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Datenschutz & Sicherheit

Durchsuchungsanordnungen wegen des Archivs waren rechtswidrig


Im vergangenen November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Hausdurchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland unrechtmäßig war. Ihm wurde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben, indem er einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Davon war er bereits 2024 freigesprochen worden.

Nun erklärte das Landgericht Karlsruhe weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Linksunten für rechtswidrig: die bei vermeintlichen Betreiber:innen des Archivs. Im August 2023 durchsuchte die Polizei mehrere Wohnungen von Personen, denen die „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung“ vorgeworfen wurde. Das war gut ein halbes Jahr nach den Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland

In einem Beschluss vom 30. Dezember kommt das Landgericht zum Ergebnis: Die Durchsuchungsanordnungen sowie die vorläufige Sicherstellung aufgefundener elektronischer Datenträger waren rechtswidrig.

Nicht verhältnismäßig, kein ausreichender Anfangsverdacht

Die Durchsuchungsbeschlüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, außerdem sei zweifelhaft, ob es überhaupt einen ausreichenden Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gab. „Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland hatte das Landgericht leichtes Spiel“, sagt der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der den Redakteur von Radio Dreyeckland in seinem Fall unterstützt hatte. „Es gab keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die verbotene Vereinigung weiterhin existiert. Das wurde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, die anders entschieden hatten, jetzt nochmal in aller Deutlichkeit unter die Nase gerieben.“

Das Landgericht bezweifelt unter anderem, dass die Existenz einer Archivseite automatisch auf eine fortbestehende Vereinigung hinweist. Außerdem sei das Archiv statisch, neue Beiträge im Sinne der früheren Open-Posting-Plattform sind auf der seit 2020 abrufbaren Seite ebenso wenig möglich wie Kommentare.

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Aus dem entsprechenden Beschluss des Landgerichts wird deutlich, dass gegen die angeblichen Archivbetreiber:innen ermittelt wurde, weil im Radio-Dreyeckland-Verfahren von Anfang an fraglich war, ob die verbotene Vereinigung, die der beschuldigte Redakteur unterstützt haben soll, überhaupt existiert.

Nachdem das Verfahren gegen diesen Redakteur infolge eines Beschlusses vom Oberlandesgericht Stuttgart begonnen hatte, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Archivbetreiber:innen und damit die Beschuldigten in der Fortführung einer verbotenen Vereinigung ein.

Fast 200 Datenträger

Bei den Hausdurchsuchungen stellte die Polizei „insgesamt knapp 200 Datenträger“ sicher, darunter Laptops, Festplatten und SD-Karten. Erkenntnisse gewannen die Ermittler:innen dadurch nicht. „Im Rahmen der Aufbereitung der Asservate sei aufgefallen, dass der überwiegende Teil verschlüsselt sei“, teilte das baden-württembergische Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft mit. Der Tatvorwurf ließ sich nicht erhärten, das Ermittlungsverfahren wurde im Mai 2025 eingestellt, die Datenträger zurückgegeben.

Der Beschluss zur Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnungen und Sicherstellungen ist rechtskräftig, so das Landgericht Karlsruhe auf Nachfrage, „da eine weitere Beschwerde gegen den Beschluss nicht statthaft ist“.

Schon die Ermittlungen wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung in Bezug auf die frühere Open-Posting-Seite waren allesamt eingestellt worden. Das Vereinsverbot besteht unterdessen weiter. Das Bundesverwaltungsgericht wies mehrere Klagen dagegen im Jahr 2020 ab, entschied aber nicht zur Tragfähigkeit der Verbotsgründe. Der Grund: Nur die betroffene Vereinigung selbst sei befugt, ein Verbot anzufechten. Von den Klagenden hatte sich jedoch niemand zu einer Mitgliedschaft in derselben bekannt.



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Anthropic-CEO nennt Vorgehen des Pentagons „vergeltend und strafend“


Anthropic-Gründer Dario Amodei hat nun öffentlich auf die Einstufung seines Unternehmens als Sicherheitsrisiko durch das US-Verteidigungsministerium reagiert. In einem Interview mit CBS, das spricht er von einem beispiellosen Vorgang: „Diese Einstufung hat es noch nie zuvor bei einem amerikanischen Unternehmen gegeben. Und ich denke, es wurde in einigen ihrer Erklärungen, in ihrer Wortwahl, sehr deutlich, dass dies vergeltend und strafend war“, so Amodei.

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Im Interview, das in Auszügen etwa bei YouTube zu sehen ist, stellte der Anthropic-Chef den Konflikt als Frage amerikanischer Grundwerte dar. Was man getan habe, geschah zum Wohl des Landes und zur Unterstützung der nationalen Sicherheit der USA. Die roten Linien, die Anthropic gezogen habe, seien ebenfalls Ausdruck dieser Werte.

Als das Pentagon mit der Lieferketten-Einstufung und dem Defense Production Act gedroht habe, habe Anthropic lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. „Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung sind das Amerikanischste auf der Welt“, so Amodei gegenüber CBS.

