Vorratsdatenspeicherung: Pläne der Bundesregierung bedrohen offene WLAN-Netze
Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen wieder einführen, ein Gesetzentwurf soll zeitnah entstehen. Solche Pläne könnten aber Konsequenzen für offene WLAN-Anbieter haben, warnt Freifunk München.
Ein zentraler Punkt im Gesetz ist laut den bisher bekannten Plänen, dass sich Nutzer eindeutig einer IP-Adresse zuordnen lassen und diese Zuordnung protokolliert wird. Bei modernen öffentlichen WLAN-Netzen ist das technisch kaum noch möglich, schreibt Freifunk München in einer Stellungnahme, auf die Heise Online verweist.
Eines der Kernprobleme ist laut den Freifunkern: Moderne Endgeräte erzeugen ihre IPv6-Adressen selbst über SLAAC, der Betreiber weist selbst keine Adressen aktiv zu. Durch Privacy-Erweiterungen ändern sich IPv6-Adressen zudem regelmäßig. Und selbst im IPv4-Betrieb würden viele Endgeräte ihre MAC-Adressen heute bereits rotieren, was die Nachverfolgbarkeit erschwert.
Die Folgen in der Praxis wären Anmeldepflichten. „Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur über eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit personenbezogenen Daten realisierbar“, heißt es in der Stellungnahme. Das würde „spontane, niederschwellige WLAN-Nutzung“ erheblich erschweren.
Sorge: Freifunk könnte in der heutigen Form nicht mehr existieren
Vor allem für kleinere und ehrenamtliche Betreiber von WLAN-Netzen wären solche Auflagen ein harter Schlag. Denn die gesetzlichen Anforderungen für die Datenspeicher sehen komplexe Speicher- und Sicherheitsinfrastrukturen sowie umfangreiche Datenschutzkonzepte vor, die allesamt laufend gepflegt werden müssen. Damit entstehen Kosten für Hardware, Betrieb und die rechtliche Absicherung, die kleinere Initiativen und kommunale Projekte nicht tragen können.
Offene WLAN-Netze könnten damit verschwinden. Und wenn sie noch bestehen, würden verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum deutlich erschweren, so Freifunk München. Ähnlich äußert sich Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, gegenüber Heise Online. Wenn das Gesetz wie geplant umgesetzt werde, könnte es sein, dass „Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde.
Eco warnt ebenfalls vor hohen Kosten für Netzbetreiber
Vor den Kosten der Vorratsdatenspeicherung warnt auch der Internetwirtschaftsverband Eco. Um Vorgaben wie in den alten Gesetzentwürfen umzusetzen, müssten Netzbetreiber eine zusätzliche Speicher- und Serverinfrastruktur aufbauen, höhere IT-Sicherheitsstandards umsetzen und bestimmte Dienste wie einen 24/7 Rechts- oder Compliance-Service bereitstellen. „Aus Erfahrungen früherer Vorhabensphasen lässt sich ableiten, dass solche Maßnahmen oft zu Preiserhöhungen für Endkund:innen, Wettbewerbsnachteilen für kleinere Anbieter und erhöhtem bürokratischem Aufwand führen“, so der Eco.
Nötig wären bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung daher ein Kostenausgleich für betroffene Anbieter sowie praktikable Umsetzungsfristen. „Wenn Kosten und Aufwand über das hinausgehen, was Unternehmen sinnvoll tragen können, drohen negative Nebenwirkungen für Infrastruktur, Preise und Marktvielfalt“, schreibt der Verband. Generell sieht der Eco die Vorratsdatenspeicherung kritisch und verweist auf Risiken im Bereich Datenschutz sowie die Zweifel an der Effektivität.
Laut dem Koalitionsvertrag plant die schwarz-rote Bundesregierung eine Vorratsdatenspeicherung, bei der IP-Adressen und Portnummern für drei Monate gespeichert werden. Man will dafür die Spielräume nutzen, die der Europäische Gerichtshof geschaffen hat. Inwieweit die Pläne mit dem EU-Recht in Einklang stehen, ist aber zweifelhaft.
Hintergründe zur Vorratsdatenspeicherung
Es ist jedoch nicht allein die Bundesregierung, die an der Vorratsdatenspeicherung festhält. Auch auf EU-Ebene arbeitet man derzeit an einer Neuauflage, die auch Messenger-Dienste wie WhatsApp umfassen soll.
