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Vorsicht, Kunde: Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen
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Zum Jahresbeginn werben viele Fitnessstudios aggressiv um neue Mitglieder. Doch wer vorschnell unterschreibt, bindet sich oft langfristig, wenn im Kleingedruckten lange Laufzeiten und Klauseln zur automatischen Verlängerung stehen.
Bei der Kündigung drohen weitere Fallstricke, speziell wenn man für jemand anderen kündigen möchte. Wir klären, wie man Verträge korrekt beendet und auf unberechtigte Forderungen reagieren sollte.
Vertragsfallen und Kündigungsfristen
Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von bis zu 24 Monaten sind rechtlich zulässig. Wird die Kündigungsfrist versäumt, kann sich der Vertrag automatisch um bis zu zwölf weitere Monate verlängern. Dies unterscheidet sich von Regelungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei Mobilfunkverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entsprechende Klauseln in der Vergangenheit bestätigt. Verbraucherschützer raten daher dringend, die Laufzeiten im Blick zu behalten.
Um nicht in die Verlängerungsfalle zu tappen, empfiehlt es sich, direkt bei Vertragsabschluss eine Erinnerung für den letztmöglichen Kündigungstermin im Kalender zu notieren. Noch sicherer ist die sofortige Kündigung unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. Diese wird dann erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit wirksam, man kann sie aber nicht mehr vergessen.
Einseitige Willenserklärung
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Rechtlich handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung: Die Kunden müssen im Streitfall beweisen können, dass ihre Kündigung dem Unternehmen zugegangen ist.
Eine bestimmte Form dafür ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber im Vertrag selbst geregelt sein. Steht dort nichts anderes, kann die Kündigung per E-Mail, Post oder sogar mündlich erfolgen. Für den Nachweis eignet sich E-Mail besonders gut: Das dokumentiert im „Gesendet“-Ordner den Versandzeitpunkt und eine Bounce-Mail weist darauf hin, falls die Nachricht nicht angekommen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein ist zwar rechtssicher, im c’t-Podcast rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis aber davon ab, da dieser Weg für solche Standardfälle unverhältnismäßig teuer sei.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung zu schicken (RA Niklas Mühleis)
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Kündigungsbestätigung: Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen, auch wenn seriöse Anbieter dies in der Regel tun.
Wichtig: Die Kündigung sollte unmissverständlich formuliert sein und alle relevanten Daten wie die Vertrags- oder Kundennummer enthalten, um die eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Wer im Namen Dritter kündigt, etwa für den Partner oder Familienmitglieder, muss eine Vollmacht vorlegen. Fehlt diese, kann der Vertragspartner, also das Fitnessstudio, die Kündigung gemäß § 174 BGB zurückweisen. Dies muss „unverzüglich“ geschehen, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Erfolgt die Zurückweisung verspätet, bleibt die Kündigung wirksam. Sicherer ist es, wenn jeder Vertragspartner seinen Vertrag selbst kündigt.
Umgang mit unberechtigten Abbuchungen
Falls der Studiobetreiber weiterhin Beiträge abbucht, kann der Kunde das Geld zurückbuchen – allerdings nur, wenn die Kündigung zweifelsfrei wirksam war. Andernfalls drohen Mahngebühren oder Inkassoverfahren, die die ursprüngliche Forderung schnell in die Höhe treiben.
Die Inkassokosten sind bei kleinen Forderungen oft zu hoch, dabei müssen sich die Inkassounternehmen seit Juni 2025 an den Gebühren für Rechtsanwälte orientieren. Für eine Forderung von unter 500 Euro dürfen sie maximal die höchstmöglichen Rechtsanwaltskosten von 95,60 Euro veranschlagen.
