Apps & Mobile Entwicklung
Borderlands 4 im Benchmark-Test – ComputerBase
Borderlands 4 benötigt eine sehr schnelle Grafikkarte, das zeigen die Benchmarks im Test auch zwei Wochen nach dem Start. Der Hardware-Hunger ist aber zu handhaben: Aggressives Upsampling sowie leicht reduzierte Grafikdetails sind die Lösung. Wer darauf verzichtet, wird auch mit absoluter High-End-Hardware Schwierigkeiten haben.
Borderlands 4: Die Technik der PC-Version
Nachdem Borderlands 3 (Test) bei der Community nicht so gut angekommen ist, soll der Nachfolger Borderlands 4 vieles besser machen. Bezüglich des Spielspaßes ist dies auch gelungen, doch ob das auch für die PC-Version gilt, klärt der Test auf ComputerBase. Die merkwürdig anmutenden Grafikempfehlungen für diverse GeForce- und Radeon-Grafikkarten lassen das schon einmal nicht vermuten.
Borderlands 4 nutzt die Unreal Engine 5 in der Version 5.5.4.0 und von deren Features unter anderem Lumen, Nanite sowie Virtual Shadow Maps. Hardware-Lumen hat es nicht ins Spiel geschafft, die Raytracing-Beleuchtung sowie -Schatten werden nur in der einfacheren Software-Variante genutzt.
Sichtbare Verbesserungen, aber das Vegetation-LOD ist sehr nervig
Optisch hat der Wechsel von der UE4 auf die UE5 funktioniert, Borderlands 4 ist zu großen Teilen ein schickes Spiel geworden, das wie gewohnt vor allem mit seinen bunten Welten und zahlreichen Effekten zu gefallen weiß. Die gegenüber dem Vorgänger deutlich verbesserte Beleuchtung weiß auch in der Cell-Shading-Optik zu gefallen, auch wenn der Nutzen dadurch etwas abgeschwächt wird. Genau deswegen lässt sich die optische Qualität auch nur schwer mit anderen Spielen vergleichen, gegenüber den Vorgängern zeigen sich aber klar sichtbare Verbesserungen.
Mit einem großen Problem hat die neue Optik aber zu kämpfen. Für die Vegetation wird anders als für die meisten anderen Elemente keine virtuelle Geometrie (Nanite) genutzt, entsprechend gibt es die klassischen LOD-Stufen. Und diese sind so aggressiv gesetzt, dass selbst bei maximaler Grafikdetails die Vegetation andauernd sichtbar die Detailstufe ändert – auch noch bei kürzester Entfernung. Das Verhalten ist derart ausgeprägt, dass es in manchen Levelabschnitten mit eben viel Vegetation regelrecht nervig ist. Das sollten die Entwickler noch einmal überarbeiten.
Alles an Upsampling steht zur freien Auswahl
Borderlands 4 unterstützt auf dem PC sämtliche wichtigen Upsampling-Modi. DLSS 4 ist nativ mit dabei, FSR 4 kann auf RX 9000 mittels AMD-App aufgezwungen werden. Das Spiel selbst unterstützt darüber hinaus FSR 3.1, XeSS sowie das UE-Eigene TSR. In Sachen Frame Generation sind DLSS FG sowie DLSS Multi Frame-Generation mit dabei, dasselbe gilt für FSR FG und XeSS FG.
Upsampling (Nvidia DLSS / AMD FSR) in der Analyse
Auch mit Cell-Shading-Grafik ändert sich an der generellen Einschätzung der Upsampling-Qualität nichts. DLSS 4 und FSR 4 spielen komplett in einer eigenen Liga und sind allen anderen Techniken weit überlegen. Selbst mit dem Performance-Modus sehen AMDs und Nvidias neueste AI-Upsampler weit besser aus als FSR 3.1, XeSS und TSR mit dem Quality-Modus. Auch gegenüber der nativen Auflösung mitsamt TAA-Kantenglättung müssen sich DLSS 4 und FSR 4 im Performance-Modus nicht verstecken, im Gegenteil sogar. Auch dort haben die Upsampler oft noch sichtbare Vorteile.
Das Duell DLSS 4 gegen FSR 4 ist in Borderlands 4 ein ebenbürtiges mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Die bessere Bewegtbildschärfe fällt vermutlich wegen der Comic-Optik nur geringfügig auf, darüber hinaus schafft es DLSS besser, kleine, feine Objekte zu rekonstruieren und zu stabilisieren, die bei FSR 4 zum Flimmern neigen. Auf der Gegenseite weist DLSS 4 die gewohnten Grafikfehler bei der Wasserdarstellung auf, FSR hat diese nicht. Darüber hinaus kann FSR 4 den Lumen-Denoiser besser beruhigen, der bei DLSS 4 auf einigen wenigen Objekten mehr zum Rauschen neigt.
