Künstliche Intelligenz
Keypad 2 NFC: „Ab Start“ mit HomeKey von Apple – Aliro sei Dank
Nukis gerade vorgestellte Aliro-Erweiterung für die Smart Locks des österreichischen Anbieters soll zum Verkaufsstart mit den Standards HomeKey (Apple) sowie Digital Home Key (Samsung) kompatibel sein. Das teilte die Firma gegenüber Mac & i mit. „Apple HomeKey und Samsung Digital Home Key unterstützen ab Start Aliro 1.0 und werden somit auch funktionieren“, so das Unternehmen. Aliro, ein Smart-Lock-Standard der Zertifizierungsorganisation Connectivity Standards Alliance (CSA), wurde in dieser Woche offiziell in der ersten Finalversion verabschiedet. Unklar blieb zunächst, ob Apple, Samsung und auch Google Updates für ihre Software liefern müssen, damit Aliro 1.0 unterstützt wird.
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Ein Standard für Apple, Samsung und Google
Mit Apple HomeKey und Samsung Digital Home Key ist es möglich, Schlösser per NFC zu öffnen. Dazu muss man nur sein Smartphone oder seine Computeruhr an ein NFC-fähiges Keypad halten. Bislang klappte das jeweils nur mit passender Hardware, so bietet etwa der chineische Anbieter Aqara mit dem U200 eines der ersten Schlösser nur für Home Key an. Aliro vereinheitlicht die Schnittstelle nun erstmals, orientiert sich dabei an anderen Smart-Home-Standards wie Matter.
Nukis Keypad 2 NFC ist eine neue Version des bestehenden, Bluetooth-basierten Keypads für die smarten Schlösser des Herstellers. Es lässt sich für bestehende Locks des Herstellers ab der 2. Generation nachrüsten. Bislang wird nur per Fingerabdruck oder PIN-Code entsperrt, mit der NFC-Variante kommt nun Aliro via NFC hinzu. Verkaufsstart ist ab dem 24. März, einen Preis hat Nuki noch nicht genannt. Das Gerät ist bislang das erste seiner Art auf dem europäischen Markt.
Ultra-Wideband fehlt noch, Nuki überlegt aber
Zum Einsatz von Aliro muss ein Matter-Hub im Netzwerk vorhanden sein, gab Nuki weiter an. Bei Apple wäre das dann ein HomePod 2, HomePod mini oder Apple TV 4K. Auf der IFA hatte Nuki das System mit einem SmartThings-Hub demonstriert. Interessant: Neben HomeKey und Digital Home Key soll man auch die Nuki-App zum Entsperren per NFC nutzen können – via neuer „Tap to Open“-Funktion.
Das Keypad 2 NFC wird laut Nuki Ultra-Wideband (UWB) nicht unterstützen, obwohl das die HomeKey-only Konkurrenz von Aqara (noch nicht in Europa erhältlich) mittlerweile kann. Die Auto-Unlock-Funktion ist darüber deutlich genauer und sicherer möglich als mittels Bluetooth Low Energy (BLE). UWB sei eine „wegweisende Technologie“ so Nuki, „für ein noch präziseres Hands-free-Erlebnis“, die man für europäische Türsysteme anpassen will. Das Unternehmen möchte aber noch keine Roadmap verraten, wann es so weit ist. Das heißt wohl: Wer HomeKey oder Digital Home Key mit Nuki einsetzen will, muss später eine weitere Keypad-Variante erwerben, wenn er auch noch UWB haben möchte.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Family Influencing: Wenn kleine Kinder profilbildend sind
Wenn Erwachsene oder Heranwachsende mit Social-Media-Auftritten Bekanntheit erlangen und diese monetarisieren wollen, rücken mitunter auch die Jüngsten mit ins Bild – und das oft mit voller Absicht. 10.000 Posts von 359 deutschen Influencer-Profilen mit kleinen Kindern und Babys hat das Leibniz-Institut für Medienforschung nun untersucht.