Auf ein Inkasso-Schreiben sollte man stets reagieren und den eigenen Standpunkt sachlich darlegen. Inkassounternehmen kennen zunächst nur die Darstellung des Gläubigers. Eine dokumentierte Gegendarstellung kann Missverständnisse ausräumen und stärkt die eigene Position bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Weitere Details zur rechtssicheren Vertragskündigung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Nicht die Community-Wünsche: Bluesky bringt Livestream-Anzeige und „Cashtags“
Auf Bluesky können Konten jetzt kenntlich machen, wenn sie gerade einen Livestream durchführen und direkt darauf verlinken. Das hat das Team öffentlich gemacht, aber darauf hingewiesen, dass das bisher nur mit Streams auf Twitch funktioniert – andere Dienste könnten aber folgen. Version 1.114 des Kurznachrichtendiensts unterstützt zudem sogenannte „Cashtags“ und übernimmt damit einmal mehr eine Funktion aus der Zeit des „alten Twitter“, vor der Übernahme durch Elon Musk. Wie bei einem Hashtag werden dabei Beiträge unter speziell markierten Schlagwörtern gesammelt, aber die Markierung erfolgt hier mit einem „$“. Vor ein Tickersymbol wie „AAPL“ gestellt, macht das Dollarzeichen das „Cashtag“ anklickbar. In der Folge kann man sich alle Beiträge damit anzeigen lassen.
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Also new in v1.114 today: cashtags! Like hashtags, but for stocks.
Tag your posts with $AAPL, $NVDA, whatever, then tap to see everyone else’s equally unqualified analysis!— Bluesky (@bsky.app) 15. Januar 2026 um 20:02
Zu der Kennzeichnung von Livestreams erklärt Bluesky, dass es sich um eine experimentelle Funktion handelt. Wer auf Twitch einen Livestream beginnt, kann den eigenen Avatar auf Bluesky nun entsprechend kennzeichnen. Wer darauf klickt, landet direkt im Stream. Der Kurznachrichtendienst weist darauf hin, dass andere soziale Netzwerke die Verlinkung externer Seiten „bestrafen“, also solche Beiträge etwa weniger oft in den Feeds anderer Nutzer und Nutzerinnen anzeigen. „Wir denken, dass die Verlinkung nach außen einfach sein sollte“, schreibt das Bluesky-Team. Unter der Ankündigung gibt es aber vor allem Kritik an der Beschränkung auf Twitch und an der Prioritätensetzung bei den neuen Funktionen: Vor allem die Möglichkeit, Beiträge nachträglich zu bearbeiten, wird dort eingefordert.
Mit den Cashtags unterstreicht Bluesky derweil einmal mehr, in welchem Ausmaß sich das Team am alten Twitter als Vorbild bedient. Der inzwischen in X umbenannte Kurznachrichtendienst hat diese besonderen Schlagwörter 2012 eingeführt, neun Jahre später wurden sie erweitert, um darüber Trinkgeldzahlungen an Accounts zu ermöglichen. Dass das Interesse an den Cashtags auf Bluesky besonders groß ist, darf bislang zumindest bezweifelt werden. Die Zusammensetzung der Nutzerschaft und die besonders leidenschaftlich diskutierten Themen deuten nicht darauf hin, dass Konversationen über Börsenthemen dort zu den Prioritäten gehören. Unter der Vorstellung der neuen Funktion gibt es denn auch ausschließlich Kritik.
(mho)
Künstliche Intelligenz
„Star Wars“: Dave Filoni steigt zum Lucasfilm-Präsidenten auf
Wechsel an der Spitze von Lucasfilm: Dave Filoni, der bislang als Chief Creative Officer für Disneys „Star Wars“-Marke verantwortlich war, wird Lucasfilm-Präsident. Er löst damit die langjährige Präsidentin Kathleen Kennedy ab, die die Position seit Disneys „Star Wars“-Übernahme im Jahr 2012 ausfüllte.
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Über die Personaländerungen informiert Disney in einer Pressemitteilung. Demnach wird Filoni von Lynwen Brennan als Co-Präsidentin unterstützt, die sich vor allem um das wirtschaftliche Management kümmern soll. Filoni selbst dürfte auch kreativ weiter stark involviert sein – seinen Titel als Chief Creative Officer soll er auch als Präsident von Lucasfilm behalten.
