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Vorsicht, Kunde: Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen
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Zum Jahresbeginn werben viele Fitnessstudios aggressiv um neue Mitglieder. Doch wer vorschnell unterschreibt, bindet sich oft langfristig, wenn im Kleingedruckten lange Laufzeiten und Klauseln zur automatischen Verlängerung stehen.
Bei der Kündigung drohen weitere Fallstricke, speziell wenn man für jemand anderen kündigen möchte. Wir klären, wie man Verträge korrekt beendet und auf unberechtigte Forderungen reagieren sollte.
Vertragsfallen und Kündigungsfristen
Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von bis zu 24 Monaten sind rechtlich zulässig. Wird die Kündigungsfrist versäumt, kann sich der Vertrag automatisch um bis zu zwölf weitere Monate verlängern. Dies unterscheidet sich von Regelungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei Mobilfunkverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entsprechende Klauseln in der Vergangenheit bestätigt. Verbraucherschützer raten daher dringend, die Laufzeiten im Blick zu behalten.
Um nicht in die Verlängerungsfalle zu tappen, empfiehlt es sich, direkt bei Vertragsabschluss eine Erinnerung für den letztmöglichen Kündigungstermin im Kalender zu notieren. Noch sicherer ist die sofortige Kündigung unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. Diese wird dann erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit wirksam, man kann sie aber nicht mehr vergessen.
Einseitige Willenserklärung
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Rechtlich handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung: Die Kunden müssen im Streitfall beweisen können, dass ihre Kündigung dem Unternehmen zugegangen ist.
Eine bestimmte Form dafür ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber im Vertrag selbst geregelt sein. Steht dort nichts anderes, kann die Kündigung per E-Mail, Post oder sogar mündlich erfolgen. Für den Nachweis eignet sich E-Mail besonders gut: Das dokumentiert im „Gesendet“-Ordner den Versandzeitpunkt und eine Bounce-Mail weist darauf hin, falls die Nachricht nicht angekommen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein ist zwar rechtssicher, im c’t-Podcast rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis aber davon ab, da dieser Weg für solche Standardfälle unverhältnismäßig teuer sei.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung zu schicken (RA Niklas Mühleis)
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Kündigungsbestätigung: Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen, auch wenn seriöse Anbieter dies in der Regel tun.
Wichtig: Die Kündigung sollte unmissverständlich formuliert sein und alle relevanten Daten wie die Vertrags- oder Kundennummer enthalten, um die eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Wer im Namen Dritter kündigt, etwa für den Partner oder Familienmitglieder, muss eine Vollmacht vorlegen. Fehlt diese, kann der Vertragspartner, also das Fitnessstudio, die Kündigung gemäß § 174 BGB zurückweisen. Dies muss „unverzüglich“ geschehen, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Erfolgt die Zurückweisung verspätet, bleibt die Kündigung wirksam. Sicherer ist es, wenn jeder Vertragspartner seinen Vertrag selbst kündigt.
Umgang mit unberechtigten Abbuchungen
Falls der Studiobetreiber weiterhin Beiträge abbucht, kann der Kunde das Geld zurückbuchen – allerdings nur, wenn die Kündigung zweifelsfrei wirksam war. Andernfalls drohen Mahngebühren oder Inkassoverfahren, die die ursprüngliche Forderung schnell in die Höhe treiben.
Die Inkassokosten sind bei kleinen Forderungen oft zu hoch, dabei müssen sich die Inkassounternehmen seit Juni 2025 an den Gebühren für Rechtsanwälte orientieren. Für eine Forderung von unter 500 Euro dürfen sie maximal die höchstmöglichen Rechtsanwaltskosten von 95,60 Euro veranschlagen.
Auf ein Inkasso-Schreiben sollte man stets reagieren und den eigenen Standpunkt sachlich darlegen. Inkassounternehmen kennen zunächst nur die Darstellung des Gläubigers. Eine dokumentierte Gegendarstellung kann Missverständnisse ausräumen und stärkt die eigene Position bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Weitere Details zur rechtssicheren Vertragskündigung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)
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Elektroauto Xpeng G9 im Test: Lädt schneller als erlaubt
Die Antriebswende trägt mitunter eigenwillige Früchte, und der Xpeng G9 ist ein Spiegelbild dessen. Das 4,9 m lange E-SUV wiegt leer rund 2,3 Tonnen und kann schon in der mittleren Version in 6,4 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h beschleunigen. Das Topmodell lässt gar die meisten der jemals gebauten Porsche 911 hinter sich. Wer es nicht so eilig hat, bewegt diesen Brocken im Schnitt mit dem Heizwert von weniger als zwei Litern Diesel 100 km weit. Bei entsprechender Vorkonditionierung kann die Batterie schneller geladen werden, als es die CCS-Vorgaben derzeit eigentlich erlauben. Finanziell unterbietet der G9 zahlreiche Konkurrenten mit Verbrenner. Sollen diese dann auch nur ansatzweise bei den subjektiven Fahrleistungen mithalten können, ist das Rennen gelaufen, bevor es angefangen hat. Hat die Konkurrenz nun gar keine Chance mehr? Doch, doch, durchaus, denn der Xpeng G9 zeigte im Test einige markante Schwächen.
