Connect with us

Künstliche Intelligenz

US-Geschworenengericht: Tesla trägt Mitschuld an tödlichem Unfall mit Autopilot


Tesla soll wegen eines tödlichen Unfalls, der sich 2019 ereignete, Schadenersatz von insgesamt mehreren hundert Millionen US-Dollar zahlen. Dazu haben Geschworene den kalifornischen E-Autobauer in einem bahnbrechenden Prozess vor dem US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Florida in Miami verdonnert. Es ist das erste Mal, dass eine Jury den Konzern von Elon Musk im Zusammenhang mit dem umstrittenen Fahrerassistenzsystem Autopilot wegen widerrechtlicher Tötung mitverantwortlich gemacht hat. Alle bisherigen Fälle wiesen Gerichte ab oder beide Seiten schlossen außergerichtlich Vergleiche.

Bei dem Unfall in Key Largo raste ein Tesla des Typs Model S laut Berichten mit aktiviertem Autopilot-System in ein stehendes Fahrzeug. Der Wagen überfuhr mit 100 Kilometern pro Stunde ein Stoppschild und erfasste dabei zwei Personen, die am Straßenrand neben ihrem abgestellten Auto auf dem Seitenstreifen in die Sterne schauten. Ein Opfer starb bei dem Crash, das zweite erlitt schwere Kopfverletzungen.

Der Tesla-Fahrer gab an, er habe sich darauf verlassen, dass der Autopilot Fehler oder Unaufmerksamkeiten von ihm ausgleichen würde. Dabei sei ihm während voller Fahrt sein Handy entglitten. Er habe daher den Blick zu Boden gerichtet, um das Mobiltelefon aufzuheben. Die entsprechende Wahrnehmung des Assistenzsystems haben Tesla und sein CEO Musk immer wieder maßgeblich gefördert. Der Konzernchef orchestrierte laut belastendem Material in einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung persönlich ein Werbevideo von 2016, in dem das Unternehmen Fähigkeiten von Autopilot übertrieben bis falsch darstellte und von autonomen Fahren sprach. Tesla argumentierte dagegen, der Fahrer trage die alleinige Verantwortung.

Die Geschworenen entschieden nun am Freitag, dass die Schuld geteilt wird: Der Fahrer ist ihnen zufolge zu zwei Dritteln (67 Prozent) verantwortlich. Da er nicht angeklagt war, muss er seinen Anteil aber nicht bezahlen.

Tesla haftet dem Beschluss zufolge zu 33 Prozent. Die Jury sprach der Familie der verstorbenen Frau und dem schwer verletzten Freund 129 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu, wovon der Autofabrikant seinen Drittelanteil zahlen soll. Zusätzlich legten sie einen sogenannten Strafschadenersatz in Höhe von 200 Millionen US-Dollar fest, den Tesla allein begleichen müsste. Ein solcher Zusatz kann laut anglo-amerikanischen Recht im Zivilprozess einem Kläger über den tatsächlich erlittenen Schaden hinaus zuerkannt werden. Die Hinterbliebenen und der verletzte Partner der Verstorbenen hatten 345 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung gefordert.

Die Geschworenen befanden, dass Tesla ein Auto mit einem „Mangel“ verkauft habe, der zum Unfall beitrug. Der Anwalt der Kläger hob hervor, dass das Unternehmen den Autopiloten nur für Autobahn-ähnliche Straßen konzipiert habe. Trotzdem verhindere es nicht, dass das System auch in anderen, mehr Aufmerksamkeit erfordernden Verkehrsbereichen genutzt werde. Musk habe ferner behauptet, Autopilot sei besser als menschliche Fahrer, was falsche Hoffnungen weckte. Der CEO habe den Billionenwert der Firma „mit dem Hype um autonomes Fahren auf Kosten von Menschenleben gestützt“.

