Künstliche Intelligenz
Missing Link: Zehn Jahre Landesverrat – Blogger im Zentrum einer Staatsaffäre
Die E-Mail kam ohne echte Vorwarnung: „Es liegt ein Anfangsverdacht des Landesverrats vor.“ Mit diesen Worten begann für Markus Beckedahl und Andre Meister vom Portal Netzpolitik.org vor zehn Jahren ein Albtraum, der die Grundpfeiler der Pressefreiheit in Deutschland erschütterte. Die beiden Journalisten hatten offengelegt, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Anonymisierungsmöglichkeiten von Bürgern im Internet aushebeln wollte. Was folgte, war eine Art Hetzjagd der Justiz und von Regierungsstellen auf die zwei Blogger, die das Recht der Öffentlichkeit auf Information verteidigten.
Manchmal genügt ein Mausklick, um eine Staatsaffäre auszulösen. Vor einer Dekade geschah genau das: Beckedahl, damals Chefredakteur von Netzpolitik.org, und sein Mitstreiter veröffentlichten ein Dokument, das belegte, wie der Inlandsgeheimdienst die digitale Privatsphäre von Millionen Menschen bedrohte. Wenige Monate später, am 30. Juli 2015, führte das zur überraschenden Anklage des Duos wegen Landesverrats.
Der Fall wurde zum Lehrstück darüber, wie schnell der Staat versucht, seine Macht zu verteidigen – und wie wichtig unabhängiger Journalismus für eine funktionierende Demokratie ist. Wie konnte ein Staatsgeheimnis in die Hände von Bloggern gelangen, und welche Narben hat diese Affäre in der deutschen Presselandschaft hinterlassen? Eine Reminiszenz an einen Skandal, der fast zu einer Katastrophe für den investigativen Journalismus geführt hätte.
Anonymisierung im Netz aushebeln
Den geheimen BfV-Plan, der eine massive Ausweitung der Online-Überwachung vorsah, stellte Netzpolitik.org im April 2015 online. Das Grundsatzpapier enthüllte, wie die Behörde plante, einen weltweit auch von Journalisten, Whistleblowern und Aktivisten genutzten Anonymisierungsdienst auszuhebeln. Die Publikation sorgte in Teilen der Netzgemeinde für Aufsehen und weckte die Befürchtung, dass der Staat die digitale Sicherheit seiner Bürger aktiv untergraben wolle.
Die Reaktion der Bundesregierung übertraf derlei Ängste noch. Anstatt die Geheimdienstpläne zu verteidigen oder in die Tonne zu treten, ließ sie es zu, dass auf oberster Stufe ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden verantwortlichen Journalisten eingeleitet wurde. Der Vorwurf: Landesverrat – ein Vergehen, das in der deutschen Rechtsgeschichte fast ausschließlich mit Spionagefällen aus dem Kalten Krieg in Verbindung gebracht wurde. Plötzlich standen Beckedahl und Meister nach offizieller Lesart nicht mehr als Rechercheure da, sondern als Bedrohung für die nationale Sicherheit. Der Fall eskalierte schnell und stellte die Frage in den Raum, ob in Deutschland überhaupt noch frei über die Arbeit von Sicherheitsbehörden berichtet werden darf.
Dazu kam: Strafverfolger ermittelten auch gegen die potenziellen Quellen der Berichterstatter. Diese wurden aber nie gefunden.
Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Maaßen war für „Massendatenerfassung“
Die Nachricht vom 30. Juli 2015 schlug hohe Wellen: Der damalige Generalbundesanwalt Harald Range hatte ein Strafverfahren wegen Verdacht des Landesverrats gegen das Duo eingeleitet. Auslöser war ein als geheim eingestufter Budgetentwurf für das BfV, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht und Details davon in zwei „Enthüllungsartikeln“ näher beleuchtet hatte. Aus dem vertraulichen Dokument ging hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die „Massendatenerfassung“ etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung standen. Der einstige BfV-Chef Hans-Georg Maaßen, der damals in Regierungskreisen noch angesehen war, stellte nach der Publikation Strafanzeige beim Landeskriminalamt Berlin. Dieses leitete den Fall an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter.