„Meine Liebe zum Geschichtenerzählen wurde von den Filmen von Kathleen Kennedy und George Lucas geprägt“, lässt sich Filoni in der Mitteilung zitieren. „Ich hätte nie davon geträumt, das Privileg zu haben, von beiden das Handwerk des Filmemachens zu erlernen.“ Filoni verantwortete die animierte „The Clone Wars“-Serie, bevor er an Serien wie „The Mandalorian“ und „Ahsoka“ arbeitete.
Kennedy produziert noch zwei Filme
Kathleen Kennedy hat vor ihrer Position als Lucasfilm-Präsidentin mehrere erfolgreiche Filme produziert, darunter „E.T.“ und „Jurassic Park“. Für Disney wird sie noch die beiden geplanten Filme „The Mandalorian and Grogu“ und „Star Wars: Starfighter“ produzieren, die 2026 und 2027 in die Kinos kommen sollen.
„Als George Lucas mich bat, Lucasfilm nach seinem Rückzug zu übernehmen, hätte ich mir nicht vorstellen können, was vor mir liegt“, sagte Kennedy. „Es war ein wahres Privileg, mehr als ein Jahrzehnt lang Seite an Seite mit den außergewöhnlichen Talenten bei Lucasfilm zu arbeiten.“
Dem Branchenmagazin Hollywood Reporter zufolge verlangsamte die Vorbereitung des Führungswechsels an der Lucasfilm-Spitze zuletzt die Produktion neuer Inhalte. Nachdem die Kennedy-Nachfolge nun geklärt ist, könne die Produktion wieder Fahrt aufnehmen.
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(dahe)
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Amazons EU-Cloud: Abgekoppelter Betrieb nicht noch vom BSI getestet
Ein wenig wirkt es so, als hätte Amazons Clouddienstleister AWS sich beim Konzept seiner “European Sovereign Cloud” (ESC) von seinen Kunden treiben lassen: AWS habe von vornherein seinen Kunden versprochen, dass Daten nicht in andere Regionen verschoben würden und sich stets daran gehalten, sagt AWS-CEO Matt Garman am Donnerstag bei der Vorstellung der neuen EU-Cloud in Potsdam. Niemand würde Zugriff auf die Workloads haben, betont Garman. Die Kunden wollten die Cloudnutzung. Sie sähen sich aber mit regulatorischen Anforderungen konfrontiert – und sie wollten keine verwässerte Version der Amazon-Clouddienstleistung haben.
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Vielfach betonen AWS-Vertreter an diesem Donnerstag im Hasso-Plattner-Institut in Potsdam-Griebnitzsee, dass es schon immer um Sicherheit gegangen sei – um technologische wie organisatorische Sicherheit, dass wirklich niemand auf Daten Zugriff habe oder abschalten könne. Als Testimonial für die Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der bisherigen AWS-Angebote hat Garman ein Video des bisherigen ukrainischen Digitalministers Mychajlo Fedorow mitgebracht, der gerade erst zum Verteidigungsminister ernannt wurde. Der lobt Amazons Web Services, einen Dienst, der der Ukraine nach dem Großangriff Russlands vor fast vier Jahren eine digitale Zuflucht für Regierungsdaten bot.
Die Daten seien komplett in Europa geblieben, sagt Garman. Die Botschaft: AWS ist sicher – und die neue European Sovereign Cloud ist aber noch sicherer, für solche Kunden, denen das Sicherheitsversprechen allein nicht ausreicht.
Plattner: „Wir müssen das jetzt testen“
Die ESC soll vollständig separat laufen können. Ein wichtiger Meilenstein sei mit dem offiziellen Start der Sovereign Cloud erreicht worden, sagt Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am Nachmittag in Potsdam. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen, wie jene, die AWS bei seiner Europäischen Cloud eingeführt habe. Die wolle sie bei jedem Unternehmen sehen, mit dem das BSI zusammenarbeitet. Bei Google, Microsoft, Delos und anderen werden sie sehr genau zugehört haben und prüfen, ob sie damit mitgemeint sein könnten.