Ein Sprecher von Tesla bezeichnete das Geschworenenurteil als gespickt mit „erheblichen Rechtsfehlern“ und kündigte an, in Berufung zu gehen. Dem Konzern zufolge ist allein der Fahrer schuld, da er zu schnell gefahren sei, Gas gegeben und so den Autopiloten deaktiviert sowie nach seinem heruntergefallenen Telefon gesucht habe, statt auf den Verkehr zu achten. Das Assistenzsystem sei gar nicht die Ursache für den Unfall gewesen. Kein Auto im Jahr 2019 und keines heute hätte diesen Unfall verhindert. Die Entscheidung gefährde so auch die Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien.


(nen)



Source link

Künstliche Intelligenz

Fire TV: Amazon sperrt künftig Piraterie-Apps


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wer auf seinem Fire-TV-Fernseher oder -Zuspieler eine App installiert hat, mit der sich illegal auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zugreifen lässt, muss damit rechnen, diese künftig nicht mehr nutzen zu können. Hintergrund ist, dass Amazon ab dem heutigen Freitag aktiv gegen derartige Piraterie-Apps vorgeht.

Dafür gleicht der Hersteller die auf den Geräten installierten Anwendungen mit einer Blacklist ab, die von der Antipiraterie-Koalition ACE (Alliance for Creativity and Entertainment) gepflegt wird. Der gehören zahlreiche Medien- und Streamingunternehmen an, darunter neben Amazon auch Apple TV+, BBC Studios, Canal+, Comcast, Fox, HBO, Hulu, Netflix, Paramount Global, Sony Pictures und The Walt Disney Company.

Auf Nachfrage erklärte Amazon, man habe stets daran gearbeitet, Piraterie aus seinem App Store zu verbannen. Im Rahmen eines erweiterten Programms unter der Leitung der ACE blockiere man nun Apps, die nachweislich Zugang zu raubkopierten Inhalten böten – einschließlich solcher, die außerhalb des App Stores heruntergeladen worden seien. Dies baue auf Amazons laufenden Bemühungen auf, Urheber zu unterstützen und Kunden zu schützen, da Piraterie Nutzer auch Malware, Viren und Betrug aussetzen könne.

Amazon sperrt die betreffenden Apps nicht sofort, sondern weist den Nutzer zunächst über einen gewissen Zeitraum darauf hin, dass es sich um Anwendungen handelt, die nicht genutzt werden dürfen. Das Unternehmen äußerte sich bislang nicht dazu, wie lange die User den Hinweis erhalten, bevor die Anwendung gesperrt wird.

Auf Nachfrage erklärte Amazon, dass es auch weiterhin möglich sein werde, Apps über das sogenannte Sideloading aus einer anderen Quelle als dem offiziellen App Store zu installieren. Man verstehe, dass es sich hierbei um ein wertvolles Tool für Entwickler handele. Folglich sollen sich die neuen Maßnahmen auch auf Piraterie-Apps beschränken.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Sideloading-Option bleibt auch bei Fire-TV-Geräten bestehen, auf denen Amazons neues Betriebssystem Vega OS läuft. Sie ist hier aber generell auf Developer beschränkt. In diesem Zusammenhang betonte das Unternehmen, dass es entgegen anderslautender Gerüchte keine Pläne gebe, bestehende Fire-TV-Geräte mit Fire OS als Betriebssystem auf Vega OS umzurüsten.

Im Internet werden immer wieder Fire-TV-Zuspieler mit Piraterie-Apps angeboten, die einen kostenfreien Zugriff auf IPTV- beziehungsweise VoD-Inhalte ermöglichen sollen. Bei Recherchen der c’t zum Titelthema Streaming und Piraterie stellte sich heraus, dass dabei in mehreren Fällen Apps vorinstalliert waren, die ohne Kenntnis des Nutzers empfangene Inhalte über Bittorrent weiterverbreiteten – mit dem Ergebnis, dass den Anwendern eventuell unerwartet Abmahnungen der Filmindustrie ins Haus geflattert wären.


