Künstliche Intelligenz
Zukunfts-Router: Asus stellt den ersten Wi-Fi-8-Router vor
Hersteller bereiten sich auf die nächste Funkgeneration Wi-Fi 8 alias IEEE 802.11bn vor. Vorn dabei: Asus mit seinem High-End-Router ROG Rapture GT-BN98 Pro. Mit vier Funkmodulen, darunter zwei im 6-GHz-Band, soll er die Möglichkeiten von Wi-Fi 8 ausreizen. Hinzu kommen Ethernet-Anschlüsse, die bis zu 10 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) übertragen.
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Starkes WLAN
Wi-Fi 8 behält die maximale Geschwindigkeit von Wi-Fi 7 bei. Im Falle des ROG Rapture GT-BN98 Pro entspricht das 11,5 Gbit/s im 6-GHz-Band bei einer Kanalbreite von 320 MHz. Mal zwei sind das schon 23 Gbit/s und mit den zwei Bändern bei 5 sowie 2,4 GHz landet Asus bei gut 30 Gbit/s. Alle Bänder laufen mit jeweils vier MIMO-Streams. Die notwendigen Chips liefert Broadcom. Mit 2 GByte RAM und 256 MByte NAND-Flash ist speicherseitig Puffer vorhanden.

Das Mainboard des ROG Rapture GT-BN98 Pro mit Prozessor und Zusatzchips von Broadcom.
(Bild: Mark Mantel / heise medien)
Erfreulich: Der ROG Rapture GT-BN98 Pro unterstützt Multi-Link Operation (MLO) über alle Bänder hinweg, um die Geschwindigkeit zu erhöhen. Wi-Fi 8 steigert die Verbindungsstabilität und Spektrumseffizienz. In Mehrfamilienhäusern etwa können sich Router beim Funken besser aus dem Weg gehen.
Wie bei jeder neuen WLAN-Generation gilt, dass neue Router eine Investition in die Zukunft darstellen: Um die Funktionen ausnutzen zu können, braucht es auch neue Clients. Smartphones oder Notebooks etwa müssen Wi-Fi 8 beherrschen, um hier vor allem Stabilitätsvorteile ausreizen zu können.
10-Gbit/s-Ethernet
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Die Anschlüsse übernimmt der ROG Rapture GT-BN98 Pro von seinem Wi-Fi-7-Vorgänger ROG Rapture GT-BE98 Pro. Von den insgesamt sieben Ethernet-Ports übertragen zwei bis zu 10 Gbit/s, vier 2,5 Gbit/s und einer ein Gbit/s. Je ein 10- und 2,5-Gbit/s-Anschluss lassen sich als WAN-Anschluss (Wide Area Network) konfigurieren, um ein Modem vorzuschalten. Der Router selbst integriert keins.
Einen 10-Gbit/s-Anschluss bewirbt Asus als Gaming-Port. Der Router priorisiert den Traffic darüber, ohne eine Einstellung in der Firmware vornehmen zu müssen.
Drucker und Speichermedien laufen an zwei USB-Anschlüssen. Einer davon schafft 5 Gbit/s (USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt), der andere nur 480 Mbit/s (USB 2.0). Das Netzteil wird extern angeschlossen.

Mark Mantel / heise medien
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Europa folgt
Asus will den ROG Rapture GT-BN98 Pro zunächst in Nordamerika in den Handel bringen; Europa folgt später. In Anbetracht des aktuellen GT-BE98 (nicht Pro) ist mit Preisen jenseits der 500 Euro zu rechnen. Der GT-BE98 hat ein einzelnes 6- und zwei 5-GHz-Module anstelle der umgedrehten Konfiguration. Die Pro-Version ist hierzulande derzeit nicht verfügbar.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Jedes dritte Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt
Die Einführung der E-Rechnung in deutschen Unternehmen kommt nach wie vor nur langsam voran, wie aus einer Umfrage von YouGov im Auftrag des Rechnungsdienstleisters Easybill hervorgeht. Wenige Monate vor der 2027 anstehenden nächsten Ausbaustufe der E-Rechnungspflicht hat demnach jedes dritte Unternehmen in Deutschland noch nie eine elektronische Rechnung verschickt. Und nur 42 Prozent versenden bislang regelmäßig E-Rechnungen. Weitere 25 Prozent haben zumindest einzelne Versuche unternommen.
