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Künstliche Intelligenz

OpenAI setzt auf Audio-KI – neue Hardware im Blick


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Alles auf Audio heißt es offenbar bei OpenAI. In den vergangenen zwei Monaten soll das interne Team, das sich um Audio-Funktionen und Modelle kümmert, ausgebaut worden sein. Das deutet darauf hin, dass es sich bei der angekündigten Hardware aus dem Haus um ein Gerät handelt, das auf Audio basiert. Verwunderlich ist das nicht.

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Wie The Information berichtet, hat OpenAI intern etwa Umstrukturierungen vorgenommen, um neue Teams auf die Entwicklung von Audio-Modellen anzusetzen. Alle sollen an einem „audio-first“ persönlichem Gerät arbeiten. Dieses ominöse, aber seit einer Weile groß angekündigte Gerät soll in etwa einem Jahr erscheinen.

ChatGPT kann freilich bereits mit Nutzern sprechen – wie auch andere KI-Chatbots. Wie das funktioniert, ist unterschiedlich. Wahlweise gibt es ein textbasiertes Modell, das Input und Output verarbeitet, dieses dann jedoch an ein anderes Modell weiterreicht, das Text in Audio umwandelt. Oder aber ein multimodales Modell kann Audio direkt verarbeiten, ohne diesen Übersetzungsschritt.

Eine mit der Entwicklung vertraute Person soll nun The Information gesagt haben, dass das von OpenAI bisher verwendete Modell dem reinen Textmodell in der Leistung unterlegen ist. Die Weitergabe an ein zweites Modell für die Sprachausgabe kostet Zeit – würde also die Kommunikation verlangsamen. Doch der Informant soll auch von ersten Erfolgen mit einem neuen, auf Audio spezialisierten Modell sprechen.

Andere Unternehmen setzen ebenfalls auf Audio. Weg vom Bildschirm scheint die Devise. Google plant beispielsweise mit den Audio Overviews eine Audio-Suchmaschine. Zunächst funktioniert das neue Sprechen mit einem Computer aber besonders gut bei smarten Brillen. Meta hat die Ray-Ban- und Oakley-Versionen bereits seit Längerem auf dem Markt, Google hinkt mit seinen neuen Glasses etwas hinterher, unterdessen haben sich aber auch einige Start-ups bereits auf dem Markt eingebracht. Dazu zählt etwa die Rokid Glasses oder jene von Even Realities.

OpenAI jedoch sagt, dass das eigene Gerät mehr sein soll als nur eine Brille. Es ist davon auszugehen, dass es neben Audio auch auf einen ununterbrochenen Betrieb setzt. „Always on“ soll KI-Hardware erst richtig hilfreich machen – so zumindest stellt sich das Silicon Valley das vor. Meta hat erst kürzlich das Start-up „Limitless“ übernommen, das ebenfalls auf einen dauerhaft zuhörenden Anhänger setzt.

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(emw)



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Künstliche Intelligenz

Schlappe für Softwarebauer: BSI darf Sicherheitskonzept als „auffällig“ rügen


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Die staatliche Bewertung von IT-Produkten ist für Softwareanbieter ein zweischneidiges Schwert: Während positive Testate den Absatz fördern, können kritische Berichte von Cybersicherheitsbehörden die Marktposition eines Unternehmens erschüttern. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 L 3105/25) vom 2. Dezember verdeutlicht nun, dass sich Firmen gegen solche drohenden Veröffentlichungen nur in extremen Ausnahmefällen im Voraus wehren können.

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In dem Verfahren ging ein Unternehmen, das auch Software herstellt, gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Die Bonner Behörde untersuchte laut der jetzt veröffentlichten Entscheidung im Rahmen des Projekts „E.W.“ die Sicherheitsarchitektur bestimmter Produkte und beanstandete diese. Die 1. Kammer entschied, dass ein Softwarehersteller nicht ohne Weiteres die Unterlassung einer geplanten behördlichen Produktbewertung verlangen kann. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass eine solche Warnung negative Auswirkungen auf den Markt haben könnte.

