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Datenschutz & Sicherheit

Vier Jahre langes Hin und Her zwischen Sicherheitsforscher und Vasion Print


Ein Sicherheitsforscher gibt an, bereits Ende 2021 83 Sicherheitslücken in der Druckerautomatisierungssoftware Vasion Print (ehemals PrinterLogic) an den Softwarehersteller gemeldet zu haben. Seitdem gab es ihm zufolge einen stetigen Kontakt, aber ob mittlerweile alle Sicherheitsprobleme gelöst sind, ist kaum durchschaubar.

Nun listen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das National Institute of Standards and Technology (NIST) einige der Schwachstellen auf. Eine Antwort zur Anfrage von heise security an den Softwarehersteller zum Status quo der Sicherheitsprobleme steht noch aus.

In einem im April dieses Jahres veröffentlichten Beitrag führt der Sicherheitsforscher den zeitlichen Ablauf und detaillierte Informationen zu den Sicherheitslücken auf. Daraus geht unter anderem hervor, dass er den Softwarehersteller erstmals im November 2021 kontaktiert hat. Seitdem stand er eigenen Angaben zufolge bis Frühling 2025 im stetigen Kontakt, und man habe sich über die Sicherheitsprobleme ausgetauscht. Von den Softwareschwachstellen sind die Linux-, macOS- und Windows-Clients betroffen.

Wie aus dem Beitrag hervorgeht, wurden für einige Lücken noch keine CVE-Nummern vergeben. Bei anderen steht auch noch die Einstufung des Bedrohungsgrads aus. Für andere Lücken sind wiederum ausführlichere Informationen vorhanden.

So können Angreifer unter Linux oder macOS an einer Schwachstelle (CVE-2025-34192 „kritisch“) ansetzen und eine schon seit 2019 nicht mehr im Support befindliche Kryptografie-Komponente in Vasion Print Virtual Appliance Host ausnutzen, um TLS-Verbindungen zu schwächen. Dagegen sollen die Versionen ab 20.0.2140 und 22.0.893 gerüstet sein.

Durch das erfolgreiche Ausnutzen einer weiteren Lücke (CVE-2025-34193 „hoch“) können sich Angreifer Systemrechte verschaffen. An dieser Stelle bleibt unklar, ob es bereits ein Sicherheitsupdate gibt. Aus dem Sicherheitsbereich der Vasion-Website zur SaaS-Version und zu Virtual Appliance Host ist nicht konkret ersichtlich, ob mittlerweile alle vom Sicherheitsforscher gemeldeten Lücken geschlossen wurden.

Er gibt an, dass der Softwareanbieter im Zuge der Kommunikation manche Schwachstellen nicht als Gefahr anerkannt und die Lösungen dafür als Verbesserungsvorschlag und nicht als Sicherheitspatch an die Entwicklungsabteilung weitergegeben hat.

Weil der Patchstatus aller vom Sicherheitsforscher genannten Probleme derzeit noch unklar ist, sollten Admins sicherstellen, dass sie die aktuelle Ausgabe installiert haben. Wenn Vasion sich mit einer Stellungnahme meldet, aktualisieren wir diese Meldung.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe


Im Streit um die Nutzung von Palantir hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu Wort gemeldet: In einer Entschließung (pdf) fordert sie bei der massenhaften automatisierten Datenanalyse durch die Polizei die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und mahnt besonders an, dass die notwendige gesetzliche Grundlage den verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen soll.

Aktuell erwägt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), für die Polizeien des Bundes die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen, um Software des US-Konzerns Palantir oder von Konkurrenten zur automatisierten polizeilichen Rasterfahndung einsetzen zu dürfen. Im Rahmen eines Gesetzespakets soll das Vorhaben in Kürze umgesetzt werden. SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat allerdings noch Bedenken und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Die DSK betont, dass die Erlaubnis zu solchen Analysen nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutsverletzungen überhaupt denkbar sei. Sie könnten auch nur „im Rahmen sehr enger Verfahrensbestimmungen“ eingesetzt werden.