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Bei der Umstellung im Betrieb laufen viele Firmen laut Umfrage auch noch hinterher. Nur 24 Prozent der Befragten gaben an, den Prozess abgeschlossen zu haben. 38 Prozent befinden sich noch mittendrin, 29 Prozent haben noch gar nicht begonnen oder stehen erst am Anfang der Planung. Als größte Hürde nennen 36 Prozent der noch nicht vorbereiteten Unternehmen die technische Umsetzung. Weitere Faktoren sind Unsicherheit über die gesetzlichen Vorgaben und fehlendes Wissen.
Wissenslücke und technische Hürden
39 Prozent der Unternehmen nutzen Buchhaltungssoftware zur Rechnungserstellung. Rund jedes fünfte Unternehmen greift dafür aber weiterhin zu klassischen Office-Programmen: 11 Prozent nutzen Excel, 10 Prozent Word, beide erfüllen die Vorgaben für strukturierte E-Rechnungen nicht.
Generell scheint es noch große Wissenslücken über die neuen Regeln zu geben. Nur 37 Prozent der Unternehmen geben an, die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu kennen. 33 Prozent kennen sie nur teilweise, 28 Prozent kaum oder gar nicht. Befragt wurden den Angaben nach 502 Unternehmen. Die Ergebnisse sind laut Easybill repräsentativ.
Pflicht für größere Unternehmen ab 2027
Im deutschen Geschäftsverkehr wird die Pflicht zur E-Rechnung gestaffelt eingeführt. Seit Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Im Prinzip genügt ein E-Mail-Postfach, um der reinen Empfangspflicht nachzukommen. Letztlich ist das aber nur die Minimalanforderung – natürlich benötigt man auch Software, die mit dem strukturierten XML umgehen kann. Ebenfalls ist für E-Rechnungsempfänger auch die revisionssichere Archivierung gemäß gesetzlichen Vorgaben (GoBD) Pflicht.
Ab 2027 ist dann vorgeschrieben, dass im Business-to-Business-Bereich zwischen größeren Unternehmen nur noch E-Rechnungen versendet werden. Kleinere Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 Euro erhalten noch ein Jahr Aufschub, dürfen dann aber ab 2028 auch nur noch elektronische Rechnungen an ihre Geschäftspartner senden. Ausnahme sind die Kleinunternehmer, für sie gibt es keine E-Rechnungspflicht, wenn sie innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen bleiben. Die in Rechnungen enthaltenen steuerlich relevanten Daten sollen dann bis 2030 in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
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Für eine E-Rechnung muss laut den Vorgaben eine XML-Datei in strukturiertem Format vorliegen, die sich automatisiert maschinell verarbeiten lässt. Geläufig sind dafür etwa EDI-Formate, Hybridformate wie ZUGFeRD und Factur-X, die ein menschenlesbares Ansichts-PDF mit XML-Daten kombinieren, sowie das reine XML-Format XRechnung. Reine Bilddateien wie TIFF, PNG und PDF, Word-Dokumente, eingescannte Papierrechnungen und Ähnliches erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Früheren Umfragen zufolge kämpfen gerade KMUs mit der Einführung der E-Rechnung.
(axk)
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Eine Stunde in Lockheed und Jet: Apple TV bringt Travoltas „Nachtflug nach L.A.”
„AVgeek“, kurz für Aviation Geek, sind Menschen, die gerne mit dem Flugzeug reisen, sich für Betrieb, Technik und organisatorische Hintergründe von Airlines interessieren, Fotos und Videos schießen und vielleicht auch selbst einen Pilotenschein machen. Zu dieser Gruppe kann mit Fug und Recht auch der Schauspieler und Produzent John Travolta („Grease“, „Pulp Ficiton“) zählen, der selbst Pilot ist, alte Flugzeuge besitzt und sogar einen eigenen Privatflughafen betreibt. Seine Leidenschaft für Flugzeuge hat er nun in einen nostalgischen Film gegossen, der vor einigen Tagen Premiere beim Streamingdienst Apple TV hatte. Es handelt sich um die Verfilmung eines Kinderbuchs, das Travolta in den Neunzigerjahren für seinen Sohn verfasst hatte – folgerichtig ist er bei dem Streifen, der auf Deutsch „Nachtflug nach L.A.“ heißt, nicht nur Produzent, sondern auch Drehbuchautor und Regisseur.