Abus bringt einen neuen smarten Rauchmelder an den Start. Es adressiert gleich zwei aktuelle Trends. Der Melder ist nicht nur ein klassischer Alarmgeber. Er setzt auf moderne Vernetzung und unterstützt Thread und Matter.
Abus entwickelt offenbar einen neuen Rauchmelder für vernetzte Smart Homes. Das Gerät ist nicht als Insellösung gedacht. Es soll direkt mit anderen Smart-Home-Komponenten kommunizieren. Grundlage dafür sind moderne Funkstandards. Zusätzliche, proprietäre Hubs sind nicht erforderlich. Ein kürzlich aufgetauchter Zertifizierungseintrag liefert erste Hinweise auf diese Fähigkeiten. Er deutet auf eine schnelle und zuverlässige Systemintegration hin.
Der Abus Prefira Smart SX3050M ist ein vernetzter Rauchmelder. Er verbindet klassische Branddetektion mit moderner Smart-Home-Technik. Die Anbindung erfolgt über Matter und Thread. Zusätzliche Hubs sind nicht erforderlich, wodurch Ihr das Gerät direkt in bestehende Systeme integrieren könnt. Die offene Protokollbasis reduziert Latenzen. Im Alarmfall werden Push-Benachrichtigungen unmittelbar an das Smartphone gesendet.
Bei der Entwicklung lag der Fokus auf der Reduktion von Fehlalarmen. Der Melder nutzt eine automatische Rekalibrierung der Rauchkammer. Damit unterscheidet er zwischen echtem Rauch und Störpartikeln wie Staub. Zusätzlich unterstützen zwei LEDs die präzise Auswertung. Schließlich verhindert ein integriertes Insektenschutzgitter zusätzliche Störeinflüsse. Außerdem passt die Status-LED ihre Helligkeit automatisch an. Damit wird die Blendung in dunklen Räumen wie Schlafzimmern verhindert.
Die Installation ist simpel. Den Rauchmelder könnt Ihr per Klebefläche an der Decke befestigen oder mithilfe der magnetischen Halterung anbringen. Für den Prozess benötigt Ihr keine Werkzeuge. Leider sind bislang keine weiteren Komfortfunktionen bestätigt. Denn die Zertifizierung gibt derzeit nur grundlegende technische Details preis. Welche zusätzlichen Features integriert werden, bleibt offen.
So vernetzt wird der Rauchmelder sein
Der Abus Prefira Smart SX3050M geht einen konsequenten Weg. Denn er verbindet physische Sicherheit mit digitaler Logik. Somit wird aus einem klassischen Rauchmelder ein vernetztes Sicherheitsmodul.
Der Melder arbeitet nicht nur lokal. Stattdessen löst er einen akustischen Alarm aus. Weiterhin informiert er über das Smart-Home-System – und das auch aus der Ferne. Der genaue Marktstart und der Preis sind noch offen.
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Übernahme: Spieleplattform GOG hat einen „neuen“ Besitzer
Der Spielevertrieb GOG (früher Good Old Games) wurde verkauft. Er bleibt aber in der Familie, denn der Käufer ist Michał Kiciński, einer der Gründer von GOG. Mit diesem Schritt sollen GOG und der ehemalige Eigentümer CD Projekt künftig ihre eigenen Ambitionen gezielter verfolgen können, so die Begründung.
Zu einem nicht genannten Preis hat Michał Kiciński die Vertriebsplattform für Videospiele vom Mutterkonzern CD Projekt abgekauft, wie das Unternehmen am heutigen 29. Dezember 2025 offiziell mitteilt. Gemeinsam mit Marcin Iwiński hat Kiciński die Idee von GOG im Jahr 2007 erdacht und 2008 mit dem Start der Plattform umgesetzt. Primär war und ist die Absicht, vor allem ältere Computerspiele anzubieten und spielbar zu erhalten. Alle Titel werden DRM-frei angeboten, um Spielern die alleinige Macht über ihren Kauf zu geben und unabhängig vom Online-Zwang und vorgegebenen Launchern zu sein.
