Künstliche Intelligenz
Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig
Im Zweifel geht das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass US-Behörden „bei der Gewinnung (von Beweismitteln) die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes“ beachten. Daher weist das BVerfG die Beschwerde eines mit US-Rechtshilfe in Deutschland Verurteilten als unzulässig zurück.
Hintergrund des Verfahrens ist die vermeintlich verschlüsselnde App AN0M (auch ANOM), auf die mehr als zehntausend Verdächtige hereingefallen sein sollen. Tatsächlich steckten Strafverfolger aus Australien, den USA und einem nicht bekannten EU-Mitgliedsstaat dahinter. Die Verdächtigen glaubten, einen besonders sicheren Kommunikationsdienst zu nutzen, zahlten dafür Gebühren, gingen aber in die Falle. Ihre Chats wanderten von der App zum dem EU-Mitglied, von dort zum FBI, und dann von dort wieder an europäische Strafverfolger, darunter in Deutschland und auch Österreich.
Auf Grundlage ihm zugeordneten Chats wurde ein Mann vom Landgericht Mannheim wegen Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt. Durch die heimliche Überwachung und die mangelnde Offenlegung, wer die Chat-Inhalte wie erhoben und ihm zugeordnet hat, erachtete er sich in seinem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wandte sich an das BVerfG.
Nicht zur Entscheidung angenommen
Dieses hat nun kurzen Prozess gemacht und die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei nicht schlüssig und schüre keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwertung der AN0M-Daten, sagen die drei Richter. Ob der unbekannte EU-Staat durch die Datenweitergabe an das FBI sein eigenes Recht gebrochen hat, sei für ein etwaiges Beweisverbot in Deutschland unerheblich. Entscheidend sei das Verhalten jenes Staates, der Deutschland die Daten gegeben habe, in diesem Fall die USA. Und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA „bei der Gewinnung der Beweismittel die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes verletzt haben könnten“.
Etwaige Verletzung von US-Recht spiele wiederum keine Rolle, weil es bei der außerhalb der USA erfolgten Überwachung nicht anzuwenden sei. Schließlich weist das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass es, auch unabhängig vom konkreten Fall, keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die bei AN0M geernteten Daten nach deutschem Verfassungsrecht grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterlägen. Das Az. des Beschlusses vom 23. September 2025 lautet 2 BvR 625/25.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Apple-CEO Tim Cook könnte kommendes Jahr aufhören
Apple bereitet sich laut einem Medienbericht offenbar auf einen Wechsel an seiner Spitze vor. Demnach soll Tim Cook kommendes Jahr als CEO des Tech-Giganten nach über 14 Jahren aufhören. Als potenzieller Nachfolger ist offenbar Apples Hardwarechef John Ternus im Gespräch.
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Die Financial Times (FT) will das aus informierten Kreisen erfahren haben. Demnach gebe es intensive Gespräche zwischen Apple-Vorstand und Spitzenführungskräften. Auch wenn 2026 offenbar für einen Führungswechsel im Raum steht, könne sich dieser Termin aber noch jederzeit ändern. Laut FT-Informationen stehe der mögliche Cook-Abgang nicht mit dem aktuellen Geschäftserfolg von Apple in Verbindung. Der Konzern legte beim Umsatz um 8 Prozent auf nun 102,5 Milliarden US-Dollar zu. Laut Tim Cook war es das erfolgreichste September-Quartal von Apple jemals. Für das kommende Weihnachtsquartal erwartet Apple einen Rekordumsatz aufgrund der iPhone-17-Nachfrage, auch hier rechnet Cook mit einem Rekordquartal
Zu einem möglichen Wechsel auf dem CEO-Posten hat Apple noch nicht Stellung genommen. Der 65-jährige Cook ist seit 2011 am Ruder, übernahm damals direkt von Gründer Steve Jobs. Dass auf Cook wiederum Ternus folgen könnte, darüber hatte es schon lange Spekulationen gegeben. Der 50-Jährige ist seit 2001 bei Apple, gilt intern wie extern als beliebt und ist vergleichsweise jung, was ihm eine lange Zeit als CEO ermöglichen würde. Als Senior Vice President of Hardware Engineering berichtet er derzeit direkt an Cook und trägt quasi bei jedem Apple-Produkt eine Verantwortung. Als Technologe hätte er die Voraussetzungen, um den Konzern für die Zukunft aufzustellen.
Dass Apple einen Wechsel an seiner Spitze offiziell bekanntgibt, damit rechnet die FT nicht vor dem nächsten Quartalsbericht des Konzerns Anfang Januar. Dieser Zeitpunkt würde dem Konzern genügend Zeit für Vorbereitungen verschaffen, bevor wichtige Events wie die Apple Keynote anstehen, vermutet die Zeitung.
(nen)
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Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
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Ikea-Hack: Ivar-Regal mit einer Arbeitsecke ausstatten
Ikea bietet für seine Ivar-Regalreihe für ca. 120 Euro einen nachrüstbaren Klapptisch an. Damit kann man sich eine Arbeitsecke an dem Regal einrichten. Diese 120 Euro kann man sich aber als pfiffiger Maker sparen, denn es geht auch günstiger. Mit ein paar Leimholzbrettern und zwei Kanthölzern kann man sich selbst eine preiswerte und individuelle Arbeitsecke in einem Standard-Ivar-Regal einrichten.
Wenn man die Holzteile direkt in der passenden Länge besorgt, spart man sich sogar noch den Sägeaufwand. Durch die Breite eines Ivar-Regals von 800 mm ist es leicht, ein passendes Brett zu finden, weil es sich um eine Standardgröße handelt. Die Bretter, die ich in diesem Projekt verwendet habe, haben die Abmessungen 800 × 300 × 18 mm.
- Individuell auf die eigenen Bedürfnisse anpassbar
- Klappbare Erweiterungen für mehr Platz
- Fügt sich in bestehendes Möbel ein; kein Umräumen nötig
Inspiriert hat mich das Make-Sonderheft von 2020, „Loslegen mit Holz“. Dort wurde eine Werkbank für eine kleine Wohnung vorgestellt. Da bei mir der vorgesehene Platz mit einem Ivar-Regal belegt ist, habe ich die Arbeitsecke dort integriert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ikea-Hack: Ivar-Regal mit einer Arbeitsecke ausstatten“.
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