TSR und XeSS haben ähnliche Probleme
Das Duell zwischen XeSS und TSR ist eine enge Kiste, beide Upsampler zeigen ähnliche Probleme, die unterschiedlich ausgeprägt sind. Beide Technologien schaffen es nicht, das Bild zu stabilisieren, vor allem Häuser und Wege flimmern sichtbar. Im Quality-Modus hält sich dies noch in Grenzen, im Performance-Modus eskaliert die Situation. Bei einer geringen Render-Auflösung hat TSR optisch die Nase vorn, bei einer höheren gibt es einen Gleichstand. TSR und XeSS haben weitere Probleme, dies ist aber das Größte.
FSR 3.1 ist das gewohnte Schlusslicht. Neben einer generellen Unschärfe und einer schlechten Bildstabilität machen auch Partikeleffekte viele Probleme, Disocclusion-Artefakte kommen noch oben drauf. FSR 3.1 sollte generell nicht genutzt werden, TSR und XeSS sind die besseren Alternativen.
Widescreen im Kurz-Test
Die meisten Spiele unterstützen heute die beliebten Widescreen-Formate, alle Titel dann aber immer mal wieder doch nicht – oder auch nicht korrekt. ComputerBase hat folgende 2 Screenshots in der Auflösung 3.440 × 1.440 (UWQHD) sowie 2.560 × 1.440 (WQHD) aufgenommen, was dem 21:9- und dem klassischen 16:9-Format entspricht. Daran lässt sich erkennen, wie das Spiel mit Widescreen-Auflösungen um geht.
Die offiziellen Systemanforderungen
Die Ladezeiten
Manche Spiele laden unglaublich schnell, andere wiederum benötigen eine schiere Ewigkeit. Mit einer Stoppuhr ausgestattet, misst die Redaktion die Ladezeiten ins Hauptmenü und dann von dort in die Testsequenz. Da Ladezeiten variieren können, wird dies insgesamt dreimal durchgeführt und dann ein Durchschnitt gebildet. Zwischen jedem Versuch wird der Rechner neu hochgefahren, sodass keine Dateien mehr im Cache vorliegen. Falls es abbrechbare Intros oder Videosequenzen gibt, werden sie weggeklickt, denn nur die reine Ladezeit ist wichtig. Sofern das Spiel bemerkbar einmalig Shader vorab kompiliert, wird dieser Lauf nicht in die Rechnung einbezogen. Die Zeit der Shader-Erstellung wird separat angegeben.
Dabei ist zu bedenken, dass ComputerBase einen High-End-PC besitzt, der unter anderem mit einem Ryzen 7 9800X3D und einer Seagate FireCuda 530 als PCIe-4.0-fähige NVMe-SSD ausgestattet ist. Entsprechend werden die Ladezeiten auf den meisten Systemen länger ausfallen. Die Werte hier sind nur zur Orientierung gedacht.
Offizielle Steam-Deck-Kompatibilität
Wenn Spiele auf der Plattform Steam erscheinen, laufen sie auch oft auf dem Steam Deck. Zwar hat die Redaktion bei Technik-Tests nicht immer die Möglichkeit, die Performance auf der tragbaren Konsole zu überprüfen, doch gibt Steam bei den Titeln auch stets eine generelle Einordnung der Kompatibilität an. Wie sie ausfällt, findet sich hier im Artikel.
Borderlands 4 bietet keine offizielle Unterstützung für das Steam Deck.
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LibreELEC 12.2.1: Unterstützung für Nvidias 340.xx-Treiber vorläufig entfernt
Mit LibreELEC 12.2.1 haben die Entwickler kleinere Änderungen am auf Linux basierenden Entertainment-System vorgenommen, das zur Medienwiedergabe und für Retro-Gaming genutzt wird. Neben allgemeinen Korrekturen und Aktualisierungen wurde die Unterstützung älterer Nvidia-Grafikkarten mit den Treibern 340.xx vorläufig entfernt.