Für GOG-User soll sich nichts ändern
An allen diesen Vorsätzen soll sich aber durch den Verkauf nichts ändern, wird versichert. Im Gegenteil, sollen doch die Werte von GOG künftig sogar noch stärker im Vordergrund stehen. Für die Nutzer soll sich zudem alles gleich bleiben, sämtliche Konten sowie die erworbenen Spiele sollen wie gewohnt zur Verfügung stehen – DRM-frei mit Offline-Installer versteht sich. Auch die Daten werden nicht mit dem neuen Besitzer oder anderen geteilt, sondern verbleiben allein bei GOG, heißt es weiter. Das gleiche gelte für etwaige Spenden.
Die Gründe für den Verkauf
In den FAQ zur Übernahme werden die Gründe für den Verkauf an Michał Kiciński so dargelegt, dass dieser weiterhin an der oben beschriebenen Philosophie festhalten will, während sich CD Projekt künftig voll und ganz auf die Entwicklung von Spielen konzentrieren könne. Auf diese Weise könnten beide Parteien ihre individuellen Ziele besser verfolgen.
Finanzielle Schwierigkeiten soll es bei GOG nicht gegeben haben. Das Unternehmen sei „stabil“ und habe ein „vielversprechendes Jahr hinter sich“ mit wachsender Begeisterung für die Plattform unter den Spielern.
Spiele von CD Projekt Red weiterhin auf GOG
Der Vertrieb von Spielen des ehemaligen Mutterkonzerns werde auch weiterhin über GOG erfolgen. Und so werden auch künftige Rollenspiele wie The Witcher 4 auf GOG erscheinen.
Die Redaktion bedankt sich bei den Community-Mitgliedern Jan und Arboster für die Hinweise zu dieser News.
Cinebench 2026: Der Community-Benchmark-Test! – ComputerBase
Maxon hat Cinebench 2026 mit neuem RedShift-Renderer sowie Support für neuere GPUs veröffentlicht. Die Community weiß, was das bedeutet: Ein Benchmark-Vergleich mit alten und neuen CPUs, APUs sowie GPUs von AMD, Intel oder Nvidia sowie Systems on a Chip von Apple oder Qualcomm muss her. Ausreden werden nicht akzeptiert!
Cinebench 2026: Das ist neu
Cinebench 2026 ist ab sofort für Windows mit x86- oder ARM-CPU und für macOS kostenlos als Download verfügbar, die Release Notes sind online verfügbar.
Der neue Render-Benchmark setzt wie Cinebench 2024 auf den in Cinema4D inzwischen standardmäßig eingesetzten Renderer Redshift, den Entwickler Maxon im Jahr 2019 erworben hatte – die in Cinebench 2026 genutzte Version ist allerdings aktueller und setzt auf einen anderen Compiler (Clang V19).
Erneut können CPUs und GPUs getestet werden, bei CPUs gibt es dabei ab sofort drei Szenarien:
Die CPU-Tests im Cinebench 2026
CPU (Multiple Threads) = Multi-Core mit SMT
CPU (Single Core) = Single Core mit SMT (2 Threads auf einem Kern) – neu!
CPU (Single Thread) = Single Core ohne SMT (= bisheriger Single-Core-Test)
Grafikkarten von Nvidia werden weiterhin über CUDA angesprochen, Grafikkarten von AMD über HIP. RTX 5000 und RX 9000 werden jetzt offiziell unterstützt. Über die API Metal kann auch Cinebench 2026 mit Apples GPUs in den M-SoCs umgehen, ab dem Apple M3 kommt erstmals Metal RT zum Einsatz. GPUs in ARM-SoCs (z.B. Snapdragon X), die auf OpenGL oder Vulkan setzen, sind wie Intels GPUs hingegen weiterhin außen vor sind.
Wie gehabt sind die mit Cinebench 2026 erzielten Ergebnisse nicht mehr mit älteren Ergebnissen vergleichbar, obwohl die Testszene dieselbe geblieben ist.
Systemanforderungen
Cinebench 2026 ist grundsätzlich unter Windows 10 20H2 (x86) und 11 (x86/ARM) sowie unter macOS ab Version 14.7+ (Sonoma) lauffähig, dürfte inoffiziell aber auch auf älteren Plattformen seinen Dienst verrichten.
