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Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig


Im Zweifel geht das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass US-Behörden „bei der Gewinnung (von Beweismitteln) die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes“ beachten. Daher weist das BVerfG die Beschwerde eines mit US-Rechtshilfe in Deutschland Verurteilten als unzulässig zurück.

Hintergrund des Verfahrens ist die vermeintlich verschlüsselnde App AN0M (auch ANOM), auf die mehr als zehntausend Verdächtige hereingefallen sein sollen. Tatsächlich steckten Strafverfolger aus Australien, den USA und einem nicht bekannten EU-Mitgliedsstaat dahinter. Die Verdächtigen glaubten, einen besonders sicheren Kommunikationsdienst zu nutzen, zahlten dafür Gebühren, gingen aber in die Falle. Ihre Chats wanderten von der App zum dem EU-Mitglied, von dort zum FBI, und dann von dort wieder an europäische Strafverfolger, darunter in Deutschland und auch Österreich.

Auf Grundlage ihm zugeordneten Chats wurde ein Mann vom Landgericht Mannheim wegen Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt. Durch die heimliche Überwachung und die mangelnde Offenlegung, wer die Chat-Inhalte wie erhoben und ihm zugeordnet hat, erachtete er sich in seinem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wandte sich an das BVerfG.

Dieses hat nun kurzen Prozess gemacht und die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei nicht schlüssig und schüre keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwertung der AN0M-Daten, sagen die drei Richter. Ob der unbekannte EU-Staat durch die Datenweitergabe an das FBI sein eigenes Recht gebrochen hat, sei für ein etwaiges Beweisverbot in Deutschland unerheblich. Entscheidend sei das Verhalten jenes Staates, der Deutschland die Daten gegeben habe, in diesem Fall die USA. Und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA „bei der Gewinnung der Beweismittel die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes verletzt haben könnten“.

Etwaige Verletzung von US-Recht spiele wiederum keine Rolle, weil es bei der außerhalb der USA erfolgten Überwachung nicht anzuwenden sei. Schließlich weist das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass es, auch unabhängig vom konkreten Fall, keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die bei AN0M geernteten Daten nach deutschem Verfassungsrecht grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterlägen. Das Az. des Beschlusses vom 23. September 2025 lautet 2 BvR 625/25.


(ds)



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Apple und OpenAI müssen sich der Klage Elon Musks stellen


Im August hatte Elon Musk Apple und OpenAI verklagt, weil sie angeblich gemeinsame Sache machen, um seinen Chatbot Grok zu behindern. Apple mache es unmöglich, dass andere als ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts werden können. Das sei ein eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht. Ähnliches gelte auch für den Client zu seiner Plattform X, der weniger erfolgreich sei als früher Twitter.

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Experten halten diesen Vorwurf zwar für ziemlich absurd und sowohl Apple wie OpenAI bestreiten ihn. Trotzdem hat jetzt der Bundesrichter Mark Pittman in Texas entschieden, dass die Klage zulässig sei. xAI fordert nicht nur bessere Platzierungen über den App-Store-Algorithmus, sondern auch Zugang von Grok zu Siri, Apples Sprachassistentin. Sollte sich Musk mit seiner Klage durchsetzen, drohen den beschuldigten Unternehmen außerdem Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Der Richter hat nicht erklärt, warum er seine Entscheidung getroffen hat, aber alle beteiligten Unternehmen müssen jetzt Anträge einreichen und Argumente vortragen.


(jes)



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SAP ist optimistisch bei EU-Wettbewerbsverfahren


In einer Pressemeldung vom Freitag bekräftigt SAP, dass die langjährigen Richtlinien den branchenüblichen Standards entsprechen. In einem aktuell der Europäischen Kommission unterbreiteten Lösungsvorschlag habe man seine Praktiken erläutert und sich zur Transparenz sowie Wahlfreiheit der Kunden bekannt. Das Verfahren betreffe nur Aspekte der Wartungs- und Supportrichtlinien im Bereich On-Premise und habe keine Auswirkungen auf die Cloud-Angebote des Konzerns.

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Milliardenstrafe abgewendet?

Man halte sich strikt an das von der Europäischen Kommission vorgegebene Verfahren und den Zeitplan und sei zuversichtlich, dass die Angelegenheit zügig und fair abgeschlossen wird. Man erwarte keine materiellen Auswirkungen auf das Finanzergebnis. Das im September eröffnete Verfahren hätte eine Strafe bis zu 3,4 Milliarden Euro für das Unternehmen bedeuten können.

