Künstliche Intelligenz
Noch ein Streaming-Dienst: HBO Max startet in Deutschland
Nach langer Vorbereitung ist der Streaming-Dienst HBO Max jetzt in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg verfügbar. Seit dem Morgen des 13. Januars können Nutzer das Angebot von Warner Bros. Discovery abonnieren, um darüber Filme wie „Harry Potter“ und Serien wie „Game of Thrones“ zu schauen.
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HBO Max kann auf zwei Arten gebucht werden: Wer auch RTL-Inhalte sehen will und etwas Geld sparen möchte, kann den Streaming-Dienst im Bundle mit RTL+ buchen. So bekommt man RTL+ Premium und HBO Max Basis mit Werbung für 12 Euro statt für 16 Euro im Monat. Für das Bundle bestehend aus RTL+ Premium Werbefrei und HBO Max Standard zahlt man 18 Euro im Monat – separat müsste man 26 Euro zahlen.
Wer die RTL-Inhalte nicht braucht, fährt mit einem Einzelabo von HBO Max besser:
- Basis mit Werbeunterbrechungen: Kostet 6 Euro pro Monat. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Preis auf 7 Euro pro Monat.
- Standard: Kostet 12 Euro pro Monat. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Preis auf 13 Euro pro Monat.
- Premium: Kostet 17 Euro pro Monat. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Preis auf 18 Euro pro Monat.
4Kab 17 Euro im Monat
Zu jedem Tarif ist ein Sport-Zusatzabo für monatlich 3 Euro erhältlich. Darin sind Eurosport 1 und Eurosport 2 mit Radsport, Tennis und anderen Sportarten enthalten. Die für den Februar angesetzten Olympischen Winterspiele Milano Cortina 2026 können alle HBO-Max-Nutzer ohne Aufpreis sehen – auch wenn sie das Sport-Zusatzpaket nicht gebucht haben.
Im Basis-Abo mit Werbung und im Standard-Abo kann man auf zwei Geräten gleichzeitig in Full-HD-Auflösung streamen. Das Standard-Abo zeigt keine Werbung und bietet die Möglichkeit, 30 Inhalte fürs Offline-Schauen herunterzuladen. Wer Filme und Serien in 4K-Auflösung sehen möchte, muss das Premium-Abo für 17 Euro im Monat buchen. Eine Möglichkeit, diese Abo-Stufe mit RTL+ zu kombinieren, wird nicht angeboten.
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Wer will, kann HBO Max in Deutschland und Österreich auch über Prime Video buchen. Dadurch braucht man keine separate App, am Preis ändert sich jedoch nichts.
Sky verliert HBO-Inhalte
Bislang waren viele HBO-Inhalte in Deutschland bei Sky zu sehen. Sky Deutschland soll von der RTL Group übernommen werden – der Deal steht, muss aber noch von Regulierungsbehörden abgenickt werden. Da HBO Max im Bundle mit RTL+ angeboten wird, verlieren RTL und Sky die HBO-Inhalte also nicht komplett.
Für Sky-Nutzer ist der Start von HBO Max in Deutschland dennoch erst einmal eine schlechte Nachricht. Zwar sollen bei den Sky-Angeboten parallel zu HBO Max weiterhin einige Serien wie „The White Lotus“, „Euphoria“ oder „House of the Dragon“ zu sehen sein, neue Serien wie „A Game of Thrones: A Knight of the Seven Kingdoms“ werden aber ausschließlich bei HBO Max gezeigt. Zudem sind bereits einige ältere HBO-Inhalte aus dem Sky-Abo verschwunden. Dazu gehören die Original-Serie von „Game of Thrones“ und die „Harry Potter“-Filme.
Netflix will Warner Bros. kaufen
Wie lange HBO Max in seiner aktuellen Form angeboten wird, bleibt abzuwarten. Denn die Situation um den Streaming-Dienst ist vertrackt: Der Aufsichtsrat von Warner Bros. Discovery möchte das Entertainment-Geschäft von Warner Bros. an den Konkurrenten Netflix verkaufen. Doch auch Paramount hat ein Übernahmeangebot abgegeben und versucht aggressiv, die Warner-Aktionäre davon zu überzeugen. Nun hat sich Paramount sogar zu einer Klage gegen Warner entschieden.
