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Verfassungsbeschwerde gegen DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat Wegweiser zur klaren Durchsetzung bestehender Grundrechtsgarantien bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 12. August: Das Anordnen einer DNA-Entnahme zur Identitätsfeststellung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Maßnahme muss daher verhältnismäßig sein und auf nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhen (Az.: 2 BvR 530/25).
Die Karlsruher Richter rügen zugleich die Fachgerichte deutlich und stellen Weichen für deren Praxis. Sie betonen, dass diese die Bedeutung des Eingriffs durch das Feststellen und Speichern eines DNA-Musters ernst nehmen und sich intensiv mit aktuellen, entlastenden Lebensumständen wie einem Bewährungsverlauf auseinandersetzen müssen.
Beschwerde gegen Negativprognose
In dem Fall legte ein Verdächtiger Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen insbesondere des Amtsgerichts Hildesheim ein, das die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung seines DNA-Identifizierungsmusters für künftige Strafverfahren gemäß Paragraf 81g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet hatte. Der Beschwerdeführer war zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Es bestand die Annahme, dass künftig erneut Strafverfahren von erheblicher Bedeutung gegen ihn zu führen sein würden (sogenannte Negativprognose).
Der Betroffene hielt diese Prognose des Gerichts für unzureichend begründet. Er forderte die Beachtung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die Berücksichtigung seiner aktuellen Lebenssituation und seines beanstandungsfreien Bewährungsverlaufs. Land- und Amtsgericht wiesen die Eingabe zurück und stützten die Negativprognose auf die Art und Ausführung der Gewalttaten sowie die Persönlichkeit des Verurteilten.
Deutliche Ansage aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde an und gab ihr nun statt. Die angefochtenen Beschlüsse hob es auf und wies die Sache an das Amtsgericht zurück. Laut dem höchstrichterlichen Urteil haben die niederen Instanzen es versäumt, die Bewährungshefte einzubeziehen. Damit seien relevante Umstände wie der aktuelle Bericht des Bewährungshelfers nicht in die Abwägung einbezogen worden. Die Prognose müsse aber auf einer zureichenden Sachaufklärung beruhen.
Schon das Landgericht habe die positive Sozialprognose, die der Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde lag, nicht ausreichend gewürdigt, monieren die Karlsruher Richter. Bei gegenläufigen Vorhersagen sei eine erhöhte Begründungstiefe erforderlich. Die Fachgerichte hätten aber keine besonderen Umstände darlegen können, die die Annahme künftiger erheblicher Straftaten trotz des positiven Bewährungsverlaufs rechtfertigten.
Weiterer Vorwurf: Die anordnenden Richter hätten nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Anlasstaten bereits knapp vier Jahre zurücklagen und warum die damals verhängten Strafen ausgesetzt wurden. Ein pauschaler Hinweis auf frühere Verurteilungen genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenprognose nicht.
Insgesamt wendet der zuständige 2. Senat mit der Entscheidung die strengen verfassungsrechtlichen Maßstäbe in diesem sensiblen Umfeld konsequent an. Er erzwingt zugleich eine qualitativ bessere Auseinandersetzung der Fachgerichte mit der informationellen Selbstbestimmung.
(vbr)
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Berliner Stadtparlament lehnt Gesetzentwurf „Berlin autofrei“ ab
Die Initiative für den „Volksentscheid Berlin autofrei“ ist mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus abgeblitzt. Das Parlament lehnte es ab, einen Gesetzentwurf des Bündnisses für ein weitreichendes Autoverbot in der Innenstadt zu beschließen. Die Initiative hatte für diesen Fall bereits angekündigt, im Zuge eines Volksbegehrens im Januar eine Unterschriftensammlung zu starten, mit dem Ziel, danach alle Bürger bei einem Volksentscheid über das Gesetz abstimmen zu lassen.
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Private Autofahrten bis zu zwölfmal im Jahr
Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.
(fpi)
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Weckerprobleme: So geht es in iOS 26.1 zum alten System zurück
Wer sein iPhone auf iOS 26.1 aktualisiert hat, wird am frühen Morgen (oder beim Setzen anderer zeitgesteuerter Signalisierungen) mit einer neuen Funktion konfrontiert: Statt den Wecker mittels schlichtem Knopfdruck deaktivieren zu können, muss man nun eine Wischgeste vollführen. Die Idee hinter diesem „Slide to Stop“: Verschlafene Nutzer sollen den Wecker nicht – wie das angeblich zuvor passiert sein soll – versehentlich abdrehen können. Nur die Schlummern-Funktion ist wie gewohnt über einen einfachen Klick erreichbar. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, das Verhalten rückgängig zu machen.
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Wischgeste kehrt zurück
Apple hatte zuvor schon länger am Alarm-Design geschraubt: Mit iOS 26 gab es zwei gleich große Knöpfe für „Schlummern“ und das Beenden des Alarms. Zwar war der Beenden-Knopf dunkel eingefärbt und somit zumindest gefühlt auch im müden Zustand schwer(er) zu treffen, doch scheint es immer wieder Fälle gegeben zu haben, in denen Nutzer statt zu schlummern den Wecker ganz deaktivierten. In iOS 18 hatte Apple eine andere Lösung: Der Schlummern-Knopf war mittig groß untergebracht, die Wecker-Deaktivierung hingegen klein ganz unten.
