Künstliche Intelligenz
Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig
Im Zweifel geht das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass US-Behörden „bei der Gewinnung (von Beweismitteln) die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes“ beachten. Daher weist das BVerfG die Beschwerde eines mit US-Rechtshilfe in Deutschland Verurteilten als unzulässig zurück.
Hintergrund des Verfahrens ist die vermeintlich verschlüsselnde App AN0M (auch ANOM), auf die mehr als zehntausend Verdächtige hereingefallen sein sollen. Tatsächlich steckten Strafverfolger aus Australien, den USA und einem nicht bekannten EU-Mitgliedsstaat dahinter. Die Verdächtigen glaubten, einen besonders sicheren Kommunikationsdienst zu nutzen, zahlten dafür Gebühren, gingen aber in die Falle. Ihre Chats wanderten von der App zum dem EU-Mitglied, von dort zum FBI, und dann von dort wieder an europäische Strafverfolger, darunter in Deutschland und auch Österreich.
Auf Grundlage ihm zugeordneten Chats wurde ein Mann vom Landgericht Mannheim wegen Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt. Durch die heimliche Überwachung und die mangelnde Offenlegung, wer die Chat-Inhalte wie erhoben und ihm zugeordnet hat, erachtete er sich in seinem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wandte sich an das BVerfG.
Nicht zur Entscheidung angenommen
Dieses hat nun kurzen Prozess gemacht und die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei nicht schlüssig und schüre keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwertung der AN0M-Daten, sagen die drei Richter. Ob der unbekannte EU-Staat durch die Datenweitergabe an das FBI sein eigenes Recht gebrochen hat, sei für ein etwaiges Beweisverbot in Deutschland unerheblich. Entscheidend sei das Verhalten jenes Staates, der Deutschland die Daten gegeben habe, in diesem Fall die USA. Und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA „bei der Gewinnung der Beweismittel die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes verletzt haben könnten“.
Etwaige Verletzung von US-Recht spiele wiederum keine Rolle, weil es bei der außerhalb der USA erfolgten Überwachung nicht anzuwenden sei. Schließlich weist das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass es, auch unabhängig vom konkreten Fall, keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die bei AN0M geernteten Daten nach deutschem Verfassungsrecht grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterlägen. Das Az. des Beschlusses vom 23. September 2025 lautet 2 BvR 625/25.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Fotografie: Historische Meilensteine im Objektivbau
Die ersten fotografischen Objektive hatten mit vielen Abbildungsfehlern zu kämpfen, die in modernen Modellen keine wesentliche Rolle mehr spielen. Um zu dieser hervorragenden Schärfe, klaren Kontrasten und geringen bis nicht erkennbaren Farbrändern zu gelangen, war es jedoch ein langer Weg.
Wo wir heute komplizierte Mathematik mit der Hilfe von Computern lösen und mit modernen Verfahren komplizierte Linsenformen fertigen, erledigte man früher die Rechenarbeit mit Papier und Stift und durch präzise Handarbeit.
Begleiten Sie mich durch die spannende Zeit der Entwicklung herausragender Fotoobjektive. Lernen Sie die wichtigsten Konstruktionen von Linsensystemen kennen und die Pioniere, denen wir diese verdanken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fotografie: Historische Meilensteine im Objektivbau“.
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Künstliche Intelligenz
Hofer Filmtage zeigen immersive XR-Projekte: „Nährboden für neue Erzählformen“
Die 59. Internationalen Hofer Filmtage erweitern ihr Programm erneut um Virtual Reality und Augmented Reality. Das Filmfestival setzt dabei gezielt auf immersive Inhalte, um gesellschaftlich relevante Themen wie Umweltschutz, politische Teilung, soziale Ausgrenzung und digitale Identität erfahrbar zu machen.
Unter dem Banner „Place to grow“ will das Festival einen Nährboden für neue Erzählformen schaffen und bietet eine kuratierte Mischung aus nationalen und internationalen Projekten. Gleich drei der insgesamt fünf Einträge debütieren zuvor auf den Filmfestspielen in Venedig.
Drei VR-Erfahrungen mit internationalem Profil
„Out of Nowhere“ von der österreichischen Filmemacherin Kris Hofmann und Co-Regisseur Andreas Wuthe feierte im August 2025 Premiere bei Venice Immersive, läuft in Hof aber erstmals in Deutschland. Die zehnminütige Virtual-Reality-Erfahrung thematisiert die Folgen extremer Wetterlagen anhand der Erinnerung einer Frau an die österreichische Hochwasserkatastrophe von 2021.
