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Sony Honda Mobility zeigt serienreifen Afeela 1 und ein neues Modell


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das erste Elektroauto von Sony Honda Mobility (SHM) soll in absehbarer Zeit auf den Markt kommen. Das hat das japanische Unternehmen auf der Elektronikmesse CES angekündigt. Ein zweites Modell ist zudem bereits in Arbeit.

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Afeela 1 wurde im vergangenen Jahr auf der CES vorgestellt. In diesem Jahr präsentieren die Japaner ein Vorserienmodell des Elektroautos, das dem Konzept aus dem Vorjahr sehr ähnlich sieht.

Im Herbst habe Honda die Testproduktion im Werk in East Liberty im US-Bundesstaat Ohio aufgenommen, teilte SHM mit. Derzeit wird der Start der Serienproduktion vorbereitet. SHM will die ersten Fahrzeuge in diesem Jahr ausliefern.

Die ersten Fahrzeuge sollen Kunden in Kalifornien bekommen. 2027 will SHM auch nach Arizona sowie in Japan liefern. Japan ist für das erste Halbjahr geplant.

Afeela 1 ist eine 4,9 Meter lange Limousine mit Coupé-Heck. Angetrieben wird sie von zwei Motoren mit einer Leistung von jeweils 180 Kilowatt an der Vorder- und der Hinterachse. Den Fahrstrom liefert ein Lithium-Ionen-Akku mit einer Kapazität von 91 Kilowattstunden. Mit einer Ladung soll das Fahrzeug etwa 480 Kilometer weit kommen. Geladen wird mit maximal 150 Kilowatt.

In dem Fahrzeug sind 40 Sensoren verbaut, darunter Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren sowie ein Lidar. Damit soll das Auto automatisiert (Level 3) fahren. Außerdem ist in dem Auto eine Playstation 5 integriert.

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SHM bietet den Afeela 1 in zwei Varianten an: Signature für einen Basispreis von 103.000 US-Dollar und Origin für 90.000 US-Dollar. Worin sie sich unterscheiden, ist noch nicht bekannt. Zuerst will der Hersteller die teurere Variante ausliefern, und zwar Ende dieses Jahres. Origin soll dann Anfang 2027 folgen.

Zudem hat SHM auf der CES ein zweites Model mit der Bezeichnung Prototype 2026 vorgestellt, ein Crossover-SUV. Details dazu hat SHM keine genannt, lediglich, dass das Auto auf dem Konzept des Afeela 1 aufbaue. 2028 soll das Fahrzeug auf den Markt kommen.

Hinweis: heise online ist Medienpartner der CES 2026.


(wpl)



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Klagen von Passagieren wegen Flugverspätungen fordern Justiz heraus


Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder stornierter Flüge stellen die Justiz zunehmend vor Herausforderungen. Bei den 19 Gerichten an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland gab es im vergangenen Jahr nach Angaben des Deutschen Richterbundes mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden. Das waren 44 Prozent (rund 37.000 Klagen) mehr als fünf Jahre zuvor, wie es hieß.

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Die Verfahren von Fluggästen machen nach den Angaben an vielen Gerichten inzwischen deutlich mehr als die Hälfte aller Zivilfälle (etwa 60 Prozent) aus. Bei dem für den Hauptstadtflughafen BER zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen liegt deren Anteil sogar bei 93 Prozent. Die steigenden Zahlen stellten das Gericht „dauerhaft vor erhebliche Herausforderungen“, teilte ein Sprecher mit.

19.239 Entschädigungsklagen von Reisenden landeten laut Richterbund 2025 bei dem Gericht in Brandenburg – rund 24 Prozent mehr als im Vorjahr. Im bundesweiten Vergleich landete das Gericht damit auf Platz drei. An der Spitze lag das Amtsgericht Köln 2025 mit 22.491 Fällen (2024: knapp 41.300 Klagen), gefolgt vom Amtsgericht Frankfurt mit 19.374 Klagen (2024: rund 16.000 Fälle).

