Künstliche Intelligenz
Wie der EU-Gerichtshof die DSGVO nachschärft
Im September 2025 hat die Datenschutzwelt gebannt nach Luxemburg geschaut. Gleich drei wegweisende Entscheidungen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standen beim Gerichtshof der Europäischen Union (Court of Justice of the European Union, CURIA) an, dem mehrgliedrigen Gerichtssystem der EU. Gebannt deshalb, weil die dortigen Rechtsauslegungen die teils unscharfen EU-Datenschutzvorschriften mit Leben füllen und für die Gerichte der Mitgliedsstaaten als sakrosankt gelten.
Los ging es am 3. September mit dem „Latombe“-Urteil (Az. T-553/23). Phillippe Latombe, ein Abgeordneter der französischen Nationalversammlung, hatte Ende 2023 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingereicht. Derlei Klagen verhandelt nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern nur die zweithöchste Instanz, das Europäische Gericht (EuG) – so auch in diesem Fall.
Latombe wollte mit seiner Organklage den im Juli 2023 verabschiedeten Angemessenheitsbeschluss zu Fall bringen, der nach Art. 45 DSGVO die Rechtsgrundlage für Datentransfers zwischen EU- und US-Unternehmen bildet. Der Beschluss war zustande gekommen, weil die damalige US-Regierung von Präsident Joe Biden im Oktober 2022 mit dem „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) neue Schutzmechanismen für Daten europäischer Bürger in den USA installiert hatte. Allerdings hatte Biden diese Mechanismen nicht mit einem Gesetz abgesichert, sondern lediglich per präsidialem Dekret erlassen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie der EU-Gerichtshof die DSGVO nachschärft“.
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SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“
Zwei E-Commerce-Unternehmer, die vor fünf Jahren die US-Elektronikkette RadioShack aus der Insolvenz heraus gekauft haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. REV-Geschäftsführerin Maya Burkenroad, eine Cousine von Lopez, soll die beiden dabei unterstützt haben.
Die Holding Retail Ecommerce Ventures, die im Mittelpunkt der Vorwürfe steht, hat in den vergangenen Jahren immer wieder in Not geratene Einzelhandelsunternehmen wie Dress Barn, Linens ’n Things oder eben RadioShack aufgekauft, um sie anschließend in gewinnbringende, ausschließlich online tätige Marken umzuwandeln. REV übernahm RadioShack im Jahr 2020, drei Jahre nachdem das Traditionsunternehmen zum zweiten Mal insolvent gegangen war. Die Elektronikkette hatte erstmals 2015 Insolvenz angemeldet. In der Folge kam es zum Streit über den Weiterverkauf von Millionen Kundendaten aus RadioShacks Insolvenzmasse. Mehrere US-Bundesstaaten widersetzten sich.
Investitionen unter falschen Voraussetzungen
In der am Montag beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk Floridas eingereichten Klage der SEC (Az. 1:25-CV-24356) heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Um potenzielle Anleger zu Investitionen in die von REV übernommenen Unternehmen zu bewegen, behaupteten sie beispielsweise, diese befänden sich „auf Erfolgskurs“ und hätten einen „starken Cashflow“. Zudem versicherten sie, dass für ein bestimmtes Unternehmen beschaffte Gelder ausschließlich in dieses Unternehmen investiert würden. Laut der Klage der SEC war dies jedoch nicht der Fall.