Ältere Nvidia-Karten werden zunächst nicht mehr unterstützt
Die bedeutendste Änderung betrifft Nutzer älterer Nvidia-Grafikkarten. Die in der Version 340.xx enthaltenen proprietären Treiber, die vor allem bei älteren Modellen zum Einsatz kamen und laut den Entwicklern bislang noch einen Großteil der aktiven Nvidia-Installationen des Systems ausmachten, wurden mit der neuen Version aus LibreELEC entfernt. Hintergrund ist, dass die Treiber nach dem Ende des offiziellen Supports durch Nvidia sechs Jahre lang weiter genutzt werden konnten, sich nun aber nicht mehr mit der aktuellen Xorg-Version kompilieren lassen. Entsprechend entfällt die Unterstützung im Generic-Legacy-Image von LibreELEC 12.2 sowie in zukünftigen Versionen wie LibreELEC 13.0.
„Nouveau” soll künftig Rolle übernehmen
Um entsprechend alte Grafikkarten weiterhin einbinden zu können, prüfen die Entwickler den Einsatz von „Nouveau“, einer Sammlung für freie Treiber für Grafikkarten von Nvidia. Dieses könnte künftig im Haupt-Generic-Image genutzt werden, um auch Retro-Gaming über Lakka zu ermöglichen. Aktuell verursacht die Komponente jedoch noch mehr Probleme, als sie löst, weshalb sie noch keine praktikable Option für LibreELEC darstellt. Nach Aussage der Entwickler bleibt die Unterstützung von Nvidia-GPUs daher nach wie vor eine Grauzone, weshalb weiterhin von deren Einsatz mit LibreELEC abgeraten wird.
Weitere Hardware-Unterstützung entfernt
Auch bei der Unterstützung anderer Plattformen gibt es Änderungen: Die 2018 hinzugefügte Unterstützung für iMX8- und Qualcomm-Chips bleibt zwar Teil der Codebasis, offizielle Images werden jedoch nicht mehr erstellt oder veröffentlicht. Diese Hardware fand hauptsächlich in industriellen Designs und Tablets Verwendung, war in aktiven LibreELEC-Installationen aber kaum vertreten. Gleiches gilt für iMX6-Systeme, die früher weit verbreitet waren, inzwischen aber nur noch selten mit selbst kompilierten Images genutzt werden.
Tvheadend ebenfalls in neuer Version
Nutzern von LibreELEC wird zudem empfohlen, auf die Serveranwendung zum Streamen von LinuxTV-Quellen Tvheadend 4.3 umzusteigen, da Version 4.2 seit 2019 nicht mehr gepflegt wird und künftig nicht mehr im LibreELEC-12.2-Repository enthalten ist. Da kein direkter Update-Pfad zwischen beiden Versionen existiert, muss die neue Version manuell installiert und eine neue Konfiguration durchgeführt werden.
Änderungen bei ARM-Unterstützung
Auf Geräten mit ARM-SoC, zu denen auch der Raspberry Pi 4 und 5 gehört, wurden bei manuellen Aktualisierungen keine LibreELEC-12.2-Versionen in den Einstellungen angezeigt. Ursache ist die Umstellung des Userspace von „arm“ auf „aarch64“, wodurch kein ARM-Image mehr sichtbar war. Dieses Problem lässt sich beheben, indem eine LibreELEC-12-Release-Datei (.tar oder .img.gz) manuell in das Verzeichnis /storage/.update gelegt und das System neu gestartet wird. Wurde zuvor Widevine für den Zugriff auf DRM-geschützte Inhalte verwendet, muss vor der Aktualisierung der Ordner /storage/.kodi/cdm gelöscht werden, damit bei der ersten Nutzung automatisch die neuen aarch64-Widevine-Bibliotheken heruntergeladen und installiert werden.
Ab sofort verfügbar
Neben den beschriebenen Anpassungen enthält LibreELEC 12.2.1 weitere kleine Updates und Korrekturen. Unter anderem wurde die Medienwiedergabe über Kodi auf Version 21.3 aktualisiert, während der Linux-Unterbau nun auf Kernel 6.16.12 basiert. Die vollständigen Änderungen sind in den ausführlichen Release Notes dokumentiert.
LibreELEC 12.2.1 steht ab sofort auf der Website des Projekts für zahlreiche Plattformen zum Download bereit. Alternativ können passende Images direkt mit dem LibreELEC USB-SD Creator erstellt werden.
LibreELEC ist ein freies, auf Linux basierendes Entertainment-System, das sich zwar großer Beliebtheit erfreut, aber das gleiche Schicksal wie LibreOffice teilt: Es entstand nach einer Abspaltung vom ursprünglichen OpenELEC-Projekt infolge unterschiedlicher Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung und wird seither eigenständig weiterentwickelt.
