Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an
Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?
Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.
Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.
„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)
Abstellgenehmigung
c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.
Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.
Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Einbahnstraße China? Was sich für EU-Firmen ändern muss
Handelsstreit, harter Wettbewerb, unfaire Behandlung: Für europäische Firmen in China muss sich aus Sicht der EU-Handelskammer in den kommenden Jahren einiges ändern. Die Volksrepublik exportiere mit unverminderter Geschwindigkeit, aber importiere wenig, sagte Präsident Jens Eskelund in Peking. Wächst das Ungleichgewicht weiter, verwandelt sich der Handel aus Sicht der EU-Kammer in eine „Einbahnstraße“.
Chinas Handelspartner könnten sich fragen: „Was haben wir wirklich davon“, so Eskelund. Die Interessenvertretung in China von mehr als 1.600 Mitgliedsfirmen aus der EU fordert deshalb in einem Positionspapier Veränderungen.
Den Anlass liefert der 15. Fünfjahresplan, den die kommunistische Partei im Oktober beim „Vierten Plenum“ diskutiert. Im März 2026 soll der Volkskongress diesen Plan dann für die Zeit bis 2030 absegnen.
Handel nur Einbahnstraße für China?
Chinas Handelsüberschuss könnte laut der EU-Kammer weitere Länder reagieren lassen. „Ich denke, was wir im Fall der USA gesehen haben, ist eine Situation, in der das Ungleichgewicht derart anwuchs, dass eine Reaktion dadurch erzwungen wurde“, sagte Eskelund. Folgen wie der eskalierte Zollstreit hätten für chinesische und ausländische Firmen in China „noch nie dagewesene Unsicherheiten“ geschaffen, so der Bericht.
Die Kammer fordert, dass China für beide Seiten Vorteile im Handel zulässt. Peking solle von Exportkontrollen wie bei seltenen Erden absehen, die vielen europäischen Firmen Liefersorgen einbrachten, wo sich nun aber Besserung andeutet. Außerdem sollen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht nur chinesische Produkte bevorzugt werden.
Knallharter Wettbewerb und Überproduktion
Was die Lage zuspitzt: China produziert mehr, als das eigene Land aufnehmen kann. Bei Elektroautos oder Lieferdiensten tobt deshalb ein derart heftiger Verdrängungswettbewerb, dass sich Peking bereits zu Wort meldete. Hinzu kommt die hohe Verschuldung der Lokalregierungen und der mangelnde Fokus auf Sektoren wie der Dienstleistungsbranche. Peking sollte diese Probleme lösen und obendrein die soziale Sicherheit verbessern, erklärte die Kammer.
Demnach machen sich EU-Firmen seit Jahren Sorgen um Chinas verlangsamtes Wirtschaftswachstum. Zudem scheinen die Chinesen wegen Kosten für soziale Absicherung ihr Geld zusammenzuhalten.
Die EU-Kammer pocht darauf, dass Marktmechanismen entscheiden, wo investiert wird. Bislang bevorzugt der Staat seine Konzerne – zulasten der Privatwirtschaft, die laut Eskelund eigentlich effizienter wirtschaftet. Würde es im staatlich dominierten Gesundheitswesen mehr Konkurrenz mit ausländischen Privatfirmen geben, könnten so Patienten von besserer Versorgung und neuer Technologie profitieren, nannte er als Beispiel.
(aki)
Künstliche Intelligenz
Vibe Coding Cleanup Specialists: Diese Menschen reparieren schlechten KI-Code
Vibe-Coding ist ein neuer Trend, der es mithilfe von KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Gemini ermöglicht, ganz ohne Vorkenntnisse zu programmieren. Das birgt allerdings auch neue Risiken. Wie 404 Media berichtet, hat sich daraus sogar schon eine neue Berufsbezeichnung entwickelt: Vibe Coding Cleanup Specialists haben sich auf die Reparatur schlechter KI-Programmierung spezialisiert – und die Nachfrage nach ihren Diensten steigt.
