Künstliche Intelligenz
EU will DSGVO schleifen – nicht nur bei Cookie-Bannern
Entwürfe der EU-Kommission für den sogenannten Digital-Omnibus und damit verknüpfte umfangreiche Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nähren die Befürchtungen von Kritikern vor einem „Kahlschlag“ und einem „massiven Stutzen“ von Bürgerrechten. Hauptsächlich verfolgt die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem umfangreichen Gesetzespaket das Ziel, digitale Vorschriften zu vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand sowie Kosten für Unternehmen zu senken. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Allerdings verdichten sich nun die Hinweise, dass dies auf Kosten bestehender Datenschutzstandards geschehen könnte.
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Größter Stein des Anstoßes bei den Verordnungsvorschlägen, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, ist die angestrebte Ausweitung der Anwendung des „berechtigten Interesses“ aus Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die DSGVO erlaubt eine solche nur, wenn eine gesetzliche Basis dafür vorliegt. Das legitime Interesse ist eine solche, erfordert aber eine Abwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen wie eines Unternehmens und den Grundrechten und Grundfreiheiten der Betroffenen.
Der Entwurf umschreibt umfangreiche Veränderungen für das Online-Tracking und die Nutzung von Cookies, die den momentan bereits als unzureichend empfundenen Schutz der Nutzerdaten weiter aufweichen würden. Im Fokus steht dabei die Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen von nicht unbedingt notwendigen Cookies auf den Geräten der Nutzer. Bisher verlangen EU-Gesetze wie die E-Privacy-Richtlinie hierfür die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer per Opt-in.
Alt-neuer Ansatz gegen Cookie-Banner-Flut
Der Vorschlag der Kommission würde diese strenge Zustimmungspflicht aufheben und stattdessen die gesamte Palette an Rechtsgrundlagen eröffnen, welche die DSGVO bietet. Darunter fällt auch das berechtigte Interesse von Website-Betreibern und Tracking-Firmen. Damit könnte das Speichern und Auslesen von Tracking-Cookies bereits aufgrund unternehmerischer Ziele erfolgen. Die Anwender hätten in diesem Fall nur noch die Möglichkeit eines nachträglichen Widerspruchs (Opt-out), was eine erhebliche Verschiebung der Beweislast und des Schutzniveaus zugunsten von Firmen darstellen würde.
Gleichzeitig will die Kommission der Cookie-Banner-Flut und der damit einhergehenden Zustimmungsmüdigkeit der Nutzer entgegenwirken. Ihr schwebt vor, den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen und deren Berücksichtigung durch Website-Anbieter zu ebnen, sobald entsprechende Standards verfügbar sind. Dies soll technisch über Signale funktionieren, die beispielsweise von Browsern oder Betriebssystemen an die Websites gesendet werden und die individuelle Entscheidung der Nutzer über die Annahme oder Ablehnung von Cookies übermitteln. Seitenbetreiber wären so verpflichtet, Voreinstellungen automatisch zu beachten.
Eine wesentliche Ausnahme von dieser geplanten Anpassung soll für Medienanbieter gelten. Die Kommission beabsichtigt, diese von der automatisierten Berücksichtigung der Nutzereinstellungen auszunehmen „angesichts der Bedeutung des unabhängigen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft und um dessen wirtschaftliche Grundlage nicht zu untergraben“. Dies würde es Nachrichten-Portalen weiterhin ermöglichen, strengere Regeln für die Einwilligung zu verlangen, um Einnahmen durch personalisierte Werbung zu sichern. An einer einschlägigen Lösung arbeitet die EU seit Jahren.
Rühren am AI Act
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Zugleich will die Kommission den Papieren zufolge das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten künftig auf Basis des berechtigten Interesses von Tech-Konzernen ermöglichen. Auch dies würde die derzeit oft nötige Einholung von Einwilligungen der Betroffenen erübrigen und den Datenkonsum für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz erleichtern. Die EU-Datenschutzbeauftragten warnten dagegen voriges Jahr: Das vielbeschworene berechtigte Interesse sei kein Patentrezept.
Die Exekutivinstanz bringt ferner „gezielte Vereinfachungsmaßnahmen“ ins Spiel, die eine zeitnahe, reibungslose und verhältnismäßige Umsetzung der KI-Verordnung gewährleisten sollen. Eine konkrete Maßnahme ist die Bündelung der Aufsicht über KI beim sogenannten AI Office. Das ist eine Behörde, die direkt bei der Kommission angesiedelt ist. Von dieser zentralisierten Kontrollstruktur würden vor allem sehr große Online-Plattformen profitieren, da ihre KI-Systeme aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses nach dem AI Act als besonders kritisch gelten.