Der Streit entzündete sich an dem geplanten Abschlussbericht, in dem das BSI das Sicherheitskonzept der betroffenen Produkte als „auffällig“ bezeichnete und ihnen eine mangelnde Erfüllung üblicher Sicherheitserwartungen attestierte. Das betroffene Unternehmen fühlte sich damit unzulässig an den Pranger gestellt und befürchtete irreversible Reputationsschäden.

Mit einem Eilantrag auf vorbeugenden Rechtsschutz wollte der Hersteller erzwingen, dass die Behörde diese Erkenntnisse nicht veröffentlicht – noch bevor der Bericht überhaupt erschien. Das Verwaltungsgericht betonte nun aber im Einklang mit der gefestigten Rechtsauffassung, dass ein vorbeugender Rechtsschutz nach Paragraf 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Ausnahme bleiben müsse. Grundsätzlich setze die VwGO auf nachträglichen Rechtsschutz, um die Gewaltenteilung zu wahren. Ein Eingriff in behördliches Handeln vor dessen Vollzug sei nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen das Abwarten nicht zugemutet werden könne. Dies träfe etwa zu, wenn irreversible Fakten geschaffen würden.

In dem Fall fehlte es laut den Kölner Richtern an einem solchen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis: Die potenziellen Nachteile waren für den Softwareanbieter nicht als irreparabel einzustufen.

Der IT-Rechtler Jens Ferner wertet die Entscheidung als richtungsweisend für die Branche: „Die Veröffentlichung behördlicher Sicherheitsbewertungen kann für Softwareanbieter existenzbedrohend sein. Doch nicht jede Warnung rechtfertigt einen vorbeugenden gerichtlichen Eingriff“ – das zeige dieser Beschluss deutlich. Wer sich gegen staatliche Produktbewertungen wehren wolle, müsse nachweisen, dass die Publikation „unwiederbringliche Schäden verursacht – etwa durch gezielte Prangerwirkung oder unwiderlegbare Falschdarstellungen.“

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Das Gericht verwies darauf, dass eine Institution verlorenes Vertrauen durch eigene Gegendarstellungen wiederherstellen könne. Dafür kämen etwa Presseerklärungen oder aktualisierte Bewertungen infrage. Anders als bei lebensmittelrechtlichen Warnungen, die oft unwiderruflich wirken, gelten technische Produktbewertungen als dynamischer. Zudem war der Bericht nicht prominent platziert, sondern Teil einer umfassenden Untersuchung.

Für bemerkenswert hält Ferner die rechtliche Einbettung: Seit Dezember ist die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Kraft, die behördliche Warnungen nun ausdrücklich in Paragraf 13 des BSI-Gesetzes (BSIG) normiere. An dieser neuen gesetzlichen Basis müssten sich behördliche Warnungen künftig messen lassen. Die Entscheidung zeige jedoch, dass die Gerichte die behördliche Informationspolitik nicht vorschnell blockierten, solange diese im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bleibe. Die Balance zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischer Freiheit sei damit weiterhin eine Frage des Einzelfalls.

Hinter dem im Verfahren als „C.“ anonymisierten Unternehmen könnte laut Produktdetails die Velberter Firma BKS stehen, eine Tochterfirma der Gretsch-Unitas-Gruppe (GU). Darauf deuten die im Beschluss genannten Produktbezeichnungen „G. U.“ und „A.“ hin, die eine direkte Verbindung zum Markennamen und dem Zutrittskontrollsystem Gemos Access nahelegen. Sollte tatsächlich ein Traditionshaus für allgemeine Sicherheitstechnik auf dem Weg zum Anbieter digitaler Ökosysteme wegen softwarebasierter Schutzkonzepte in den Fokus des BSI geraten sein, würde das auch die wachsende Bedeutung von IT-Security in der klassischen Gebäudeautomation unterstreichen.

2022 zog sich der Streit über eine BSI-Warnung vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky einige Zeit hin. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens entschied damals, dass der Hinweis rechtmäßig gewesen sei. Es lehnte die Beschwerde des Konzerns gegen einen entsprechenden Eilantrag des Verwaltungsgerichts Köln ab.


