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Künstliche Intelligenz

Ruhe, bitte! Wärmepumpen müssen ab 2026 deutlich leiser werden


Die EU reguliert in den Ökodesign-Verordnungen die Emissionen unter anderem von Wärmeerzeugern. Die relevanteste lokale Emission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist Lärm. Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 gibt hier den maximalen Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen vor (siehe Tabelle). Die deutschen Fördervorgaben sind noch strenger. Bis Ende 2025 gilt noch: Wer Fördergeld will, muss Geräte installieren, die 5 dB leiser sind. Ab 1. Januar 2026 müssen Geräte 10 dB leiser sein als nach EU-Verordnung gefordert, sonst sind sie nicht förderfähig. 10 dB entsprechen in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Anlagen ohne Förderung sind nicht betroffen.

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0 < n ≤ 6 kW 65 dBA 60 dBA 55 dBA
6 < n ≤ 12 kW 70 dBA 65 dBA 60 dBA
12 < n ≤ 30 kW 78 dBA 73 dBA 68 dBA
30 < n ≤ 70 kW 88 dBA 83 dBA 78 dBA

Die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung sind unabhängig von den Lärmschutzvorschriften und anders aufgebaut. Die Lärmschutzvorschriften gelten weiterhin unverändert. Da sie zum Schutz Dritter existieren, gelten ihre Werte am Ort des Eintreffens, also zum Beispiel am Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Es handelt sich also um Immissionswerte. Diese Werte können vorab mit einfachen Entfernungsformeln aus den Emissionen errechnet werden. Bei vielen Herstellern liegen die Schallpegelwerte nach Entfernung zur Vereinfachung auch tabellarisch vor. Im Zweifel präzisiert der Installations-Fachbetrieb per Simulator, ob die Immissionen passen.

Die EU-Verordnung dagegen reguliert den Schall am Entstehungsort, unabhängig vom Lärmschutz. Es geht also um Emissionswerte. Und die nationale deutsche Förderverordnung setzt noch einen obendrauf mit ihrer Vorgabe: Wer Steuergeld will, muss Geräte installieren, die deutlich leiser sind als diese Vorgabe. Wenn Sie also eine besonders günstige Wärmepumpe finden, die in der EU nach Ökodesign-Vorgaben verkauft werden darf, aber aufgrund der Lautstärke nicht förderfähig ist, dürfen Sie dieses Gerät einbauen, erhalten aber keine Förderung dafür.

Die Ökodesign-Richtlinie gibt es schon über 10 Jahre, die Förderbedingungen standen ebenfalls von Anfang an in der Aktualisierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem damaligen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erschien („Habecks Heiz-Hammer“ nach Bild-Zeitung). Deshalb gibt es praktisch keine neuen Geräte auf dem deutschen Markt, die diese Vorgaben nicht einhalten.

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In unserer in Kürze erscheinenden Marktübersicht war unter 44 Modellen mit Wärmenennleistung 12 +-1 kW kein Gerät, das die Vorgaben für 2026 nicht einhalten könnte. Das schließt die günstige Midea M thermal mono ein, die in der Leistungsklasse 12 kW inklusive Heizungssteuerungsgerät und 9-kW Zuheizer für faire 6500 Euro angeboten wird. Insofern muss sich niemand wirklich Sorgen machen.

Wider alle Ankündigungen hat die Regierung bisher gar nichts an den Gesetzen rund um die Heizung geändert, sodass Sie bis auf Weiteres am besten davon ausgehen, dass die beschlossenen Regeln bestehen bleiben. Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch hier sind schon jetzt praktisch alle neu konstruierten Geräte am europäischen Markt auf diese Änderung hin gebaut, sodass wir den letzten Satz aus dem vorigen Absatz Ende 2027 wahrscheinlich einfach copypasten können.


(cgl)



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KI-Bilder statt Modefotografie | heise online


Die Fast-Fashion-Marke Zara unter dem Dach des spanischen Inditex-Konzerns setzt im großen Stil auf KI-unterstützte Bildproduktion. Der Modekonzern will Fotos realer Models per generativer Software variieren, statt für jede Produktvariante ein neues Shooting anzusetzen. Aus einmal aufgenommenen Fotos von Models sollen per KI zahlreiche Varianten entstehen, etwa mit anderen Farben, Schnitten oder Accessoires.

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Pose, Körperform und Gesicht der realen Models bleiben dabei erhalten, während die Kleidung und die Hintergründe ausgetauscht werden. Das soll die Produktionszeit und die Kosten für neue Produktaufnahmen für Webshop und App drastisch reduzieren. Außerdem habe man so die Chance, quasi in Echtzeit auf der sich schnell bewegenden Modewelle zu reiten.

Zara ist nicht das erste einschlägige Unternehmen, das verstärkt auf KI setzt. Bereits vor einigen Monaten hatte H&M angekündigt, künftig verstärkt mit „digitalen Zwillingen“, KI-generierten Images seiner Models, arbeiten zu wollen. Die Rechte an den Klones sollen vollständig bei den Models bleiben, die Vergütung entspräche weitgehend herkömmlichen Honoraren. Auch Zalando hatte im Mai angekündigt, dem hohen Tempo, in dem sich Mode verändert, mit KI-Unterstützung zu begegnen.