Schutz sensibler Daten aufgeweicht
Der Entwurf sieht auch eine signifikante Neudefinition von besonders sensiblen Daten vor, die derzeit mit Artikel 9 der DSGVO einen erhöhten Schutz genießen. Die Kommission argumentiert, dass für die meisten der dort aufgeführten Datenarten keine signifikanten Risiken für die Grundrechte der Betroffenen entstünden, wenn sie nicht direkt sensible Informationen offenbarten. Letzteres gelte etwa, wenn die sexuelle Orientierung oder der Gesundheitszustand einer Person nur durch „einen aufwendigen intellektuellen Prozess“ wie Vergleich, Querverweise oder logische Schlussfolgerungen abgeleitet werden könne.
Auch in Situationen, in denen die sensible Information nicht mit Gewissheit einer spezifischen natürlichen Person zuzuordnen ist, sieht die Kommission keine signifikanten Risiken. Für diese „indirekt sensiblen Daten“ soll daher der allgemeine Schutz der Artikel 5 und 6 der DSGVO ausreichen, ohne dass das grundsätzliche Verarbeitungsverbot des Artikels 9 greifen müsse.
„Vom Datenschutz wird nichts bleiben“
In diesem Sinne soll der Anwendungsbereich von Artikel 9 angepasst werden. Der erhöhte Schutz soll künftig nur noch Daten umfassen, die sich unmittelbar auf eine spezifische betroffene Person beziehen und deren ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, den Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung direkt offenbaren. Der besonders strenge Schutz von genetischen und biometrischen Daten soll aufgrund ihrer einzigartigen und spezifischen Merkmale indes unangetastet bleiben.
Der frühere Kommissionsdirektor und einer der DSGVO-Gründerväter, Paul Nemitz, schlägt angesichts der Initiative Alarm: „Vom Datenschutz wird nichts mehr übrigbleiben.“ Seiner Ansicht nach führt das Vorhaben dazu, dass „das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung“ gemacht würde. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Grundrechte-Charta der EU. Ihren finalen Entwurf will die Kommission Mitte November vorlegen.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Top 10: Die beste smarte Box im Test – Youtube, Netflix & Co. im Auto
Streaming im Auto: Mit den richtigen Adaptern kann man Youtube, Netflix & Co. direkt auf dem Infotainment-Display sehen.
Was nach Zukunftsmusik klingt, lässt sich schnell und unkompliziert nachrüsten: Fernsehen und Streaming direkt auf dem Bildschirm im Auto. Mit einem Adapter, der einen HDMI-Eingang bietet, können TV-Sticks oder smarte Boxen mit eigenem Android-Betriebssystem angeschlossen werden. So lassen sich Apps wie YouTube, Netflix, MagentaTV, Disney+ oder Prime Video auch unterwegs nutzen – und direkt auf dem Display des Infotainment-Systems abspielen.
Voraussetzung ist eine CarPlay-Schnittstelle im Auto, die der Adapter für seine Zwecke zweckentfremdet. Die Internetverbindung wird entweder über den mobilen Hotspot des Smartphones oder – je nach Adaptermodell – über eine zweite SIM-Karte hergestellt.
Wer zum Beispiel während einer längeren Pause eine Folge seiner Lieblingsserie schauen möchte oder im Urlaub auf dem Campingplatz Unterhaltung sucht, aber kein Tablet zur Hand hat, kann das Infotainment-System im Auto nutzen. Das kann auch eine praktische Lösung sein, um Kinder im Urlaub zu beschäftigen.
Wir stellen die besten Lösungen vor, um Inhalte von Streaming-Diensten komfortabel im Auto genießen zu können.
Rechtlicher Hinweis
Unter keinen Umständen sollte man während der Fahrt fernsehen oder Videos streamen. Das ist nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – konkret gegen das Handy- und Ablenkungsverbot (§ 23 Abs. 1a StVO).
Welche smarte Box ist die beste fürs Streaming im Auto?
Testsieger ist der neue Ottocast Nano Ai (auch als Ottoaibox Nano bezeichnet) für 175 Euro (Code: TS20). Die smarte Box überzeugt mit einem modernen Design und einer praktischen Befestigung am Lüftungsgitter samt integriertem Display. Dank des vollwertigen Android-Systems lässt sich in Verbindung mit einem Google-Konto auch der Play Store nutzen – so können nahezu alle Android-Apps direkt auf dem Auto-Display ausgeführt werden.