(nen)



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Jahresauftakt: Was von der CES 2026 zu erwarten ist


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Kurz nach Silvester setzt traditionell die Elektronikmesse CES die ersten Techniktrends des Jahres. Offiziell geht’s am 6. Januar los, doch zeigen viele Aussteller ihre Neuheiten schon in den Tagen davor. Längst hat die Messe ihren Fokus von der Unterhaltungselektronik auf andere Branchen erweitert – so wird auch der CES 2026 die Autoindustrie ihren Stempel aufdrücken, auch wenn der kleiner ausfällt als in der Vergangenheit.

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Die Messe steht 2026 unter dem Motto „Innovators Show Up”. Unter den zahlreichen Fachbesuchern (2025 waren es über 140.000) wird sicher der eine oder andere „Innovator“ dabei sein. Ob sie aber auch tatsächliche Innovationen im Gepäck haben, bleibt offen. Branchenbeobachter erwarten nicht die ganz großen Überraschungen.

In Las Vegas zeigen zahlreiche kleine und große Aussteller ihre Produkte und Konzepte. Gerade im Start-up-Bereich sieht man hier oft Ideen oder Technologien, die sich erst Jahre später durchsetzen – aber auch so manche Eintagsfliege. Vielleicht war der im Umfeld der CES 2024 mit viel Tamtam vorgestellte Rabbit R1 auch nur seiner Zeit voraus.

Apropos KI: Die allgegenwärtige Künstliche Intelligenz wird auch die CES 2026 prägen. Ein Trend des Jahres dürfte sein, dass sich die Branche verstärkt bemüht, sinnvolle Anwendungen für ihre „intelligenten“ Modelle zu finden und vielleicht auch ein Geschäftsmodell. Denn über dem Ganzen schwebt immer noch eine Blase, die 2025 nicht kleiner geworden ist.

Der Veranstalter der CES, die Consumer Technology Association (CTA), widmet der KI mit der „CES Foundry” ein eigenes Ausstellungsformat mit Konferenzteil im Hotel Fontainebleau nahe dem Messegelände des Las Vegas Convention Centers (LVCC). Die „Foundry” wird maßgeblich von Nvidia bespielt, dessen CEO Jensen Huang auch wieder nach Las Vegas kommt.


Ein Highlight – für alle, die einen Platz ergattern konnten – war die Keynote von Delta Airlines in der Sphere. Neben CEO Ed Bastian trat auch Lenny Kravitz auf. (vbr) (Bild:

Delta Air Lines

)

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Huang wird sich zum Auftakt des ersten Messetages am Dienstagmorgen die Bühne mit Siemens-CEO Roland Busch teilen. Am Vorabend wird AMD-Chefin Lisa Su die CES 2026 offiziell eröffnen. Lenovo bespielt in diesem Jahr die Bühne der Las Vegas Sphere, wo CEO Yuanqing Yang die Auswirkungen von KI auf unseren Alltag erläutern will.

AMD und Nvidia werden sicher nicht mit leeren Händen nach Las Vegas kommen, allerdings sind echte Hardware-Neuheiten erst im Laufe des Jahres zu erwarten. Im Falle von AMD ist mit wirklich neuen Ryzen-Prozessoren samt Zen-6-Architektur erst im zweiten Halbjahr zu rechnen. Nvidia wird sich voraussichtlich auf KI und den Automobilsektor konzentrieren.

Von Qualcomm und seinen Partnern dürfte es Geräte mit dem Snapdragon X2 Elite geben. Intel hat den Core Ultra 300 (Panther Lake) im Gepäck, allerdings nur für Notebooks.

Auch bei den Fernsehern steht die CES mehr im Zeichen der Evolution als der Revolution. LG zeigt jetzt auch Geräte mit Micro-RGB-LEDs, die Samsung im vergangenen Jahr auf CES und IFA vorgestellt hat. Samsung und LG produzieren darüber hinaus OLED-Panels jetzt mit vertikal angeordneten RGB-Subpixeln, was sich 2026 auf dem Monitor-Markt niederschlagen dürfte.