Die EU-Kommission hatte am Freitag eine sogenannte Marktprüfung für Verpflichtungszusagen des Softwarekonzerns eingeleitet. Mit ihr will man ein laufendes Wettbewerbsverfahren beilegen, in dem SAP vorgeworfen wird, den Markt für Wartung und Support abzuschotten. In der Folge könnte die EU-Kommision das Verfahren ohne Bußgeld einstellen.

Laut dem Handelsblatt bietet SAP in seinem Lösungsvorschlag an, Kunden künftig mehr Wahlfreiheit bei Wartungs- und Supportdienstleistern für seine sogenannte Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP) zu geben. Zudem stelle der Konzern größere Flexibilität bei Softwarelizenzen sowie den Wegfall bestimmter Lizenzgebühren in Aussicht.


(jes)



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Huawei erweitert Cloud-Kapazität in Europa und hat neue Speicher-Modelle


Auf seiner europäischen Hausmesse in Madrid hat Huawei eine weitere Verfügbarkeitszone für die Cloud in Europa angekündigt. Diese soll Anfang 2026 in Irland zur Verfügung stehen. Genauere Zahlen sind noch nicht bekannt. Huawei verrät aber, dass die Rechenkapazität in Europa um den Faktor fünf wächst. Huawei hat bereits zwei Verfügbarkeitszonen in Dublin.

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Damit schließt Irland mit der Region Türkei auf. Dort gibt es bereits drei Verfügbarkeitszonen. In der Region Irland erhöht sich damit die Verfügbarkeit der Cloud. Laut Huawei soll diese im Bereich Datenspeicher und -banken zehnmal größer sein. Außerdem soll die hauseigene Plattform für KI-Agenten namens Versatile dort laufen. Diese hatte Huawei im September 2025 auf der globalen Hausmesse in Shanghai an den Start gebracht.

Weitere Neuigkeiten gibt es im Bereich Datenspeicher. Mit OceanStor Pacific 9926 gibt es nun ein vollständig auf SSD (NVMe) ausgelegtes hoch skalierbares Produkt mit extrem hoher Dichte. Das Gehäuse ist zwei sogenannte Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Laufwerke aufnehmen. Ausgehend von circa 60 TByte pro Datenträger ergeben sich damit 2 PByte.

Das ist ungefähr das Achtfache dessen, was mit herkömmlichen Festplatten möglich ist. Zu den Software-Funktionen zählen unter anderem elastisches Erasure Coding (Elastic EC), Smart-Tiering, SmartCache, SmartCompression, WORM (Write Once, Read Many), Geo-Replication sowie Multi-Tenant-Support und das S3-Objekt-Speicherprotokoll.

Huawei hat dabei das Elastic EC auf SSDs mit hoher Kapazität optimiert. Im Labortests ließen sich damit 1 TByte an Daten innerhalb von 10 Minuten wiederherstellen. Mit herkömmlichen Systemen dauert dies normalerweise circa eine halbe Stunde – also dreimal so lang. OceanStor Pacific 9926 verfügt über die folgenden Schnittstellen und Protokolle: 25GE/100GE/200GE TCP/IP, 25GE/100GE/200GE TCP/RoCE und 100/200/400 Gb/s InfiniBand. Diese stehen sowohl für die Anbindung von Computern als auch für andere Datenspeicher zur Verfügung. Letzteres ist auch als Storage-Interconnect bekannt.

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Auch bei den Produkten Oceandisk 1800 und 1610 hat Huawei nachgelegt. Ersteres kommt mit speziellen Prozessoren, den DPUs (Data Processing Units). Analog zu GPUs im Grafikbereich sind diese auf den Anwendungsfall Datenmanagement optimiert. Der Anwendungsfall sind Rechenzentren, wo die Rechner über keine eingebauten Festplatten verfügen. Stattdessen speichern sie die Daten auf den Produkten der Oceandisk-Familie. Bei der Version 1800 hat Huawei die Bandbreite verdreifacht. Diese ist nun 160 GByte/s. Das eingebaute Überwachungssystem soll mögliche Festplattenausfälle bis zu 14 Tage vor dem tatsächlichen Ereignis „erahnen“.

Oceandisk 1610 ist eher für HPC (High Performance Computing) und Berechnungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) gedacht. Es liefert bis zu 5.2 Millionen IOPS und ist mit Dateisystemen wie Lustre, GPFS und BeeGFS kompatibel. Oceandisk 1610 ist wie OceanStor Pacific 9926 zwei Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Datenträger aufnehmen. Die maximal Bandbreite ist mit 175 Gbyte/s sogar höher als die von Oceandisk 1800.


(axk)



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