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Ricoh GR IV Monochrome: Kompaktkamera mit Sensor für die Schwarz-Weiß-Fotografie
Ricoh stellt mit der GR IV Monochrome das dritte Modell der GR-IV-Reihe vor. Die Kompaktkamera richtet sich an Fotografinnen und Fotografen, die sich auf Schwarz-Weiß-Fotografie konzentrieren. Im Unterschied zur GR IV und GR IV HDF verzichtet der APS-C-Sensor auf einen Farbfilter. Dadurch erfasst jedes Pixel direkt die Helligkeitsinformationen des Motivs, es findet keine Interpolation von Farbinformationen über mehrere Pixel statt. Ricoh verspricht scharfe Aufnahmen mit feinen Tonwertabstufungen.
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Monochrom-Sensor mit hoher Empfindlichkeit
Der rückwärtig belichtete CMOS-Sensor liefert eine Auflösung von 25,7 Megapixeln. Der ISO-Bereich erstreckt sich von 160 bis 409.600. Damit liegt die maximale Empfindlichkeit doppelt so hoch wie beim Basismodell GR IV, das ISO 204.800 erreicht. Laut Ricoh eignet sich die hohe Empfindlichkeit für Aufnahmen mit betontem Korn-Effekt.
Das Objektiv bietet eine Brennweite von 18,3 Millimetern (28 Millimeter im Kleinbildäquivalent) bei einer Lichtstärke von f/2.8. Es besteht aus sieben Elementen in fünf Gruppen, darunter drei asphärische Linsen.
Rotfilter per Tastendruck aktivierbar
In die Objektiveinheit hat Ricoh einen physikalischen Rotfilter eingebaut. Über die Fn-Taste lässt sich dieser ein- und ausschalten. Der Filter soll blaue Himmelstöne abdunkeln und den Kontrast zu weißen Wolken verstärken. Rote Motivbereiche erscheinen dagegen heller.

Ein Druck auf die Fn-Taste schiebt den Rotfilter in den Strahlengang.
(Bild: Ricoh)
Der Rotfilter ersetzt den ND-Filter des Grundmodells GR IV beziehungsweise den HDF-Filter der GR IV HDF. Zusätzlich verfügt die Monochrome-Variante über einen elektronischen Verschluss mit Zeiten bis zu 1/16.000 Sekunde. Dieser erlaubt Aufnahmen mit offener Blende auch bei starkem Licht. Ricoh plant, diese Funktion später per Firmware-Update auch in die GR IV zu integrieren.
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Bildsteuerung für verschiedene Schwarzweiß-Looks
Die Kamera bietet mehrere voreingestellte Modi zur Bildsteuerung. Der Modus Solid erzeugt harte Kontraste und klare Kanten. Mit Grainy entstehen Bilder mit starker Körnung, die an analoge Silberhalogenid-Abzüge erinnern sollen. Fotografen können Parameter wie Kontrast, Schärfe, Tonung und Körnungseffekt anpassen. Drei benutzerdefinierte Speicherplätze stehen für eigene Einstellungen zur Verfügung.
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Gehäuse in einheitlichem Schwarz
Ricoh hat das Gehäuse komplett in mattem Schwarz gehalten, um die Ausrichtung der Kamera auf die Schwarz-Weiß-Fotografie zu betonen. Das betrifft das Magnesiumgehäuse, den Auslöser und die Ringkappe. Das GR-Logo auf der Vorderseite zeigt einen seidenmatten Glanz. Der Ein- und Ausschalter soll nun weiß statt grün leuchten.
Technische Ausstattung der GR IV
Die weiteren Spezifikationen entsprechen dem Basismodell. Ein 5-Achsen-Bildstabilisator soll Verwacklungen um bis zu sechs Blendenstufen kompensieren. Der Hybrid-Autofokus kombiniert Kontrast- und Phasenerkennung. Die Startzeit liegt nach Herstellerangaben bei 0,6 Sekunden.
Das 3-Zoll-Touch-Display umfasst 1.037.000 Bildpunkte. Der interne Speicher mit einer Größe von 53 Gigabyte soll etwa 937 Raw-Aufnahmen aufnehmen können. Videos zeichnet die Kamera weiterhin nur in Full-HD mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde auf.
Der Akku mit 1.800 mAh soll laut Ricoh für rund 250 Aufnahmen ausreichen. Das kompakte Gehäuse passt mit einer Größe von 10,4 × 6,1 × 3,3 Zentimetern in jede Jackentasche und wiegt dabei nur rund 265 Gramm.
Drei Modelle für unterschiedliche Vorlieben
Mit der Monochrome-Version umfasst die GR-IV-Serie jetzt drei Kameras. Die Basisversion der GR IV für Farbaufnahmen bietet einen ND-Filter, der zwei Blendenstufen abdunkelt und so entweder Langzeitbelichtungen oder das Fotografieren bei sehr hellen Lichtverhältnissen vereinfacht. In die GR IV HDF hat Ricoh einen Highlight-Diffusion-Filter eingebaut, der für weiche Bilder mit diffusen Lichtern sorgen soll. Die GR-Serie feiert 2026 zudem ihr 30-jähriges Bestehen – die erste GR1 erschien 1996 als analoge Filmkamera.