Programmierung leicht gemacht
In der Regel haben Programmierer viele Jahre damit verbracht, ihre Fähigkeiten zu perfektionieren. Beim Vibe-Coding wird der Quellcode für Software aber fast ausschließlich durch Prompts generiert. Das bedeutet, dass dank KI-Tools praktisch jeder in der Lage ist, komplette Programme erstellen zu lassen. Vibe-Coding kann also vor allem unerfahrenen Programmierern dabei helfen, ihre Vision mit wenig Aufwand und Budget umzusetzen. Den Großteil der Arbeit übernimmt die KI – die Nutzer müssen lediglich beschreiben, was genau sie umsetzen wollen.
Die Vorteile bringen allerdings auch Risiken mit sich: Sicherheitsprobleme können beispielsweise dazu führen, dass eine mithilfe von Vibe-Coding programmierte App für Hobbyköche nicht nur Rezepte für Thai Curry oder Bananenbrot generiert, sondern auch Schritt für Schritt erklärt, wie sich giftige Zyanid-Eiscreme herstellen lässt.
Auch Cyberangriffe sind keine Seltenheit: So berichtete ein Nutzer auf X beispielsweise stolz von seiner Software-as-a-Service, die er komplett von dem KI-Code-Editor Cursor erstellt hatte. Nur wenige Tage später schrieb er in einem weiteren Beitrag, dass seine Software in der Zwischenzeit von unzähligen Cyberangriffen betroffen gewesen sei: „Es passieren komplett zufällige Dinge, die Anzahl der API-Schlüssel ist ausgereizt und Leute umgehen das Abonnement.“
Vibe-Coding schafft neue Jobs
Der Begriff des Vibe-Codings hat erst Anfang 2025 Andrej Karpathy geprägt, der zuvor unter anderem die KI-Abteilung bei Tesla geleitet hatte. Auf Fiverr, einem Online-Marktplatz für Freelancer, gab es aber auch schon davor Programmierer, die sich darauf spezialisiert haben, schlechten KI-Code zu reparieren.
Hamid Siddiqi ist einer von ihnen – er ist schon seit Ende 2023 als Vibe Coding Cleanup Specialist tätig. „Derzeit arbeite ich regelmäßig mit etwa 15 bis 20 Kunden zusammen und habe zusätzlich noch weitere Einzelprojekte im Laufe des Jahres“, erklärte er gegenüber 404 Media. „Ich habe angefangen, Projekte mit Vibe-Coding zu reparieren, weil mir aufgefallen ist, dass immer mehr Entwickler und kleine Teams Schwierigkeiten hatten, den von KI generierten Code zu optimieren. Dieser war zwar funktional, hatte aber nicht den Feinschliff oder den ‚Vibe‘, den sie für ihre Vision brauchten. Ich sah eine Chance, diese Lücke zu schließen, indem ich mein Programmier-Know-how mit meinem Blick für Ästhetik und Nutzungserfahrung kombinierte.“
KI macht häufig die gleichen Fehler
Laut Siddiqi gibt es einige Probleme, die er immer wieder behebt. Dazu zählen unter anderem ein inkonsistentes UI/UX-Design und falsch ausgerichtete Branding-Elemente. Aber auch schlecht optimierter Code, der die Leistung beeinträchtigt, ist ein typischer Grund, weshalb sich Kunden an ihn wenden.
