Datenschutz & Sicherheit
Nach Russland baut nun auch US-Firma iranische Drohnen nach
Das US-Verteidigungsministerium hat vor wenigen Tagen eine neue Kampfdrohne namens Lucas vorgestellt. Lucas steht für „Low-Cost Unmanned Combat Attack System“ und ist eine kostengünstige Nurflügler-Drohne. Sie wurde als Konkurrenz zur iranischen Shahed 136 entwickelt.
Das von dem Unternehmen SpektreWorks entwickelte System ähnelt der bekannten Kamikaze-Drohne: Beide verfügen über eine dreieckige Deltaflügelform und nutzen für den Propellerantrieb einen Kolbenmotor.
Die Lucas-Drohne hat ein Startgewicht von bis zu 100 Kilogramm und fliegt bis zu 5.500 Meter hoch. Sie unterstützt wie die Shahed den schnellen Start von Lkw-Plattformen und soll analog zur iranischen Mini-Kampfdrohne in großen Stückzahlen zum Einsatz kommen.
Auch die Lucas ist eine Einwegwaffe: Der Aufprall und die Explosion des mitgeführten Sprengkopfes zerstören auch das Luftfahrzeug. Jede Einheit kostet rund 100.000 US-Dollar.
700 Kamikaze-Drohnen in einer Nacht
Die Shahed-Drohnen wurden im Ukraine-Krieg durch Lieferungen aus dem Iran an Russland sowie dortige Nachbauten bekannt. In Russland tragen die Drohnen die Bezeichnung „Geran-2“. In nächtlichen Schwärmen attackieren sie systematisch zivile Infrastruktur und Wohngebiete in der Ukraine. Innerhalb des vergangenen Jahres hat das russische Militär die Angriffe von zunächst rund 200 auf über 1.000 Angriffe gesteigert. Am 8. Juli dieses Jahres hat kamen sogar mehr als 700 Drohnen in einer einzigen Nacht zum Einsatz.

Russland hat die Shahed-136 zunächst direkt aus dem Iran importiert. Die ersten dokumentierten Lieferungen erfolgten bereits im September 2022. Das iranische Regime hatte den Verkauf zunächst geleugnet und später behauptet, die Geschäfte seien schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine erfolgt. Die russischen Nachbauten werden inzwischen in eigenen Fabriken gefertigt, Berichten zufolge soll Russland derzeit 1.000 Geran-2 pro Monat produzieren können.
Nun arbeitet Russland an der Modernisierung der Deltaflügler. Dazu soll auch eine von einem Strahlentriebwerk angetriebene und damit deutlich schnellere Variante gehören. Sie wurde Berichten zufolge bereits eingesetzt und basiert auf einem Nachfolger der Shahed-136. Zukünftige Modelle sollen über SIM-Karten oder russisches Satelliten-Internet gesteuert werden, um Störungen der Funkverbindungen durch das ukrainische Militär zu verhindern.
Ein Konzept aus Deutschland
Die Wurzeln der besatzungslosen Nurflügler-Revolution liegen in Deutschland der 1980er-Jahre. Damals hatten das deutsche Heer und die USA ein Projekt gestartet, das Drohnen entwickeln sollte, die sich zum Angriff auf sowjetische Radaranlagen eignen.
Der ehemalige deutsche Flugzeughersteller Dornier entwickelte dazu die 110 Kilogramm schwere Drohne Anti-Radar (DAR), die über eine Reichweite von etwa 600 Kilometern verfügte. DAR sollte von speziellen LKWs gestartet werden, die jeweils sechs Waffensysteme transportieren konnten.
Technologisch war die DAR für ihre Zeit vergleichsweise fortschrittlich. Sie konnte feindliche Radaremissionen erkennen und sich autonom in ein Ziel stürzen. Damit ist sie ein Vorläufer der heute zunehmend populären Kamikazedrohnen.
Anders als bei der Shahed ließen sich bei der DAR jedoch keine Ziele einprogrammieren. Die Ähnlichkeiten betreffen also eher das Design als die Elektronik, die in den vergangenen vierzig Jahren bis hin zu KI-Systemen disruptive Sprünge gemacht hat.
Israelische Firma übernimmt DAR-Konzept
Die DAR sollte in den 1990er-Jahren in den Dienst der Bundeswehr gestellt werden. Mit dem Ende des Kalten Krieges wurde das Projekt aber eingestellt.
Die Geschichte des Nurflüglers endete damit nicht: Die im Staatsbesitz befindliche israelische Firma IAI übernahm das Konzept und entwickelte daraus die bis heute erfolgreiche Harpy-Drohne, die wie ihr Nachfolgemodell Harop immer noch hergestellt und exportiert wird.