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Goldenes Zeitalter der Fliegerei
Das Format des Films ist ungewöhnlich: Es handelt sich nicht um einen üblichen Zwei-Stunden-Film, sondern um einen Einstünder. Der Film spielt in den goldenen Zeiten des Fliegens in den USA in den Sechzigerjahren, als man an Bord noch kulinarisch hochklassig versorgt wurde (wenn auch, aufgrund der Raucherlaubnis, reichlich verqualmt). Travolta erzählt die Geschichte des Jungen Jeff, der als Achtjähriger mit seiner Mutter in einer TWA-Maschinen nach Los Angeles unterwegs ist – in Form eines Flugs über mehrere Zwischenstationen, wie es sie damals oft gab.
Jeff, der zum ersten Mal fliegt, aber über Flugzeugtypen und Flugpläne ganz genau Bescheid weiß, lernt Stewardessen und Piloten kennen, bekommt einen neuen Freund, der sich ebenfalls für Flugzeuge interessiert und verliebt sich schließlich. Für AVgeeks besonders interessant sind die vorkommenden Flugmodelle: Zunächst die berühmte „Connie“ (Lockheed L-1049 Super Constellation), eine Maschine mit vier Propellern, die einst auch die Lufthansa eingesetzt hat, dann eine Boeing 707, einer der ersten Jets im Passagierbetrieb.
TWA-Terminal im Film
Travolta bedient sich bei dem Film vorhandener Infrastruktur: So wird anfangs im TWA-Terminal am Flughafen J.F.K. in New York (damals Idlewild) gedreht, das mittlerweile als Hotel dient und eine „Connie“ auf dem alten Vorfeld stehen hat, die heute eine Bar ist.
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Trailer von „Nachtflug nach L.A.“, der im Original „Propeller One-Way Night Coach“ heißt.
Kleine Patzer wie die Tatsache, dass die Räume des Hotels, die später angebaut wurden, nicht mittels CGI aus dem Film entfernt wurden, verzeiht man Travolta angesichts der schönen Stimmung des Films gerne. Die Kritik war mit „Nachtflug nach L.A.“ allerdings nicht besonders gnädig. Die besteht allerdings auch weniger aus AVgeeks. Apple TV kostet aktuell 10 Euro im Monat, bei Kauf von Apple-Hardware gibt es Gratismonate.
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(bsc)
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Vorsicht Kunde: Kein Ersatz für Transportschaden bei Dell
Auf dem Weg vom Lager zum Kunden können Sendungen beschädigt werden. Dafür haftet im Onlinegeschäft mit Verbrauchern stets der Verkäufer. Denn der sorgt schließlich für Verpackung und Versand und wählt auch den Dienstleister aus, der die Ware zum Kunden bringen soll. Spätestens mit der Übergabe der Ware an den Paketboten nimmt der Verkäufer auch das mit der Bestellung durch den Käufer abgegebene Kaufangebot an. Damit kommt auch der rechtlich entscheidende Kaufvertrag zustande, an den beide Parteien gebunden sind und den sie mithin zu erfüllen haben.
Für den Käufer heißt das vor allem, dass er den Kaufpreis entrichten muss – sofern er das nicht wie üblich bereits im Verlauf der Bestellung erledigt haben sollte. Ab dem Versand aber kann der Verkäufer nicht einfach das Geld zurückgeben. Das könnte er allenfalls, wenn er zum Beispiel nach Eingang der Bestellung feststellt, das in seinem Webshop angebotene Gerät gar nicht mehr auf Lager zu haben. Denn die meisten Webshops sehen in ihren AGB vor, den Vertrag erst mit dem Versand abzuschließen und vermeiden dadurch, in solchen Fällen Ersatzbeschaffungen vornehmen zu müssen.
Anders ist es, wenn die Sendung auf dem Weg verloren oder geht oder beschädigt wird. Welche Rechte man als Kunde in solchen Fällen gegenüber dem Verkäufer hat und wie gern diese missachtet werden, zeigt der Fall einer Notebook-Bestellung bei Dell, die sich von Dezember bis heute zieht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht Kunde: Kein Ersatz für Transportschaden bei Dell“.
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