Künstliche Intelligenz
Motorola Signature im Test: Dünnes Top-Smartphone mit hervorragender Kamera
Top-Kamera, dünn und trotzdem ausdauernd: Das Motorola Signature ist vielleicht die zarteste Versuchung, seit es Smartphones gibt.
Mit dem Signature bringt Motorola erstmals seit Jahren ein echtes Smartphone-Flaggschiff heraus. Bislang richtete sich die Edge-Reihe des Herstellers eher an Käufer der gehobenen Mittelklasse – echte Spitzenklasse suchte man im Portfolio vergeblich. Das Signature ändert das: Es ist geradezu absurd dünn, packt aber trotzdem eine vollwertige Top-Kamera-Ausstattung samt Periskop-Telelinse ins Gehäuse.
Warum das Motorola Signature unser Geheimtipp unter den High-End-Smartphones ist, klären wir in diesem Testbericht.
Design
Einen Preis hat Motorola mit dem Signature bereits gewonnen: Es ist definitiv das schönste Smartphone, das wir in den vergangenen Jahren getestet haben. Der Hersteller setzt seine Design-Sprache konsequent fort. Das Gerät mutet dank einer Rückseite, die an textile Materialien wie Twill erinnert, angenehm organisch an. Wie gewohnt spendiert Motorola dem Gerät auch eine Duftnote – was allerdings Geschmackssache sein dürfte. Wer sich daran stören sollte: Der Geruch verfliegt schnell.
Die Verarbeitung ist erstklassig. Der Rahmen besteht aus gebürstetem Aluminium – ein solches Gerät möchte man eigentlich nicht in eine Schutzhülle packen. Muss man auch nicht unbedingt, denn das flache Smartphone ist robuster, als es vielleicht den Eindruck erweckt. Es erfüllt einige Tests der US-Militärnorm MIL-STD-810H – zumindest einen Sturz aus Hüfthöhe sollte das Gerät also problemlos überstehen. Zudem ist es staub- und wasserdicht nach IP68 – kann also 30 Minuten in 1,5 m Tiefe baden gehen – sowie nach IP69, was sogar den Einsatz von Hochdruckreinigern erlaubt.
Trotz dieser Robustheit bleibt das Gerät bemerkenswert filigran. Während Apple mit dem iPhone Air und Samsung mit dem Galaxy S25 Edge wenig Erfolg hatten, weil große Kompromisse bei Kamera und Akkugröße eingegangen wurden, bleibt das Signature hauchdünn, ohne auf Top-Ausstattung verzichten zu müssen. Das Handy ist mit Abmessungen von 162,1 × 76,4 mm zwar ausladend, aber mit einer Dicke von 7 mm sehr dünn und mit 186 g zudem angenehm leicht.
Display
Absolut erstklassig ist zudem das OLED-Display mit LTPO-Technologie. Dieses regelt die Aktualisierungsrate dynamisch und stufenweise von 1 bis 165 Hz – das sorgt für eine geschmeidige Bildbewegung bei hoher Energieeffizienz. Die Diagonale beträgt 6,8 Zoll bei einer messerscharfen Auflösung von 2.780 × 1.264 Pixeln (449 PPI).
Die Bildqualität ist exzellent: tiefes Schwarz, ausgewogene Kontraste und kräftige Farben. Auch unter Sonnenschein bleibt die Anzeige stets ablesbar – laut Motorola sind kurzzeitig bis zu 6200 Nits möglich.
Kamera
Als Kamera setzt Motorola auf ein Triple-Setup – alle drei Linsen lösen mit 50 Megapixeln auf. Das Hauptobjektiv nutzt eine f/1.6-Blende sowie optische Bildstabilisierung (OIS). Das Periskop-Teleobjektiv bietet ebenfalls OIS und einen dreifachen optischen Zoom. Dazu gesellt sich die Ultraweitwinkellinse mit f/2.0 und Autofokus – allerdings ohne OIS. Auch die Selfie-Kamera löst mit 50 Megapixeln auf.