Der Vorwurf des Landesverrats ist ein scharfes Schwert: auf diese Tat steht Freiheitsstrafe von „nicht unter einem Jahr“. Zudem gehen damit umfangreiche Überwachungsbefugnisse einher. Die Justiz hätte den Verdächtigen aber nachweisen müssen, dass sie ein Staatsgeheimnis öffentlich bekannt gemacht haben, „um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“. Dadurch hätten sie „die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit“ des Staates herbeiführen müssen.
Zuletzt hatten Ermittler diese Keule gegen Journalisten 1962 in der „Spiegel“-Affäre geschwungen. Auch darin sahen weite Teile der Öffentlichkeit einen kaum verhüllten Versuch des Staates, eine unerwünschte Publikation zum Schweigen zu bringen.
Einschüchterung von Journalisten
„Jetzt kommt der Angriff auf uns“, beklagte Beckedahl umgehend in einem Interview mit heise online. Die Bundesregierung dürfte ihm zufolge eingebunden gewesen sein. „Wir sehen das als Einschüchterungsversuch gegen unsere Arbeit an“, monierte der Gründer des Portals. Der eigentliche Skandal sei, dass die Exekutive zwei Jahre nach den Snowden-Enthüllungen die Massenüberwachung der Geheimdienste nicht zügeln, sondern ausbauen wolle. Nötig sei auf jeden Fall ein besserer Schutz für Whistleblower. Positiver Nebeneffekt: Die gesellschaftliche Debatte über den Themenbereich, die der Originalartikel noch nicht ausgelöst habe, werde nun nachgeholt von einem größeren Kreis.
Gleichzeitig war viel von einer Justizposse die Rede. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei „völlig überzogen“ und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar, kritisierte etwa der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz empfand das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als „ziemlich ungeheuerlich“. Es scheine „einiges aus dem Lot geraten“ zu sein, wenn beim massenhaften illegalen Abhören normaler Bürger und des gesamten Politikbetriebs juristisch nichts passiere. Journalisten, die zu Überwachungsmaßnahmen berichteten, würden dagegen massiv verfolgt.
Nur 48 Stunden nach der ersten Nachricht von der Affäre #landesverrat demonstrierten mehrere tausend Menschen in Berlin gegen einen übergriffigen Staat. Teilnehmer forderten lautstark den Rücktritt von Range. Dieser setzte mögliche Exekutivmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen wenige Stunden nach Bekanntwerden aus, mit Blick „auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“.
Generalbundesanwalt als Bauernopfer
Der Unmut blieb trotzdem groß: Auf Plakaten bei der Demo war beispielsweise zu lesen: „Maaßen nach Moskau, Snowden nach Berlin.“ Selbst die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) befürchtete einen Einschüchterungseffekt und beschwerte sich beim damaligen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD): Das Verfahren könne der journalistischen Arbeit zum Wohle der Öffentlichkeit schaden.
Erst nach anderthalb Wochen war der Spuk größtenteils vorbei. Die Bundesanwaltschaft erklärte am 10. August 2015, die Untersuchungen wegen des Vorwurfs insgesamt eingestellt zu haben. Bereits zuvor hatte sich der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Range gestellt, nachdem dieser einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz bemängelt hatte. Der Generalbundesanwalt musste daraufhin als Bauernopfer seinen Hut nehmen und in den einstweiligen Ruhestand gehen. Der Geschasste behauptete weiter, nur seine Pflicht getan zu haben. Weitgehend unklar blieb, ob und inwiefern Beckedahl und Meister in den vergangenen Monaten Ziel von Überwachungsmaßnahmen geworden waren.
Fünf Jahre später warf Netzpolitik.org einen vertieften Blick auf die Akteure der Affäre. Maaßen sei zwar die treibende Kraft gewesen und habe den Skandal maßgeblich verursacht, befand die Redaktion in einem Podcast. Der einstige CDU-Mann sei auf die irrwitzige Idee gekommen, „dass es bei unseren beiden Artikeln um Landesverrat und um Staatsgeheimnisse gehen könnte“. Das haltlose „Gutachten“ seines Geheimdienstes für die Bundesanwaltschaft habe er aber nicht selbst geschrieben. Abgenickt worden sei das Ganze „politisch im Bundesinnenministerium“, dem damals Thomas de Maizière (CDU) vorstand.
Was wusste Innenminister de Maizière?