Zwischenzeitlich hatte die Bundeswehr ihre Pläne mit Kamikazedrohnen auch wieder aufgewärmt: Sie entwickelte in den 2010er-Jahren gemeinsam mit Rheinmetall das sogenannte Wirksystem zur Abstandsbekämpfung im Einsatzgebiet (WABEP). Es ähnelte DAR, sollte allerdings aus zwei Systemen bestehen: Die bereits im Dienst des Heeres stehende Kleindrohne Zielortung (KZO) sollte Ziele aufspüren, die dann eine Kamikazedrohne des israelischen Rüstungskonzern IAI angreift.

Deutsches Heer holt Entwicklung nach
Dem Bundeswehrplan 2009 zufolge wollte das Verteidigungsministerium zwei WABEP-Systeme mit jeweils 42 Drohnen plus Bodenstationen beschaffen. Das System wurde erfolgreich getestet, aber nicht weiterentwickelt, da die Bundeswehr die Indienststellung erst für 2019 projektierte und diesen Zeitpunkt für zu spät hielt.
Das war jedoch ein Irrtum, wie sich spätestens im Krieg um Berg-Karabach im Jahr 2020 herausstellte. In dem Krieg haben mutmaßlich israelische Kamikazedrohnen die aserbaidschanische Offensive äußerst erfolgreich unterstützt.
Nun will das deutsche Heer die Entwicklung nachholen. Bevor über die Beschaffung entschieden wird, werden derzeit Kamikazedrohnen deutscher Hersteller im Ukraine-Krieg getestet. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Deltaflügler.
Helsing, Quantum Systems und Donaustahl produzieren für die Ukraine
Das Münchner KI-Unternehmen Helsing hat angekündigt, nach einem ersten Auftrag von mehr als 4.000 kleinen Kamikaze-Drohnen weitere 6.000 Einheiten seiner elektrisch angetriebenen HX-2 an das ukrainische Militär zu liefern. Einzelne Soldat*innen können die HX-2 im Schwarm steuern.
Auch der Konkurrent Quantum Systems verstärkt sein militärisches Engagement in der Ukraine. Das Rüstungs-Start-up will in diesem Jahr seine Produktionskapazität für Aufklärungsdrohnen verdoppeln. Quantum-Firmenchef Florian Seibel gründete zudem eine Firma namens Stark, das unter anderem Kamikaze-Drohnen in der Ukraine produzieren soll.
Die niederbayerische Unternehmen Donaustahl stellt für den Krieg kleine Gefechtsköpfe her, die ukrainische Einheiten an beliebige Quadrokopter montieren können. Und erst kürzlich stellte Donaustahl eine eigene senkrecht startende Kamikaze-Drohne vor, die für den Einsatz in der Ukraine bestimmt ist.
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Zero-Day-Lücke bei LNK-Anzeige in Windows gegen Diplomaten missbraucht
Eine Zero-Day-Lücke bei der Anzeige von LNK-Dateien in Windows wurde Ende August dieses Jahres bekannt. Microsoft plant bislang keine Korrektur und stuft sie anders als die Zero Day Initiative (ZDI) von Trend Micro nicht als hochriskant ein. Das IT-Sicherheitsunternehmen Arctic Wolf hat Angriffe gegen europäische Diplomaten unter Missbrauch dieser Schwachstelle beobachtet.
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In einer Analyse von Arctic Wolf schreiben die IT-Forscher, dass die mit China in Verbindung stehende Cybergruppierung UNC6384 eine aktive Spionagekampagne gegen europäische Diplomaten und diplomatische Einrichtungen etwa in Belgien, Italien, den Niederlanden, Serbien und Ungarn sowie die weitere europäische diplomatische Gemeinschaft ausgeführt hat. Die Kampagne nutzt die LNK-Anzeigeschwachstelle in Windows aus und lief im September und Oktober dieses Jahres. Zudem setzen die Angreifer auf angepasstes Social Engineering.
Die Angriffskette fängt mit Spearphishing-E-Mails an, die eine URL enthalten, die die erste von mehreren Stufen darstellt. Am Ende münden die in der Auslieferung einer bösartigen LNK-Datei, die sich namentlich um Themen von Treffen der EU-Kommission, Workshops mit NATO-Bezug und multilateralen diplomatischen Koordinierungs-Events drehen.