Die Fotos können sich wirklich sehen lassen – für uns ist das Signature schon jetzt die Kamera-Überraschung des Jahres. Bei Tageslicht gelingen mit der Hauptlinse exzellente Aufnahmen: Bilddetails sind ausgewogen, der Dynamikumfang sehr stimmig. Auch bei Dunkelheit hellt die Kamera Motive effektiv auf, ohne den Betrachter mit übermäßigem Bildrauschen zu quälen. Etwas Unschärfe ist vorhanden, das Ergebnis insgesamt aber dennoch gut.
Noch besser hat uns die Telelinse gefallen. Diese holt Objekte verlustfrei bis zum Faktor drei heran. Aber auch beim hybriden Zoom mit digitaler Verstärkung sehen höhere Zoomstufen wirklich gut aus – nahezu verlustfrei bei sechsfacher Vergrößerung, aber auch noch mehr als ordentlich bei zehnfachem Zoom. Selbst Motive mit 30-facher Vergrößerung sahen überraschend brauchbar aus. Auch bei Dunkelheit macht die Telelinse eine gute Figur.
Die Ultraweitwinkellinse weicht farblich nicht von der Hauptlinse ab und bietet ordentliche Bilddetails. Sie kommt zudem auch als Makrolinse zum Einsatz. Lediglich bei Dunkelheit kann die Ultraweitwinkellinse mangels OIS nicht mehr ganz mitspielen. Selfies gelingen ebenfalls und überzeugen mit natürlicher Farbgebung und hoher Bildschärfe – wenn auch nicht ganz auf dem Niveau der Flaggschiffe der Konkurrenz. Videos sind in 4K bei 60 FPS sowie in 8K bei 30 FPS in wirklich guter Qualität möglich.
Motorola Signature – Originalaufnahmen
Ausstattung
Kommen wir zur vielleicht ersten „Schwachstelle“ des Signature: An Bord arbeitet als Prozessor der Qualcomm Snapdragon 8 Gen 5 (SM8845) – Achtung, Verwechslungsgefahr! Es handelt sich also nicht um den Snapdragon 8 Elite Gen 5 (SM8850-AC), sondern um den Gen 5 ganz ohne den Zusatz „Elite“. Das ist also nicht der schnellste Chip aus dem Hause Qualcomm, sondern eine leicht abgespeckte Variante.
Diese bietet eine vergleichbare Performance wie der Top-Chipsatz des letzten Jahres, bei etwas höherer Effizienz. Im Alltag dürfte kaum jemand einen echten Unterschied feststellen – das Signature arbeitet rasant und ist auch voll Gaming-tauglich. Lediglich Benchmark-Fetischisten könnten hier unruhig werden. Für alle anderen liefert das Smartphone hohe Leistung auf Jahre hinaus. Das belegen auch die starken Benchmark-Werte – etwa 20.000 Punkte bei PCMark sowie 5800 Punkte bei 3DMark Wild Life Extreme. Im Stresstest erreicht es dabei eine solide Effizienz von etwa 69 Prozent.
Der flotte Speicher nach UFS 4.1 bietet 512 GB bei 16 GB RAM. Eine Variante mit 1 TB gibt es aktuell allerdings nicht, zudem ist die Erweiterung per microSD-Karte nicht möglich. Im Hinblick auf Schnittstellen ist alles auf neuestem Stand: USB-C 3.2, Wi-Fi 7, Bluetooth 6.0 sowie NFC und sogar UWB. Die Ortung mittels Multiband-GNSS ist gewohnt präzise.
Software
Das Motorola Signature läuft bereits mit Android 16. Die Bedienoberfläche erinnert stark an Vanilla-Android, ist aber mit zusätzlichen praktischen Gesten gespickt – etwa dreimal schütteln, um den LED-Blitz als Taschenlampe zu aktivieren, oder zweimal herumdrehen, um die Kamera zu starten.
Sehr untypisch für Motorola: Der Hersteller verspricht tatsächlich Android-Updates sowie Sicherheits-Patches für sieben Jahre – also auf Augenhöhe mit Samsung, Google und Honor. Bislang stand Motorola eher nicht für besonders lange Update-Zeiträume, die Edge-Reihe muss mit deutlich kürzeren Update-Zyklen leben. Umso erfreulicher, dass das Signature hier die volle Sieben bekommt. Zum Testzeitpunkt war der Sicherheits-Patch entsprechend auch aktuell.
