Künstliche Intelligenz
EU will DSGVO schleifen – nicht nur bei Cookie-Bannern
Entwürfe der EU-Kommission für den sogenannten Digital-Omnibus und damit verknüpfte umfangreiche Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nähren die Befürchtungen von Kritikern vor einem „Kahlschlag“ und einem „massiven Stutzen“ von Bürgerrechten. Hauptsächlich verfolgt die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem umfangreichen Gesetzespaket das Ziel, digitale Vorschriften zu vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand sowie Kosten für Unternehmen zu senken. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Allerdings verdichten sich nun die Hinweise, dass dies auf Kosten bestehender Datenschutzstandards geschehen könnte.
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Größter Stein des Anstoßes bei den Verordnungsvorschlägen, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, ist die angestrebte Ausweitung der Anwendung des „berechtigten Interesses“ aus Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die DSGVO erlaubt eine solche nur, wenn eine gesetzliche Basis dafür vorliegt. Das legitime Interesse ist eine solche, erfordert aber eine Abwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen wie eines Unternehmens und den Grundrechten und Grundfreiheiten der Betroffenen.
Der Entwurf umschreibt umfangreiche Veränderungen für das Online-Tracking und die Nutzung von Cookies, die den momentan bereits als unzureichend empfundenen Schutz der Nutzerdaten weiter aufweichen würden. Im Fokus steht dabei die Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen von nicht unbedingt notwendigen Cookies auf den Geräten der Nutzer. Bisher verlangen EU-Gesetze wie die E-Privacy-Richtlinie hierfür die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer per Opt-in.
Alt-neuer Ansatz gegen Cookie-Banner-Flut
Der Vorschlag der Kommission würde diese strenge Zustimmungspflicht aufheben und stattdessen die gesamte Palette an Rechtsgrundlagen eröffnen, welche die DSGVO bietet. Darunter fällt auch das berechtigte Interesse von Website-Betreibern und Tracking-Firmen. Damit könnte das Speichern und Auslesen von Tracking-Cookies bereits aufgrund unternehmerischer Ziele erfolgen. Die Anwender hätten in diesem Fall nur noch die Möglichkeit eines nachträglichen Widerspruchs (Opt-out), was eine erhebliche Verschiebung der Beweislast und des Schutzniveaus zugunsten von Firmen darstellen würde.
Gleichzeitig will die Kommission der Cookie-Banner-Flut und der damit einhergehenden Zustimmungsmüdigkeit der Nutzer entgegenwirken. Ihr schwebt vor, den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen und deren Berücksichtigung durch Website-Anbieter zu ebnen, sobald entsprechende Standards verfügbar sind. Dies soll technisch über Signale funktionieren, die beispielsweise von Browsern oder Betriebssystemen an die Websites gesendet werden und die individuelle Entscheidung der Nutzer über die Annahme oder Ablehnung von Cookies übermitteln. Seitenbetreiber wären so verpflichtet, Voreinstellungen automatisch zu beachten.
Eine wesentliche Ausnahme von dieser geplanten Anpassung soll für Medienanbieter gelten. Die Kommission beabsichtigt, diese von der automatisierten Berücksichtigung der Nutzereinstellungen auszunehmen „angesichts der Bedeutung des unabhängigen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft und um dessen wirtschaftliche Grundlage nicht zu untergraben“. Dies würde es Nachrichten-Portalen weiterhin ermöglichen, strengere Regeln für die Einwilligung zu verlangen, um Einnahmen durch personalisierte Werbung zu sichern. An einer einschlägigen Lösung arbeitet die EU seit Jahren.
Rühren am AI Act
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Zugleich will die Kommission den Papieren zufolge das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten künftig auf Basis des berechtigten Interesses von Tech-Konzernen ermöglichen. Auch dies würde die derzeit oft nötige Einholung von Einwilligungen der Betroffenen erübrigen und den Datenkonsum für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz erleichtern. Die EU-Datenschutzbeauftragten warnten dagegen voriges Jahr: Das vielbeschworene berechtigte Interesse sei kein Patentrezept.
Die Exekutivinstanz bringt ferner „gezielte Vereinfachungsmaßnahmen“ ins Spiel, die eine zeitnahe, reibungslose und verhältnismäßige Umsetzung der KI-Verordnung gewährleisten sollen. Eine konkrete Maßnahme ist die Bündelung der Aufsicht über KI beim sogenannten AI Office. Das ist eine Behörde, die direkt bei der Kommission angesiedelt ist. Von dieser zentralisierten Kontrollstruktur würden vor allem sehr große Online-Plattformen profitieren, da ihre KI-Systeme aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses nach dem AI Act als besonders kritisch gelten.