In einer Mitteilung kündigte das Unternehmen an, die Einstufung als Lieferkettenrisiko gerichtlich anzufechten. Eine solche Einstufung hat zur Folge, dass Unternehmen, die mit dem Pentagon Geschäfte machen wollten, keine Verträge mit Antrophic schließen dürften. Laut dem Antrophic-Statement auf der Unternehmenswebsite sei die Maßnahme rechtlich nicht haltbar und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall für jedes amerikanische Unternehmen, das mit der Regierung verhandelt.

Das Pentagon hatte Anthropic im Juli 2025 einen 200-Millionen-Dollar-Vertrag für die Entwicklung agentischer KI-Arbeitsabläufe zugesagt. In den anschließenden Verhandlungen forderte Anthropic jedoch Leitplanken für zwei konkrete Einsatzbereiche. Öffentlich eskalierte der Streit, als bekannt wurde, dass Anthropic-Technologie bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde – in welcher Form genau, wurde nicht offengelegt.

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Wie Amodei in einem parallel veröffentlichten Blogbeitrag auf der Anthropic-Website darlegt, lehnt das Unternehmen den Einsatz von Claude für massenhafte Inlandsüberwachung sowie für vollständig autonome Waffen ab. Bei der Überwachung argumentiert Anthropic, dass KI verstreute, einzeln harmlose Daten automatisiert zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen zusammenführen könne – in einem Ausmaß, mit dem die bestehende Gesetzgebung nicht Schritt halte.

Bei autonomen Waffen verweist das Unternehmen darauf, dass heutige KI-Systeme nicht zuverlässig genug seien, um ohne menschliche Kontrolle Ziele auszuwählen und anzugreifen. Anthropic habe dem Pentagon angeboten, gemeinsam an der Verbesserung dieser Zuverlässigkeit zu forschen – das Angebot sei laut Amodei jedoch abgelehnt worden.

Das Pentagon sieht das anders. Laut CBS News erklärte Emil Michael, Technologiechef des Pentagons, das Militär habe Anthropic gegenüber erhebliche Zugeständnisse gemacht. Man müsse dem Militär aber irgendwann zutrauen, verantwortungsvoll zu handeln.

Unterdessen hat OpenAI-Chef Sam Altman auf X bekannt gegeben, dass man mit dem Pentagon eine Vereinbarung getroffen habe. Offenbar springt das Unternehmen also in Anthropics Lücke.

Altman erklärte, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. Laut Altman stimme das Kriegsministerium diesen Grundsätzen zu und wolle sie in Gesetze und Richtlinien aufnehmen.

Was allerdings konkret zwischen OpenAI und dem Pentagon vereinbart wurde, ist noch unklar.


(ssi)



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Datenschutz & Sicherheit

OpenAI erhält wohl Pentagon-Auftrag nach Bruch mit Anthropic


Im Streit zwischen dem Pentagon und der KI-Firma Anthropic um die Verwendung von Software mit Künstlicher Intelligenz im US-Militär hat offenbar der Rivale OpenAI den Zuschlag bekommen. In einem Statement auf der Plattform X verkündete OpenAI-Chef Sam Altman, man habe eine Vereinbarung mit dem US-Verteidigungsministerium getroffen. Details blieben dabei zunächst unklar. Die Ankündigung folgt wenige Stunden, nachdem das Pentagon Anthropic wegen der Unstimmigkeiten beim Einsatz von KI als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft hatte.

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ChatGPT-Betreiber OpenAI und die Firma Anthropic wetteifern darum, ihre Software mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und Behörden unterzubringen.

Nun springt offenbar OpenAI in die Lücke. „Heute Abend haben wir mit dem Kriegsministerium eine Vereinbarung getroffen, unsere Modelle in dessen klassifiziertem Netzwerk einzusetzen“, schrieb Altman bei X. Pentagon-Chef Pete Hegseth repostete das Statement, ebenso wie der ranghohe Beamte Emil Michael.

Altman erläuterte weiter, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. „Das Kriegsministerium stimmt diesen Prinzipien zu, verankert sie in Gesetz und Richtlinien, und wir haben sie in unsere Vereinbarung aufgenommen.“

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Im Kern hatte auch Konkurrent Anthropic auf diese beiden Punkte gepocht. Das Unternehmen wollte ihrem Chef Dario Amodei zufolge als Grenzen für die Verwendung seiner KI-Software im US-Militär durchsetzen, dass die KI der Firma nicht für Massenüberwachung in den USA sowie nicht in komplett autonomen Waffen eingesetzt wird.

Am Freitag eskalierte der Streit: Hegseth ordnete an, Anthropic als „Supply-Chain Risk to National Security“, also als Lieferketten-Risiko für die nationale Sicherheit, einzustufen. Mit sofortiger Wirkung dürften Auftragnehmer, Zulieferer oder Partner des US-Militärs keine Geschäfte mehr mit dem Unternehmen machen, schrieb Hegseth bei X. Anthropic solle dem Verteidigungsministerium noch maximal sechs Monate lang Dienstleistungen bereitstellen, um einen Übergang zu einem „besseren und patriotischeren“ Anbieter zu ermöglichen.

