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Wegweisendes Urteil: Meta hat kein Social-Media-Monopol


Ein Bundesgericht in den Vereinigten Staaten hat in einem jahrelangen Rechtsstreit um eine mutmaßliche Monopolstellung von Meta in den sozialen Netzwerken am Dienstag zugunsten des US-Konzerns entschieden. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Social-Media-Angeboten wie der Kurzvideo-App TikTok verneinte der Vorsitzende Richter ein illegales Monopol von Meta und seinen Social-Media-Angeboten wie Facebook, Instagram oder WhatsApp.

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Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC), die den Prozess (AZ. CV-03590-JEB) angestrengt hatte, wirft Meta vor, eine Monopolstellung im Bereich Social Media und insbesondere im Hinblick auf die soziale Interaktion zwischen Freunden und Familie zu haben. Mitte April sagte Meta-Chef Mark Zuckerberg in dem Fall 13 Stunden vor Gericht aus. Die US-amerikanische Handelsaufsicht wollte Meta dazu zwingen, Instagram und WhatsApp umzustrukturieren oder zu verkaufen. Damit sollte nach Ansicht der FTC der Wettbewerb unter den sozialen Netzwerken wiederhergestellt werden.

Nicht nötig, urteilte nun sinngemäß das Bundesbezirksgericht für den Bezirk Columbia. „Die Lage, die noch vor fünf Jahren bestand, als die Federal Trade Commission diese Kartellklage einreichte, hat sich deutlich verändert“, argumentierte US-Bezirksrichter James Boasberg in der Urteilsbegründung. „Meta hat kein Monopol auf dem relevanten Markt“, schrieb er.

Meta hatte vor Gericht argumentiert, dass die Übernahme von Unternehmen statt der Entwicklung von Konkurrenzprodukten eine legitime Geschäftsstrategie sei. Man habe WhatsApp und Instagram verbessert und mit neuen Funktionen ausgestattet. Überdies ignoriere die FTC den Wettbewerbsdruck durch Konkurrenten wie TikTok des chinesischen ByteDance-Konzerns, Googles YouTube oder Apples Messaging-App. Dieser Argumentation folgte Richter Boasberg: „Selbst wenn YouTube herausgenommen wird, widerlegt allein die Einbeziehung von TikTok die Argumentation der FTC.“

Meta zeigte sich denn auch zufrieden mit dem Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, erklärte ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme, aus der verschiedene US-Medien zitieren.

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Für die FTC und die Regierung in Washington ist die Entscheidung hingegen ein herber Rückschlag. Das Kartellrechtsverfahren gegen Meta war in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eingeleitet worden.

Seit 2023 führt die Aufsichtsbehörde ein separates Kartellverfahren gegen Amazon.com. Der Onlinehändler dränge Kunden durch verwirrende und irreführende Designs sein kostenpflichtiges Prime-Abonnement mit unlauteren Methoden auf und erschwere deren Kündigung, so der Vorwurf. Ende September wurde in dem Fall eine Rekordstrafe gegen Amazon verhängt. Darüber hinaus hat das US-Justizministerium Klagen gegen Google und Apple eingereicht.


(akn)



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Obsidian-Rollenspiel: „Avowed“ kommt auf die Playstation


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

„Avowed“ kommt auf die Playstation: Am 17. Februar bringen Microsoft und Entwickler Obsidian das Rollenspiel auf die Playstation 5, wie sie in einem Video ankündigten. „Avowed“ war bislang eine der letzten Xbox-Eigenproduktionen der jüngeren Vergangenheit, die noch nicht auf der Sony-Konsole verfügbar sind.

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Zusammen mit dem Playstation-5-Port bekommt „Avowed“ zum Stichtag einige neue Features, die auch in die PC- und Xbox-Version integriert werden. Dazu zählen ein „New Game+“-Spielmodus sowie mehrere neue spielbare Rassen, darunter Zwerge. Auch ein Fotomodus wird eingeführt.