Schutz sensibler Daten aufgeweicht
Der Entwurf sieht auch eine signifikante Neudefinition von besonders sensiblen Daten vor, die derzeit mit Artikel 9 der DSGVO einen erhöhten Schutz genießen. Die Kommission argumentiert, dass für die meisten der dort aufgeführten Datenarten keine signifikanten Risiken für die Grundrechte der Betroffenen entstünden, wenn sie nicht direkt sensible Informationen offenbarten. Letzteres gelte etwa, wenn die sexuelle Orientierung oder der Gesundheitszustand einer Person nur durch „einen aufwendigen intellektuellen Prozess“ wie Vergleich, Querverweise oder logische Schlussfolgerungen abgeleitet werden könne.
Auch in Situationen, in denen die sensible Information nicht mit Gewissheit einer spezifischen natürlichen Person zuzuordnen ist, sieht die Kommission keine signifikanten Risiken. Für diese „indirekt sensiblen Daten“ soll daher der allgemeine Schutz der Artikel 5 und 6 der DSGVO ausreichen, ohne dass das grundsätzliche Verarbeitungsverbot des Artikels 9 greifen müsse.
„Vom Datenschutz wird nichts bleiben“
In diesem Sinne soll der Anwendungsbereich von Artikel 9 angepasst werden. Der erhöhte Schutz soll künftig nur noch Daten umfassen, die sich unmittelbar auf eine spezifische betroffene Person beziehen und deren ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, den Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung direkt offenbaren. Der besonders strenge Schutz von genetischen und biometrischen Daten soll aufgrund ihrer einzigartigen und spezifischen Merkmale indes unangetastet bleiben.
Der frühere Kommissionsdirektor und einer der DSGVO-Gründerväter, Paul Nemitz, schlägt angesichts der Initiative Alarm: „Vom Datenschutz wird nichts mehr übrigbleiben.“ Seiner Ansicht nach führt das Vorhaben dazu, dass „das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung“ gemacht würde. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Grundrechte-Charta der EU. Ihren finalen Entwurf will die Kommission Mitte November vorlegen.
(nie)
Künstliche Intelligenz
OpenAI: Prompt Injections für KI-Browser bleiben ein Problem
Prompt Injections werden laut OpenAI ein dauerhaftes Problem für KI-Browser und die darin enthaltenen Agenten sein. Aussichten auf echte Sicherheit gibt es offenbar nicht. Stattdessen vergleicht das Unternehmen den Angriff damit, dass auch Menschen auf Scam hereinfallen, und es bisher keine Möglichkeit gäbe, sie zu schützen.
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Dennoch versichert OpenAI in einem Blogbeitrag, dass sie ihren KI-Browser Atlas erneut zumindest sicherer gegen Prompt Injections gemacht haben. Nur eben nicht vollständig sicher. Intern würden vom sogenannten Red-Teaming immer neue Angriffsmöglichkeiten entdeckt, gegen die der Browser – beziehungsweise das KI-Modell dahinter – abgesichert wird. Abgesichert heißt, dem Modell wird ein konkretes Beispiel mitgegeben und dazugehörige Handlungsweisen festgeschrieben. Dafür nutzt OpenAI unter anderem einen LLM-basierten Angreifer, der Agenten trainieren soll.
KI-Agenten: Vertrauen, aber keine Kontrolle
Das heißt auch, es handelt sich um eine Art Katz-und-Maus-Spiel, das Angreifer und KI-Unternehmen spielen. Jede Seite denkt sich kontinuierlich neue Angriffe aus. OpenAI schreibt, man gehe davon aus, dass Angriffe dadurch zumindest immer schwerer und teurer würden. „Letztendlich ist es unser Ziel, dass Sie einem ChatGPT-Agenten bei der Nutzung Ihres Browsers genauso vertrauen können wie einem hochkompetenten, sicherheitsbewussten Kollegen oder Freund.“
Wie weit solches Vertrauen reicht, ist wohl von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Es zeigt aber auch, es gibt keine endgültige Sicherheit oder Kontrolle.
Bei Prompt Injections wird dem Agenten im Browser oder auch einem KI-Modell ganz grundsätzlich untergejubelt, das Modell solle sich in einer bestimmten Art verhalten oder im Falle eines Agenten auch umsetzen, also handeln. Ganz simpel kann es reichen, wenn auf einer Webseite Anweisungen wie ein Prompt für den Agenten untergebracht sind. Das geht beispielsweise mit weißer Schrift auf weißem Untergrund, sodass es für den Menschen nicht sichtbar ist, für den Agenten jedoch schon.