Die Maßnahme erfolge im Zusammenhang mit einer Anweisung von Präsident Donald Trump, wonach alle Bundesbehörden die Nutzung von Anthropic-Technologie einstellen sollen.

Das Verteidigungsministerium will nur mit KI-Firmen zusammenarbeiten, die „jedem legalen Einsatz“ ihrer Software zustimmen. Anthropic hatte jedoch darauf beharrt, dass die von der Firma geforderten Einschränkungen wichtig seien.

So warnte Amodei in einem Blogbeitrag, dass Künstliche Intelligenz es mache, über das Netz verstreute Daten einzelner Menschen in großem Stil automatisiert zu einem ausführlichen Bild ihres Lebens zusammenzusetzen. Und zugleich sei KI noch nicht verlässlich genug, um in vollständig autonomen Waffen eingesetzt zu werden. „Wir werden nicht wissentlich ein Produkt liefern, das Amerikas Krieger und Zivilisten in Gefahr bringt“, so der Anthropic-Chef.

Spannungen zwischen Anthropic und dem Pentagon wurden öffentlich, nachdem bekannt wurde, dass Software der Firma bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde. Wofür genau sie dabei verwendet wurde, blieb unklar.

Was die Vereinbarung zwischen dem Pentagon und OpenAI nun im Detail bei den Punkten Massenüberwachung und autonome Waffen vorsieht, blieb zunächst unklar.

In seinem Statement auf X rief OpenAI-Chef Altman das Pentagon zugleich dazu auf, diese gleichen Bedingungen allen KI-Unternehmen anzubieten – „Bedingungen, die unserer Meinung nach jedes Unternehmen akzeptieren sollte“. Man habe den Wunsch nach Deeskalation zum Ausdruck gebracht.

Er erklärte auch, dass OpenAI technische Schutzmaßnahmen entwickeln werde, um sicherzustellen, dass sich die Modelle wie vorgesehen verhielten, was auch dem Wunsch des Ministeriums entspreche. Zudem betonte Altman, das Pentagon habe bei allen Interaktionen tiefen Respekt gezeigt für Sicherheit und den Wunsch, gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Der Pentagon-Beamte Michael schrieb bei X, wenn es um Leben und Tod der US-Soldaten gehe, sei es im Zeitalter von KI von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und beständigen Partner zu haben, der in gutem Glauben handele.


(ssi)



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Die Woche, in der wir eine Blamage kommen sehen


Liebe Leser:innen,

es gibt Wochen, da zieht sich ein bestimmtes Thema über Tage bei uns durch. Und es gibt andere Wochen, da ist es nur ein Fragment, das kurz aufblitzt und hängen bleibt.

In dieser Woche war es ein Fragment. Konkret: eine Antwort des sächsischen Innenministeriums.

Das Haus von Armin Schuster (CDU) will den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten erlauben. Eine Polizeigesetznovelle soll den Weg dafür ebnen.

Schuster begründet die neuen Befugnisse damit, dass sich „eine Blamage“ wie bei der RAF-Terro­ristin Daniela Klette nicht wiederholen dürfe. Klette war über Jahre untergetaucht, Hinweise auf ihren Aufenthaltsort hatten dann zwei Journalisten mit Hilfe der umstrittenen Ge­sichtersuchmaschine PimEyes gefunden.

Allerdings steht Schuster vor hohen Hürden. Denn für einen biometrischen Abgleich braucht sein Ministerium eigentlich eine sehr, sehr große biometrische Datenbank. Eine solche anzulegen oder zu nutzen, verbietet aber die KI-Verordnung der EU – „und zwar ausnahmslos“, wie die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch in einem Gutachten festgestellt hat.

Das sächsische Innenministerium ficht das nicht an. Man werde Tools verwenden, „die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen“. Außerdem fokussiere sich die geplante Novelle „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“.

Ein biometrischer Abgleich ohne Referenzdatenbank? Das geht effektiv nicht, sagt nicht nur AlgorithmWatch, sondern schreiben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrem kürzlich veröffentlichten Gutachten.

Und Gefahrenabwehr wird als Argument wohl kaum ausreichen, um die KI-Verordnung auszuhebeln, falls das sächsische Innenministerium etwas derartiges plant. Eine abschließende Entscheidung über deren Auslegung obliege dem Europäischen Gerichtshof, schreiben vorausahnend die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

Ich bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht – und wer sich am Ende wie blamiert. Haben wir hier etwas missverstanden? Hat das Ministerium die Sachlage intern noch nicht ausreichend geklärt? Oder sind das Anzeichen eines Schusterschen Trumpismus, der Expertise und rechtsstaatliche Prinzipien einfach mal über Bord wirft?

Habt ein frühlingshaftes Wochenende

Daniel

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