Detaillierte Vorgaben aus Karlsruhe

Die Datenschützer verweisen insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023, das detaillierte Vorgaben macht. Demnach haben die Gesetzgeber von Polizeigesetzen, die solche Analysen erlauben, explizite Einschränkungen vorzunehmen, was die Art der einbezogenen Daten und deren Umfang betrifft, aber auch welcher Art die angewandten Analysemethoden und die Eingriffsschwellen sein dürfen. Sie müssen zudem Regelungen in die Polizeigesetze einbauen, die für diese starken Grundrechtseingriffe abmildernd wirken und auch deren Folgen berücksichtigen.

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern setzen Software von Palantir aktuell ein. Baden-Württemberg hat kürzlich ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse durch die Polizei in die Wege geleitet. Die dortige Polizei hatte den Vertrag mit Palantir aber bereits geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand.

Die derzeitige DSK-Vorsitzende und Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht in all diesen Bundesländern die gegebenen Voraussetzungen aus Karlsruhe nicht genügend berücksichtigt: „Bisher tragen die rechtlichen Vorschriften diesen Voraussetzungen nicht ausreichend Rechnung. Für Bund und Länder gilt es, sich an die Vorgaben des Bundesverfas­sungsgerichts zu halten und den Einsatz von automatisierten Datenanalysen durch die Polizeibehörden verfassungskonform auszugestalten.“

Das sieht auch Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) so, die gegen die Polizeigesetze in allen drei Bundesländern Verfassungsbeschwerde erhoben hat. Die Juristin fasst in einem Interview zusammen, warum keines der Landesgesetze verfassungskonform ist: „Die bisherigen Gesetze erlauben, dass zu viele Daten unter zu laschen Voraussetzungen in die Analyse einbezogen werden und dabei zu mächtige Instrumente zum Einsatz kommen. Gleichzeitig fehlen wirksame Schutzmechanismen gegen Fehler und Diskriminierung.“

Nicht „digital souverän“, sondern vollständig abhängig

Für eines der drei unionsgeführten Bundesländer, die Palantir aktuell nutzen, nennt die DSK für das polizeiliche Analyseverfahren eine Hausnummer, welche die erhebliche Breite der Datenrasterung klarmacht: Etwa 39 Millionen Personendatensätze durchkämmt die bayerische Polizei mit Palantir. Die Datenschützer zeigen damit, dass praktisch jeder Mensch betroffen sein kann, eben nicht nur „Straftäterinnen und -täter, sondern etwa auch Geschädigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige oder Personen, die den Polizeinotruf genutzt haben“.

Zudem ist die Art der Daten höchst sensibel. In Polizeidatenbanken können beispielsweise auch Informationen über Menschen abgelegt werden, die eine „Volkszugehörigkeit“, einen „Phänotyp“ oder die „äußere Erscheinung“ beschreiben. Auch die Religionszugehörigkeit, verwendete Sprachen, Dialekte oder Mundarten dürfen festgehalten werden. Entsprechend besteht ein sehr hohes Diskriminierungspotential.

Die hohe Zahl von Betroffenen und die Art der gespeicherten Daten sind aber nicht etwa die einzigen Probleme. Das Problem heißt auch Palantir, ein 2003 gegründeter US-Anbieter, der heute am Aktienmarkt gehandelt wird und nach Marktkapitalisierung zu den dreißig wertvollsten Konzernen der Welt zählt. Die deutsche Tochter ist Vertragspartner der Polizei in vier Bundesländern. Die DSK pocht bei der Polizeidatenanalyse auf die Wahrung der „digitalen Souveränität“. Denn damit können ungewollte Abhängigkeiten oder Kostenfallen vermieden werden, in die Polizeien geraten können. Die DSK fordert hier „sicherzustellen, dass die eingesetzten Systeme hinreichend offen sind, um nötigenfalls einen Wechsel auf ein geeigneteres System zu ermöglichen“.

