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Künstliche Intelligenz

Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10


Manchmal muss Windows tatsächlich sein. Denn bestimmte Software läuft mangels macOS-Umsetzung nur unter dem Betriebssystem von Microsoft. Wer noch einen Intel-Mac im Einsatz hat, kann über Boot Camp Windows als zweites Betriebssystem installieren, beim Neustart auswählen und so mit der vollen Geschwindigkeit nutzen. Windows 11 auf Macs unterstützt offiziell allerdings weder Apple noch Microsoft. Das ist ärgerlich, denn Microsoft hat bereits wiederholt angekündigt, in Zukunft keine Updates mehr für Windows 10 zur Verfügung zu stellen.

  • Windows 10 erhält bald keine Sicherheitsupdates mehr.
  • Eine bestehende Boot-Camp-​Installation lässt sich mit Umwegen aktualisieren.
  • Die Freeware Rufus erstellt einen USB-Stick für die Neuinstallation.
  • Apple-Treiber lassen sich über das Tool Brigadier herunterladen.

Offiziell sollte eigentlich am 14. Oktober 2025 mit dem Support für Windows 10 Schluss sein. Zwar ist der Konzern etwas zurückgerudert und stellt sowohl für zahlende Firmenkunden als auch für Privatkunden über ein Programm für Extended Security Updates (ESU) noch Sicherheitsaktualisierungen in Aussicht. Kunden müssen aber dafür einen ESU-Wizard nutzen, der ab Juli dieses Jahres verfügbar sein soll. Außerdem gilt der ESU-Zeitraum, Stand heute, nur bis 13. Oktober 2026.

Offiziell funktioniert Windows 11 auch auf Intel-Macs nicht mehr, weil diesen ein sogenanntes „Trusted Platform Module 2.0“, kurz TPM (siehe „TPM, T2 und Secure Enclave“), fehlt. Mit ein paar Tricks kann man die Prüfung umgehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10“.
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Codegenerierung ist die KI-Killer-App – und macht Anthropic zum Marktführer


Unternehmen haben ihre Ausgaben für große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM) in der ersten Jahreshälfte 2025 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt – von 3,5 Milliarden US-Dollar Ende 2024 auf zuletzt 8,4 Milliarden Dollar. Das geht aus einem aktuellen Bericht von Menlo Ventures hervor; die Zahlen beziehen sich auf größere US-Firmen und finanziell erfolgreiche KI-Start-ups. Explizit nicht mit einbezogen sind KI-Produkte für Endanwender.

Zumindest in den USA hat sich zudem die Marktführerschaft verschoben: Anthropic ist jetzt Spitzenreiter im Unternehmenseinsatz von LLMs mit einem Marktanteil von 32 Prozent. Verlierer ist OpenAI, das vor zwei Jahren noch auf einen Anteil von 50 Prozent kam und jetzt auf 25 Prozent zurückgefallen ist. Anschließend folgt Google mit 20 Prozent auf dem dritten Platz. Meta kommt noch auf 9 Prozent und DeepSeek lediglich auf 1 Prozent.

Menlo Ventures legt den Aufstieg von Anthropic auf den Juni 2024: Dann veröffentlichte der Anbieter das Modell Claude 3.5 Sonnet. Das Folge-Update Claude 3.7 Sonnet im Februar 2025 beschleunigte den zunehmenden Einsatz bei Unternehmen noch einmal. Hervor sticht insbesondere der Bereich Codegenerierung, denn hier hat sich Anthropic mit einem Marktanteil von 42 Prozent klar vor OpenAI (21 Prozent) etabliert. Die Marktforscher bezeichnen die Codegenerierung folglich als die erste „KI-Killer-App“.

Dabei wenden sich die Anwender mittlerweile verstärkt dem praktischen Einsatz von KI zu: Dominierte vor Kurzem noch das Training von Modellen, hat das jetzt die KI-Inferenz – also die Anwendung des KI-Modells auf neue Daten – abgelöst. So geben in der Umfrage 74 Prozent der Start-ups und 49 Prozent der Unternehmen an, dass der Großteil ihrer KI-Workloads aus Inferenz besteht.

Nicht geändert hat sich hingegen die Präferenz für geschlossene Modelle – der Einsatz von Open-Source-Modellen hat sich laut Umfrage sogar leicht verringert: Sie kamen Ende 2024 noch auf einen Anteil von 19 Prozent, mittlerweile nur noch auf 13 Prozent. Am beliebtesten bleibt hier Metas Llama-Modell. Menlo Ventures betont die Vorteile der offenen Modelle – Anpassung durch Nutzer, günstiger und lokaler Einsatz –, die Performance-Unterschiede wiegen jedoch schwerer.

Entsprechend überrascht nicht, dass die Leistung der Modelle für 61 Prozent das zentrale Argument für einen Anbieterwechsel ist. Der Preis spielt hingegen eine untergeordnete Rolle (36 Prozent), Security und Compliance sind nur für 22 Prozent der Auslöser für einen Wechsel. Allerdings wechselten in den vergangenen zwölf Monaten bloß 11 Prozent den Anbieter, zwei Drittel stiegen vielmehr auf neuere Modelle um. 23 Prozent blieben beim gleichen Modell.