Bei anderer Hardware ist schon mehr los. Die Smart-Home-Hersteller füllen die Hallen mit ihren Reinigungs- und Mährobotern. Nachdem auf der IFA 2025 ein treppensteigender Saugroboter viel Aufmerksamkeit bekommen hat, geht es zur CES gerüchteweise in die Luft. Ungeachtet dessen dürfte sich der Trend zu Saug- und Mährobotern mit multifunktionalen Greifarmen fortsetzen.



LGs „Cloid“ wird auf der CES sein Debüt geben.

(Bild: LG)

Mit Armen nach menschlichem Vorbild dürften auch ein paar Haushaltsroboter ausgestattet sein. LG bringt seinen „CLOiD“ mit nach Las Vegas, von dem es vorab nur ein paar Schnipsel auf Social Media zu sehen gibt. Auch andere Hersteller haben humanoide Helfer im Gepäck. Und Autos: Dreame, hierzulande für seine Haushaltsroboter bekannt, zeigt auf der CES wohl einen elektrischen Sportwagen.

Unterdessen glänzt die europäische Autobranche in Las Vegas mit Zurückhaltung und verzichtet auf pompöse Keynotes und Fahrzeugvorstellungen. Auch Zulieferer wie Aumovio (Ex-Continental), Bosch und ZF müssen sparen und konzentrieren ihre Messeauftritte auf Produkte und Technologien.

heise online ist Medienpartner der CES 2026.


(vbr)



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Smart-Meter-Rollout: Hunderte Betreiber verpassen offenbar gesetzliches Ziel


Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland kommt voran, doch die Zahlen liegen weiterhin auf niedrigem Niveau. Laut den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur waren zum Stichtag Ende September bundesweit insgesamt zwei Millionen „intelligente Messsysteme“ installiert, was 3,8 Prozent aller „Messlokationen“ entspricht. Ende Juni waren es 1,6 Millionen beziehungsweise 3 Prozent.

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Außerdem waren zu Ende September laut den offiziellen Zahlen bundesweit 20,2 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle erledigt. Das gesetzliche Einbauziel von 20 Prozent der Pflichtfälle bis Ende des Jahres wurde damit im Durchschnitt schon drei Monate früher erreicht. Dabei geht es um Haushalte und Firmen mit hohem Stromverbrauch oder einer „steuerbaren Verbrauchseinrichtung“ wie einer Wallbox.

Die Fortschritte sind allerdings vor allem großen Messstellenbetreibern zu verdanken. Hunderte kleine Stadtwerke hinken weit hinterher: Bei den 600 Betreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen lag die Einbauquote am 30.9. im Schnitt bei lediglich 8,2 Prozent der Pflichtfälle, wie die Bundesnetzagentur errechnet hat.

Hunderte Betreiber haben also vermutlich zum Jahresende das gesetzliche Ziel von 20 Prozent der Pflichtfälle in ihrem Netzgebiet verfehlt. 188 Betreiber hatten bis Ende September sogar noch kein einziges Smart Meter installiert, wie Netzagentur-Präsident Klaus Müller vor Weihnachten auf der Plattform LinkedIn schrieb. Insgesamt gibt es 814 grundzuständige Messstellenbetreiber.

Die Bundesnetzagentur droht säumigen Betreibern mit Strafen: Man werde „entsprechende Aufsichtsmaßnahmen nach der Plausibilisierung der Daten zum 31.12.25 vorbereiten“, kündigte Müller an. Seine Behörde kann Zwangsgelder verhängen. „Dabei sind Zwangsgelder wiederholbar und können gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen“, schreibt die Netzagentur auf ihrer Webseite.

Die Zahlen der Bundesnetzagentur umfassen den Smart-Meter-Rollout in Deutschland nicht vollständig, da sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht zur Meldung ihrer Daten verpflichtet sind. Manche Experten gehen von höheren Zahlen aus. Aus Sicht vieler Unternehmen, zum Beispiel Anbietern dynamischer Stromtarife, läuft der Rollout allerdings trotzdem immer noch viel zu langsam.

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(cwo)



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