Während es in der hessischen Metropole im Vergleich zum Vorjahr etwa 21 Prozent mehr Fälle gab, ging die Anzahl in Köln fast um die Hälfte zurück. Der deutliche Rückgang dürfte aus Sicht des Richterbundes darauf zurückzuführen sein, dass die Lufthansa verstärkt außergerichtliche Einigungen anstrebt. Zudem hat die Airline für das Geschäftsjahr 2025 von einem wesentlich pünktlicheren Betrieb berichtet, bei dem in der Folge weniger Entschädigungsfälle entstanden seien. Europas größter Luftverkehrskonzern hat in der Domstadt mit dem Flughafen Köln-Bonn seinen juristischen Firmensitz.

Vor allem der starke Rückgang beim Amtsgericht Köln hat nach Einschätzung des Richterbundes dazu geführt, dass es im Jahr 2025 bundesweit fast 10.000 weniger Klagen von Passagieren gab (2024: etwa 131.000 Fälle).

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Fluggäste haben nach Justizangaben die Wahl, ob sie am Sitz der Gesellschaft oder am Abflugort vor Gericht ziehen. Zunehmend nutzen Menschen Portale, um ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen zu können.

Die Justiz ist aus Sicht des Richterbundes dafür nicht ausreichend gewappnet. „KI-gestützte Richterassistenzsysteme, die eine schnellere Bearbeitung dieser gleichförmigen Massenfälle ermöglichen, befinden sich weiterhin in der Testphase“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Es fehle eine fertige Standardsoftware, die Fälle in Sekundenschnelle erfasse, mit Urteilen vergleiche, Ansprüche herausfiltere und Entscheidungsvorschläge mache. „Diese KI-Assistenz würde Verfahren vereinfachen und die Gerichte spürbar entlasten“, so Rebehn.


(nen)



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Mehr als jeder siebte Stadtbus in Deutschland fährt emissionsfrei


Mehr als jeder siebte Stadtbus im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Deutschland war im vergangenen Jahr emissionsfrei unterwegs. Damit stieg die Zahl der Busse mit alternativen Antrieben hierzulande um knapp 1.400 auf rund 4.750, wie das Beratungsunternehmen PWC ermittelt hat. Nahezu jeder zweite neue Bus im ÖPNV hatte im Jahr 2025 demnach einen solchen Antrieb. Ein Grund für den Zuwachs sei die im Vorjahr wieder aufgenommene Bundesförderung.

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85 Prozent dieser Busse verfügen laut PWC über einen batterieelektrischen Antrieb. Hinzu kommen einige Hundert Brennstoffzellen- und 90 Oberleitungsbusse.

Die meisten Elektrobusse sind der Untersuchung zufolge im Großraum Hamburg unterwegs. Die Hochbahn sowie die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) betreiben zusammen mehr als 700 solcher Fahrzeuge, wie PWC weiter mitteilte. Auf Platz zwei folgt Berlin mit 277 Elektrobussen.

Die PWC-Fachleute gehen davon aus, dass sich der Zuwachs in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Bis 2030 könnten demnach 11.000 E-Busse bundesweit unterwegs sein, was knapp einem Drittel der heutigen Gesamtflottengröße entspräche.

Um dieses Ziel zu erreichen, blieben die Unternehmen auf öffentliche Förderungen angewiesen, hieß es. Ein zwölf Meter langer Solo-Batteriebus (Anm. d. Redaktion: Batteriebus mit einteiligem Chassis) kostete der Untersuchung zufolge im vergangenen Jahr mit 580.000 Euro noch fast doppelt so viel wie ein vergleichbarer Dieselbus für 310.000 Euro. Hinzu kämen notwendige Investitionen in die Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen.

Die Bundesregierung hatte Ende Februar Förderbescheide in Höhe von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro übergeben. Gefördert werde die Beschaffung von knapp 1.900 neuen Elektrobussen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Für das laufende Jahr ist demnach erneut eine Gesamtförderung von rund 500 Millionen Euro geplant.

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Nachlassen können Hersteller und Verkehrsunternehmen beim Hochlauf der Elektroflotten nicht. Seit diesem Jahr gelten neue EU-Vorgaben im Rahmen der sogenannten Clean Vehicle Directive (CVD). Ein knappes Drittel neu zu beschaffender Stadtbusse müssen demnach künftig emissionsfrei sein.