Es gab demnach Hinweise darauf, dass hochrangige Beamte im Innenressort, einschließlich einer Staatssekretärin, über das Vorhaben Maaßens zum Stellen einer Strafanzeige informiert waren und dieses billigten. De Maizière behauptete, erst sehr spät von den Ermittlungen erfahren zu haben. Der Ressortchef versuchte, die Verantwortung primär aufs BfV und auf Heiko Maas abzuladen. Er geriet unter Druck und musste dem Vorwurf trotzen, sich wegzuducken und keine volle Aufklärung zu betreiben.
Zudem leisteten Mitarbeiter des Innenministeriums Widerstand gegen die Einstellung des Verfahrens, die Heiko Maas anstrebte. Die unterschiedlichen Positionen zwischen dem SPD-geführten Justizressort und dem CDU-geführten Innenministerium trugen zur Eskalation des Skandals bei.
„Heute vor zehn Jahren stand ich für zehn Tage im Zentrum einer Staatsaffäre“, erinnerte sich Beckedahl in einer Mail an Abonnenten seiner Newsletter-Liste Digitalpolitik.de am 30. Juni 2025. Der „heutige Rechtsaußen-Verschwörungsideologe Maaßen“ habe sich damals an dem Bericht zum „geheimen Ausbau der Internetüberwachung“ gestört. Der 49-Jährige bedauert nach wie vor: Die Bundesregierung habe diese Enthüllungen „leider als Machbarkeitsstudie“ gesehen.
Streisand-Effekt in Aktion
„Was folgte waren die ereignisreichsten zehn Tage meines Lebens“, blickt der Aktivist zurück. Kamerateams von Tagesschau und Co. seien „teilweise vormittags und nochmal nachmittags bei uns im Büro“ gewesen, „weil es ständig neue Entwicklungen gab“. 2500 Personen seien für die Pressefreiheit auf die Straße gegangen. „Unsere Spenden-IBAN war Trending Topic auf Twitter“, dem heutigen X, „weil unsere Webseite und damit auch unsere Spendeninformationen den Anfragen aus aller Welt damals nicht Stand halten konnte“, kann Beckedahl auch eine gewisse Freude über den ausgelösten „Streisand-Effekt“ nicht verbergen. „Wir bekamen in den zehn Tagen so viel Geld an Spenden, dass wir unsere Redaktion im Anschluss ausbauen konnten.“
„Und ich musste meine Mutter beruhigen, dass sie sich keine Sorgen machen muss“, heißt es in der Rückschau weiter. „Sie hatte im Videotext gelesen, dass darauf ein Jahr bis lebenslänglich stehen. Wir hatten doch nur unsere Arbeit gemacht.“
Anderthalb Wochen später endeten die Ermittlungen, welche schon im Mai gestartet worden waren. Damit habe die Redaktion zwar doch noch Sommerferien bekommen, führt Beckedahl aus. Zugleich sei aber mit der Entlassung Ranges die Chance vertan gewesen, „vor Gericht unsere Unschuld zu beweisen“. Denn die Sache sei konstruiert gewesen als gezielte Attacke „von Rechtsaußen-Akteuren in verantwortlicher Position“ auf die freien Medien.
Aus der Schlinge gezogen
Er habe viel gelernt „über mediale und politische Mechanismen und wie sich politisch Verantwortliche aus der Schlinge ziehen können“, lautet das Fazit des Journalisten. In der parlamentarischen Aufarbeitung seien zwar „zahlreiche Ungereimtheiten“ zutage gekommen. „Das interessierte aber dann niemand mehr, denn es wurde der Herbst 2015 und die Zeit von ‚Wir schaffen das'“. Er selbst und Meister bekämen „leider erst in frühestens 20 Jahren Zugriff auf Akten“.
Beckedahl hat nach eigenen Angaben „trotzdem den Glauben an den Rechtsstaat nicht verloren“, sondern eher eine „Jetzt erst recht“-Haltung entwickelt. Sein Leben und seine Schwerpunktthemen hätten sich mit dem Ausstieg bei Netzpolitik.org nach 20 Jahren geändert. Er sehe mittlerweile jenseits von staatlicher Überwachung die viel größere Gefahr darin, „demnächst keine funktionierenden demokratischen Öffentlichkeiten mehr zu haben“. Daher sei es erforderlich, „die Macht von Big Tech und den Tech-Oligarchen“ effektiv zu begrenzen sowie demokratische Alternativen zu fördern, „damit wir morgen Wahlfreiheit bekommen“.