Menlo Ventures betont, dass der Markt extrem dynamisch bleibe – er ändere sich wöchentlich. Entsprechend unmöglich sei es, die KI-Zukunft vorherzusagen. Details zu der Umfrage finden sich hier.


(fo)



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Nvidia: GeForce GTX 1000 und 900 gehören ab Oktober zum alten Eisen


Nvidia reduziert den Treiber-Support für die beiden Grafikkartengenerationen Maxwell (GTX 900 und teilweise GTX 700) und Pascal (GTX 1000) auf ein Minimum. Im Oktober erscheint der letzte sogenannte Game-Ready-Treiber mit Optimierungen für neue Spiele.

Für drei weitere Jahre, also bis zum Oktober 2028, folgen quartalsweise kleine Treiber-Updates, die etwaige Sicherheitslücken schließen. Spieloptimierungen oder andere Neuerungen sollen diese Versionen hingegen nicht mehr enthalten.

Nvidia macht auf das Alter seiner Maxwell-Grafikkarten aufmerksam, die jetzt deutlich länger neue Treiber erhalten hätten, als es in der Branche üblich ist. Der Hersteller läutete die Serie ursprünglich im Februar 2014 mit der GeForce GTX 750 (Ti) als Testballons ein. Die neuen Topmodelle in Form der GeForce GTX 980 und GeForce GTX 970 folgten ein halbes Jahr später. Insbesondere letztere Grafikkarte erforderte viel Treiberliebe aufgrund ihres untypisch kastrierten Speicher-Interfaces.

Die Pascal-Generation startete im Mai 2016 mit der GeForce GTX 1080. Das entspricht immerhin neun Jahren Support.

AMD unterstützt abseits von seltenen Sicherheits-Updates nur noch Modelle mit Navi-Architektur ab der Radeon-Reihe RX 5000. Den Support für Vega- und Polaris-basierte Modelle stellte AMD 2023 ein – nach sechs Jahren.

Nvidia gibt derweil auch einen Ausblick auf den endenden Windows-10-Support: Nur noch bis Oktober 2026 kommen Game-Ready-Treiber für alle GeForce-RTX-Grafikkarten ab der 2000er-Serie. Dort endet das sogenannte ESU-Programm (Extended Security Updates) für Privatnutzer. Allerspätestens zu dem Zeitpunkt sind Privatnutzer zu einem Wechsel auf ein neueres Betriebssystem angehalten.


(mma)



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Dobrindt-Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Handys und Rechner hacken dürfen


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht einen neuen Anlauf, um der Bundespolizei den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben und damit auch Unverdächtige präventiv überwachen zu können. Das geht aus dem Referentenentwurf des Innenressorts zur Modernisierung und kompletten Neufassung des Bundespolizeigesetzes hervor. Die Bundespolizei soll demnach digitale Kommunikation belauschen dürfen, etwa über verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.

Vorgesehen ist dafür laut dem Entwurf, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“ (Telekommunikationsüberwachung). Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht geplant. Dafür sollen die Strafverfolger auch auf einschlägigen Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“.

Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen. „Bereits vor der Anordnung abgelegte Kommunikationsinhalte“ oder ganz andere Dateien sollen laut der Begründung zu dem entscheidenden Paragrafen 40 für die Bundespolizei aber nicht erreichbar sein. Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag vereinbart: „Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten.“

Zulässig wird eine solch weitgehende präventive Überwachung der Initiative zufolge zur Abwehr dringender und schwerwiegender Gefahren sowie bei begründeten Tatsachen und der konkreten Wahrscheinlichkeit, dass eine Person lebensgefährdende Schleusungen vornimmt oder eine Straftat plant, die gegen die Sicherheit der Anlagen oder des Betriebes des Luft-, See- oder Bahnverkehrs gerichtet ist. Erfasst werden dürften auch Kommunikationspartner und Kontaktpersonen. „Täter kommunizieren verschlüsselt und nutzen Cloud- und Onlinedienste“, begründet das Innenministerium den Vorstoß. Die präventive Telekommunikationsüberwachung solle hier „eine Erkenntnislücke der Bundespolizei schließen“.

„Auch der Einsatz von Drohnen als Sensorträger ist aufgrund der gewandelten technischen Möglichkeiten unabdingbar“, heißt es in dem Papier. Paragraf 38 soll regeln: Die Bundespolizei kann bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, beim Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Aufzeichnungsgeräte und zur Observation mit „besonderen Mitteln zur Datenerhebung“ solche unbemannten Fluggeräte als Plattform verwenden. Teils sei dabei „die Offenheit der Maßnahme“ zu wahren.

Weitere enthaltene Befugnisse sind etwa das Erheben von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen nun auch ohne Anordnung, die Bestandsdatenauskunft, eine anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung, der Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme sowie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten vor allem durch den Versand sogenannter „stiller SMS“. Ermittlungsdateien sollen ohne Anordnung errichtet werden können. Erstmals sind erweitere Kontroll- und Anordnungsrechte der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant, die EU-rechtlich aber längst Pflicht sind. Die große Koalition hatte sich 2020 schon einmal auf eine vergleichbare Novelle geeinigt, die im Bundesrat aber durchfiel. Die Ampel wollte der Bundespolizei keine Lizenz zur Quellen-TKÜ geben.


(nen)



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