LNK-Dateien führen zu Malware-Installation
„Diese Dateien nutzen die kürzlich bekannt gewordene Windows-Sicherheitslücke aus, um verschleierte PowerShell-Befehle auszuführen. Die entpacken und verteilen eine mehrstufige Malware-Kette, was schließlich zur Verteilung des PlugX-Remote-Access-Trojaners (RAT) durch DLL-Side-Loading legitimer, signierter Canon-Druckerassistenzprogramme führt“, erklären die IT-Forscher von Arctic Wolf.
Die von Microsoft nicht als behebenswert eingestufte Schwachstelle wird also aktiv in Angriffen von Kriminellen missbraucht. Als Gegenmaßnahme steht daher kein Patch von Microsoft zur Verfügung. Arctic Wolf empfiehlt unter anderem, die Nutzung von .lnk-Dateien aus fragwürdigen Quellen zu blockieren und zu beschränken. Dazu sei die Deaktivierung der automatischen Auflösung im Windows Explorer geeignet. Das sollte auf allen Windows-Endpoints umgesetzt werden. Wie das am einfachsten gelingt, ob es etwa eine Gruppenrichtlinie dafür gibt, erörtert Arctic Wolf hingegen nicht konkreter.
Die IT-Forscher nennen noch einige Indizien für Infektionen (Indicators of Compromise, IOCs), nach denen Admins suchen können. Dazu gehören einige URLs der Command-and-Control-Infrastruktur. Außerdem könne die Suche nach Canon-Drucker-Assistent-Utilities, im Speziellen der Datei „cnmpaui.exe“, an ungewöhnlichen Orten wie den AppData-Verzeichnissen der User Hinweise liefern.
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Möglicherweise führt der Missbrauch der Schwachstelle im Internet dazu, dass Microsoft seine erste Einordnung korrigiert. Dann könnte das Unternehmen die Sicherheitslücke schließen und dem gegebenen Versprechen entsprechen, IT-Sicherheit als oberste Priorität zu setzen. Derzeit sieht das jedoch eher nach „Security-Theater“ aus.
(dmk)
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Phishing-Opfer geht leer aus: Versicherung lehnt SMS-Betrug ab
Das Landgericht Bielefeld hat in einem Betrugsfall einer Bankkundin, die per SMS auf eine gefälschte Website gelockt wurde, die engen Grenzen des Versicherungsschutzes bei digitalen Betrugsmaschen verdeutlicht. Im Kern geht es darum, dass eine Hausratversicherung mit „Internetzschutz“, die explizit das Phishing durch gefälschte E-Mails abdeckt, keine Schäden reguliert, die durch SMS-Phishing entstehen. Das geht aus einem Hinweisbeschluss der Bielefelder Richter vom 25. September hervor (Az.: 22 S 81/25), über den der IT-Rechtler Jens Ferner und Beck Aktuell berichten.
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Die Volksbank-Kundin hatte eine täuschend echte SMS erhalten, die sie zur Verlängerung der Registrierung ihrer App fürs Online-Banking, der Anwendung VR-SecureGO Plus, aufforderte und sie auf eine gefälschte Login-Seite weiterleitete. Dort gab die Betroffene ihre Zugangsdaten ein und autorisierte so über ihre Legitimations-App unwissentlich die Erstellung einer digitalen Girocard durch die Betrüger, die diese anschließend für Einkäufe in Höhe von fast 5000 Euro nutzten.
Nachdem die Bank eine Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt hatte, scheiterte die Klage gegen die Versicherung nicht nur vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen. Auch die Berufung vor dem Landgericht ist laut dessen Beschluss aussichtslos, da sie „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe.
Eine SMS ist keine E-Mail
Den Bielefelder Richtern zufolge differenzieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Police, die den Schutz regeln, klar zwischen SMS und E-Mail. Demnach ist eine mobile Kurznachricht „keinesfalls gleichartig“ zu einer E-Mail. Das Landgericht betont, dass SMS im Gegensatz zu E-Mails durch ihren Textumfang begrenzt seien und vor allem die Absenderadresse bei einer E-Post Rückschlüsse auf den Absender zulasse. Eine Rufnummer biete diese Möglichkeit bei der SMS nicht.