Die Unternehmen betonen, dass die „Klon“-Strategie die menschliche Arbeit ergänzen und nicht vollständig ersetzen solle. Kritiker, darunter die britische Association of Photographers, sehen das anders. Es stehe zu befürchten, dass der Einsatz von generativer KI die Zahl klassischer Aufträge für Fotografen, Models und Produktionsteams verringern wird. Die Folge könnte ein schleichender Auftragsrückgang sein, der besonders jüngere und freischaffende Kreative trifft. Unklar ist auch, inwieweit künftig eine transparente Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder geregelt und durchgesetzt wird.


(swi)



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China will anthropomorphe KI streng regulieren


Die chinesische Cybersicherheitsbehörde Cyberspace Administration of China (CAC) hat am 27. Dezember 2025 einen neuen Entwurf zur Regulierung von KI-Systemen zur öffentlichen Diskussion gestellt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, betreffen die Regeln an Endwanwender gerichtete KI-Systeme, die menschliches Verhalten nachahmen und zu emotionalen Interaktionen führen. Betroffen sollen Produkte und Dienste sein, die simulierte menschliche Persönlichkeitszüge oder Denkmuster aufweisen und mehr als eine Million insgesamt registrierte oder mehr als 100.000 monatlich aktive Nutzer haben Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kommunikation über Text, Bilder, Sprache oder andere Medien erfolgt.

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Die vorgeschlagene Regulierung soll die Anbieter verpflichten, während des kompletten Produkt-Lebenszyklus‘ Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Datensicherheit und den Schutz persönlicher Nutzerdaten sicherzustellen.

Im Unterschied zu vielen anderen KI-Regulierungen betont das vorgeschlagene Regelwerk auch psychologische Risiken. Anbieter sollen Mittel zur Verfügung stellen, die Stimmungen und mögliche emotionale Abhängigkeiten der Nutzer erkennen und bei Bedarf intervenieren können. In extremen Situationen, etwa wenn Nutzer mit Suizid oder Selbstverletzung drohen, sollen menschliche Ansprechpartner übernehmen können. Minderjährige und ältere Menschen sollen zudem verpflichtet werden, vor Nutzung der Dienste Notfallkontakte zu hinterlegen.

Die Produkte oder Dienste müssen dem Vorschlag zufolge Anwender außerdem regelmäßig und an prominent platzierten Stellen darauf hinweisen, dass sie mit einer KI interagieren. Finden sich im Nutzerverhalten Muster, die auf Abhängigkeiten hindeuten, müssen zusätzliche Pop-ups diese Hinweise wiederholen. Übersteigt die Nutzungsdauer zwei Stunden, soll eine Zwangspause nötig werden.

Artikel 10 des Richtlinienvorschlags verpflichtet die Anbieter, für das Training der KI Datensätze zu verwenden, die „den Grundwerten des Sozialismus“ und den traditionellen Werten Chinas entsprechen. Anbieter sollen die Nachvollziehbarkeit der Trainingsdaten permament sicherstellen und dafür sorgen, dass die Systeme keine Inhalte generieren, die beispielsweise die nationale Sicherheit gefährden oder die soziale Ordnung stören.


(ulw)



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iX-Workshop: Windows 11 im Unternehmen absichern


Der zweitägige Online-Workshop Windows 11 im Unternehmen absichern zeigt, wie Sie die Betriebssysteme Windows 11 Pro und Enterprise sicher im Unternehmensnetz betreiben. Dabei werden sowohl klassische On-Premises-Installationen von Windows 11 als auch hybride Modelle in Kombination mit Entra ID und Microsoft Endpoint Manager (Intune) berücksichtigt.

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Anhand praktischer Demonstrationen typischer Bedrohungsszenarien lernen Sie Schwachstellen und die typischen Werkzeuge von Angreifern kennen und stellen diesen konkrete Härtungs- und Schutzmaßnahmen gegenüber. Microsoft bietet hierfür sinnvolle Sicherheitsfunktionen an, die jedoch nicht automatisch aktiv sind, sondern erst konfiguriert werden müssen. In diesem Workshop lernen Sie, wie Sie die Sicherheitsmechanismen und -tools einsetzen, um Ihre Systeme abzusichern. Dieser Workshop bietet viel Raum für Fragen und Austausch.

Februar
03.02. – 04.02.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 06. Jan. 2026
März
25.03. – 26.03.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 25. Feb. 2026
Mai
11.05. – 12.05.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 13. Apr. 2026
Juli
08.07. – 09.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Jun. 2026
September
17.09. – 18.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Aug. 2026

Referent Christian Biehler ist Experte für Informationsmanagement und IT-Sicherheit. Seine Themenschwerpunkte sind die Sicherheit von Netzwerken und Anwendungen sowohl in klassischen On-Premises-Umgebungen als auch im hybriden Windows-Umfeld.




(ilk)



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