„Entgegen diesen Darstellungen erzielten zwar einige der REV-Einzelhandelsmarken Umsätze, jedoch erzielte keine von ihnen Gewinne. Um Zinsen, Dividenden und fällige Anleihezahlungen zu begleichen, griffen die Beklagten daher auf eine Kombination aus Darlehen externer Kreditgeber, Kreditvorauszahlungen für Händler, Gelder neuer und bestehender Investoren sowie Überweisungen anderer Portfoliounternehmen zurück, um ihren Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift. „Mindestens 5,9 Millionen US-Dollar der an Investoren ausgeschütteten Renditen waren in Wirklichkeit Ponzi-ähnliche Zahlungen, die von anderen Investoren finanziert wurden.“
Insgesamt hat REV mehr als 230 Millionen US-Dollar von mindestens 660 Investoren eingesammelt. Die SEC behauptet, dass 112 Millionen US-Dollar durch betrügerische Wertpapieremissionen der acht REV-Einzelhandelsmarken erworben worden seien. Der Großteil der Gelder wurde demnach online über Soziale Netzwerke und die Website der Retail Ecommerce Ventures eingesammelt. Etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen sollen von Mehr und Lopez für persönliche Zwecke abgezweigt worden sein, so ein weiterer Vorwurf der SEC.
(akn)
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Kryptowährung: Neun führende europäische Banken entwickeln Euro-Stablecoin
Neun europäische Banken, darunter die deutsche DekaBank der Sparkassen-Finanzgruppe, entwickeln gemeinsam einen Euro-basierten Stablecoin. Diese digitale Währung koppelt ihren Wert an stabile Vermögenswerte, um Kursschwankungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu etwa Bitcoin oder Ethereum, die stark an Wert gewinnen oder verlieren können, bleiben Stablecoins stabil. Das macht sie weitgehend nutzlos für Kursspekulationen und rückt sie stattdessen als reines Zahlungsmittel in den Mittelpunkt. Der geplante Euro-Stablecoin setzt auf Blockchain-Technik, also auf ein offen einsehbares digitales Kassenbuch.
Neben der Dekabank beteiligen sich an dem Projekt die Banken UniCredit und Banca Sella (Italien), ING (Niederlande), CaixaBank (Spanien), KBC (Belgien), SEB (Schweden), Danske Bank (Dänemark) und Raiffeisen Bank International (Österreich). Die Deutsche Bank und die Commerzbank, Deutschlands größte Banken, sind nicht dabei. Weitere Banken können sich allerdings der Initiative anschließen.
Kostengünstige Zahlungen rund um die Uhr
Die Einführung des Stablecoins ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Er soll den EU-Vorgaben der „Markets in Crypto-Assets»“ (MiCAR) erfüllen und schnelle, kostengünstige Zahlungen rund um die Uhr ermöglichen, erklärte ein Deka-Sprecher. Der Stablecoin biete Potenzial für effiziente grenzüberschreitende Transaktionen, programmierbare Zahlungen und Verbesserungen im Lieferkettenmanagement sowie bei der Abwicklung digitaler Vermögenswerte, von Wertpapieren bis Kryptowährungen.
Zur Umsetzung der Pläne hat das Konsortium der neun Banken ein neues Unternehmen in den Niederlanden gegründet, das die dortige Zentralbank als E-Geld-Institut lizenzieren und beaufsichtigen soll. Zur technischen Umsetzung verraten die Beteiligten bisher nichts, etwa ob sie auf eine bestehende Blockchain wie Ethereum aufbauen oder eine komplett eigene Lösung umsetzen.
USA dominieren internationalen Stablecoin-Markt
Den internationalen Stablecoin-Markt führen derzeit drei nord- und mittelamerikanische Anbieter an: Tether (USDT), Circle (USDC) und Ripple (XRP). Aktuell gibt es etwa 173 Milliarden USDT im Kryptomarkt und damit den Gegenwert von 173 Milliarden US-Dollar. Der Anbieter hält laut eigener Aussage für jeden USDT einen echten US-Dollar vor, um den stabilen Kurs zu garantieren. Allerdings gibt es schon seit Jahren Zweifel an der Geldreserve, weil Tether keine unabhängigen Prüfungen zulässt.
US-Präsident Donald Trump erleichterte zuletzt die regulatorischen Bedingungen für diese Projekte, sprach sich jedoch gegen eine staatliche Digitalwährung auf Dollarbasis aus. In Europa plant die Europäische Zentralbank hingegen einen digitalen Euro.