- Seit Ende 2024 auf dem Markt
- Abmessungen: 4,89 m lang, 1,94 m breit, 1,68 m hoch, Radstand: 3 m
- Leistung: 258 bis 423 kW
- Preis: ab 59.600 Euro
- Größtes Plus: Sehr hohe Ladeleistung
- Größte Schwäche: Sehr umständliche Bedienung
In einem für europäische Verhältnisse riesigen Auto sollte ein ebensolches Platzangebot selbstverständlich sein. Der G9 liefert: Raum gibt es vorn wie hinten mehr als genug, und auch der Kofferraum bietet mit 660 Litern eine angenehme Weitläufigkeit. Etwas getrübt wird das allerdings durch den Umstand, dass Fahrer mit sehr langen Beinen sich einen großzügigeren Verstellbereich nach hinten wünschen. Dem durchschnittlich großen Steuermann wird das freilich kaum auffallen. Ausgesprochen kräftig ist die Massage, die allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass die Sitze an sich trotz zahlreicher Einstellmöglichkeiten und üppiger Abmessungen nicht zu den bequemsten gehören. Irgendwas drückt in der Lehne immer, hielten einige Fahrer in der Redaktion fest. Ungewöhnlich ist die Entscheidung, auch in der zweiten Reihe kaum Abstriche zu machen: Heizung, Lüftung, Massage und eine verstellbare Beinauflage gibt es im G9 auch für die Hinterbänkler.

Ziemlich leise
In einem solch teuren Auto darf der Kunde eine exzellente Geräuschdämmung erwarten, und auch hier sticht der G9 positiv hervor. Selbst bei gehobenem Tempo auf der Autobahn bleibt das E-SUV ziemlich leise, und auf guten Sommerreifen dürften die Abrollgeräusche noch weiter in den Hintergrund rücken. Zusammen mit den im von uns gefahrenen Modell mit Heckantrieb ausgezeichneten Fahrleistungen ergibt sich potenziell ein hervorragend geeignetes Reiseauto für sehr lange Strecken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elektroauto Xpeng G9 im Test: Lädt schneller als erlaubt“.
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Energiemonitor für Balkonkraftwerk bauen und auswerten
Ich habe mir ein Balkonkraftwerk zugelegt und endlich fließt nun auch Sonnenenergie in mein Haus. Leider wusste ich nichts über die Stromflüsse dort, kannte weder Grund- noch Spitzenlasten. Auch wusste ich nicht, wie viele von mir nicht verbrauchte Kilowattstunden ohne Entgelt an den Stromlieferanten abgegeben wurden. Zur Erfassung der Verbrauchsdaten als Basis für die Optimierung des Kraftwerks habe ich nach Maker-Art den in diesem Artikel dokumentierten Energiemonitor realisiert.
- Optischer Lesekopf und flexibles ESP32-basiertes System
- Stromverbrauch und -produktion erfassen
- Dokumentieren und Solarertrag optimieren
Zeitaufwand: 8 Stunden
Kosten: ca. 70 Euro
Material
Werkzeug
- Makerwerkzeug Zangen, Bohrer, Schraubendreher etc.
- Lötutensilien
Anforderungen
Primäres Ziel dieses Projekts war die Messung der aktuell verbrauchten Leistung in kW (umgangssprachlich auch Stromverbrauch genannt) sowie der geleisteten Arbeit in kWh. Der letztgenannte Wert ist einfach durch die Differenz von zwei Zählerständen ermittelbar. Allein die Kenntnis dieser Daten kann Stromfresser wie unnütze Stand-by-Verbraucher aufspüren und damit bereits Energiekosten senken.