Aktuell ist unklar, ob Netflix HBO Max weiter als separaten Dienst anbieten möchte, sollte die Übernahme erfolgreich sein. Auch Konkurrent Paramount bietet einen eigenen Streaming-Dienst an, in dem HBO-Inhalte theoretisch angeboten werden könnten.
Künstliche Intelligenz
Nicht nur mit Solar: Wie dieser Wohnwagen seinen eigenen Strom erzeugen soll
Mit dem Wohnmobil wochenlang in der Wildnis unterwegs und trotzdem nicht auf elektronische Annehmlichkeiten verzichten. Das verspricht das Start-up Evotrax. Der Hersteller aus Kalifornien hat bei der Tech-Messe CES in Las Vegas einen Wohnwagen vorgestellt, der laut eigenen Angaben der „weltweit erste stromerzeugende Campinganhänger“ ist.
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Mix aus Batterie, Solar und Generator
Der Evotrex-PG5 soll seinen eigenen Strom durch eine Kombination aus drei Komponenten gewinnen. Da wäre erstens eine LFP-Batterie, die während der Fahrt aufgeladen wird. Sie liefert 43 Kilowattstunden.
Dazu kommt noch Solarkraft, die 1,5 Kilowattstunden bereitstellt. Darüber hinaus beinhaltet der Anhänger einen gasbetriebenen Generator aus eigener Produktion namens Horizon. Zusammen soll das System innerhalb eines Ladezyklus eine Gesamtleistung von 270 kWh erzeugen.
„Bidirektionaler Energietransfer vom PG5 zu einem elektrischen Zugfahrzeug“
Via Vehicle-to-Load können die Besitzer:innen des Evotrex-PG5 externe elektronische Campingausrüstung wie Kaffeemaschine oder Grill betreiben. Auch Vehicle-to-Home ist möglich, der auf der Rückfahrt gewonnene Strom kann also zu Hause eingespeist werden.
Eine laut dem Hersteller branchenweit einzigartige Funktion ermöglicht einen „bidirektionalen Energietransfer vom PG5 zu einem elektrischen Zugfahrzeug“.
Vorbestellung ab 120 000 Dollar
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Interessierte Glamper können sich ab jetzt ein Exemplar vormerken. Die Basisversion kostet rund 120.000 US-Dollar. Darüber hinaus gibt es eine Premium-Variante mit erweiterten Features für 160.000 Dollar.
Im November 2025 hatte Evotrex eine Finanzierungsrunde bekannt gegeben, die 16 Millionen US-Dollar eingebracht hat. Die Produktion des PG5 soll im vierten Quartal des laufenden Jahres beginnen. Die ersten Exemplare sollen kurz danach ausgeliefert werden.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Datenschutz: Plattformen droht Überwachungspflicht | heise online
Ein EuGH-Urteil, das sich auf den Datenschutz stützt, könnte paradoxerweise dazu führen, dass Portale aus Haftungsgründen noch mehr Daten ihrer Nutzer speichern müssen. Mit Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. C-492/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige Haftungsregime der EU-Plattformregulierung ins Wanken gebracht. Für Anbieter, die Inhalte ihrer Nutzer veröffentlichen, galt bislang das Prinzip „Notice and Takedown“. Danach haften Betreiber von Social-Media-Plattformen, Foren oder Kleinanzeigenportalen nur dann für rechtswidrige Inhalte, wenn sie davon Kenntnis haben und sie nicht unverzüglich entfernen. Seit der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 gilt das als eherner Grundsatz, der 2022 auch in den Digital Service Act (DSA) übernommen wurde.
Im konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer 2018 eine Anzeige auf einem rumänischen Onlinemarktplatz veröffentlicht, die eine Frau fälschlicherweise als Anbieterin sexueller Dienstleistungen präsentiert hatte. Neben echten Fotos war darin auch die private Telefonnummer der Betroffenen enthalten. Juristisch lassen sich diese Informationen als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO klassifizieren. Zudem sind sie als besonders schützenswert im Sinne von Art. 9 DSGVO einzustufen, da sie das Sexualleben betreffen. Zwar löschte der Plattformbetreiber Russmedia die Anzeige nach Kenntnis der Sachlage binnen einer Stunde, aber das reichte der Betroffenen nicht. Sie erhob Klage und verlangte unter anderem Schadenersatz in Höhe von 7000 Euro.