(nij)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

iX-Workshop Softwarearchitektur für KI-Systeme – skalierbare Lösungen entwickeln


KI-Projekte scheitern selten an der Technik, oft aber an fehlender Struktur. Wer KI sicher und nachhaltig im Unternehmen verankern will, braucht ein solides architektonisches Fundament.

Weiterlesen nach der Anzeige

Im Workshop Softwarearchitektur für KI-Systeme – skalierbare, sichere und wartbare Lösungen entwickeln erfahren Sie praxisnah, wie Sie KI-Architekturen konzipieren, die den Anforderungen an Skalierbarkeit, Sicherheit und Wartbarkeit gerecht werden. Sie lernen, Machine Learning und Generative KI in bestehende IT-Landschaften zu integrieren, robuste Datenpipelines zu erstellen und regulatorische Anforderungen, wie die des EU AI Acts, zu erfüllen. Auch ethische Fragestellungen und bewährte Design Patterns sind Teil des Workshops.

Der Workshop ist praxisnah aufgebaut. Sie arbeiten an einer Fallstudie und entwickeln reale Szenarien für KI-Architekturen. Dabei üben Sie, Daten zu akquirieren und zu verarbeiten, skalierbare Design Patterns anzuwenden und Sicherheitskonzepte umzusetzen.

Dezember
08.12. – 11.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 09. Nov. 2025

Der Workshop richtet sich an Softwarearchitekten und KI-Interessierte, die skalierbare KI-Lösungen in ihre IT-Strukturen integrieren und zukunftssichere Lösungen entwickeln möchten.

Durchgeführt wird der Workshop von Dimitri Blatner, einem anerkannten Experten für Softwarearchitektur, IT-Beratung und digitales Innovationsmanagement. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung komplexer IT-Systeme, insbesondere in den Bereichen KI, Cloud und DevOps.


Upgrade for Skills

Upgrade for Skills


(ilk)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Digitaler Euro: Verhandlungsführer des EU-Parlaments ist gegen Online-Nutzung


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für den digitalen Euro, Fernando Navarrete Rojas, tritt für eine zweigleisige Einführung der digitalen Einheitswährung ein. Dabei spricht sich der Angehörige der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) klar gegen eine bedingungslose Online-Nutzung aus. Seine Haltung basiert nach eigener Darstellung auf der Notwendigkeit, die strategische Souveränität der EU zu stärken, die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsanbietern zu verringern und zugleich die Finanzstabilität sowie den Datenschutz der Bürger zu gewährleisten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Navarrete Rojas unterscheidet in seinen heise online vorliegenden, lange verzögerten Entwürfen für Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission für ein einschlägiges Gesetzespaket grundsätzlich zwischen zwei Ausprägungen des digitalen Euro: der Offline- und der Online-Version. Die Offline-Variante beschreibt er als eine nicht kontobasierte, tokenisierte Form von digitalem Bargeld. Er wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben, ist lokal auf gesicherten Geräten gespeichert und funktioniert über „Gerät-zu-Gerät“-Zahlungen (Peer-to-Peer), ohne dass eine zentrale Abwicklungsinfrastruktur erforderlich ist.

Diese Konzeption bietet laut dem früheren spanischen Zentralbanker maximale Ausfallsicherheit, da Transaktionen selbst bei Netzwerkausfällen oder in Krisensituationen möglich sind. Entscheidend ist für ihn, dass der Offline-Euro einen mit Bargeld vergleichbaren Datenschutz bietet: Zahlungen müssen weder über eine zentrale Infrastruktur geleitet noch dort erfasst werden. Durch die Nachbildung bargeldähnlicher Merkmale – wie das Fehlen digitaler Euro-Konten – würden zudem die Risiken für die Finanzstabilität reduziert.

Demgegenüber steht der Online-Digital-Euro, der als kontobasiertes Internet-Zahlungssystem eine von der EZB betriebene digitale Abwicklungsinfrastruktur zwingend voraussetzt. Diese Form berge naturgemäß die Gefahr, moniert Navarrete Rojas, die Geschäftsbanken zu ersetzen, Einlagen abfließen zu lassen und in direkten Wettbewerb mit bereits funktionierenden privaten europäischen Zahlungslösungen zu treten.