Eine starke Alternative ist zudem die Atoto Carwave CB6B ab 143 Euro (Code: LCLZL33I). Das vielseitige Gerät unterstützt ebenfalls SIM-Karten und bietet ein vollwertiges Android-System.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet die Carlinkit Tbox Plus ab 115 Euro (Code: TechStage). Der flache Adapter bietet volles Android mit Play Store und einen SIM-Karten-Schacht. Wer hingegen ein BMW-Besitzer ist, muss zur Ottocast Aibox i3 für 160 Euro (Code: TS20) greifen.
Hier folgt das komplette Ranking:
Hinweis: Käufe bei chinesischen Händlern sind oft günstiger, doch Service und Durchsetzung von Verbraucherrechten wie Rückgabe oder Gewährleistung können eingeschränkt sein. Wir verlinken Händler, mit denen wir meist gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Preise sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können jederzeit abweichen.
Welche Arten von Adaptern gibt es?
Alle hier gezeigten Geräte nutzen die Carplay-Schnittstelle des Infotainment-Systems als Zugang, um Inhalte auf dem Fahrzeug-Display anzeigen zu können. Kurz gesagt: Das Fahrzeug muss Carplay unterstützen, damit die hier vorgestellten Adapter verwendet werden können.
Eine uneingeschränkte Garantie dafür gibt es allerdings nicht – insbesondere bei BMW-Fahrzeugen funktionieren rund 90 Prozent der hier genannten Lösungen nicht. Deswegen bietet Ottocast mit der Aibox i3 eine spezielle Variante nur für Fahrzeuge der Bayerischen Motorenwerke an.
Die Adapter lassen sich grob in diese Kategorien einteilen:
- Boxen mit eigenständigem Android-Betriebssystem
- Adapter für HDMI-Geräte wie TV-Sticks
- Carplay-Wireless-Adapter, die auch Airplay unterstützen
In dieser Bestenliste konzentrieren wir uns weitgehend auf die erste Gerätekategorie. Dabei unterscheiden wir zwischen geschlossenen Systemen, die nur ausgewählte Streaming-Apps unterstützen, und vollwertigen Android-Lösungen mit integriertem Google Play Store. Letztere ermöglichen den Zugriff auf diverse Dienste wie Disney+, Netflix, Prime Video, MagentaTV oder YouTube – Apps, die unter Carplay und Android Auto normalerweise gesperrt sind.
Zu den vollwertigen Systemen gehören der Ottocast Nano Ai, Atoto Carwave CB6B, Carlinkit Tbox UHD sowie Carlinkit Tbox Plus. Die Ottocast Play2Video Ultra bringt zwar einen App-Store mit, aber nur mit eingeschränktem Angebot. Den Google Play Store gibt es hier nicht. Die Ottocast Play2Video Pro beschränkt sich auf Amazon Prime Video, Netflix oder Youtube.
Einige dieser Modelle bringen einen SIM-Karten-Slot mit, um eine eigene Internetverbindung aufzubauen – aber nicht alle. Alternativ können Nutzer das Internet auch über einen mobilen Hotspot vom Smartphone bereitstellen. Alle Boxen dieser Art dienen zeitgleich auch als Wireless-Adapter für Apple Carplay sowie Android Auto.
Zur zweiten Kategorie gehören HDMI-Adapter fürs Auto wie der Ottocast Car TV Mate Pro Max und der Carlinkit Firedrive Link. Beide Adapter besitzen einen HDMI-Eingang, an den man primär einen Streaming-Stick anschließen kann. Laut Hersteller eignet sich der Firedrive primär für den Fire TV-Stick von Amazon, auch wenn andere Zuspieler teilweise nutzbar sind.
Darf ich im Auto fernsehen oder streamen?
Während der Fahrt darf man auf dem Auto-Display auf keinen Fall fernsehen oder Videos anschauen. Das stellt eine erhebliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar und ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch eindeutig verboten.
Laut § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ein striktes Handy- und Ablenkungsverbot. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch das Betrachten von Videos oder TV-Sendungen auf Fahrzeugdisplays ein, wenn diese während der Fahrt genutzt werden.
Erlaubt sind solche Funktionen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern gefährdet auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei einem Verstoß drohen folgende Strafen:
- ab 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- bei Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beifahrer dürfen zwar Videos schauen, allerdings nur auf separaten Bildschirmen, die den Fahrer nicht ablenken oder sichtbar sind. Wir empfehlen, Videos nur im stehenden Fahrzeug zu schauen – ausschließlich bei ausgeschaltetem Motor. Auch im Parkmodus darf der Motor dabei nicht laufen.