Die Software läuft zudem geschmeidig, der Play Store macht keine Zicken. Interessant: Motorola legt ein umfangreiches KI-Paket bei – die hauseigenen „Moto AI“-Features plus satte sechs Jahre Perplexity Pro. Den Zugang gibt es aber nur mit kostenlosem Motorola-Account.
Akku
Trotz des dünnen Gehäuses kommt das Signature auf ordentliche 5.200 mAh – Silizium-Karbon-Technologie macht es möglich. Damit wird es zwar nicht zum Dauerläufer, aber es übertrifft andere schlanke Smartphones wie das Samsung Galaxy S25 Edge deutlich.
Beim PCMark Battery Test kamen wir im simulierten Betrieb auf rund 14 Stunden. Das ist ein starker Wert und auf Augenhöhe mit den meisten Flagship-Smartphones der letzten Jahre. Einen Tag schafft das Signature problemlos, bei sparsamerer Nutzung auch etwas mehr. Flott geladen ist es ebenfalls: Kabelgebunden sind bis zu 90 W möglich, per Induktion immerhin 50 W.
Preis
Die UVP für das Motorola Signature fällt mit 999 Euro erstaunlich niedrig aus. Mittlerweile bekommt man es bereits ab 940 Euro. Für ein derart schlankes High-End-Smartphone ist das ein attraktiver Preis. Als Farben stehen Olivgrün und Schwarz zur Auswahl. Es gibt allerdings nur eine Speichervariante mit 16/512 GB.
Fazit
Das Motorola Signature ist das dünnste und schönste Top-Smartphone, das man derzeit bekommen kann. Das Display ist erstklassig, die Kamera ebenfalls – und für genügend Performance ist gesorgt, auch wenn nicht der Top-Prozessor von Qualcomm zum Einsatz kommt, sondern nur eine leicht abgespeckte Variante.
Motorola ist der erste Versuch eines Flaggschiff-Smartphones sichtlich gelungen. Besonders zeigt der Hersteller, dass dünne Smartphones nicht bei der Akkulaufzeit oder der Telelinse schwächeln müssen. Nennenswerte Schwächen sehen wir bei dem Gerät keine – zudem ist es deutlich günstiger als die Konkurrenz. Das macht es zu einer überaus charmanten Alternative zu Xiaomi, Samsung oder Honor.
Künstliche Intelligenz
Biometrische Rasterfahndung: Bundesrat will noch schärfere KI-Überwachung
Die Initiative der Bundesregierung zur Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse stößt im Bundesrat auf geteiltes Echo. Grundsätzlich verlangt die Länderkammer eine erhebliche Verschärfung des umkämpften Gesetzespakets der Exekutive für automatisierte Bildabgleiche im Internet und KI-gestützte Datenanalysen zur Strafverfolgung. In ihrer Plenarsitzung am Freitag hat die Länderkammer deutlich gemacht, dass sie den Bundesbehörden eine stärkere Rolle als IT-Dienstleister und zentrale Schnittstelle für die Überwachung auferlegen und die Hürden für den massenhaften Datenabgleich im Strafverfahren abbauen will.
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Ein Streitpunkt ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO), der den Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen durch Ermittler regeln soll. Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023, das den Einsatz solcher Systeme in der Polizeiarbeit an strenge rechtsstaatliche Kriterien geknüpft und eine explizite Rechtsgrundlage gefordert hat.
Doch der Bundesrat hält die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeschlagene Fassung des neuen Paragrafen 98e der StPO handwerklich für unzureichend. Sie greife in der Praxis zu kurz.