Die Revolution frisst ihre Kinder? Zumindest etwas staatstragender klingt der einstige Medienrevoluzzer inzwischen. Als Kurator der Internetkonferenz re:publica stellt Beckedahl aber einmal im Jahr noch die Frage: „In welcher digitalen Gesellschaft wollen wir leben?“ Zugleich baut er das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie auf, um Öffentlichkeit für sein Anliegen zu schaffen und „den notwendigen Druck auf die Politik auszuüben“. Mit an Bord: Die Kampagnen-Organisation Campact, die für progressive Politik eintritt. Als Kolumnist will Beckedahl auch dem Journalismus erhalten bleiben.
„Der eigentlich Verantwortliche“
Quintessenz der Affäre war der Konflikt zwischen Pressefreiheit und staatlicher Geheimhaltung. Die Auseinandersetzung entpuppte sich aber auch als heftiger politischer Konflikt zwischen den beiden damaligen – und heutigen – Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD. Sie beleuchtete zugleich die Rolle der Geheimdienste im Staatswesen. Letztlich zeigte sich, dass die Hürden für eine Anklage wegen Landesverrats in einer demokratischen Gesellschaft sehr hoch sind – gerade wenn es um die Aufdeckung von Informationen im öffentlichen Interesse geht.
Maaßen kam damals noch weitgehend ungeschoren davon. „Der eigentlich Verantwortliche“ sei der Ex-Inlandsgeheimdienstchef, der im Generalbundesanwalt einen willfährigen Mittäter gefunden habe, wetterte Beckedahl zwar schon vor einem Jahrzehnt. Stephan Mayer, zu diesem Zeitpunkt Innenexperte der CDU/CSU-Fraktion, hob dagegen hervor, Maaßen habe lediglich auf die Tatsache reagiert, dass immer wieder vertrauliche Dokumente durchsickerten. De Maizière ließ mitteilen, der Behördenleiter habe sich „völlig korrekt“ verhalten.
Maaßen fiel erst im Herbst 2018 in Ungnade, hauptsächlich wegen seiner umstrittenen Äußerungen zu Ausschreitungen gegen Migranten in Chemnitz. Während die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von „Hetzjagden“ sprach, zweifelte der BfV-Chef die Echtheit eines entsprechenden Videos an. Mayer wiederum stolperte nach einigen Affären 2022 über den Vorwurf, er habe einen „Bunte“-Journalisten massiv mit Vernichtung bedroht und erpresst. Der CSU-Politiker bestritt dies zwar, trat aber – offiziell aus gesundheitlichen Gründen – von seinem Amt als Generalsekretär der Partei zurück.
(nen)
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Asus GeForce RTX 5080 Noctua Edition ist fast 40 cm lang
Die Kooperation zwischen dem Hardware-Hersteller Asus und dem Kühlungsspezialisten Noctua geht in die fünfte Iteration. Gemeinsam haben die beiden Firmen die Asus GeForce RTX 5080 Noctua Edition vorgestellt. Sie hat eine auffällige Änderung: einen dritten Lüfter.
Von der GeForce RTX 3070 Noctua Edition bis zur GeForce RTX 4080 Super Noctua Edition kamen bisher immer zwei 120-mm-Lüfter vom Typ NF-A12x25 zum Einsatz. Auf der 5080er-Variante sitzen nun drei NF-A12x25 G2.

Asus
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Immer größer
Um Platz für drei 120-mm-Lüfter zu machen, wächst die GeForce RTX 5080 Noctua Edition auf eine Länge von 385 mm. Wie ihre Vorgängerinnen belegt sie vier Steckplätze. Asus‘ anderen RTX-5080-Modelle der TUF- und Astral-Serien verwenden drei flachere 110-mm-Lüfter und sind 348 beziehungsweise 358 mm lang.
Die Noctua Edition bekommt einen eigens angepassten Kühlkörper. Er ist länger und nutzt elf Heatpipes über einer sogenannten Vapor Chamber zur Verteilung der Abwärme.
Kühler der neuen Noctua Edition und des TUF-Gaming-Schwestermodells im Vergleich.
(Bild: Noctua)
In einer eigenen Performance-Analyse beschreibt Noctua den thermischen Vorteil der GeForce RTX 5080 Noctua Edition. Bei automatischen Lüftereinstellungen bleibt diese unter gleichen Testbedingungen sechs Grad Celsius kühler als die Schwestermodelle TUF Gaming und ROG Astral. Die große Stärke liegt allerdings in der Geräuschentwicklung: Die Lautstärke sinkt demnach gleichzeitig um bis zu 14,5 dB(A).