Das widerspricht den praktischen Gegebenheiten bei der Nutzung von Palantir fundamental: Der US-Konzern bietet ein geschlossenes und proprietäres System an, das mit denen anderer Anbieter nicht kompatibel ist. Die polizeilichen Nutzer sind genau das Gegenteil von „digital souverän“ oder selbstbestimmungsfähig, nämlich vollständig abhängig. Die DSK präferiert hingegen „Lösungen auf Open-Source-Basis“ und bietet für verfassungskonforme und praxistaugliche Lösungen auch „konstruktive Beratung“ an.

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Die Datenschützer fordern zudem, dass polizeiliche Datenbestände nicht in Drittländer übermittelt werden dürften, „die hinter dem europäischen Rechtsstaatsniveau zurückbleiben“. Polizeidatenverarbeitung soll erst gar nicht von Softwaresystemen abhängen, die Zugriffe dieser Drittstaaten zulassen.

Diese Forderung dürfte der Tatsache Rechnung tragen, dass für den ohnehin zwielichtigen US-Konzern Palantir der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 einschlägig ist. Das Gesetz bestimmt, dass US-Tech-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Daten gegenüber US-Behörden verpflichtet werden können, auch wenn sich diese Daten außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Die Befürchtung besteht also, dass selbst bei der Verarbeitung und Speicherung von Daten in einem polizeilichen Rechenzentrum unter bestimmten Umständen US-Behörden Zugriff erlangen könnten.

Es formiert sich Widerstand

In Baden-Württemberg, dem jüngsten Palantir-Clubmitglied, formiert sich bereits Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz: Ein parteiunabhängiges Protest-Bündnis mit dem Namen Kein Palantir in Baden-Württemberg plant eine Kundgebung am 4. Oktober auf dem Schlossplatz der Landeshauptstadt und fordert dazu auf, den Landtagsabgeordneten schriftlich mitzuteilen, was man von der Idee hält.

Das geplante Gesetz soll in Kürze durch den Landtag gehen und beschlossen werden. Das Bündnis könnte mit dem Protest also wegen des beginnenden Wahlkampfs in Baden-Württemberg ein politisches Debattenthema setzen. Auch der bundesweite Campact-Appell „Trump-Software Palantir: Über­wa­chungs­pläne stoppen“ hat große Unterstützung gefunden und wurde von mehr als 430.000 Menschen unterzeichnet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte im Ländle, Tobias Keber, betont anlässlich der DSK-Entschließung, dass die Anforderungen an das Polizeigesetz „enorm hoch“ seien, sowohl rechtlich als auch technisch. Automatisierte Grundrechtseingriffe würden auch die Anforderungen an den Nachweis erhöhen, dass durch diese Datenanalyse relevante Erkenntnisse erschlossen werden können, die anders nicht in gleicher Weise zu gewinnen wären. Seine Behörde hatte in einer Stellungnahme zum Landespolizeigesetz (pdf) im Juni bereits Änderungen angemahnt und festgestellt, dass einige der darin getroffenen Regelungen „verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht“ würden.

Die DSK-Vorsitzende Kamp betont, dass alle polizeilichen Datenanalysen rechtskonform, nachvollziehbar und beherrschbar sein müssten. Und sie fügt hinzu: „Jetzt ist der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.“ Dass ein solcher Weg mit Palantir-Software nicht möglich ist, versteht sich von selbst.



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Datenschutz & Sicherheit

Mit vereinten Kräften gegen die Ausbeutung durch Big Tech


Sie wollen nicht länger unsichtbar bleiben: In Berlin haben sich vergangene Woche Datenarbeiter:innen und Content-Moderator:innen aus den USA, Kenia, Nigeria, Deutschland, Venezuela und Spanien für eine zweitägige Versammlung getroffen. Die Arbeiter:innen sind Fachleute für Daten-Aufbereitung und Online-Sicherheit. Ihre Arbeit spielt für den Erfolg von Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien eine unverzichtbare Rolle, trotzdem weiß kaum jemand von ihnen.