(nen)



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Grenzüberschreitende Cloud-Zugriffe: E-Evidence-Gesetz tritt in Kraft


Die digitale Beweiskette in der EU und Deutschland wird deutlich gestrafft. Am 12. März wurde das Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz (EBewMG). Es soll die Art und Weise, wie Strafverfolgungsbehörden auf Daten in der Cloud zugreifen, grundlegend erneuern. Seit Freitag sind die ersten Teile bereits in Kraft getreten. Der restliche Normenkomplex wird zum 18. August 2026 voll wirksam. Damit endet eine Ära, in der langwierige Rechtshilfeersuchen oft die Ermittlungen gegen Cyberkriminalität ausbremsten.

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In der Vergangenheit standen Ermittler vor einem Dilemma: Straftaten werden zunehmend im digitalen Raum geplant und ausgeführt, doch die Beweismittel liegen oft auf Servern in anderen Mitgliedstaaten. Bisherige Rechtshilfeformate galten als schwerfällig und zeitintensiv. Nicht selten waren relevante Daten bereits gelöscht, bevor das offizielle Gesuch den zuständigen Provider im Ausland erreichte. Das neue E-Evidence-Paket setzt hier an und ermöglicht es Behörden, sich direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Ländern zu wenden. Dieser direkte Zugriff soll sicherstellen, dass digitale Spuren gesichert werden, bevor sie im digitalen Äther verschwinden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte anlässlich des Inkrafttretens: Die Strafverfolgungsbehörden benötigten in einer hochvernetzten Welt Mittel, um schnell zu reagieren und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können. Das Gesetz sei ein entscheidender Baustein einer Strategie, die internetbasierte Kriminalität effektiver bekämpfen will. Damit würden rechtsstaatliche Standards und der Schutz sensibler Daten aber nicht geopfert.

Kritiker sahen dagegen bei der parlamentarischen Debatte die Balance zwischen effizienter Verfolgung und dem Absichern der Privatsphäre nicht gewahrt. Die Beschleunigung der Ermittlungen sorgte für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Befürchtung, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Es bestehe die Gefahr, heißt es, dass autoritär agierende Regierungen wie etwa in Ungarn das System nutzen könnten, um gegen Journalisten, Oppositionelle oder Anwälte vorzugehen.

Die praktischen Auswirkungen für Diensteanbieter sind hoch. Das Regelwerk sieht vor, dass Provider auf eine Sicherungsanordnung unverzüglich reagieren müssen. Geht es um die tatsächliche Herausgabe von Daten, bleibt eine Frist von zehn Tagen. In definierten Notfällen verkürzt sich dieses Zeitfenster drastisch: Hier müssen die Informationen innerhalb von nur acht Stunden geliefert werden. Um diese Kommunikation sicherzustellen, sind die in der EU tätigen Diensteanbieter verpflichtet, offizielle Empfangsbevollmächtigte zu benennen. Diese sogenannten Adressaten fungieren als feste Ansprechpartner für die Justizbehörden.

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Als zentrale Überwachungsinstanz fungiert hierzulande das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Behörde kontrolliert, ob die Provider ihren neuen Pflichten nachkommen. Sollten Unternehmen die Anordnungen ignorieren oder die Zusammenarbeit verweigern, drohen empfindliche Konsequenzen, da solche Verstöße nun als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Die Geldbußen betragen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro. Bei besonders großen Diensteanbietern mit einem Gesamtumsatz von mehr als 25 Millionen Euro kann die Strafe sogar bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Technisch wird der Datenaustausch über eine von der EU und den Mitgliedstaaten etablierte Software abgewickelt. Diensteanbieter müssen sich dafür auf einer speziellen Plattform, der sogenannten Notification Platform, registrieren, um für die Ermittler überhaupt erreichbar zu sein. Bedenkenträgern sucht das BfJ durch spezifische Schutzmechanismen für besonders sensible Datenkategorien Rechnung zu tragen.

Dennoch markiert das EBewMG einen Paradigmenwechsel: Der physische Standort eines Servers verliert für die Strafverfolgung innerhalb Europas an Bedeutung. Ob die technischen Infrastrukturen der Anbieter und die personellen Ressourcen der Behörden dem neuen Tempo gewachsen sind, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.


(nen)



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