Die Kühleigenschaften der Noctua im Vergleich zur TUF Gaming und ROG Astral.
(Bild: Noctua)
Asus betrachtet die ROG-Astral-Version seiner GeForce RTX 5080 weiterhin als Topmodell. Die Noctua Edition muss sich daher mit einem niedrigeren GPU-Boost-Takt von 2700 statt 2760 MHz begnügen. In der Praxis dürfte allerdings kein Unterschied spürbar sein.
Ab September verfügbar
Auf Nachfrage bestätigte Asus, dass die GeForce RTX 5080 Noctua Edition ab September erhältlich sein soll. Einen Preis nennt der Hersteller bislang nicht. Die 4080-Super-Vorgängerin kostete 1300 bis 1400 Euro. Da die Preise bei der alten Generation generell niedriger waren, ist beim Neuling ein höherer Preis Richtung 1500 Euro zu erwarten.
(mma)
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Australien: Apple und Google wegen Wettbewerbsverstößen verurteilt
Auch wenn Apple sich wiederholt über das Vorgehen Europas bei der Regulierung von Tech-Unternehmen irritiert zeigte, sieht sich der iPhone-Hersteller doch in anderen Teilen der Erde ebenfalls Eingriffen in seine Geschäftspolitik ausgesetzt. In Australien hat jetzt ein Gericht Apple und seinen Mitbewerber Google wegen Marktmissbrauchs verurteilt. Lachender Dritter ist der Spielehersteller Epic Games. Das Unternehmen von Tim Sweeney kündigte an, bald auch in Australien mit seinem alternativen App Store an den Start zu gehen. Dies teilte das Unternehmen auf X mit. Bislang existiert dieser Store nur im Gebiet der Europäischen Union.
Die Entscheidung eines Bundesgerichts könnte für die Herausgeber der Smartphonebetriebssysteme iOS und Android aber noch viel empfindlichere Auswirkungen haben. Millionen von Verbrauchern und Entwicklern können nun Schadensersatz in Höhe von mehreren Hundert Millionen Dollar fordern. Richter Jonathan Beach stellte in seinem Urteil fest, dass beide Tech-Konzerne gegen Abschnitt 46 des australischen Wettbewerbs- und Verbrauchergesetzes verstoßen haben, indem sie ihre Marktmacht missbrauchten, um den Wettbewerb zu beschränken. Die Entscheidung ebnet den Weg für Sammelklagen, die 15 Millionen Verbraucher und 150.000 App-Entwickler vertreten.
Rechtsstreit begann im Jahr 2020
Die Klagen, angeführt von den Anwaltskanzleien Phi Finney McDonald und Maurice Blackburn sowie dem Fortnite-Entwickler Epic Games, warfen Apple und Google vor, illegale Monopole im App-Verkauf zu betreiben. Beide Unternehmen hätten durch das Verbot oder die starke Behinderung alternativer Stores und Websites Entwickler dazu gezwungen, ihre Bezahlplattformen zu nutzen, die zwischen 15 und 30 Prozent der Verkaufserlöse als Gebühren einbehielten. Der Rechtsstreit begann im Jahr 2020, als Fortnite aus den App Stores von Google und Apple entfernt wurde, nachdem Epic Games ein eigenes In-App-Bezahlsystem eingeführt hatte, um die Provisionen der Tech-Riesen zu umgehen.
Während Apple sein App Store-System als geschlossenes Ökosystem betreibt, verfolgt Google mit Android einen offeneren Ansatz. Nutzer können theoretisch mehrere App Stores verwenden und Apps direkt von Websites herunterladen. Dennoch stellte das Gericht fest, dass Google durch restriktive Verträge und die Kontrolle über das Android-Ökosystem ähnlich wettbewerbsschädigend agierte.
Sicherheit entkräftet nicht die Wettbewerbsnachteile
Richter Beach wies auch Apples Argument zurück, die Beschränkungen in iOS dienten ausschließlich Sicherheitsbedenken: „Die Tatsache, dass Apple dieses zentrale App-Vertriebssystem zum Schutz der Sicherheit eingeführt hat, bedeutet nicht, dass nicht auch ein erheblicher wettbewerbswidriger Zweck vorliegt”, zitierte ihn der australische Fernsehsender ABC.
