Künstliche Intelligenz
USA vergeben erste Genehmigungen für Export von Nvidia-GPUs nach China
Die US-amerikanische Kontrollbehörde „Bureau of Industry and Security“ (BIS) hat erste Genehmigungen für den Export von Nvidias H20-Beschleunigern nach China erteilt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte dies der Financial Times. Eine allgemeine Einigung im jahrelangen Streit um Ausfuhrgenehmigungen für besonders schnelle GPUs gab es bereits Mitte Juli 2025.
Wie die Financial Times berichtet, besuchte Nvidia-Chef Jensen Huang am vergangenen Mittwoch erneut Präsident Donald Trump im Weißen Haus. Bereits drei Wochen zuvor hatten sich die beiden getroffen. Danach soll Huang aber vergeblich auf eine Umsetzung der dabei erzielten Einigung gewartet haben. Die versprochenen Genehmigungen seien nicht erteilt worden, das hat sich laut BIS nun geändert.
China will H20 eventuell gar nicht mehr
Nvidia hatte wiederholt beklagt, dass dem Unternehmen durch Exportbeschränkungen für die H20-Beschleuniger Umsätze in Milliardenhöhe entgehen würden. Die Zeit drängt dabei: Die GPU wurde bereits 2023 als verlangsamte Variante des damals schnellsten KI-Beschleunigers H100 vorgestellt und basiert noch auf der Hopper-Architektur. Die aktuelle Architektur, Blackwell, ist deutlich schneller und effizienter als Hopper. Zudem machten zuletzt chinesische Behörden Bedenken um mögliche absichtlich eingebaute Sicherheitslücken in den H20-GPUs geltend. Die Cyberspace Administration of China (CAC) behauptet unter anderem, Nvidia könne die GPUs aus der Ferne abschalten und deren Standort feststellen. Belege dafür gibt es bisher nicht.
Schwarzmarkt für KI-GPUs in China
Eine mögliche örtliche Verfolgung (Tracking) für die GPUs scheint es bisher nicht zu geben, oder sie wird nicht eingesetzt. Darauf deutet ein neues Videoprojekt des YouTube-Kanals Gamers Nexus (GN) hin, der in den vergangenen Jahren in der Hardwarebranche auch investigativ tätig war. In einem am Wochenende erschienenen Video kündigt GN einen Dokumentarfilm an, der den Schwarzmarkt für GPUs in China gründlich beleuchten soll. Das Team von GN ist für den Film kürzlich drei Wochen durch China und Taiwan gereist.
Dabei geht es nicht nur um für KI-Rechenzentren umgebaute Gaming-Grafikkarten, die beispielsweise mit vergrößertem Speicher für den KI-Einsatz mit besonders großen Modellen fit gemacht werden. Schon das Ankündigungsvideo zeigt auch serienmäßige KI-Beschleuniger von Nvidia, die in China trotz der Ausfuhrbeschränkungen gut erhältlich sein sollen. Unklar ist bisher, wie groß dieser Schwarzmarkt wirklich ist, und wie sehr er Chinas KI-Entwicklung befördern kann. In großen KI-Rechenzentren werden heute teils Hunderttausende der schnellsten GPUs an einem Standort verbaut.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Ein unmögliches Leben ist zu Ende: Zum Tode von Dame Stephanie Shirley
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist Dame Stephanie Shirley am Samstag nach kurzer schwerer Krankheit in Henley-on-Thames gestorben. Die IT-Unternehmerin wurde 91 Jahre alt. Mit ihrer Firma Freelance Programmers (später F International, dann Xansa), die zunächst ausschließlich Frauen beschäftigte, schrieb sie IT-Geschichte in einem männlich dominierten Umfeld.
Von den ersten 300 Angestellten ihrer Firma waren 297 Frauen, für die sie flexible Arbeitszeiten und Kinderbetreuungsmodelle entwickelte. Als Gründungsmitglied und zeitweilige Präsidentin der British Computer Society engagierte sie sich für Frauen in der IT, als Mäzenatin unterstützte sie mit ihrer Shirley Foundation zahlreiche Projekte für autistische Jugendliche und Erwachsene.
Geboren in Dortmund
Dame Stephanie Shirley wurde als Vera Stephanie Buchthal am 16. September 1933 in Dortmund geboren. Ihr Vater war als Jude zu diesem Zeitpunkt schon aus seinem Amt als Landgerichtsrat entfernt worden. Die Familie zog zunächst nach Österreich. Mit dem Anschluss Österreichs wurde Vera mit ihrer Schwester 1939 mit einem Kindertransport nach Großbritannien geschickt und von Pflegeeltern aufgenommen. Den Eltern gelang später ebenfalls die Flucht.