Der Fall landete beim rumänischen Berufungsgericht Cluj. Dieses sah sich mit einem Normenkonflikt konfrontiert: Wie verhält sich das Haftungsprivileg für Anbieter von fremdem Content zur strengen Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Um diese Frage zu klären, setzte das Gericht das Verfahren aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Entscheidung vor.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Datenschutz: Plattformen droht Überwachungspflicht“.
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Galaxy S25: Samsung verkauft generalüberholte Smartphones in Deutschland
Seit einer Weile verkauft Samsung generalüberholte Smartphones in Südkorea und den USA. Jetzt hat das Unternehmen angekündigt, das „Certified Re-Newed-Programm“ (CRN) auf Deutschland, Frankreich und Großbritannien auszuweiten. Dabei machen die Galaxy-S25-Geräte den Anfang. Neuware aus dem freien Handel scheint im Vergleich zu Samsungs Refurbished-Programm jedoch teilweise günstiger.
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„Wir freuen uns, unser Certified Re-Newed-Programm auf den europäischen Märkten auszuweiten, um unseren Kunden mehr Optionen für den Kauf von Flaggschiff-Geräten zu bieten“, sagte Jun Kim, EVP und Leiter des Galaxy Value Innovation Teams, Mobile eXperience (MX) Business bei Samsung Electronics. „Wir hoffen, dass wir damit einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten und gleichzeitig mehr Kunden die Möglichkeit geben können, unsere neuesten Innovationen, darunter Galaxy AI, zu erleben.“
Garantie wie neue Galaxy-Geräte
Laut Samsung sollen die zertifizierten, wiederaufbereiteten Geräte einen „internen Expertenprüfungs- und Aufbereitungsprozess durchlaufen“. Dieser umfasse „eine gründliche Reinigung und mehr als 100 Qualitätsprüfungen“. Ferner werde jedes Gerät unter Verwendung von Samsung-Originalkomponenten „so überholt, dass es den hohen Standards von Samsung in Bezug auf Aussehen und Leistung entspricht“, heißt es weiter.
Nach der Aufarbeitung werden CRN-Geräte in einer neuen Verpackung aus recycelbaren Materialien verpackt und enthalten die gleichen Beilagen wie ein neues Gerät. Zudem verfügen diese Geräte über die gleiche Garantie wie neue Galaxy-Modelle und unterscheiden sich damit von wiederaufbereiteten oder gebrauchten Geräten von Drittanbietern, so der Hersteller. Darüber hinaus erhalten die CRN-Geräte neue IMEI-Nummern und werden mit der „neuesten Software aktualisiert, um Sicherheit und langfristige Nutzbarkeit zu gewährleisten“.
Preise: abwarten
Auf Samsungs Certified-Re-Newed-Webseite werden derzeit drei Galaxy-S25-Modelle – das S25 Ultra, S25 Plus und das Basis-Modell angeboten. Das S25-Edge-Modell, das später auf den Markt kam, ist noch nicht dabei. Für das aufgemöbelte Galaxy S25 Ultra mit 256 GByte Speicher verlangt Samsung ab 1239 Euro. Das Plus-Modell mit 256 GByte schlägt ab 979 Euro zu Buche und das Galaxy S25 kostet ab 769 Euro.
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Die Preise des Certified-Renewed-Programms dürfte Samsung noch ändern.
(Bild: heise medien)
Das Kuriose an diesen Preisen ist, dass Samsung seine neuen Modelle der S25-Serie für teils weit weniger als zum UVP anpreist, da sie in wenigen Wochen von der S26-Serie ersetzt werden dürften. Der Hersteller verlangt in seinem Neuwarestore ab 1099 Euro für das Ultra, 819 Euro für das Plus und 669 Euro für das kleine S25 und damit weniger als im Certified Re-Newed-Laden. Hier scheint ein Fehler vorzuliegen, der Samsung auf Anfrage von heise online nicht bekannt war. Kundinnen und Kunden sollten besser abwarten.
Abseits von Samsungs offiziellen Anlaufstellen für den Smartphone-Kauf bieten Händler die S25-Geräte bisweilen für weit weniger an.
(afl)
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