Kopplung von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
Nach dem Willen der Bundesregierung sollten Daten zur automatisierten Analyse in einem Strafverfahren nur dann weiterverarbeitet werden dürfen, wenn sie bereits zuvor im Rahmen einer polizeilichen Plattform zusammengeführt wurden. Das ist den Ländern zu vage. Ihnen erscheint es völlig unklar, was unter einer solchen Verknüpfung zu verstehen ist. Das Spektrum reiche vom rein technischen Anschluss von Datenquellen bis zu einer tiefgehenden Verknüpfung zu einem polizeilichen Gesamtbild.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass nur Daten verarbeitet werden dürften, die bereits auf Basis bestehender landesrechtlicher Regeln zur Gefahrenabwehr zusammengeführt wurden. In der Praxis würde diese Koppelung laut Bundesrat bedeuten, dass die mühsam geschaffenen KI-Analysetools bei der klassischen Strafverfolgung oft gar nicht genutzt werden könnten. Wenn etwa ein großer Komplex von Kindesmissbrauch oder Strukturen der organisierten Kriminalität aufgeklärt werden sollten, lägen die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine präventive Gefahrenabwehr im Einzelfall oft gar nicht vor. Zudem stünden jene Länder im Regen, die in ihren eigenen Polizeigesetzen noch keine Rechtsbasis für eine automatisierte Datenanalyse verankert haben.
Der Bundesrat fordert daher eine eigenständige Kompetenz zum Zusammenführen von Daten schon im Vorfeld ausschließlich zum Zweck der Strafverfolgung. Zudem beklagen die Länder, dass in die neuen Analysesysteme zwar polizeiliche Datenbanken, nicht aber die rechtmäßig erhobenen Daten der Staatsanwaltschaften einfließen sollen. Das sei unlogisch.
Digitale Überwachungsarchitektur
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Der eco-Verband der Internetwirtschaft widerspricht. Er lehnt vor allem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit im Netz öffentlich zugänglichen Daten ab. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum umfunktioniert.
Klaus Landefeld, eco-Vorstand für Infrastruktur und Netze, warnt vor den drastischen Konsequenzen des Aufbaus eines biometrischen Fahndungsarchivs. Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar mache, verschiebe die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und einer allgemeinen digitalen Beschattung der ganzen Bevölkerung.
Wirksame Ermittlungsinstrumente im digitalen Raum seien durchaus nötig, räumt der eco ein. Diese müssten aber rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein. Sicherheit entstehe gerade nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internetrecherchen und immer neue Speicherpflichten. Deutschland brauche vielmehr gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente statt einer digitalen Überwachungsarchitektur auf Vorrat.
BKA soll beim Einfrieren von Daten helfen
Der Wunsch der Länder nach mehr Befugnissen zeigt sich auch beim Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsoptionen des Bundeskriminalamts (BKA). Hier fordern die Länder eine neue, zentrale Hilfskonstruktion über die Polizeibehörde, um das Fehlen eigener landesrechtlicher Sicherungskompetenzen auszuhebeln. Die Bundesregierung will dem BKA im neuen Paragrafen 10b des BKA-Gesetzes das Recht einräumen, präventive Sicherungsanordnungen gegenüber Telekommunikationsanbietern zu erlassen („Quick Freeze“), solange die eigentlich zuständige Landespolizei oder Strafverfolgungsbehörde noch nicht feststeht.
Den Ländern reicht das nicht. Sie verlangen: Das BKA soll in seiner Funktion als Zentralstelle bereits dann eine Sicherungsanordnung erlassen, wenn die zuständige Landespolizei bereits bekannt ist, aber selbst noch keine Daten erheben darf. Das BKA würde so als verlängerter Arm agieren und Verkehrsdaten beim Provider so lange „einfrieren“ lassen, bis die Voraussetzungen für eine reguläre Datenabfrage nach dem jeweiligen Landesrecht erfüllt sind.
Hintergrund ist ein juristisches Dilemma: Den Ländern fehlt aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Telekommunikationsrecht die Befugnis, eigene Sicherungsanordnungen gegenüber Netzbetreibern zu erlassen. Um nicht die Sicherheitsgesetze aller 16 Bundesländer langwierig anpassen zu müssen, soll das BKA nun als bundesweiter, zentraler Dienstleister für das Einfrieren von Verkehrsdaten einspringen.