Ein Vertreter der Kläger schätzt die möglichen Entschädigungszahlungen auf „wahrscheinlich Hunderte Millionen Dollar“. Die genaue Summe wird in einer separaten Anhörung bestimmt. Verbraucherschützer und Anwälte erwarten, dass das Urteil erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb digitaler Plattformen in Australien haben könnte, mit möglichen Folgen wie niedrigeren Preisen, verstärktem Wettbewerb und mehr Innovation. Zusätzlich wird in Australien schon länger über eine stärkere Regulierung der Techkonzerne diskutiert.
Apple sagte in einer Stellungnahme gegenüber der australischen ABC, dass das Unternehmen die Ablehnung einiger Vorwürfe von Epic durch das australische Gericht begrüße. Jedoch sei Apple mit der Entscheidung des Gerichts zu anderen Ansprüchen überhaupt nicht einverstanden.
(mki)
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Plattformaufsicht: Über 800 Beschwerden und vier Verfahren wegen DSA-Verstößen
Viele Beschwerden, wenige Verfahren – und noch keine Bußgelder. So lässt sich der erste Tätigkeitsbericht des Digital Services Coordinator (DSC) zusammenfassen. Seit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Mitte Mai in Kraft getreten ist, fungiert diese Koordinationsstelle bei der Bundesnetzagentur als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland. Sie ist gemeinsam mit weiteren zuständigen Ämtern wie Landesmedienanstalten oder der Bundesdatenschutzbehörde dafür zuständig, die Einhaltung des Digital Services Act (DSA) der EU hierzulande sicherzustellen.
2024 verzeichnete die mit Startschwierigkeiten behaftete Koordinationsinstanz, die seit Juli mit Johannes Heidelberger ein Digitalisierungsexperte der Bundesnetzagentur leitet, laut dem jetzt veröffentlichten Bericht 884 Eingänge über das DSC-Beschwerdeportal. Bei 824 Fällen handelte es sich um Eingaben nach Artikel 53 DSA, also um solche, die einen möglichen Verstoß gegen das Plattformgesetz anzeigen.
60 Eingänge über das Beschwerdeportal hatten keinen Bezug zum DSA. Für Einzelfälle wie üble Beleidigungen oder einen Verkauf von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichen ist der Koordinator nicht zuständig. Er soll nur eingreifen, wenn solche Fälle vielfach vorkommen und ein „systemisches Versagen“ vorliegen könnte.
Noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren
Von den Beschwerden nach Artikel 53 DSA leitete die Plattformaufsicht zwei an die Landesmedienanstalten weiter. Daneben schickte sie insgesamt 87 einschlägige Eingaben an Koordinatoren anderer EU-Mitgliedstaaten. 83 davon gingen nach Irland, wo die meisten großen US-Internetkonzerne ihren EU-Hauptsitz haben. Eine Beschwerde übermittelte der deutsche DSC per E-Mail an die EU-Kommission.
Der hiesige Koordinator erhielt im Berichtszeitraum parallel selbst sieben Beschwerden von DSCs anderer EU-Mitgliedsstaaten. Je zwei kamen aus Irland und den Niederlanden und je eine aus Finnland, Österreich und der Slowakei.
Bis Ende 2024 leitete der DSC insgesamt vier Verwaltungsverfahren gegen Diensteanbieter ein. Drei davon betrafen mögliche Mängel bei der Melde- und Abhilfepflicht (Artikel 16 DSA), der Begründung von Maßnahmen gegenüber Nutzern (Artikel 17 DSA) und dem internen Beschwerdemanagementsystem (Artikel 20 DSA). Eines dieser Verfahren beendete die Behörde bereits voriges Jahr, weil der betreffende Diensteanbieter die Mängel schnell behoben hatte. Die anderen zwei laufen noch, die Ermittlungen dauern an.
Das vierte Verfahren bezieht sich auf einen Diensteanbieter außerhalb der EU. Dieser hat es versäumt, einen gesetzlichen Vertreter in der EU zu benennen (Artikel 13 DSA). Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch keine anhängig, entsprechend hat der Koordinator auch noch keine Bußgelder etwa gegen Big-Tech-Konzerne verhängt. Ferner wirkte der DSC 2024 nach eigenen Angaben aktiv bei Verfahren der EU-Kommission gegen AliExpress, Temu, TikTok, und X mit.