Warum es überhaupt zu der Designänderung kam, ist unbekannt. Jedenfalls gab es nun in iOS 26.1die erwähnte Änderung: Die alte Wischgeste, mit der man bislang sein iPhone entsperren konnte („Slide to Unlock“), kehrte für den Wecker zurück. Aber auch das scheint einigen Usern nicht ganz zu schmecken, da ihnen am frühen Morgen womöglich die notwendige Koordinationsfähigkeit fehlt. Auch Menschen mit Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkungen freuen sich womöglich nicht über das neue Design.
Drücken statt Schieben
Apple ermöglicht im Rahmen der Weckereinstellungen keine Änderungen der neuen Funktion. Stattdessen hat der iPhone-Hersteller die Deaktivierung gut versteckt – und sie greift zudem nicht nur für den Wecker. Wer die Wischgeste loswerden möchte, begibt sich zunächst in die Systemeinstellungen und dort in den Bereich „Bedienungshilfen“. Hier sucht man den zweiten Hauptbereich „Physisch und motorisch“ und geht auf „Tippen“. Dann ganz nach unten scrollen: Hier muss dann „Einzeltippaktionen bevorzugen“ aktiviert werden.
Damit wird sichergestellt, dass „für die Bedienoberfläche ein einzelnes Tippen anstelle einer Schiebeaktion erforderlich ist“, so Apple. Resultat ist das alte Verhalten aus iOS 26: Man sieht, wenn der Wecker läutet, wieder zwei große Knöpfe: „Schlummern“ und „Stopp“. Einziger Unterschied: Der Stopp-Knopf ist dunkler und damit etwa schlechter zu treffen. Zu bedenken bleibt auch, dass alle Schiebeaktionen künftig zu Knöpfen werden.
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(bsc)
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Europäischer SFS-Award 2025 geht an VLC-Entwickler Jean-Baptiste Kempf
Am Freitag dieser Woche hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) zusammen mit der Linux User Group Bolzano-Bozen-Bulsan (LUGBZ) den europäischen SFS-Award 2025 an den VLC-Entwickler Jean-Baptise Kempf verliehen. Die Verleihung findet im Rahmen der SFSCON 2025 (South Tyrol Free Software Conference) im italienischen Bozen statt.
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Die Vereinigung der Open-Source-Freunde will Kempf für seine herausragenden und anhaltenden Beiträge zur Freien-Software-Bewegung und langjährige Arbeit am VLC-Projekt ehren. VLC sei 1996 als Studentenprojekt gestartet und habe sich zum All-in-one-Mediaplayer entwickelt, der nahezu alles mühelos abspielt. Ursprünglich sei VLC ein einfacher Netzwerk-Streaming-Client gewesen und sei zu einem mächtigen Universal-Mediaplayer gewachsen, der „sich weiterhin entwickelt und beeindruckt“.
FSFE-Präsident Matthias Kirschner erklärte während der Verleihungszeremonie: „Für viele Menschen mit nicht-freien Betriebssystemen war das der erste Kontakt mit freier Software, die sie installiert haben. Für viele Menschen, die freie Software nutzen, ersparte es das Installieren und Starten von proprietären Betriebssystemen“.
Startschuss als Student
Jean-Baptiste Kempf sei als Student zu dem Projekt dazugestoßen, und als es aufgrund der Abschlüsse der Originalentwickler zu sterben drohte, nahm er die Zügel in die Hand, erörtert die FSFE. „Zusammen mit anderen Hauptentwicklern hat er VLC in den unverzichtbaren Media-Player verwandelt, auf den wir uns heute verlassen“. Über die Jahre ist Kempf nicht nur Präsident der VideoLAN-Non-profit-Organisation geworden, sondern der leitende Entwickler von VLC.
Jean-Baptiste Kempf erklärte dazu: „Ich fühle mich extrem geehrt, den europäischen SFS-Award zu erhalten. Die Free-Software-Multimedia-Community ist eine ziemliche Nische und unbekannt, aber wir arbeiten hart, sodass Video-Inhalte frei sein können, und wiedergegeben und verarbeitet werden können. Die Arbeit, die in der und rund um die VideoLAN-Community geleistet wurde, ist trotz ihrer geringen Ressourcen enorm. Ich möchte den VideoLAN- und FFmpeg-Teams danken, die ihre Zeit den Projekten vermacht haben – oftmals mit geringer Anerkennung“.
Der europäische SFS-Award will Menschen Anerkennung verschaffen, die mit ihrer Arbeit einen signifikanten und nachhaltigen Beitrag zum Fortschritt freier Software in Europa leisten. Ursprünglich in Südtirol durch die LUGBZ ins Leben gerufen, wird der Award seit 2023 zusammen mit der FSFE vergeben. In den vergangenen Jahren ging der europäische SFS-Award an Frank Karlitschek von Nextcloud (2023) und an den 2023 verstorbenen Erfinder und Hauptautor des Vim-Editors Bram Moolenar (2024).
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(dmk)
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