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Die Argumentation der Kundin, „E-Mail“ sei als Oberbegriff für elektronische Nachrichten zu verstehen, wies die höhere Instanz zurück. Vielmehr fungiere „elektronische Nachricht“ als Oberbegriff für E-Mails, SMS und Messenger-Nachrichten. Damit habe der klare Wortlaut der Bedingungen einen Phishing-Angriff, der per SMS begann, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zudem scheiterte die Klägerin mit dem Versuch, den Vorfall unter den versicherten Begriff des Pharming zu fassen. Eine solche Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern setzt laut der 22. Zivilkammer des Landgerichts voraus, dass die Kundin oder der Kunde im Glauben an die Echtheit einer gefälschten Bank-Webseite einen unmittelbaren Zahlungsvorgang ausführen. Die klagende Kundin hatte aber lediglich das Erstellen einer digitalen Girocard autorisiert. Die späteren Schäden seien so nur mittelbar entstanden.
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Das Kleingedruckte ist entscheidend
Auch technisch liegt dem Beschluss nach kein Pharming vor, da dabei der korrekte Aufruf einer Website etwa durch Beeinflussung der Hosts-Datei oder des DNS-Servers umgeleitet werde. Die Kundin sei hier aber durch einen verfälschten Link zur Weitergabe ihrer Daten verleitet worden, was technisch als Phishing zu werten sei.
Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, wie eng die Versicherungsbedingungen ausgelegt werden und dass die Versicherer ihre Haftung durch präzise Definitionen der Betrugsmaschen begrenzen. Der Jurist Ferner sieht darin einen wichtigen Hinweis an Verbraucher: Mit dem Fall werde erneut deutlich, „wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen“. Viele Kunden gingen angesichts allgemeiner Beschreibungen wie „Internet-Schutz“ davon aus, dass ihre Police sie umfassend vor Betrug im digitalen Zahlungsverkehr schütze. Doch bereits kleine Unterschiede in der Art des Angriffs könnten darüber entscheiden, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht.
Ferner zeigt sich damit ein großes Dilemma: Versicherte schließen einen einschlägigen Vertrag ab, um im Schadensfall eine Leistung zu erhalten. Die andere Seite lebe davon, nicht zu zahlen. Die Konsequenz sei, dass Versicherungsnehmer ihre Policen kritisch auf alle relevanten Angriffsvektoren prüfen und nicht nur auf deren Preis achten müssten. Ansonsten bestehe im Schadensfall möglicherweise keine Deckung. Generell fasste der Bundesgerichtshof die Möglichkeiten für Schadenersatz für Phishing-Opfer schon 2012 sehr eng.
(afl)
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Monitoring-Software: Schwachstellen bedrohen IBM Tivoli Monitoring und Nagios XI
Die Monitoring-Softwares IBM Tivoli Monitoring und Nagios XI sind über mehrere Sicherheitslücken angreifbar. Im schlimmsten Fall können Angreifer Systeme vollständig kompromittieren. Für Nagios XI steht ein Patch zum Schließen der Schwachstellen zum Download bereit. Bei IBM Tivoli Monitoring müssen Admins Hand anlegen.
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Mit beiden Tools überwachen Admins IT-Infrastrukturen. Bislang sind noch keine Berichte zu Attacken bekannt. Trotzdem sollten Admins ihre Instanzen zeitnah absichern.
Dateien manipulierbar
In einer Warnmeldung führen IBMs Entwickler aus, dass entfernte Angreifer mit präparierten URLs an zwei Sicherheitslücken (CVE-2025-3356 „hoch„, CVE-2025-3355 „hoch„) ansetzen können. Ist eine solche Attacke erfolgreich, können sie im System Dateien einsehen und sogar überschreiben.
Die Schwachstellen stecken konkret in der KT1-Komponente der ITM/ITCAM-Agenten. Dagegen gibt es keinen Patch. Um das Sicherheitsproblem zu lösen, müssen Admins Systeme so umstellen, dass in diesem Kontext ausschließlich TLS-Verbindungen genutzt werden. Wie das geht, steht in einem Supportbeitrag.
Kritische Sicherheitslücken
Die reparierte Nagios-XI-Version 2026R1 ist schon seit Ende September dieses Jahres verfügbar. Weiterführende Informationen zu den darin geschlossenen Sicherheitslücken wurden aber erst jetzt in der National Vulnerability Database veröffentlicht.
Drei Sicherheitslücken (CVE-2025-34286, CVE-2025-34284, CVE-2025-34134) sind mit dem Bedrohungsgrad „kritisch“ eingestuft. Aufgrund von unzureichenden Überprüfungen können entfernte Angreifer Schadcode ausführen. Dafür müssen sie aber bereits authentifiziert sein.
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Setzen Angreifer erfolgreich an den verbleibenden Schwachstellen an, können sie sich unter anderem höhere Nutzerrechte verschaffen.
Vergangene Woche sorgte eine Sicherheitslücke in der Monitoring-Software Checkmk für Schlagzeilen.
(des)
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