OpenAI nennt im Blogbeitrag das Beispiel, ein Angreifer könne eine bösartige E-Mail schreiben, die einen Agenten dazu verleitet, sensible Daten, etwa Steuerunterlagen, an eine vom Angreifer kontrollierte E-Mail-Adresse weiterzuleiten. Dabei ist es ein typisches Agenten-Szenario, dass ein solcher E-Mails automatisiert bearbeitet und zusammenfasst.
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Auch Sam Altman hatte schon vor potenziellen Gefahren durch Prompt Injections für den KI-Browser Atlas und den ChatGPT Agenten gewarnt. Kurz darauf kam heraus, dass es bereits einen Angriff gegeben hatte. ChatGPT verriet dabei Angreifern persönliche Daten aus E-Mails.
(emw)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Schritt für Schritt – VMware zu Proxmox VE
Ehemals zufriedene VMware-Kunden müssen seit der Übernahme durch Broadcom auf eine andere Virtualisierungslösung umsteigen, weil sie die neuen Preise nicht mehr bezahlen können. Proxmox ist eine gut funktionierende und praxiserprobte Alternative. Wie der Umstieg von einer VMware-basierten Virtualisierungsinfrastruktur auf Proxmox VE mit geringem Aufwand gelingt, erfahren IT-Administratoren im Workshop Hands-on: Migration von VMware zu Proxmox.
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Sie lernen die Architektur von Proxmox VE kennen und verstehen die Unterschiede zu VMware vSphere. Ein zentraler Punkt ist die Planung eines Migrationsprojekts, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Dabei erhalten Sie wertvolle Ansatzpunkte und Strategien, um typische Fallstricke zu vermeiden. Sie erfahren auch, wie verschiedene Storage Backends wie ZFS, Ceph, iSCI oder NFS in Proxmox VE eingebunden werden.
Praxisorientiertes Lernen im Labor
In einer eingerichteten Laborumgebung führen Sie eine beispielhafte Migration durch. Dabei arbeiten Sie parallel zum Trainer und setzen folgende Schritte direkt um: Einrichten des Proxmox VE Hosts, Überprüfen von Quell- (VMware ESXi) und Zielsystem, Aufsetzen und Validieren einer Testmaschine, Anbinden der Systeme und das tatsächliche Durchführen der Migration.
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Januar 14.01.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 16:00 Uhr |
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April 23.04.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 16:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 26. Mrz. 2026 |
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August 11.08.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 16:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Jul. 2026 |
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Dezember 02.12.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 16:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 04. Nov. 2026 |
Dieser Workshop richtet sich gezielt an erfahrene IT-Administratoren, deren aktuelle IT-Infrastruktur auf VMware-Virtualisierung basiert und die einen Umstieg auf Proxmox VE planen oder in Erwägung ziehen.
Ihr Trainer Frank Bartkewitz ist als zertifizierter Proxmox VE Trainer bei der croit GmbH tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen Systemadministration und Netzwerktechnik, insbesondere Virtualisierungslösungen wie Proxmox VE.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Roboterhersteller Kuka verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen
Der Roboterhersteller Kuka will auf betriebsbedingte Kündigungen am Stammsitz in Augsburg verzichten – dafür müssen Mitarbeiter Einschnitte hinnehmen. Darauf einigte sich das Unternehmen nach eigenen Angaben mit dem Betriebsrat.
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„Einzelne tarifliche Gehaltserhöhungen sowie Sonderzahlungen“ sollen verschoben oder ausgesetzt werden, teilte Kuka mit. Dafür soll es bis Juli 2029 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. So sollen dann auch nötige Investitionen möglich werden.
Einschnitte für die Beschäftigten
„Uns ist bewusst, dass die Einschnitte für die Beschäftigten durch die Verschiebung und den Wegfall tariflicher Leistungen spürbar sind“, sagte Carola Leitmeir, die die Verhandlungen für den KUKA Betriebsrat geleitet hat. „Dennoch ist diese Vereinbarung ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Augsburg. Es ist uns damit gelungen, den Personalabbau zu begrenzen.“
Im November hatte das Unternehmen mitgeteilt, mehr Jobs abzubauen als geplant und insgesamt 560 statt 400 Vollzeitstellen streichen zu wollen.
Ein Unternehmenssprecher begründete den Schritt damals mit einer weiterhin verschärften Marktlage im Bereich der Industrieroboter. In diesem Jahr fehlten Kuka neue Aufträge im Wert von mehr als 100 Millionen Euro. Kuka ist zu einem großen Teil von Bestellungen aus der Automobilindustrie abhängig. Insgesamt hat Kuka etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Augsburg.
(olb)
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