Eigenes Meldeportal für Justiz und Verwaltung
Zusätzlich gingen bei der Regulierungsstelle 336 Beschwerden zu Digitalthemen ein, die beantwortet oder hausintern weitergeleitet wurden. Dabei handelte es sich nur teilweise um DSA-Fälle, bei denen der DSC die Einreicher auf das Beschwerdeportal verwies. Der Großteil dieser Eingänge betraf Verstöße gegen die Impressumspflicht oder den Datenschutz, Beschwerden über betrügerische Webseiten, Geschäftsmodelle oder Dienstleister. Dazu kamen Hinweise auf Abo-Fallen, Probleme bei der Abwicklung oder Aufhebung von Online-Käufen, Rufnummernmissbrauch sowie Ungereimtheiten mit Zugangsanbietern oder beim Hostproviderwechsel.
Artikel 9 und 10 DSA regeln, was Anbieter von Vermittlungsdiensten machen müssen, wenn sie von nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden eine Anordnung erhalten. Dabei kann es sich um einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung handeln, gegen illegale Inhalte vorzugehen. Sobald ein Anbieter eine solche Verfügung erhält, muss er die ausstellende oder eine andere benannte Behörde informieren, ob und wann er sie umgesetzt hat.
Das Portal des DSC für die Übermittlung solcher Anordnungen steht Justiz- und Verwaltungsbehörden erst seit November zur Verfügung. Bis Ende 2024 gingen darüber 53 Verfügungen ein. Die meisten davon stammten von den Landesmedienanstalten und monierten rechtswidrige Inhalte wie Pornografie, sexuelles Missbrauchsmaterial zu Kindern, oder Hass und Hetze gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Eine Anordnung erging auf Basis des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Sehr genau setzten sich die Verfasser der Ersuchen offenbar nicht immer mit den Inhalten auseinander. In dem Bericht heißt es: „Einige der Angaben bestanden aus allgemein gehaltenen Textbausteinen.“
Streit über Trusted Flagger
Daneben gibt es unverbindliche Lösch- und Auskunftsaufforderungen („Referrals“). Die Landesmedienanstalten verschickten voriges Jahr 4225 solcher nicht mit Rechtswirkung versehenen Hinweise, die mit dem DSA zunächst nichts zu tun haben. Folgen die betroffenen Anbieter diesen Meldungen nicht, können die Medienwächter aber ein Verwaltungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen eine DSA-Anordnung ausstellen.
Schon vor einem Jahr zertifizierte der DSC die User Rights als erste außergerichtliche Streitbeilegungsstelle. Im Oktober bestätigte er die Meldestelle REspect! bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg als vertrauenswürdige Hinweisgeberin. Im Juni – also nicht mehr im Berichtszeitraum – erkannte der Koordinator auch den Bundesverband Onlinehandel, die Organisation HateAid und den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) als „Trusted Flagger“ an.
Die Rolle dieser Hinweisgeber ist umstritten, da sie Bedenken rund um die Meinungsfreiheit und die staatliche Kontrolle ausgelöst haben. Manchmal ist der Vorwurf der Zensur und mangelnder Unabhängigkeit zu hören. Diese sei aber die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Trusted Flagger, betont die Regulierungsbehörde. Es handele sich auch „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“. Deren Ziel ist es, Effizienz und Geschwindigkeit beim Entfernen illegaler Inhalte zu verbessern. Anordnungen können sie nicht erlassen.
Personal- und Sachkosten
Noch nicht ganz rosig ist dem Bericht zufolge die Personalsituation: In Summe stünden für die Aufgaben des DSC nach dem Entwurf des Haushalts 2025 insgesamt 47,8 Planstellen zur Verfügung. Die Finanzierung von Personaleinzelkosten und anteiligen Sachkosten für zehn davon sei im Entwurf zum Haushalt 2025 allerdings nicht enthalten. Sie könnten somit noch nicht besetzt werden. Mit dem Haushalt 2026 solle sich dies aber ändern.
Die für den DSC im DDG-Entwurf ausgewiesenen jährlichen Sachkosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro stellte die Bundesnetzagentur über ihren Haushalt 2024 bereit. Die Mittel waren veranschlagt für den Betrieb und die Weiterentwicklung erforderlicher IT-Verfahren, die Nutzung von Software und Lizenzen, Forschung, Fortbildung, Schulungen, Netzwerkarbeit und die Durchführung von Konferenzen.
(vbr)
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