Verfassungsschutz soll auch mehr dürfen
Diese Strategie will der Bundesrat im weiteren Verfahren noch auf den Verfassungsschutz ausgeweitet wissen. Analog zum BKA soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine solche „Einfrier-Befugnis“ für die Landesbehörden erhalten. Als Begründung führt die Länderkammer hypothetische Szenarien an: etwa wenn Geheimdienste vage Hinweise auf Anschlagsplanungen eines Netzwerks erhalten, dessen Akteure und Kommunikationsmerkmale noch im Dunkeln liegen. Hier sei es dringend notwendig, Verkehrsdaten präventiv sichern zu lassen, um sie später bei konkreter werdenden Ermittlungsansätzen auswerten zu können.
Eine weitere Säule des Überwachungspakets will der Bundesrat durchwinken. Gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit erhebt er keine Einwände. Die Marschrichtung lautet so: Wo die Bundesregierung aus Rücksicht auf verfassungsrechtliche Grenzen zögert oder Hürden einbaut, drängen die Länder auf maximale technologische Handlungsfreiheit und eine Zentralisierung digitaler Überwachungswerkzeuge.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Schutzrechteallianz: Die fünf größten Patentämter forcieren den KI-Einsatz
Die dynamische Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz erfasst auch die institutionellen Grundpfeiler des weltweiten Innovationsschutzes. Das zeigte sich zuletzt auf dem Jahrestreffen der fünf weltweit größten Patentämter (IP5-Gruppe) in Tokio. Das Europäische Patentamt (EPA) besprach sich dort unter der Woche mit seinen Partnerbehörden aus den USA, China, Japan und Südkorea, um eine technologische Neuausrichtung zu beschließen. Im Zentrum der Konferenz stand die Absicht, die internationale Zusammenarbeit zu vertiefen und KI stärker in die eigenen Prüf- und Dienstleistungsprozesse zu integrieren.
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Die beteiligten Behörden wickeln zusammen rund 85 Prozent aller weltweiten Patentanmeldungen ab. Der Initiative kommt daher eine entsprechende Bedeutung für die Zukunft globaler immaterieller Schutzrechte im gewerblichen Bereich zu.
Die Chefs des EPA, des US-Patent- und Markenamtes (USPTO), der Nationalen Behörde für geistiges Eigentum Chinas (CNIPA), des Japanischen Patentamtes (JPO) und des südkoreanischen Ministeriums für geistiges Eigentum (MOIP) demonstrierten vor Ort Einigkeit. Unter dem Vorsitz von JPO-Kommissar Yasuyuki Kasai machten sie deutlich, dass KI kein theoretisches Szenario mehr ist, sondern ein operatives Werkzeug. Es soll helfen, die Qualität und Effizienz der Patentprüfung weltweit auf ein neues Fundament zu stellen.
Die Behördenleiter verständigten sich darauf, den 2021 beschlossenen Fahrplan für neue Technologien und KI erstmals umfassend kritisch zu überprüfen. Ziel ist es, weitere strategische Kooperationsfelder zu identifizieren und sicherzustellen, dass die regulatorischen und operativen Rahmenbedingungen mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
Behörden im KI-Rausch, Maschinen sind keine Erfinder
Dabei offenbart sich in der internationalen Patentpolitik ein fast paradoxer Widerspruch: Während die Behörden ihre eigenen Systeme im Eiltempo für die algorithmische Zukunft aufrüsten, bleibt KI auf der Seite der Antragsteller weitgehend rechtlich außen vor. In der globalen Rechtspraxis – angeführt von Grundsatzentscheidungen des EPA und anderer IP5-Ämter – gilt weiter das Dogma, dass eine KI selbst nicht als Erfinder im Patentantrag genannt werden darf. Die Rechtsordnungen verlangen zwingend eine natürliche Person als schöpferischen Urheber.
Entwickler stehen so vor dem Dilemma, dass hochentwickelte, KI-generierte Innovationen zwar mithilfe modernster Behörden-Algorithmen geprüft werden. In ihrem Entstehungsprozesses sind sie rechtlich aber wie traditionelle menschliche Erfindungen zu behandeln.