Der Deka-Sprecher betonte, die neun Banken wollten eine europäische Alternative zu den US-dominierten Stablecoin-Märkten schaffen und so Europas strategische Autonomie im Zahlungsverkehr stärken. Gleichzeitig können sie ihren Kunden zusätzliche Dienstleistungen wie Stablecoin-Wallets und Verwahrungslösungen für digitale Vermögenswerte anbieten.
(vza)
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Teleneurologie: Telemedizin-Arbeitsplätze sollen Versorgung auf dem Land sichern
Das Projekt „TeleNeurologisch ambulante Versorgung“, kurz Teneam, soll die neurologische Versorgung in ländlichen Regionen verbessern. Am Projekt beteiligen sich zunächst rund 200 Hausarztpraxen, die telemedizinische Arbeitsplätze erhalten, die unabhängig vom bestehenden Praxisnetz betrieben werden können. Dazu gehört ein Rechner samt eigener Netzwerkverbindung und eine hochauflösende Kamera mit Zoom- und Schwenkfunktion für eine sichere und stabile Kommunikation.
„Viele neurologische Erkrankungen nehmen mit dem Alter zu, und gleichzeitig wird die Praxisnachfolge in dünn besiedelten Gebieten immer schwieriger. […] An der Nahtstelle zwischen Hausärzten und spezialisierten Fachmedizinern wird es künftig die neurologische Versorgung in Brandenburg entscheidend verbessern können“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller bei der Eröffnung des Projekts. Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, standen „in den ländlich geprägten Kreisen Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs im Jahr 2020 nur 1,5 Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie pro 1.000.000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung“.
Der Video-Turm, auf dem die Technik montiert ist, lässt sich flexibel innerhalb der Praxis positionieren, um neurologisch relevante Symptome wie Mimik, Motorik oder Bewegungseinschränkungen zu beurteilen. Bei Bedarf unterstützt zusätzlich qualifiziertes medizinisches Fachpersonal die Sprechstunde vor Ort, wie es auch bei zahlreichen anderen Telemedizin-Projekten der Fall ist. Für Folgetermine sollen Patienten von zu Hause aus über eine gesicherte Verbindung an den telemedizinischen Konsultationen teilnehmen können. Die Telemedizin-Technik stammt dabei von der Meytec GmbH.
Betreut werden die telemedizinischen Sprechstunden unter anderem von Fachärzten der Charité, der Universitätsmedizin Greifswald, der Medizinischen Universität Lausitz sowie neurologischen Schwerpunktpraxen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. So können Hausärzte ihre Patienten vor Ort untersuchen und sofort eine erste teleneurologische Abklärung und Behandlungsempfehlung einholen. Das Projekt will dabei sowohl die frühzeitige Diagnose neurologischer Erkrankungen ermöglichen als auch die kontinuierliche Betreuung von chronisch Erkrankten sicherstellen.
„Medizin der Zukunft“
„Die Hausärzte identifizieren frühzeitig neurologische Symptome, bieten eine erste teleneurologische Untersuchung direkt in der Praxis an und begleiten dann die Patientinnen und Patienten in enger Abstimmung mit Fachkolleginnen und -kollegen sowie Universitätskliniken. Auf diese Weise werden Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen effizient, zuverlässig und hochqualifiziert behoben. So sieht die Medizin der Zukunft aus!“, so Müller.
Das Vorhaben wird über eine Laufzeit von 45 Monaten mit insgesamt 8,4 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds des G-BA gefördert. Neben dem Berufsverband Deutscher Neurologen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg unterstützen zahlreiche Krankenkassen wie die AOK Nordost, die Barmer, die DAK und die Knappschaft das Projekt. Über eine randomisierte Studie mit 8000 Patienten wollen die Technischen Universität München und die Charité Teneam auswerten.
(mack)
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