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OUT OF NOWHERE VR
In der 30-minütigen VR-Erzählung „La Petite Souris“, einer französisch-deutsch-belgischen Koproduktion von Nicolas Bourniquel, wird eine aufstiegsorientierte Maus zur tragischen Identifikationsfigur. Die düstere Weihnachtsgeschichte zeigt in satirischer Form, wie sich Ehrgeiz in Isolation verwandeln kann und was passiert, wenn Kreativität in einem durchrationalisierten System keinen Platz mehr findet.
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Venice Immersive 2025 – La triste histoire de la petite souris qui voulait devenir quelqu’un
Emotionaler Mittelpunkt des Programms ist „Eddie and I“ von Maya Shekel. In der 30-minütigen VR-Erfahrung überwinden Nutzer gemeinsam mit dem gehörlosen Ron die Angst vor dem Unbekannten ohne eine gemeinsame Sprache. Das Handtracking der VR-Brille ermöglicht einfache Gebärden und soll erlebbar machen, wie nonverbale Kommunikation Vertrauen aufbauen kann.
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Venice Immersive 2025 – Eddie and I
Deutsche Geschichte virtuell erleben: Mödlareuth VR
Das Dorf Mödlareuth an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen wurde in der Nachkriegszeit als „kleines Berlin“ bekannt. Die innerdeutsche Grenze verlief mitten durch den Ort und teilte die knapp 50 Einwohner zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Besatzungszone auf.
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In „Mödlareuth VR“ führt das Deutsch-Deutsche Museum Besucher durch die Geschichte des geteilten Dorfs. Nach einer filmischen Einführung erleben Besucher eine VR-Führung durch acht historische Ereignisse und Alltagssituationen der Einwohner von Mödlareuth.
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Geschichte wird lebendig: VR-Führung im Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth | Trailer
Mit dem Projekt „Filmpeople AR“ des Leipziger Kollektiv17 ergänzt das Festival sein Programm um eine interaktive Augmented-Reality-Erfahrung. Personen, deren Gesichter bereits im Vorjahr gescannt wurden, begegnen Besuchern nun als digitale Avatare. Diese erzählen in einer AR-Umgebung persönliche Festivalgeschichten und reflektieren die Hofer Filmtage aus unterschiedlichen Perspektiven.
Das Experiment will reale Erfahrungen in den digitalen Raum übertragen und so neue narrative Zugänge schaffen. Die 59. Internationalen Hofer Filmtage finden vom 21. bis 26. Oktober statt. Wer das traditionsreiche Filmfestival online erleben will, hat bis zum 2. November die Gelegenheit dazu.
(joe)
Künstliche Intelligenz
Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz rechtskräftig entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs untersagt ist. Eine solche Berührung fällt laut dem am Mittwoch publik gemachten Beschluss vom 25. September unter das sogenannte Handy-Verbot aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle Autofahrer, die derartige elektronische Geräte fürs Vapen während der Fahrt bedienen.
Im konkreten Fall muss ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display geändert hatte, nun eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen (Az.: III-1 ORbs 139/25). Zudem erhält der Raucher einen Punkt in Flensburg.
Polizeibeamte beobachteten den 46-Jährigen im März 2024 auf der Autobahn 59 dabei, wie er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Zunächst gingen sie von der rechtswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons aus. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin das Bußgeld.
Großes Ablenkungspotenzial vom Verkehr
In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich zwar heraus, dass der Autofahrer seine E-Zigarette bedient hatte und kein Handy. Trotzdem bestätigten die Richter der ersten Instanz das Bußgeld im Januar 2025 (Az.: 208 OWi 65/24).
Die Rechtsbeschwerde des Klägers vor dem OLG Köln hatte laut einer Mitteilung keinen Erfolg. Die zweite Instanz stellte klar, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des Paragrafen 23 StVO ist. Dieses halte zudem Informationen bereit, wenn die veränderte Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige signalisiert werde, erklärten die Kölner Richter. Die Bedienung stelle so letztlich eine Hilfsfunktion dar. Diese begründe – ähnlich wie das Ändern der Lautstärke eines Mobiltelefons – ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer.
Der Beschluss legt nahe, dass jegliche aktive Nutzung von Geräten mit berührungsaktiven Displays während der Fahrt untersagt ist. Das gilt zumindest, wenn der Fahren eine Hand vom Steuer abziehen muss und die Tätigkeit die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen nimmt.
(mki)
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