Fazit
Streaming im Auto lässt sich mit den richtigen Adaptern überraschend einfach nachrüsten – vorausgesetzt, das Fahrzeug unterstützt Apple Carplay. Ob mit einer Android-basierten Box oder einem HDMI-Adapter für TV-Sticks: Die Auswahl an Lösungen ist groß und bietet für verschiedene Bedürfnisse passende Optionen. Besonders flexibel zeigen sich die Carlinkit Tbox Max und Ottocast Play2Video Pro, während der Ottocast Car TV Mate Pro Max eine günstige Lösung für HDMI-Geräte darstellt. BMW-Fahrer benötigen die Aibox i3 von Ottocast.
Wichtig ist jedoch: Streaming ist ausschließlich im stehenden Fahrzeug erlaubt – während der Fahrt ist es verboten und gefährlich. Wer die Technik verantwortungsvoll nutzt, kann sich unterwegs komfortabel unterhalten lassen, etwa beim Camping im Urlaub oder in der Mittagspause.
Diese Bestenlisten zeigen weiteres Zubehör für das Auto:
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Wie quantensichere Kryptografie Computer langfristig absichert
Heute als sicher geltende und weitverbreitete asymmetrische Kryptoverfahren wie RSA (benannt nach den Erfindern Rivest, Shamir und Adleman) oder ECDSA (Elliptic Curve Digital Signature Algorithm) beruhen auf cleveren mathematischen Problemen, die für klassische Computer schwer zu lösen sind. Am Beispiel von RSA lässt sich ein solches Problem leicht zeigen: Als Grundlage für die Verschlüsselung dienen zwei gigantische Primzahlen mit je über 300 Dezimalstellen, die miteinander multipliziert eine große Zahl namens RSA-Modul ergeben.
- Es gibt eine Handvoll quantencomputerresistente Verfahren, die von internationalen Behörden empfohlen werden.
- Unternehmen stellen längst von klassischen Verfahren auf quantensichere Verfahren um. Knapp 50 Prozent des gesamten HTTPS-Traffics sind bereits gegen Angriffe von Quantencomputern gewappnet.
- Im Interview erklärt uns Harrison Banda, Projektleiter des Quoryptan-Projektes, wie Forscher an quantencomputerresistenten Lösungen für die Finanzbranche arbeiten.
Das Multiplizieren ist denkbar einfach für Computer und mit ein bisschen Fleiß und viel Papier auch für Menschen, aber die Zerlegung der Zahl zurück in ihre Primfaktoren schaffen selbst Supercomputer nicht. In der Mathematik nennt man so etwas eine Falltürfunktion: In einer Richtung ist die Berechnung simpel, doch ohne eine der beiden Primzahlen zu kennen, ist die Rückrechnung praktisch unmöglich.
In der Zukunft haben RSA und ECDSA aber gegenüber Quantencomputern das Nachsehen. Schuld daran ist der Shor-Algorithmus, der, ausgeführt auf einem Quantencomputer, die ihnen zugrundeliegenden mathematischen Rätsel knacken kann: die für RSA genutzte Primfaktorzerlegung sowie das diskrete Logarithmusproblem (ECDSA).
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie quantensichere Kryptografie Computer langfristig absichert“.
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Canon-Preisbrecher und Leicas Reporter-SL3 – Fotonews der Woche 45/2025
Der Herbst der Kamera-Reformen ist da. Wir hatten in dieser Kolumne in der letzten Woche richtige Fotoapparate versprochen, und da sind sie nun: Canon hat die dritte Version der R6 vorgestellt, die einige Upgrades besitzt – der eigentliche Star der Ankündigung ist jedoch ein Objektiv. Und Leica stellt bringt seine SL3 Reporter auf den Markt. Mit dem Namenszusatz erschienen schon früher Leicas, die besonders robust sein sollten.
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Das ist auch bei der Neuauflage der SL3 der Fall, die technischen Daten des bereits getesteten Modells bleiben gleich: 60 Megapixel-Sensor, Filmen in 8K und auch sonst alles, was eine moderne High-End-Kamera ausmacht. Allerdings: die digitale Echtheitssignatur nach C2PA gibt es nur bei der SL3-S, nicht bei der SL3, und laut Leicas Ankündigung nicht bei der SL3 Reporter. Der Schwerpunkt scheint da auf Design und Robustheit zu liegen.