Und auch AWS hat mit der ESC noch den eigentlichen Lackmustest vor sich, wie Plattner sagt. Denn die European Sovereign Cloud soll auch dann noch funktionieren, wenn alle Verbindungen in die USA gekappt werden. „Wir müssen das jetzt testen“, sagt die BSI-Präsidentin. Anders gesagt: Bislang hat das nicht stattgefunden, auch wenn seit etwa sechs Wochen die ersten Kunden auf der Plattform aktiv sind.
Regulatorischer Druck
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Dass AWS leistungsfähig ist, daran gibt es wenig Zweifel. Dass die Amazontochter US-Recht unterliegt, daran ebensowenig. Und AWS verdient bislang gut an europäischen Kunden, das Geschäft könnte sogar noch besser laufen. Denn Potenzial für mehr Cloudnutzung sehen viele in der EU, auch AWS. Aber die regulatorischen Anforderungen sind stärker geworden und dürften absehbar noch einmal weiter anziehen.
Dass das insbesondere für kritische Infrastrukturen, Finanzdienstleister, Energiefirmen und Regierungsorganisationen gilt, ist offenkundig. Die müssen die verschärften Bedingungen von DORA, NIS2, C5 und anderen Vorgaben einhalten – unter widrigen, geopolitischen Bedingungen. Ein Problem, das nicht nur, aber gerade Amazon betrifft.
„Radioaktive Kundendaten“
Zugleich sollen die Kunden die Services weiter nutzen können, die sie gerne nutzen wollen. 90 der 240 Dienste, die in AWS laufen, sind zum Start in der Parental Zone Brandenburg verfügbar. Die soll bald um eine niederländische, eine belgische und eine portugiesische Tochterzone ergänzt werden – sprich: Rechenzentrumsverbünde, die sich geografisch an unterschiedlichen Orten befinden und alle dem ESC-Regime statt dem normalen AWS-Betrieb unterliegen, wo noch einmal stärker auf eine Verschlüsselung und Nichtlesbarkeit von Metadaten wie Nutzern, Rollen und Zugriffsrechten Wert gelegt wird.
„Kundendaten sind radioaktiv, wir wollen nicht in ihrer Nähe sein“, erläutert Colm MacCarthaigh die Herangehensweise, die schon immer gegolten habe. Und in die neue Struktur sei, nachdem man mit AWS Nitro und vielen anderen Maßnahmen bereits viele wichtige Schritte gegangen sei, ein umfangreicher Erfahrungsschatz eingeflossen.
ESC besser als das normale AWS?
Ein Spagat für die Firmenvertreter: Sie müssen das neue ESC anpreisen – aber ohne das normale AWS schlechtzumachen. AWS ESC könnte dabei die gesamte Bandbreite an Vorwissen ausspielen. Denn viele Kunden sehen sich vor allem in der Pflicht, nachweisen zu können, dass sie sich an die für sie geltenden Regeln gehalten haben.
Sarah Duffer erklärt in Potsdam, welche Rolle das „European Sovereign Reference Framework“ dafür spiele: die formale Beschreibung der Konzepte, mit denen AWS ESC die Unabhängigkeit sicherstelle. Solche Kriterien mitsamt Dokumentation sind für viele Nutzer relevant, wenn es um Haftungsfragen geht. Es gehe um die Überprüfbarkeit durch unabhängige Dritte, sagt Duffer, Director Security Assurance in der Zentrale. Im Hinblick auf Compliance sieht man sich gut aufgestellt.
Dass das nicht das Ende der Entwicklung sein wird, zeichnet sich jetzt bereits ab. Für viele Kunden, die bislang zweifelten, könnten die EU-AWS-Möglichkeiten allerdings ein willkommener Schritt sein. Und angesichts des politischen Klimas in den USA könnten auch bisherige Standard-AWS-Nutzer aus den USA überlegen, ob das für sie eine Alternative sein könnte. Finanziell jedenfalls ist die Nutzung der ESC laut den Modellrechnungen bei der Vorstellung noch etwas unterhalb der Standardpreise angesiedelt. Wie lang das so bleibt, ist abzuwarten.
(axk)
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