Als Vera in die höhere Schule kam, bemerkte man ihr mathematisches Talent, was dazu führte, dass sie am Mathematik-Unterricht eines Jungen-Gymnasiums teilnehmen konnte. Daneben belegte sie Mathematik-Kurse an einer Abendschule. 1951 wurde Vera Buchthal als Stephanie Brook britische Staatsbürgerin und nahm ein Studium der Mathematik auf. Schließlich arbeitete sie in einem Forschungsinstitut der Royal Mail, wo sie unter anderem am Bau eines elektronischen Zufallszahlengenerators beteiligt war.
1959 heiratete sie Derek Shirley, der ebenfalls im Forschungsinstitut arbeitete. Stephanie Shirley wechselte dann zur Firma International Computers and Tabulators, die den Transistorrechner ICT 1301 baute. Stephanie Shirley testete seine Software, verließ die Firma aber bald, nachdem sie in einer Beratung rüde von einem Kollegen unterbrochen wurde. In ihren Memoiren „Ein unmögliches Leben“ spricht sie davon, an einer „gläsernen Decke“ gescheitert zu sein.
1962 gründete sie die Softwarefirma Freelance Programmers: „Ich hatte 6 Pfund Kapital, einen Esstisch, einen Telefonanschluss, den wir uns mit einem Nachbar teilten, den dieser zum Glück kaum benutzte, und noch eine weitere verrückte Idee: Nur Frauen sollten für mich arbeiten, alle auf freiberuflicher Basis und von zu Haus aus.“ Die Firma lief gut, nachdem der Guardian im Jahr 1964 über die ungewöhnliche Firma von „Mrs. Steve Shirley“ berichtete. Tatsächlich unterzeichnete Stephanie Shirley ihre Geschäftskorrespondenz als Steve Shirley.
Freelance Programmers
Freelance Programmers entwickelte sich mit einer Handvoll Mitarbeiterinnen und vielen freiberuflichen Programmiererinnen recht langsam aber erfolgreich. Betrug der Umsatz 1964 noch 7000 Pfund, waren es 1970 bereits 50.000 Pfund und 1976 schon 739.000 Pfund. Die Millionengrenze knackten die Frauen (und ein paar Männer, weil 1975 der Sex Discrimination Act in Kraft trat) im Jahre 1977, zehn Millionen wurden 1987 erreicht. Mit dem Börsengang 1996 wurden dank der von Shirley abgegebenen Firmenanteile 70 Mitarbeiterinnen zu Millionärinnen. Stephanie Shirley wurde mit 150 Millionen Pfund die drittreichste Frau des Vereinigten Königreiches und nutzte das Geld zur Gründung der Steve Shirley Foundation.
Denn zu diesem Zeitpunkt hatte sie die Leitung des Unternehmens an Hillary Cooper abgegeben, die den Umsatz auf 450 Millionen Pfund steigerte. Shirley hatte andere Pläne, etwa als erste Präsidentin der British Computer Society, wo sie den Sexismus in der Branche anprangerte.
Ihr 1963 geborener und 1998 gestorbener Sohn Gilles litt an schwerem Autismus und an Epilepsie und musste in einem Heim gepflegt werden. Dementsprechend spendete ihre Stiftung viel Geld für Projekte wie Autism at Kingwood und Prior’s Court.
Als Dame Stephanie Shirley wurde sie 2001 geadelt und 2017 in den Order of the Companions of Honour aufgenommen. 2006 erhielt sie den Ehrendoktor der University of Bath und 2009 den der Open University.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
EU-Ranking: Deutschland schneidet bei digitaler Verwaltung weiter desaströs ab
Die Digitalisierung der Verwaltung gehörte zu den Prioriäten der Ampelregierung, doch im EU-Vergleich hinkt Deutschland nach wie vor hinterher: In einem aktuellen Ranking landet die Bundesrepublik in Sachen E-Government nur auf Rang 21 von 27 – vor Bulgarien, Frankreich, Zypern, der Slowakei, Italien und Rumänien.
Erstellt wurde die Rangliste vom Digitalverband Bitkom auf Basis von EU-Daten. „Unter der Ampelregierung ist Deutschland digital zurückgefallen“, kommentierte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst die Zahlen. Bei der Digitalisierung der Verwaltung reiche es nicht aus, wenn der Bund seine Hausaufgaben macht, ergänzte er. „Etwa 90 Prozent aller Verwaltungsaktivitäten sind bei den Ländern und vor allem den Städten und Gemeinden angesiedelt.“ Der Bund müsse daher mehr unterstützen und bessere Angebote machen.