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EPA-Präsident António Campinos verwies in Tokio auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Werkzeugen aufseiten der Ämter. Zwar biete KI Chancen, um Services für Entwickler und Unternehmen zu optimieren und die Innovationskraft zu stärken. Das müsse indes stets transparent und unter Aufsicht geschehen. Der Mensch bleibe die finale Kontrollinstanz im Prüfverfahren. Algorithmen sollten aber die immer komplexer werdenden Vorarbeiten und Recherchen unterstützen.
Durch den koordinierten Austausch bewährter Verfahren innerhalb der IP5-Allianz wollen die Ämter verhindern, dass eine Fragmentierung der Systeme droht. Stattdessen streben sie eine Harmonisierung der KI-gestützten Patentpraxis an.
Asiatischer Anmeldeboom hält an
Die Dringlichkeit dieses Ansatzes spiegelt sich auch im engen Dialog mit der Industrie wider. Bereits am Vortag des Haupttreffens kamen die Amtschefs mit führenden Industrieverbänden aus den jeweiligen Regionen zusammen. Laut dem EPA unterstützt die Wirtschaft den Vorstoß der Patentbehörden. Die Diskussionen konzentrierten sich demnach auf den operativen Einsatz von KI-Tools. Für die Tech-Branche sei eine verlässliche und beschleunigte Prüfung entscheidend, da Verzögerungen im Patentsystem in den schnelllebigen Märkten Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen könnten.
In Gesprächen zwischen dem EPA und dem JPO stand neben der Harmonisierung der Prüfungspraxis das wachsende Interesse japanischer Erfinder am neuen europäischen Einheitspatent im Fokus. Die Gespräche mit dem südkoreanischen MOIP-Minister Yong Sun Kim drehten sich vor allem um den anhaltenden Boom asiatischer Hightech-Anmeldungen in Europa. Das EPA präsentierte ihm seine neuen KI-assistierten Werkzeuge, um die Kompatibilität der Systeme zu erhöhen.
Die Konferenz markierte auch das zwanzigjährige Bestehen des sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH). Dieses Kooperationsnetzwerk ermöglicht eine beschleunigte Patentprüfung auf Basis bereits vorliegender positiver Prüfungsergebnisse eines Partneramtes. Durch diese Arbeitsteilung leistet das System dem EPA zufolge einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Behörden und zur schnelleren Rechtssicherheit für Entwickler. Die Partner bekräftigten ihre Absicht, den PPH konsequent weiterzuentwickeln und technologisch so zu modernisieren, dass automatisierte Datenflüsse und algorithmische Vorprüfungen künftig ineinandergreifen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Carpodgo Mini im Test: Winziges Display für Carplay und Android Auto
Perfekt für den Kleinwagen? Der Carpodgo Mini im Smartphone-Format rüstet Carplay und Android Auto in älteren Autos nach. Wo der Haken liegt, zeigt der Test.
Die meisten Nachrüst-Displays für Carplay und Android Auto sehen aus wie eine Mischung aus altem Navigationsgerät und Tablet. Neben den Modellen im Ultrabreitbildformat mit 9 bis 11 Zoll gibt es auch kleinere Varianten mit 7 Zoll – allerdings meistens im 16:9- oder 4:3-Format. Bei großen Fahrzeugen wie SUVs oder Transportern lassen sich diese gut auf dem Armaturenbrett befestigen. In einem Kleinwagen sind die Bildschirme jedoch oft zu sperrig oder zu hoch und könnten die Sicht behindern.
Eine interessante Lösung für Kleinwagen bietet Carpodgo mit dem neuen Mini an. Der kompakte Bildschirm sieht auf den ersten Blick aus wie ein großes Smartphone – dank kleiner, magnetischer Halterung zum Aufkleben könnte er eine gute Lösung für unseren Opel Adam sein. Ob das zutrifft, zeigt dieser Testbericht.
Display & Verarbeitung
Von der Größe her erinnert das Display mit einer Diagonale von 6,99 Zoll eher an ein großes Smartphone. Der Bildschirm misst 164 × 81 × 13 mm und wiegt nur 131 g. Das Gehäuse besteht komplett aus Kunststoff, wirkt aber sehr sauber verarbeitet.