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Stromspeicher zum Sparpreis: Diese Powerness-Sets lohnen sich
Der Singles Day kommt eigentlich aus Asien, stellt in Deutschland jedoch das erste große Schnäppchen-Event im November dar. Powerness reduziert passend dazu einen genialen Solarspeicher von EcoFlow samt Solarpanels – und das sehr deutlich.
Ich befinde mich derzeit auf Wohnungssuche und eine meiner Fragen bezieht sich darauf, ob ich ein Balkonkraftwerk anbringen darf. Die Mini-Solaranlagen sorgen nämlich für eine deutliche Reduktion der Stromkosten. Powerness bietet genau solche Geräte. Und hier bekommt Ihr einen Anbieter, der nicht nur richtig gute Preise auf Lager hat, sondern sogar mehrere Standorte in Deutschland nutzt, bei denen Ihr Euer Wunsch-Komplettset begutachten könnt. Das steigert nicht nur das Vertrauen, sondern lässt Euch auch Versandkosten von bis zu 130 Euro sparen. Die Singles-Day-Deals zum EcoFlow Stream Ultra lohnen sich jetzt so richtig.
Singles-Day-Angebote bei Powerness: Das lohnt sich jetzt
Bevor wir uns das Gerät anschauen, verraten wir Euch erst einmal, was Ihr hier überhaupt zahlen dürft. Der Black Month ist auch beim Solar-Spezialisten gestartet und zum Singles Day reduziert Powerness verschiedene Sets rund um den EcoFlow Stream Ultra. Das Standardmodell bekommt Ihr gerade schon ab 559 Euro (statt 1.039 Euro). Der Speicher lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr ohnehin schon ein Balkonkraftwerk bei Euch installiert habt. Fehlen Euch jedoch noch Solarpanels, gibt es hier ebenfalls richtig starke Deals zu entdecken. Die Angebote haben wir Euch nachfolgend noch einmal aufgelistet:
Bei den Bundles bekommt Ihr Solarmodule der Firma Ja Solar geboten. Diese sind bifazial, können also die Sonnenenergie auch auf der Rückseite einfangen. Vor allem die Sets mit den 500-W-Modellen sind richtig spannend, da diese nur marginal teurer sind, Euch allerdings einen höheren Ertrag einbringen können. Diese Komplettsets amortisieren sich zudem im Optimalfall nach rund 2,2 Jahren, wodurch Ihr hier die wirtschaftlichere Lösung erhaltet. In allen Fällen spart Ihr bei den Sets von Powerness ordentlich, und vor allem Neueinsteiger können mit den Bundles endlich unabhängiger vom Stromanbieter werden.
EcoFlow Stream Ultra: Darum lohnt sich das Balkonkraftwerk mit Speicher
Der Preis ist also richtig spannend. Beim angebotenen Produkt handelt es sich um einen sogenannten All-in-One-Speicher. Diesen klemmt Ihr zwischen Solarmodule und Steckdose, wodurch nicht nur der Strom im integrierten Wechselrichter umgewandelt wird, sondern auch überschüssige Energie gespeichert wird – perfekt, wenn Ihr das meiste aus Eurem Balkonkraftwerk herausholen möchtet. Der EcoFlow Stream Ultra ist zudem modular. Das bedeutet, dass Ihr beim Standardgerät eine Speicherkapazität von 1,92 kWh erwarten dürft, diese jedoch mit zusätzlichen Solarbatterien auf bis zu 11,52 kWh erweitern könnt.

Somit senkt Ihr den Netzstrombezug bereits mit einem Einzelgerät deutlich. Vier MPPT-Ports am Speicher erlauben eine Gesamteinspeiseleistung von bis zu 2.000 Watt, während die maximale Ausgangsleistung mit 1.200 Watt angegeben ist. Etwas speziell ist hier zudem der „Dual-Mode“. Obwohl ein Mikrowechselrichter bereits integriert ist, könnt Ihr nämlich einen weiteren hinzufügen, um bis zu 2.800Watt Solarenergie zu gewinnen.
Dank Plug-and-play ist die Installation ebenfalls recht einfach und über die App habt Ihr die wichtigsten Infos immer im Blick. Weitere Funktionen, wie die Speicherautomatisierung, sorgen zudem dafür, dass sich der Strom smart be- und entlädt, was den Verlust von Energie minimiert.