Anforderungen für CPU-Benchmarks
Bei den CPU-Anforderungen hat sich gegenüber Cinebench 2024 nicht getan: Cinebench 2026 auf x86-CPUs unter Windows auszuführen, setzt einen Prozessor mit AVX2-Befehlssatzerweiterung voraus (ab Intel Haswell alias 4. Gen Core oder AMD Excavator). Unter macOS ist hingegen eine CPU mit SSE4.2 Pflicht.
Ferner rät Maxon zu 16 GB RAM, was auch für den Unified Memory der Apple-M-SoCs gilt – 8 oder 12 GB liefen zwar ebenfalls, würden aber deutlich Leistung kosten.
CPU-Voraussetzungen
Windows x86: Intel 4. Generation Core („Haswell“) oder AMD Carrizo/Bristol Ridge („Excavator“)
Windows ARM: ARM v8.1 (z. B. Snapdragon Compute Platform)
macOS Apple Silicon: M-SoC
macOS Intel: 64-Bit-CPU mit SSE4.2
Anforderungen für GPU-Benchmarks
Wer Cinebench 2026 auf einer GPU ausführen will, sollte am besten direkt in die Liste der unterstützten Grafikkarten auf Maxon.net einsteigen. Das gilt insbesondere für Inhaber eines Mac aus der Intel-AMD-Ära. Grundsätzlich gilt:
GPU-Voraussetzungen
Windows x86: Nvidia-GPU mit CUDA 5.0 und 8 GB VRAM oder AMD-Navi- oder Vega-GPU mit HIP und 8 GB VRAM
Windows ARM: Nicht möglich
macOS Apple Silicon: M-SoC (keine Angabe zum Unified Memory)
macOS Intel: AMD-Navi- oder Vega-GPU (keine Angabe zum VRAM)
Wie schnell unterschiedliche Prozessoren und Grafikkarten auf unterschiedlichen Betriebssystemen in Cinebench 2026 sind? Zusammen mit der Community will ComputerBase das abermals so schnell und umfassend wie möglich herausfinden. Die Community darf einmal mehr zeigen, was sie kann, und fleißig eigene Ergebnisse liefern.
Ältere Cinbench-Community-Benchmarks
Wichtig: Die Option Advanced Benchmark muss unter „Datei/File“ aktiviert sein, damit die Option Minimum Test Duration, die den Benchmark eine bestimmte Zeit lang (in Schleife) laufen lässt, deaktiviert werden kann.
Für den Test muss die minimale Testlaufzeit deaktiviert werden (über Advanced Benchmark)
Ergebnisse einreichen
Ergebnisse werden über das nachfolgende Formular eingereicht und nach Prüfung durch die Redaktion in die Diagramme übernommen. Um Fehlerquellen zu minimieren und den Prozess zur Übernahme der Ergebnisse zu vereinfachen, sollten im nachfolgenden Formular nur der verwendete Prozessor, die RAM-Kapazität und die verwendete Grafikkarte Erwähnung finden.
Ob CPU und/oder GPU übertaktet wurden, kann gerne im durch das Forum erstellten Foren-Posting spezifiziert werden – allerdings nur im nicht vom Formular selbst erstellten Bereich, denn andernfalls erkennt das ComputerBase-CMS die übermittelten Werte nicht.
So sollten Ergebnisse gemeldet werden:
7600X, RX 9070 XT, 16 GB
285K, RTX 5090, 64 GB
HX 370, RTX 5060 Laptop, 128 GB
etc. pp.
Das verwendete Testsystem und die Benchmark-Ergebnisse müssen in das nachfolgende Formular eingetragen werden. Nach Bestätigung der Eingabe wechselt die Ansicht automatisch ins Forum zu einem neuen Posting – das darf ergänzt werden, aber keinesfalls im vom Formular erstellten Textfeld.
CPU-Ergebnisse
Die nachfolgenden Diagramme enthalten werden sukzessiv um Benchmarks der Community erweitert. Systeme mit CPU von Intel sind blau, Systeme mit CPU von AMD rot markiert. Apples M-CPUs erscheinen in Schwarz, ARM-CPUs in Orange.
GPU-Ergebnisse
Bei den GPUs sind Modelle von AMD ebenfalls rot, Nvidias GPUs grün und Apples GPUs schwarz gekennzeichnet.
GPU-Ergebnis
Einheit: Punkte
Happy Benchmarking!
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4,6 Sterne
Cinebench von Maxon ist der bekannteste Multi-Core-Benchmark für CPUs.