Auf der Rückseite befindet sich ein Magnet, mit dem der Bildschirm an der Halterung haftet. Hinten sitzen zudem ein USB-C-Eingang für die Stromversorgung, ein Slot für eine microSD-Karte sowie ein Videoeingang für eine externe, kabelgebundene Rückfahrkamera.
Die Auflösung beträgt 1600 × 720 Pixel – also HD. Das ist zwar weniger scharf als bei den meisten Smartphones, reicht für die Darstellung von Carplay oder Android Auto aber mehr als aus. Als Panel kommt IPS zum Einsatz, was eine hohe Blickwinkelstabilität und insgesamt eine gute Bildqualität bietet – gerade im Vergleich zu vielen Mitbewerbern.
Allerdings ist das Display tatsächlich recht klein im Vergleich zu den bisherigen Breitbildmonitoren, die wir getestet haben. Details auf Karten oder Texte in Playlists bei Spotify sind nicht ganz so leicht zu erkennen – im Prinzip könnte man auch ein Smartphone per Halterung als Navi nutzen.
Die Anzeige soll laut Hersteller bis zu 1000 Nits erreichen, womit das Display tagsüber gut ablesbar bleibt, auch an sonnigen Tagen. Zudem passt es die Helligkeit automatisch an – sehr hilfreich. Allerdings spiegelt es stark.
Montage & Lieferumfang
Zur Befestigung im Cockpit liegt eine Metallhalterung bei, die per 3M-Klebepad auf das zuvor gereinigte und getrocknete Armaturenbrett kommt. Der Halt ist solide, zwei Schraubgewinde erlauben das passgenaue Ausrichten von Halterung und Display. Der Bildschirm haftet magnetisch und lässt sich nach der Fahrt schnell abnehmen und im Handschuhfach verstauen. Wer bereits eine MagSafe-Halterung etwa für die Lüftungsschlitze nutzt, kann das Display auch dort montieren.
Zum Lieferumfang gehört lediglich ein USB-C-Kabel sowie ein abgewinkelter USB-C-Adapter. Wer den Monitor am Zigarettenanzünder betreiben will, benötigt zusätzlich einen passenden Netzadapter. Wir raten zu einer USB-C-Lösung, da bei vielen Fahrzeugen die Stromversorgung am USB-A-Eingang nach dem Abstellen nicht getrennt wird.
Optional bietet der Hersteller einen 12-V-Adapter mit einem USB-C- und zwei USB-A-Anschlüssen samt integriertem FM- und Bluetooth-Transmitter an. Den USB-C-Stecker des Displays verbindet man mit dem Adapter, anschließend wählt man per Drehregler eine freie UKW-Frequenz aus und stellt diese am Autoradio ebenfalls ein – darüber läuft dann die Tonübertragung.
Erhältlich ist zudem ein Bluetooth-Adapter mit 3,5-mm-Klinke auf der einen und USB-A-Stecker auf der anderen Seite. Die Klinke kommt in den AUX-Eingang des Radios, der USB-Stecker dient der Stromversorgung über das Fahrzeug oder einen 12-V-Adapter. Anschließend koppelt man das Smartphone per Bluetooth mit dem Adapter. Beides Zubehör hat uns der Hersteller für den Test mitgeliefert.
Carpodgo Mini: Bilder
Einrichtung & Funktionen
Die Bedienoberfläche des Homescreens ist minimalistisch, aber schick gestaltet und erinnert optisch an die Darstellung eines Always-On-Displays. Der Nachteil: Auf den ersten Blick erschließt sich nicht immer, wofür die einzelnen Icons stehen. Zur Auswahl stehen zwei Designs für den Startscreen – ganz in Schwarz, mit weißer Schrift oder mit einem bunten Blumenmotiv samt Himmel.
Für die Nutzung von Carplay oder Android Auto koppelt man das Display per Bluetooth mit dem Smartphone. Anschließend baut es eine lokale WLAN-Verbindung zum Gerät auf. Tippt man auf das jeweilige Icon, zeigt der Monitor die entsprechende Oberfläche an. In knapp zehn Sekunden ist der Homescreen startbereit, etwa die gleiche Zeit benötigen anschließend Android Auto oder Carplay – das ist flott.