Kaum vorausgefüllte Formulare
In das E-Government-Ranking fließen mehrere Indikatoren des europäischen Digital Economy and Society Index (DESI) ein. Dazu zählen unter anderem der Anteil der E-Government-Nutzer, das Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen sowie der Anteil vorausgefüllter Formulare (wobei Deutschland als Vorletzter besonders schlecht abschneidet).
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Die Daten werden von der EU-Kommission erhoben und veröffentlicht. Da die Kommission seit 2023 keine übergreifenden Rankings aus den Indikatoren mehr bildet, tut dies nun der Digitalverband Bitkom. „Dieser Index war als wichtigster Maßstab zum digitalen Fortschritt der EU-Länder international sehr anerkannt, auch wenn seine Ergebnisse nicht allen gefielen“, sagte Wintergerst.
Unternehmen im EU-Vergleich weiter vorn
In den anderen Bereichen des Rankings landet Deutschland deutlich weiter vorne: im Bereich „Digitale Transformation von Unternehmen“ auf Platz 8, bei „Digitalen Kompetenzen“ auf Platz 15 und bei der Qualität der digitalen Infrastruktur auf Platz 9, bei deren Nutzung allerdings nur auf Rang 19. „Rund 78 Prozent verfügen über die Möglichkeit eines Gigabit-Anschlusses mit mindestens 1000 Mbit/s. Allerdings haben nur 6 Prozent der Haushalte einen solchen Anschluss gebucht, das sind 16 Prozentpunkte weniger als im EU-Durchschnitt“, kommentierte Wintergerst.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Gericht: Gastwirt muss sich bei Bewertungen auch mal abservieren lassen
Über Geschmack zu streiten, bringt auch vor Gericht nicht immer Erfolg. Dies musste die Inhaberin eines Berliner Restaurants jetzt herausfinden. Die Gastronomin wollte gegen eine schlechte Bewertung auf einer Online-Plattform vorgehen. Ein Gast hatte unter anderem geschrieben, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe überhaupt nicht gepasst. Die Erzürnte wollte das Portal, auf der diese Einschätzung eines Dritten zusammen mit wenig Punkten in Form von Sternen erschien, gerichtlich zum Löschen dieser empfundenen Schmach zwingen.
Das Landgericht Berlin II wies den Antrag der Restaurantbetreiberin mit Beschluss vom 7. August zurück und lehnte es ab, die geforderte einstweilige Verfügung zu erlassen (Az.: 27 O 262/25 eV). Es geht laut einem Bericht der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) etwa davon aus, dass die negative Bewertung das Persönlichkeitsrecht der Restaurantbetreiberin nicht wesentlich verletzt. Die Richter sagten demnach, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten.
Das Gericht betont der NJW zufolge, dass eine Sterne-Bewertung im Internet eher eine subjektive Meinung ist und keine nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Das Sprichwort „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“ gelte hier also. Vernünftige Nutzer wüssten, dass eine solche inhaltliche Bewertung lediglich eine persönliche Empfindung wiedergebe und nicht bedeute, dass das Essen objektiv schlecht war.
Meldeweg nach dem DSA nicht eingehalten
Die Richter fühlten sich für diesen Fall auch gar nicht zuständig. Die Gastronomin hatte den Streitwert mit 5000 Euro angegeben. Diese Summe stufte das Landgericht als nicht nachvollziehbar ein. Seiner Ansicht nach müssen bei solchen Vorgängen konkrete wirtschaftliche Nachteile nachgewiesen werden, was hier offenbar nicht möglich gewesen sei. Bei einem geringeren Streitwert sei das Amtsgericht zuständig, sodass der Antrag auch aus diesem Grund keine Berechtigung habe.
Weiter monierte die zuständige Kammer, dass sich die Antragstellerin nicht an die korrekten Abläufe gehalten habe. Um eine Löschung zu erreichen, hätte sie laut dem Beschluss das offizielle Meldeverfahren der Plattform nutzen müssen, das im Rahmen des Digital Services Act (DSA) der EU vorgeschrieben ist. Der Hinweis auf das Verfahren im Impressum oder in einem Drei-Punkte-Menü in unmittelbarer Nähe zur Bewertung genüge dabei den Anforderungen an Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit nach dem Plattformgesetz. Die Restaurantchefin hatte aber nur eine einfache, formlose Nachricht geschickt. Solange die Plattform die Beschwerde nicht über den offiziellen Weg erhalten und so davon Kenntnis erlangt hat, kann sie dem Gericht zufolge auch nicht haftbar gemacht werden.
(mki)
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