Beschäftigt sind die Arbeiter:innen häufig über Outsourcing-Firmen. Sie erhalten oft mickrige Gehälter. Am Arbeitsplatz werden sie konstant überwacht und sind permanentem Erfolgsdruck ausgesetzt. Die Tech-Konzerne, deren Probleme sie lösen, profitieren von ihrer Ausbeutung und nehmen in Kauf, dass sie alleingelassen werden, auch wenn sie potenziell traumatisierende Tätigkeiten wie die Moderation gewalttätiger Inhalte übernehmen müssen.

Das wollen die Arbeiter:innen nicht länger hinnehmen. In Berlin tauschten sie Erfahrungen aus, vernetzten sich und schmiedeten Pläne.

Große Lohnunterschiede

Sprechen dürfen die Arbeiter:innen über ihre Tätigkeit eigentlich nicht. Sie mussten Knebelverträge unterschreiben, um die Jobs zu erhalten, die ihr Überleben sichern. Deshalb bleiben alle, deren Statements wir wiedergeben, in diesem Artikel anonym.

Etwa die Person, die von den jüngsten Maßnahmen des Social-Media-Konzerns Tiktok berichtet, der seine Arbeiter:innen in Europa feuere, um woanders günstigere Arbeitskräfte anstellen zu können. So etwa in Casablanca, wo ein neues Moderationszentrum geplant werde. In anderen Fällen würden die Moderator:innen durch KI-Systeme ersetzt, die sie selbst trainieren mussten.

Eine weitere Person berichtet von den unterschiedlichen Gehältern, die global für die gleiche Arbeit gezahlt werden. Das sei auch innerhalb Europas der Fall: „Der Unterschied zwischen Ländern wie Spanien und den nordischen Ländern ist enorm“, sagt die Person, die in Barcelona bei einem Outsourcing-Unternehmen arbeitet. Dort könnten sich Datenarbeiter:innen oft kaum noch die Miete leisten, während Arbeiter:innen in Skandinavien sich von ihrem Gehalt eine eigene Wohnung kaufen könnten.

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Kritik an Gewerkschaften

Organisiert wurde das Treffen vom Forschungszentrum Weizenbaum-Institut und der Nichtregierungsorganisation superrr lab. „Die zwei Tage waren für uns etwas Besonderes, weil sie von transnationaler Solidarität geprägt waren“, schreiben Milagros Miceli und Julia Kloiber im Anschluss. „Die Arbeiter*innen schließen sich über Landesgrenzen hinweg zusammen, um den tückischen Taktiken von Big Tech entgegenzutreten, die darauf abzielen, Arbeiter:innen gegeneinander auszuspielen und sich ihrer rechtlichen Verantwortung zu entziehen.“

In den nächsten Jahren gehe es darum, etablierte Gewerkschaften und politische Vertreter:innen zu gewinnen, „damit sie diesen Kampf endlich unterstützen“, so die beiden Organisatorinnen. Dass das notwendig ist, zeigt auch Kritik der Arbeiter:innen vor Ort.

„Weil die Gewerkschaften sich nicht an unseren neuen Sektor angepasst haben, gibt es nichts, was sie für uns tun können, wofür wir nicht als Betriebsrat selbst kämpfen könnten“, sagte eine Person. Zu häufig würden Gewerkschaften Beschäftigte nur als Zahlen sehen. So sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass die deutsche Gewerkschaft ver.di Moderator:innen als Callcenter-Agenten dargestellt habe. „Das ist falsch und verschafft uns nicht die Anerkennung, die wir verdienen.“

Gemeinsamer Kampf für bessere Bedingungen

Anerkennung für ihre Leistungen ist schon lange ein großes Thema für die Arbeitskräfte, die oft lapidar als „Klickarbeiter:innen“ bezeichnet werden. Tatsächlich aber braucht es für viele ihrer Tätigkeiten intensives Training – ohne ihre Arbeit würden heute weder KI-Anwendungen noch Soziale Medien funktionieren. Zu ihrer Vision der kollektiven Emanzipation gehöre es, „unsere Arbeit als qualifizierte Arbeit anzuerkennen“, sagt deshalb eine:r der Arbeiter:innen. Außerdem müsse man Druck auf Arbeitgeber ausüben, damit sie betroffenen Arbeitnehmern angemessene psychologische Unterstützung bieten und diese auch bezahlen.