In einem nachfolgenden Projekt möchte ich die Werte auch für eine Nulleinspeisung nutzen, das heißt, das Balkonkraftwerk soll nur die im Haus aktuell verbrauchte Leistung liefern, sodass zukünftig die Abgabe an den Netzbetreiber entfällt. Die überschüssige Energie fließt dann in einen Speicher und wird während der Dunkelstunden genutzt. Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich mir folgende Anforderungen an mein Projekt gestellt:
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Energiemonitor für Balkonkraftwerk bauen und auswerten“.
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Dienstag: Paramount mit großen Plänen, Copyright-Streit um KI-generierte Kunst
Der US-amerikanische Entertainment-Konzern Paramount Skydance verfolgt mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery große Pläne. In einer Investorenkonferenz erklärte Paramount-Chef David Ellison nun, Paramount+ und HBO Max könnten zu einer gemeinsamen Streaming-Plattform fusionieren. Der Oberste Gerichtshof der USA weist die Berufung eines US-Computerwissenschaftlers ab. Dieser will das Urheberrecht für ein visuelles Kunstwerk, das ein von ihm geschaffenes KI-System generiert hat. Und der Soziologe Yves Jeanrenaud hat eine App entwickelt, die in der Nähe befindliche Smart Glasses aufspürt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der US-Streamingriese Netflix wollte den Medienkonzern Warner Bros. Discovery übernehmen. In der vergangenen Woche aber stieg Netflix überraschend aus dem Bieterstreit aus. Dadurch wurde der Weg frei für Paramount Skydance. Vorherige Übernahmeangebote von Paramount hatte Warner noch jeweils ausgeschlagen. Noch müssen die Kartellhüter zustimmen, dann aber könnte ausgerechnet Netflix ein mächtiger Herausforderer erwachsen. Denn nach der Übernahme von Warner Bros. Discovery plant Paramount wohl eine große, gemeinsame Streaming-Plattform mit mehr als 200 Millionen Abonnenten. Konkurrenz für Netflix: Paramount+ und HBO Max könnten fusionieren
Vor ein paar Jahren scheiterte der Informatiker Stephen Thaler mit einem Berufungsantrag vor dem US Supreme Court. Damals ging es um die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, Patente für Erfindungen von Thalers Dabus-System zu erteilen. Dabus steht für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience und ist ein von Thaler geschaffenes KI-System. Das hat vollkommen autonom ein visuelles Kunstwerk generiert. Thaler als Eigentümer der Maschine sieht sich als deren Auftraggeber an und wollte das Copyright an dem computergenerierten Bild für sich selbst registrieren, scheiterte damit aber bisher in allen Rechtsinstanzen und landete erneut beim Obersten Gerichtshof. Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kunst: US Supreme Court winkt ab
Aufgrund ihrer geringen Verbreitung spielen Smart Glasses bislang in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das könnte sich in den nächsten Jahren jedoch ändern. Marktführer Meta und EssilorLuxottica haben im vergangenen Jahr sieben Millionen Geräte verkauft, und die milliardenschweren US-Konzerne Google und Apple drängen ebenfalls auf den Markt. Smart Glasses können also rasch an Verbreitung gewinnen. Weil er die intelligenten Brillen bereits heute schon als „unzumutbaren Eingriff“ in die Privatsphäre betrachtet, hat der Soziologe und Gelegenheitsentwickler Yves Jeanrenaud eine Abwehr-App programmiert. Gegen Überwachung: Android-App spürt nahe Smart Glasses auf
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der globalen KI-Entwicklungen gelten Rechenzentren als maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Europa und damit auch Deutschland. Trotzdem wurde die Branche beim deutschen Industriestrompreis bislang außen vor gelassen. Nun aber könnte sich eine neue Chance ergeben. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt nämlich zu dem Schluss, dass Strom für Rechenzentren subventioniert werden müsse, wenn die EU ihre Ziele für eine sauberere Industrie erreichen will. Bitkom: Ohne Stromsubvention für Rechenzentren keine saubere Industrie
Und ohne Digitalisierung keine effiziente, kostensparende und moderne Verwaltung – soweit das Versprechen seit Jahren. Doch die Realität sieht oft anders aus. Vielmehr steuere die deutsche Verwaltung sehenden Auges auf einen kritischen Systemfehler zu. Davor warnen Fachleute des auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Netzwerks NExT und des DigitalService des Bundes in einem am Montag veröffentlichten Politikpapier. Darin rechnen die Experten mit gängigen Reformansätzen ab und veranschaulichen, warum Effizienz weit mehr erfordert, als nur den Rotstift anzusetzen. Verwaltung am Limit: Warum billige IT-Sparpläne den Staat teuer zu stehen kommen
Auch noch wichtig:
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(akn)
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