„Avowed“ erschien vor knapp einem Jahr zu ordentlichen Kritiken. Es ist das erste Spiel in Obisidians „Pillars of Eternity“-Universum, das nicht aus der klassischen Top-Down-Perspektive gespielt wird. Gelungen sind unter anderem das Kampfsystem und mit Abstrichen das Open-World-Design, die Präsentation der Story und die Dialoge wurden dagegen häufig kritisiert. 76 Prozent der Steam-Spieler empfehlen den Titel.

Anfang 2024 begann Microsoft damit, viele seiner Eigenproduktionen auf der Playstation zu veröffentlichen – zuvor war das jahrelang ein Tabu. Das ist Teil eines Strategiewechsels: Microsoft sieht seine Xbox-Sparte weniger als Treiber für Konsolenverkäufe und will stattdessen mehr Spiele verkaufen.

Zuerst kamen „Sea of Thieves“, „Hi-Fi Rush“, „Pentiment“ und „Grounded“ auf die Playstation, später folgte unter anderem das Open-World-Rennspiel „Forza Horizon 5“. Das Remaster von „Gears of War“ wurde direkt zum Release auf der Sony-Konsole veröffentlicht. Jüngst folgte der „Microsoft Flight Simulator 2024“. Nach dem Release von „Avowed“ auf der Playstation fehlt vor allem noch ein großes Spiel aus den vergangenen Jahren auf der Sony-Konsole: Das Bethesda-Rollenspiel „Starfield“ wurde noch nicht portiert.


(dahe)



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Mein Scrum ist kaputt #143: Das große Icebreaker-Schrottwichteln


Der Einstieg in eine Retrospektive oder auch in einen Workshop gelingt einfacher, wenn man die Aufmerksamkeit aller Teilnehmenden mit einem geeigneten Icebreaker gewinnt. Ideen und Anregungen dafür lassen sich in Online-Archiven, irgendwelchen Online-Blogs und -Artikeln finden, oder man fragt vielleicht ChatGPT, Gemini und andere KI-Assistenten.

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Doch was taugen Icebreaker aus solchen Quellen? Dieser Frage gehen Sebastian Bauer, Ina Einemann und Dominik Ehrenberg in ihrem agilen Podcast nach und begutachten eine Reihe von Vorschlägen.

Hinweis: Die ersten beiden Icebreaker beinhalten für manche Leute möglicherweise unangenehme Geräusche. Wer diese vermeiden möchte, sollte direkt zum Kapitel „Kühlschrankbeichte“ (ca. bei Minute 17) springen.

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Heizungstausch ohne Investition: Wann sich Wärme-Contracting lohnt


So wie es Software als Service gibt, verkaufen darauf spezialisierte Firmen auch Wärme als Service. Das technische Drumherum wie Wärmeerzeuger, Verrohrung, Wartung und Ersatz packen die Anbieter komplett in einen monatlichen Zahlbetrag plus einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Bei diesem sogenannten „Wärme-Contracting“ trägt der Anbieter die Investition und deren funktionale Risiken (nicht jedoch Effizienzrisiken). Er lässt sich diesen Service allerdings entsprechend bezahlen.

Fernwärme funktioniert etwa in weiten Teilen auf diese Weise, auch wenn Hausbesitzer die Übergabestation oft noch separat kaufen müssen. Entsprechend teurer ist Fernwärme im Vergleich dazu, Investition und Risiken einer eigenen Heizung selbst zu tragen. Das gilt analog für Wärme-Contracting. Ein anderer Aspekt dieser Vertragsart wird von manchen Vermietern genutzt: Sie können selbst eine bestehende alte Heizung vom Contracting-Anbieter betreiben lassen. Die Kosten werden dabei komplett auf die Mieter umgelegt.

  • Wärme-Contracting ist im Prinzip Warme-Wohnung-as-a-Service.
  • Das ist komfortabel, kostet aber mehr als Alternativen.
  • In der Miete gibt es besondere Vorgaben.
  • Manche Vermieter gehen halbseidene Wege, die man gründlich auf Legalität prüfen sollte.

Dieser Artikel beschreibt Wärme-Contracting in beispielhaften Berechnungen und beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte dieser Geschäfte in der Vermietung.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Heizungstausch ohne Investition: Wann sich Wärme-Contracting lohnt“.
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