Statt nur rauem Metallgehäuse soll eine Beschichtung aus nicht näher beschriebenem Aramid für mehr Langlebigkeit sorgen. Aramide sind faserverstärkte Kunststoffe, der bekannteste Markenname ist Kevlar. Das wiegt wenig, und ist sehr steif, also für eine Kamera recht gut geeignet – aber auch teuer. Im Leica-Kosmos machen die 400 Euro Aufpreis, also 7200 Euro für den Body, gegenüber der bisherigen SL3 aber kaum etwas aus. Der mattgrüne Lack ist übrigens keine Neuerung, frühere Reporter-Editionen bei Leica, etwa von der M10-P und der Q2 hatten auch dieses Design. Die SL3 Reporter ist bereits erhältlich.
Mehr Canon für gleich viel Geld
Viel überraschender als die neue Leica ist, was Canon da in dieser Woche alles vorgestellt hat. Die R6 Mark III bietet von allem mehr, vor allem 32,5 statt 24 Megapixeln Auflösung, und kostet trotzdem nicht mehr: die UVP liegt bei 2900 Euro. Es scheint, als wollte Canon hier in dieser Preisklasse knapp unter 3000 Euro unbedingt die Go-to-Kamera schaffen, denn einige Funktionen lassen aufhorchen. Da ist unter anderem das Filmen mit Open Gate, also der gesamten Sensorfläche. Statt 6K bei der Mark II sind bei der Mark III auch 7K geboten, ganze 8K gibt der Sensor nicht her.
KI-Autofokus ist heute selbstverständlich, nicht aber, auch in der mittleren Preisklasse eine wirklich schnelle Kamera anzubieten. Die Digic-X-Prozessor sorgt bei elektronischem Verschluss für bis zu 40 fps, mechanisch sind es 12. Und der Puffer kann nun 150 Bilder aufnehmen, wichtig vor allem bei Voraufzeichnung. Bis zu 20 Bilder lang speichert die Canon Bilder, bevor der Auslöser ganz durchgedrückt wird. Für Sport und Action ist das sehr hilfreich. Und Raw-Serien sind mit bis zu 150 Bildern möglich, wenn eine schnelle CFexpress-Karte zum Einsatz kommt.
Und, auch wenn die Auflösung nicht bei allen Anwendungen das einzig Entscheidende ist: Die knapp 33 Megapixel setzen insbesondere Nikon unter Druck. Dort hat man stets nur die Wahl zwischen 24 oder 45 Megapixeln, wobei letztere Auflösung den teuren Flaggschiffen Z8 und Z9 vorbehalten ist. Oder der inzwischen fünf Jahre alten Z7 II, die viel langsamer ist. Die ist übrigens kürzlich deutlich unter 2000 Euro gerutscht.
Ein bezahlbares f/1.2 von Canon
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Der eigentliche Preisbrecher von Canons Neuvorstellungen ist das Objektiv RF 45mm F1.2 STM. Anfangsblendenöffnung von f/1.2 für 500 Euro gab es bei Canon noch nie. Rein danach gemessen ist das unverschämt günstig, Canons eigenes EF 50mm f/1.2 L USM kostet mehr als das Fünffache. Wer vorwiegend künstlerisch und mit natürlichem Bokeh fotografieren will, wird trotzdem zur teureren Optik greifen, denn mit neun Linsen in sieben Gruppen ist das neue 45-Millimeter-Objektiv viel einfacher aufgebaut.
Das teure 50-Millimeter besteht aus 15 Linsen in neun Gruppen, was besseres Bokeh und weniger Verzerrungen ermöglicht. Neben teuer ist das aber auch mit 950 Gramm schwer, das neue 45 Millimeter wiegt nur 350 Gramm. Und, nur so zum Vergleich: Für den EF-Mount von Canon kostet das fast 20 Jahre alte 50-Millimeter mit f/1.2 immer noch knapp 1500 Euro. Nikon und Sony sollten hier gut hinschauen, denn lichtstarke Festbrennweiten sind, vor allem durch Dritthersteller, wieder einmal im Kommen. Canon hat da gut reagiert. Alles weitere zur R6 Mark III und dem 45-Millimeter zeigt unsere ausführliche Meldung.
Mit Leica auf Safari
Kommen wir noch einmal zurück zu Leica. Was sich mit deren Vollformat-Kameras unter widrigen Bedingungen erreichen lässt, haben wir nämlich erst kürzlich berichtet. Mit der SL3-S auf Safari in Sambia ist daher unsere Empfehlung für einen Long Read zum Sonntagabend oder zum Wochenstart. Es gibt nicht nur tolle Tierbilder, sondern auch jede Menge Praxiserfahrung – auch im Vergleich mit einer Nikon Z8.
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