„Was wir brauchen, ist eine solide, transnationale und branchenübergreifende Vernetzung der Arbeitnehmer:innen in Form einer neuen repräsentativen Gewerkschaft“, sagte eine andere Person vor Ort. Daran wollen gemeinsamen mit den Arbeiter:innen auch Kloiber und Miceli in den kommenden Jahren arbeiten. Außerdem wollen sie gemeinsam Anforderungen an ein maßgeschneidertes Mental-Health-Programm entwickeln und Wissenstransfer rund um Arbeitskämpfe verbessern.



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Datenschutz & Sicherheit

Nach IT-Angriff: Produktionsstopp bei Jaguar Land Rover noch bis Oktober


Der britische Automobilhersteller Jaguar Land Rover (JLR) kann die Produktion auch fast einen Monat nach einem IT-Vorfall nicht wieder aufnehmen, das ist jetzt für den 1. Oktober geplant. Eigentlich sollten die Werke am 24. September wieder hochgefahren werden, aber der Konzern benötigt mehr Zeit für den stufenweisen Neustart des Betriebs und die internen Untersuchungen, heißt es in einer Stellungnahme.

Die BBC ergänzt, dass die wochenlange Produktionsunterbrechung zu einem immer größeren Problem für Zulieferbetriebe wird und das Risiko steigt, dass einige die Folgen finanziell nicht stemmen können. Ein Wirtschaftsexperte hat dem Nachrichtensender bereits erklärt, dass JLR selbst schon umgerechnet 140 Millionen an Gewinn und fast zwei Milliarden Euro an Umsatz verloren hat.

JLR hat den „Cybervorfall“ Anfang September publik gemacht und erklärt, dass die eigenen Systeme „proaktiv heruntergefahren“ wurden. Anfangs hieß es, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass Kundendaten gestohlen wurden, „aber unser Verkauf und die Produktion wurden erheblich gestört.“ Tage später erklärte der zum indischen Tata-Konzern gehörende Automobilhersteller, dass doch „einige Daten“ betroffen sein dürften, die Behörden seien informiert. Jetzt versichert JLR, dass man um die Schwierigkeiten wisse, die die anhaltende Produktionsunterbrechung mit sich bringt, man konzentriere sich darauf, die Kundschaft, die Zulieferbetriebe und die Vertriebsstellen zu unterstützen. Von dort kommen laut BBC immer mehr Hilferufe, teilweise könnten Angestellte nicht mehr bezahlt werden.

Zu dem IT-Angriff hat sich schon unmittelbar nach Bekanntwerden die Bande Scattered Lapsus$ Hunters bekannt und als Beweis Screenshots veröffentlicht, die darauf hindeuten, dass JLR erpresst wird. Die Gruppe will den Eindruck erwecken, dass sie sich aus versprengten Mitgliedern dreier krimineller Gruppen zusammensetzt, die vor allem aus jungen Briten bestanden. Dazu gehört Scattered Spider, die im April und Mai die Einzelhändler M&S (Marks & Spencer), Co-op und Harrods angegriffen hat. Lapsus$ wiederum ist seit Jahren bekannt und hat beispielsweise Rockstar Games, das brasilianische Gesundheitsministerium, Nvidia, Samsung, Ubisoft, T-Mobile, Microsoft, Uber und die British Telecom angegriffen. Beide Gruppen sind vorwiegend mittels Social Engineering in Firmennetze eingedrungen.


(mho)



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