Generell übernimmt der kleine Monitor selbst keine Audioübertragung – diese läuft immer über das Smartphone, bei Bedarf mithilfe entsprechender Adapter. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu manchen Mitbewerbern.
Um Musik über das Autoradio zu hören oder Telefonate zu führen, gibt es standardmäßig nur eine Option: Das Smartphone wird per Bluetooth direkt mit dem Autoradio verbunden. Der Bildschirm zeigt dann lediglich die Oberfläche von Carplay oder Android Auto an – die Tonübertragung erfolgt rein zwischen Handy und Radio.
Verfügt das Fahrzeug nicht über Bluetooth, muss man sich mit einem Adapter behelfen, denn der Bildschirm selbst hat keinen AUX-Ausgang. Sowohl der Hersteller als auch viele andere Anbieter haben entsprechende Lösungen im Sortiment.
Ein FM-Transmitter fehlt von Haus aus ebenfalls. Hier bieten Carpodgo sowie zahlreiche andere Hersteller passende Adapter für den Zigarettenanzünder (12 V) an, in die ein FM-Transmitter integriert ist. Dieser überträgt das Audiosignal per Radiowelle über kurze Distanz an das Autoradio – dazu stellt man am Adapter und am Radio einfach dieselbe freie UKW-Frequenz ein.
Für Firmware-Updates stehen zwei Wege offen. Klassisch lädt man die Datei am Rechner herunter und überspielt sie via microSD-Karte – diese muss zwingend FAT32-formatiert sein. Beim zweiten Weg hängen sich Display und Smartphone im selben WLAN ein: Man lädt das Update aufs Handy, scannt den auf dem Monitor angezeigten QR-Code und überträgt die Datei über den so geöffneten Link direkt an den Bildschirm.
Der Einsatz mehrerer Nutzer gestaltet sich erfahrungsgemäß etwas herausfordernd. Fahren beide separat, ist das in der Regel kein Problem – betreten jedoch beide Personen mit ihren Handys zeitgleich das Fahrzeug, muss einer der beiden die Bluetooth-Kopplung beenden.
Preis
Regulär kostet das Carpodgo Mini beim Hersteller rund 104 Euro. Mit dem Code HEISE sinkt der Preis auf 87 Euro. Wer ein Autoradio ohne Bluetooth oder Audi-Eingang hat, kann das im Warenkorb angeben und erhält wahlweise einen Bluetooth-Adapter oder ein Netzteil mit FM-Transmitter dazu – der Preis für das jeweilige Bundle liegt mit dem Code dann bei knapp 98 Euro.
Fazit
Der Carpodgo Mini ist der mit Abstand kleinste Monitor zum Nachrüsten von Carplay oder Android Auto in unserem Testfeld. Das macht ihn besonders interessant für Kleinwagen, in denen viele andere Bildschirme schlicht überdimensioniert wirken. Bildqualität und automatische Helligkeitsanpassung gehören zudem zu den besten am Markt.
Für ältere Fahrzeuge ist der Mini allerdings weniger ideal. Ein 12-V-Adapter fehlt – die Stromversorgung erfolgt ausschließlich per USB-C, ein passender Adapter ist also Pflicht, sofern das Fahrzeug keinen USB-C-Anschluss bietet. Auch ein Autoradio ohne Bluetooth wird zum Problem, da die Audioübertragung grundsätzlich über das Smartphone läuft, denn der Bildschirm ist lediglich per WLAN mit dem Handy gekoppelt und dient rein als Anzeige. Wer den Ton per AUX oder FM-Transmitter überträgt, braucht entsprechendes Zubehör – dieses gibt es günstig im Bundle beim Hersteller oder von Drittanbietern.
Wer bereits ein Autoradio mit Bluetooth nutzt und wenig Platz im Cockpit hat, bekommt mit dem Carpodgo Mini eine gelungene und unauffällige Lösung, um Carplay und Android Auto im Kleinwagen komfortabel nachzurüsten.
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