Daher schlägt der Verhandlungsführer vor, die Einführung des Online-Digital-Euro an eine Bedingung zu knüpfen: Er soll nur dann kommen, wenn ein von der Kommission durchzuführender Markttest ergibt, dass keine europaweite, souveräne Lösung für den Einzelhandelszahlungsverkehr wie Zahlungen zwischen Personen, am Point of Sale und im E-Commerce zur Verfügung steht.

Navarrete Rojas will so verhindern, dass bereits effiziente und skalierbare private Marktlösungen verdrängt werden. Er nennt ausdrücklich die Stärkung bestehender europäischer privater Ansätze wie der European Payment Initiative (EPI) als vorrangiges Ziel. Die EPI arbeitet an einer europäischen Zahlungsinfrastruktur, die resilient sowie universell und grenzüberschreitend zu guten Konditionen einsetzbar ist. Diese Ziele erreichte sie zunächst aber nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Für die Akzeptanz der Offline-Variante sei der Schutz der Privatsphäre zwingend erforderlich, heißt es in dem Papier. Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssten auf Nutzerebene greifen und dürften nicht durch die Kennzeichnung einzelner digitaler Einheiten erfolgen. Dadurch soll die Austauschbarkeit des Geldes gewährleistet und die Entstehung von programmierbarem oder nachverfolgbarem Geld verhindert werden. Die EZB soll ferner sicherstellen, dass Betrug und Fälschung weiterhin unter dem Niveau vergleichbarer Zahlungsinstrumente liegen.

Um die Finanzstabilität nicht zu unterlaufen, sollen die Bestände an einem potenziellen Online-Digital-Euro für natürliche Personen dem Plan nach Haltegrenzen unterliegen, um signifikante Abflüsse von Kundeneinlagen zu verhindern. So könnte jeder einschlägige digitale Account automatisch mit einem vom Nutzer festgelegten traditionellen Bankkonto verknüpft werden, um diese Limits zu überwachen und die Kontinuität der Zahlungen zu gewährleisten. Um Zahlungsdienstleister nicht unverhältnismäßig zu belasten, sollen Online-Nutzer ihre Konten nur dann automatisch aufladen oder auflösen können, wenn diese beim selben Servicepartner geführt werden.

Insgesamt müsse bei beiden Varianten des digitalen Euro die Einführung anhand klar definierter Probleme bewertet und in Bezug auf Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Opportunitätskosten mit den besten verfügbaren Marktalternativen verglichen werden, betont der Berichterstatter. Die von ihm ins Spiel gebrachten Änderungen schüfen einen Rechtsrahmen, der zunächst die Einführung der datenschutzfreundlichen und ausfallsicheren Offline-Währung als gesetzliches Zahlungsmittel unmittelbar ermögliche.

Damian Boeselager (Volt), der für die Grünen-Fraktion an dem Dossier mitverhandelt, kritisiert den Bericht als inhaltlich zu zaghaft. Die von Navarette Rojas favorisierte Offline-Variante würde die Unabhängigkeit Europas untergraben, weil der Online-Zahlungsraum weiterhin privaten, meist US-amerikanischen Systemen wie Visa und Mastercard überlassen bliebe. Angesichts der weltpolitischen Risiken, die eine Lähmung der Zahlungssysteme durch Washington bedeuten könnten, sei entschlossenes Handeln nötig.

Eine Offline-Lösung würde „nur an der Ladentheke funktionieren – nicht im Onlinehandel, wo fast die Hälfte aller Verbraucher mit Karten bezahlt“, moniert Boeselager. Auch Haltelimits schränkten den Digitaleuro in seiner Alltagstauglichkeit massiv ein. Die Gesetzesinitiative wird nun im federführenden Wirtschaftsausschuss debattiert und voraussichtlich im Frühjahr vom Parlament verabschiedet.


(nen)



Source link

Weiterlesen

Beliebt