Was haltet Ihr von den Angeboten? Sind die EcoFlow-Sets interessant für Euch? Kennt Ihr Powerness bereits? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Mit diesem Symbol kennzeichnen wir Partner-Links. Wenn du so einen Link oder Button anklickst oder darüber einkaufst, erhalten wir eine kleine Vergütung vom jeweiligen Website-Betreiber. Auf den Preis eines Kaufs hat das keine Auswirkung. Du hilfst uns aber, nextpit weiterhin kostenlos anbieten zu können. Vielen Dank!
Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation mit Powerness.
Der Partner nimmt keinen Einfluss auf den Inhalt des Artikels.
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Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechtsklage gegen die Gema
Dass OpenAI für das Training der KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Musik verwendet und sich die Liedtexte dann über ChatGPT abrufen lassen, hat das Landgericht München als Urheberrechtsverstoß gewertet. Die Gema als Klägerin konnte sich damit durchsetzen.
Konkret bezieht sich die Klage (Az. 42 O 14139/24) auf neun Liedtexte. Zu diesen zählen „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.
Den von der Gema geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz haben die Richter im Wesentlichen stattgegeben. „Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts München.
Nicht durchsetzen konnte sich die Gema mit dem Punkt, dass eine fehlerhafte Zuschreibung veränderter Liedtexte das Persönlichkeitsrecht der Künstler verletze. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Ausgabe der Liedtexte ist entscheidend
Knackpunkt bei dem Urteil ist, dass sich die Liedtexte über ChatGPT wieder ausgeben lassen. In dem Verfahren geht es um die Modelle GPT-4 und GPT-4o.
OpenAI hatte argumentiert, konkrete Trainingsdaten würden in den Modellen nicht gespeichert werden. Stattdessen basiere ein Modell auf Parametern, die widerspiegeln, was sie aus den Trainingsdaten gelernt haben. Dass geschützte Lieder verwendet werden, würde damit unter die Text- und Data-Mining-Regeln im Urheberrecht fallen, die die Verwendung geschützter Inhalte erlaubt.
Für die Outputs wollte OpenAI ebenfalls nicht verantwortlich sein. Diese seien eine Folge der Nutzereingaben, dementsprechend wären diese auch für die Ergebnisse verantwortlich.
Das Landgericht München folgt dieser Argumentation aber nicht. Wenn sich Liedtexte ausgeben lassen, gehe man von einer „Memorisierung“ aus – geschützte Inhalte würden sich damit nicht nur in den Trainingsdaten, sondern direkt im Modell befinden. Und OpenAI sei für die „Architektur der Modelle und die Memorisierung der Trainingsdaten verantwortlich“.
Dass die Wiedergabe der Inhalte in den Outputs möglich ist, werten die Richter als zweiten Verstoß, der nicht von den Schranken in den Text- und Data-Mining-Regeln gedeckt ist. Denn Liedtexte seien durch einfach gehaltene Prompts abrufbar gewesen.
Gema spricht von wegweisendem Urteil
Die Gema bezeichnet das Urteil als wegweisend und Präzedenzfall. Erstmals wurde in Europa der Umgang von generativen KI-Systemen mit geschützten Inhalten rechtlich bewertet. Und die Entscheidung fiel zugunsten der Rechteinhaber aus.
„Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt“, erklärt Kai Welp, General Counsel der Gema. Das Urteil zeige, dass Rechte der Musiker durch die KI-Modelle systematisch verletzt werden. Daher wertet die Gema das Urteil auch als Grundlage für eine Lizenzpflicht und bringt das eigene Lizenzmodell für KI-Anbieter ins Gespräch.
OpenAI selbst widerspricht dem Urteil, berichtet der Tagesspiegel. Der ChatGPT-Betreiber erwäge derzeit die weiteren Schritte. Ohnehin gehe es demnach nur um eine begrenzte Auswahl an Liedtexten, Auswirkungen auf die Nutzer habe das Urteil nicht.
- Copyright-Klagen: Wie AI-Firmen das Internet „klauen“ und womöglich damit durchkommen
Das Urteil könne dem Bericht zufolge jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Wenn die Gema auch in der zweiten Instanz Recht bekommt, stärke es grundlegend die Position von Rechteinhabern, um Vergütungsmodelle auszuhandeln. Das betreffe nicht nur Musiker, sondern auch weitere Bereiche wie Journalismus, Fotografie und Literatur.
Europa folgt damit den USA. Auch dort richten sich eine Vielzahl von Urheberrechtsklagen gegen KI-Firmen, die aufgrund der Klagen mittlerweile Milliarden-Budgets zurückgestellt haben.
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