.0.0.

Neben den vier kritischen Lücken finden sich in der Sicherheitslücken-Übersicht auf GitHub weitere Sicherheitsprobleme, die in den letzten Tagen und Wochen bereinigt wurden.

n8n ist eine deutsche Start-up-Erfolgsgeschichte. Das Projekt gewann kürzlich mit einem Zuwachs von 112.400 GitHub-Sternen im Jahr 2025 die „Rising Stars“ des beliebtesten JavaScript-Projekts, die dahinterstehende n8n GmbH gilt nach einer neunstelligen Finanzspritze als „Einhorn“ mit einer Bewertung von 2,5 Milliarden US-Dollar.


(cku)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Kein Patch im BMW: ”Pwn My Ride“-Lücke in CarPlay und AirPlay bleibt bestehen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Kein Patch trotz teurem Schlitten: BMW hat sich offenbar dazu entschlossen, für seine Car-Entertainment-Systeme keine Fehlerbehebungen für die sogenannte Pwn-My-Ride-Lücke an die Kundschaft zu geben. Das im Frühjahr 2025 entdeckte Problem ist massiv, betrifft Apples Streamingprotokoll AirPlay sowie bei Fahrzeugen auch CarPlay – und kann zur Übernahme ganzer Geräte genutzt werden. Apple hatte seine eigene Hardware verhältnismäßig schnell gepatcht, doch viele Anbieter von Unterhaltungselektronik mit AirPlay- und CarPlay-Fähigkeit zogen entweder nicht nach oder brauchten Monate. Im September hieß es etwa, dass noch zahlreiche Autohersteller betroffen sind. Unklar war zum damaligen Zeitpunkt, welche Marken Patches ganz unterlassen. Das wird nun langsam deutlich.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Mac & i-Leser, der einen BMW i3s besitzt, der im Februar 2024 übernommen wurde, versuchte seit vielen Monaten, eine Antwort vom Hersteller zu bekommen. Nachdem bei Werkstatt und Kundenservice wenig auszurichten war, wendete er sich an das BMW-Beschwerdemanagement. Das Ergebnis war ernüchternd. Zwar räumte BMW ein, dass das Fahrzeug von der grundsätzlichen Lücke (CVE-2025-24132) betroffen ist. Allerdings sieht der Konzern keine Gefahr.

Man habe das Leck „kurz nach Veröffentlichung“ von „unseren Experten“ prüfen lassen. Dabei ergab sich dann Folgendes: „Die gemeldete Sicherheitslücke erfordert, dass ein Angreifer mit einem böswilligen Gerät aktiv eine Kopplung mit der Headunit des Fahrzeugs via Bluetooth durchführt.“ Dieser Kopplungsprozess setzte sowohl eine direkte Initiierung aus dem Kopplungsmenü des Fahrzeugs als auch eine PIN-basierte Validierung voraus. „Dieser mehrstufige Prozess stellt sicher, dass eine unbeabsichtigte oder unautorisierte Kopplung praktisch ausgeschlossen [ist].“ Angesichts dieser „strengen Voraussetzungen“ wird „das Sicherheitsrisiko für unsere Kunden als äußerst gering“ eingeschätzt.

Und da das Ausnutzen der Sicherheitslücke „von unseren Security-Experten als äußerst gering eingeschätzt“ wurde, sei eben „kein weiteres Software-Update für Ihr Fahrzeugmodell geplant“. Er hoffe, „dass diese Erklärung Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die bestehenden Maßnahmen zum Schutz der Kundensicherheit bietet“, so der Bearbeiter weiter. Der Mac & i-Leser ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: „Für meine Wenigkeit trägt das Verhalten von BMW nicht zur Kundenbindung bei.“

Tatsächlich lässt sich die Entscheidung BMWs nur schwer nachvollziehen. Zur Anwendung eines potenziellen Exploits – also der Übernahme des Car-Entertainment-Systems mit möglicherweise schweren Folgen – reicht es aus, physischen Zugriff (also samt Schlüssel) auf das Fahrzeug zu haben. Die Kopplung ist weder durch ein Nutzerpasswort geschützt noch auf andere Art – das kennt man etwa aus Mietfahrzeugen, in denen zig Bluetooth-Profile zu finden sind. BMW reagierte auf eine Anfrage an die Pressestelle zunächst nicht. Mit „Pwn My Ride“ ist ein Root-Zugriff auf das Unterhaltungssystem samt aller sich daraus ergebender Möglichkeiten verbunden: Von der Manipulation des Systems über das Abgreifen von Daten bis zu Spionage. Die Firma Oligo, die das Problem entdeckt hat, veröffentlichte dazu mehrere recht beeindruckende Beispiele, die auch über CarPlay laufen.

Weiterlesen nach der Anzeige


(bsc)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Mediaplayer VLC: Aktualisierte Version stopft zahlreiche Lücken


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das VideoLAN-Projekt hat mit den Versionen 3.0.22 und 3.0.23 des VLC Player diverse Sicherheitslücken beim Verarbeiten von unterschiedlichen Medienformaten ausgebessert. Wer die Software zum Streamen und zur Medienwiedergabe einsetzt, sollte auf die jüngste Version aktualisieren.

Weiterlesen nach der Anzeige

In einer Sicherheitsmitteilung erörtert das VideoLAN-Projekt die Sicherheitslücken, die VLC 3.0.22 bereits schließt. Die Schwachstellen können VLC abstürzen lassen, die Entwickler schließen jedoch nicht aus, dass sie sich verknüpfen lassen, um Schadcode auszuführen oder Nutzerinformationen preiszugeben. Immerhin haben sie keine Hinweise darauf, dass die Lücken bereits missbraucht würden.

Die Schwachstellen betreffen die Verarbeitung der Formate und Verarbeitungsmodule MMS, OggSpots, CEA-708-Untertitel, ty, CVD-Untertitel, Ogg-Demuxer, WebVTT, NSV-Demuxer, SRT-Untertitel, ASF, MP4-Demuxer, SPU-Decoder, SVCD-Untertitel-Decoder, tx3g-Untertitel-Decoder und schließlich den Audio-Ausgabe-Puffer auf dem Stack. In den News listen die Programmierer in den Änderungen zwischen VLC 3.0.22 und 3.0.21 unter „Security“ noch weitere Schwachstellen auf und merken an, dass auch diese Liste nicht erschöpfend ist.

Die jüngere Version VLC 3.0.23 ist laut Release-Notes nur ein kleines nachgeschobenes Fix-Release. Allerdings korrigiert auch sie einige weitere Sicherheitslücken, wie in den VLC-News nachzulesen ist. Etwas stakkatoartig listen die Entwickler dort auf, dass sie eine „Null Deref“ in libass behoben haben, was vermutlich eine Null-Pointer-Dereferenzierung meint. In den Modulen zur Verarbeitung von Theora und CC-708 gab es offenbar undefinierte Shifts, in Daala hingegen einen Integer-Überlauf. Der h264-Parser konnte in eine Endlosschleife geraten. Zudem korrigierten sie darin einen Pufferüberlauf in PNG sowie mehrere „Format-Überläufe“.

Auf der Download-Seite von VLC steht die Software vorkompiliert für diverse Plattformen zum Herunterladen bereit. Inzwischen wurde die Software 6 Milliarden Mal heruntergeladen; die Entwickler planen zudem die Ergänzung von lokalen KI-Funktionen.


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Beliebt