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Die Ergebnisse sind vernichtend: Klein- und Kleinstkinder auf Social-Media-Auftritten würden erhebliche rechtliche und ethische Fragen aufwerfen, so die Forscher. Insbesondere das Datenschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht und die familiale und persönliche Privatsphäre der Kinder seien betroffen und die Monetarisierung von Kindern und deren Lebenswelten könne dabei mit Schutzbedürfnissen kollidieren.
Kindeswohl oder finanzielles Interesse
„Die elterliche Fürsorgepflicht gerät dabei aufgrund widerstreitender wirtschaftlicher Interessen an strukturelle Grenzen“, schreiben die Forscher. Sprich: Das Kindeswohl wird dem finanziellen Interesse zumindest teilweise untergeordnet.
Die Forscher bemängeln unter anderem, dass selbst bei Bekanntwerden von Problemen die Zuständigkeit der Behörden unklar oder zumindest stark unterschiedlich sein können. Sie raten unter anderem zu Verwaltungsrichtlinien für Datenschutz-, Medienaufsichts-, Gewerbeaufsichts- und Jugendbehörden.
Für ihre Studie haben die Forscher die 305 Profile von 201 dieser Influencer mit Kleinkindern systematisch untersucht. 182 der untersuchten Profile waren bei Instagram, 113 bei TikTok und 64 bei YouTube angesiedelt.
Der Großteil der Eltern versucht dabei offenbar eine Unkenntlichmachung – mit mäßigem Erfolg. Kamerawinkel, Overlays, Verpixelung reichten oft nicht aus: Kinder seien „in etwa einem Drittel der Beiträge identifizierbar, insbesondere bei reichweitenstarken Accounts, wobei 0- bis 2-jährige Kinder überrepräsentiert sind“, heißt es in der Studie. Bei einem Viertel der untersuchten Beiträge mit ihnen seien die Kinder zentraler Bestandteil des Videos gewesen.
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Je jünger die Kinder dabei gewesen seien, umso höher sei auch die Anzahl der Likes an den Beiträgen gewesen – aber dieser Zusammenhang sei statistisch mit Vorsicht zu genießen, so die Forscher. „Bei den Top-25-Influencer*innen enthalten über 52 Prozent der Profile identifizierbare Kinderdarstellungen, davon rund 35 Prozent identifizierbare Kinder unter zwei Jahren“, so die Studie.
Medienanstalten warnen vor Schlafdefizit
Auftraggeber der Untersuchung waren die Landesmedienanstalten Bremens, Hamburgs und Schleswig-Holsteins, Berlin-Brandenburgs, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Bei der Landesmedienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein stehen zudem Empfehlungen für Eltern zur Verfügung.
Die Medienanstalt warnt darin unter anderem davor, dass „tagelange Videodrehs ohne die Möglichkeit zu kindgerechtem Spielen und unter Inkaufnahme von Schlafdefizit“ eine Kindeswohlgefährdung darstellen könne, und rät: „Akzeptieren Sie unbedingt, wenn ihr Kind nicht mitmachen möchte.“
(wpl)
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DFB startet eigenen Pay-TV-Sender DFB.TV
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will sein mediales Schicksal ein Stück weit selbst in die Hand nehmen. Am 22. Mai, einen Tag vor dem DFB-Pokalfinale der Männer, startet der Verband einen eigenen Pay-TV-Sender namens DFB.TV. Mit dem neuen Angebot, das wahlweise knapp 6 Euro pro Monat oder rund 60 Euro pro Jahr kostet, soll der Kanal eine Ergänzung zu bestehenden TV-Partnerschaften sein und nicht mit diesen konkurrieren.