Auch Swatantra Sohni hat sich inzwischen auf das Bereinigen schlechten Codes spezialisiert. Er sagt, viele, die sich mit dem neuen KI-Trend befassen, seien Produktmanager oder Kleinunternehmer, die mithilfe von Vibe-Coding ihre Ideen umsetzen wollen. Für sie gehe es eher um die Erstellung eines Prototypen. „Vibe-Coding steckt derzeit noch in den Kinderschuhen. Es ist sehr praktisch, um den gewünschten Prototyp zu vermitteln, aber ich glaube nicht, dass es wirklich dafür ausgelegt ist, eine produktionsreife App zu erstellen.“ Vibe-Coding ist damit ein gutes Beispiel dafür, wie KI Jobs nicht nur ersetzt – sondern gleichzeitig auch neue schafft.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Europarecht: Diese Pflichten bringt die E-Evidence-Verordnung
Seit 2023 gilt die „Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren“ europaweit als Rechtsgrundlage für Strafverfolgungsbehörden aller Mitgliedsländer. Sie berechtigt Behörden, sich aus jedem anderen Unionsstaat ermittlungsrelevante Daten zu beschaffen, sofern die höchste Haftstrafe für einen Tatbestand mindestens drei Jahre beträgt. Noch gelten Übergangsfristen, aber spätestens in einem Jahr muss der gesamte Prozess einer automatisierten Bearbeitung und Übermittlung funktionieren: Die Anordnungen zur Herausgabe (European Production Order Certificate, EPOC) oder vorsorglichen Speicherung (European Preservation Order Certificate, EPOC-PR) digitaler Beweismittel müssen den Auskunftsverpflichteten elektronisch zustellbar sein und ihre Beantwortung muss mittels technisch standardisierter Verfahren erfolgen – je nach Schwere des Verdachtsfalls binnen acht Stunden bis maximal zehn Tagen.
Zwischen den Behörden der EU-Mitglieder gibt es solche Abkommen schon lange, auch die technischen Rahmenbedingungen sind dort weitgehend etabliert. Neu ist, dass die Adressaten der E-Evidence-Verordnung nicht Amtskollegen, sondern Provider im weitesten Sinne sind – ein Ermittlungshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Barcelona an einen E-Mail-Dienst in München ist ein realistisches Szenario. Denn die berechtigten Stellen, die eine solche grenzüberschreitende Datenübermittlung anfordern können, sind genauso weit zu fassen wie ihr Gegenüber, die Betreiber der Kommunikationsdienste. Auskunftspflichtig sind nicht nur Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider, sondern prinzipiell alle Organisationen, die kontenbasiert die Verarbeitung und Speicherung von Daten und Kommunikation ihrer Nutzer ermöglichen.
- Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet europaweit Provider und Plattformbetreiber zur Herausgabe elektronischer Beweismittel bei Ermittlungsverfahren – mit Fristen von acht Stunden bis zehn Tagen.
- In Deutschland sind rund 300.000 Stellen auskunftspflichtig, von TK- und Cloud-Providern über Marktplätze und Spieleplattformen bis zu Foren und Smarthome‑Diensten. International tätige Plattformen kommen hinzu.
- Betroffene Unternehmen stecken in der Zwickmühle zwischen schneller Lieferung und DSGVO‑Risiken. Unterschiedliche nationale Rechtslagen, privilegierte Kommunikation und überlastete Staatsanwaltschaften erschweren rechtssichere Entscheidungen.
- Die zu erwartende Anfrageflut wird enorm und reicht durch die Budapester Konvention über Europa hinaus. Betroffene Organisationen müssen jetzt Zuständigkeiten klären und Prozesse etablieren, statt auf Ausnahmen zu hoffen.
Die Anzahl der Betroffenen, die nach der E-Evidence-Verordnung zur Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren verpflichtet wären, beläuft sich allein in Deutschland auf rund 300.000, darunter Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und sogar Einzelpersonen. Primär sind zwar „interpersonelle Kommunikationsdienste“ wie Voice over IP, SMS und andere Messenger sowie E-Mail-Dienste benannt, darüber hinaus sind für die E-Evidence-Abfragen aber auch „beispielsweise Online-Marktplätze, die es Verbrauchern und Unternehmen ermöglichen, miteinander zu kommunizieren, und andere Hosting-Dienste, einschließlich Cloud-Computing-Diensten, sowie Plattformen für Online-Spiele und Online-Glücksspiele“ relevant. Zu den 300.000 deutschen Adressaten der Verordnung käme dann eine kaum zu beziffernde Zahl international tätiger Plattformen hinzu, sofern die ihre Dienste auch deutschen Nutzern anbieten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Europarecht: Diese Pflichten bringt die E-Evidence-Verordnung“.
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