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Inhaltlich kündigte der DFB Live-Übertragungen von Junioren-Nationalteams, der 2. Frauen-Bundesliga, Futsal, Beachsoccer und dem DFB-ePokal an. Außerdem sollen in dem Nischenkanal Zusammenfassungen von DFB-Pokal-Partien sowie Highlight-Formate und Archivmaterial aus der Fußball-Geschichte (Männer und Frauen), 3. Liga, Frauen-Bundesliga und Nationalmannschaftsspielen zu sehen sein. Zu den Inhalten, die es anderswo nur teilweise oder bislang gar nicht zu sehen gibt, zählen Sonderformate zu Pokalauslosungen, Julius-Hirsch-Preise, Sepp-Herberger-Awards, Ehrungen im „Club 100“, DFB-Nachhaltigkeitskongresse, Rückblicke auf DFB-Geschichte, Turnierhighlights und legendäre Pokalspiele. Außerdem sind Inhalte zum Schiedsrichterwesen und zur „Trainingsphilosophie Deutschland“ geplant.
Wo der Sender verfügbar sein wird
Bei der Umsetzung setzt der Fußball-Verband auf die Erfahrungen seines Joint-Venture-Partners Sportainment Media Group, der für Sender wie Sportdigital Fussball und Sportdigital 1+ verantwortlich zeichnet. Die technische Plattform mit der App DFB.TV+ stellt die Firma Deltatre bereit. Über diese soll das Angebot auch direkt buchbar sein.
Der DFB kündigte an, dass sein neuer Sender über die Pay-Plattformen von DAZN, HD+, Vodafone und Zattoo in „HD-Qualität“ via Kabel, Satellit und IPTV sowie über deren Apps verfügbar sein soll. Mit weiteren Plattformen laufen noch Verhandlungen. Laut dem Branchenmedium Meedia soll es Gespräche mit Sky und MagentaTV (Telekom) geben. Der Bezahlkanal soll in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar sein.
Erste Pläne im Jahr 2007
Pläne für einen eigenen Sender gab es bereits im Jahr 2007. Diese wurden jedoch nie umgesetzt. Bei der Suche nach Zuschauern will der DFB offenbar vor allem auf seine knapp acht Millionen Mitglieder setzen.
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(mki)
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EUDI-Wallet: Der regulatorische Fahrplan zur digitalen Identität
Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung von 2014 schuf zwar einheitliche Regeln für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im Binnenmarkt, verpflichtete die Mitgliedsstaaten aber nicht, eigene digitale Identitätssysteme bereitzustellen. Nach einem Jahrzehnt hatten daher nur wenige Staaten brauchbare nationale eID-Lösungen entwickelt, Interoperabilität war technisch fehleranfällig und fand kaum Akzeptanz. Letztlich blieb der private Sektor weitgehend außen vor.
Die Novelle – in Kraft seit 20. Mai 2024 und kurz eIDAS 2.0 genannt – korrigiert das grundsätzlich. Kernstück ist Artikel 5 a, dem zufolge alle 27 Mitgliedsstaaten mindestens eine EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) bereitstellen müssen, und zwar innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der ersten technischen Durchführungsrechtsakte (das erste Paket trat im November 2024 in Kraft, das zweite im Mai 2025). Danach haben die Mitgliedsstaaten jeweils 24 Monate Zeit, mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Der von Deutschland kommunizierte Starttermin 2. Januar 2027 orientiert sich daran, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung mindestens einer EUDI-Wallet ab spätestens 31. Dezember 2026 besteht und ab dem 1. Januar 2027 die verpflichtende Akzeptanz durch öffentliche Stellen beginnt.

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Was macht die EUDI-Wallet gegenüber der bisherigen eID neu? Sie kombiniert erstmals drei Funktionsbereiche in einer App: die elektronische Identifizierung auf Sicherheitsniveau „hoch“, qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und Siegel sowie Electronic Attestations of Attributes (EAA), also verifizierte Nachweise wie Führerschein, Hochschulzeugnis oder Versicherungsausweis. Der Nutzer entscheidet dabei selektiv, welche Attribute er an wen weitergibt. Das Need-to-know-Prinzip als technischer Designanspruch – also nur so viele Daten werden geteilt, wie für den jeweiligen Zweck benötigt werden – steht jedoch auf EU-Ebene durch aktuelle regulatorische Vorschläge unter Druck.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „EUDI-Wallet: Der regulatorische Fahrplan zur digitalen Identität“.
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