Die Ricoh GR IV Monochrom soll ab Februar 2026 für 1.800 Euro erhältlich sein.
(cbr)
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Kinopirat verurteilt: iPhone-Aufnahmen führen zu Urteil in Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem wegweisenden Urteil einen Schlussstrich unter eine Serie von Urheberrechtsverletzungen gezogen, die in ihrer Form bisher selten die Strafgerichte in dieser Konsequenz beschäftigten. Im Zentrum des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 47 Ds 1532 Js 7/25 stand ein junger Mann, der die Dunkelheit des Kinosaals nutzte, um mit modernster Consumer-Elektronik hochwertige Kopien aktueller Kinofilme anzufertigen. Das Gericht sah es laut der heise online vorliegenden Entscheidung vom 26. November 2025 als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht bloß für den privaten Gebrauch handelte. Vielmehr sei er Teil einer gewerbsmäßigen Verwertungskette gewesen.
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Die Details der Tatbegehung lesen sich wie ein Lehrstück über die Möglichkeiten und Herausforderungen der modernen Technik. Bewaffnet mit einem iPhone 13 Pro Max und einem mobilen Stativ suchte der Angeklagte gezielt Vorstellungen der Filme „Red One – Alarmstufe Weihnachten“ und „Kraven The Hunter“ in einem Nürnberger Kino auf.
Während das restliche Publikum die Hollywood-Streifen sah, fertigte er digitale Kopien an. Diese stellte er im Anschluss den Betreibern einer illegalen Streaming-Website gegen Entgelt zur Verfügung. Damit erfüllte er laut dem Urteil den Tatbestand der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung geschützter Werke nach den Paragrafen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes.
Motiv und kriminelle Energie
Beachtenswert an dem Fall ist die persönliche Komponente und die daraus resultierende Strafzumessung. Der Angeklagte, ein im Dezember 2023 aus der Ukraine geflohener Akademiker mit abgeschlossenem Studium in Lebensmittelproduktion, war zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
Trotz dieser sauberen Weste und eines Teilgeständnisses, in dem er seine Anwesenheit bei den Filmvorführungen einräumte, zeigte sich das Gericht baff über die ausgemachte kriminelle Energie. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung: Der Angeklagte habe mit vollem Bewusstsein gehandelt, um sich durch die Weitergabe der illegalen Kopien an Dritte eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
Cam-Rips als altes Problem
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Juristisch markiert das Urteil einen Wendepunkt. Die Filmindustrie klagt zwar seit Jahren über finanzielle Einbußen durch sogenannte Cam-Rips und suchte etwa nach technischen Lösungen, um Camcordern in Kinosälen automatisch auf die Spur zu kommen. In der Vergangenheit endeten solche Verfahren aber oft in der Bedeutungslosigkeit oder wurden zivilrechtlich geregelt.
Die strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro – insgesamt 2700 Euro – sendet eine Botschaft an die Szene. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich dabei an den staatlichen Leistungen, die der derzeit arbeitslose Angeklagte bezieht. Zudem musste der Verurteilte der formlosen Einziehung seines iPhones samt SIM-Karte und des Tatwerkzeugs, dem Stativ, zustimmen.
Das Verfahren offenbart auch die internationale Dimension der Internetpiraterie. Die Rechteinhaber, die Hollywood-Giganten Warner Bros. Entertainment und Columbia Pictures, hatten keine Einwilligung für die Aufnahmen oder die Veröffentlichung erteilt. Dass der Täter die Aufzeichnungen an anonyme Hintermänner einer Webseite verkaufte, die die Filme wiederum kostenlos für die breite Masse zum Download anboten, verdeutlicht die Struktur hinter der vermeintlichen „Gratiskultur“ im Netz.
Die Filmindustrie ist erfreut
Larissa Knapp, geschäftsführende Vizepräsidentin und Chief Content Protection Officer der Motion Picture Association (MPA), die viele Hollywood-Studios vertritt, lobte die deutschen Strafverfolgungsbehörden und die zuständige Staatsanwältin „für ihr entschlossenes Vorgehen gegen Piraterie an der Quelle“. Dieses Urteil sende eine klare Nachricht aus, betonte sie gegenüber heise online: „Das unbefugte Kopieren und Verbreiten von Filmen, die gerade im Kino laufen, ist eine schwere Straftat, die dem kreativen Ökosystem erheblichen Schaden zufügt.“ Knapp zeigte sich zuversichtlich, „dass solche Strafverfolgungsmaßnahmen dazu beitragen werden, die Lieferkette illegaler Inhalte zu unterbrechen und künftige Verstöße zu verhindern“.
Auch Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (HDF Kino), begrüßte die Entscheidung als „deutliches Signal, dass illegales Abfilmen nicht toleriert wird“. Die Schäden, die durch Urheberrechtsverstöße entstünden, seien immens, gefährdeten Arbeitsplätze und beträfen die gesamte Filmindustrie. Berg unterstrich gegenüber heise online: „Filme sind für die große Leinwand gemacht und verdienen es, in bester Qualität und legal genossen zu werden“.
Für den Angeklagten bedeutet das Urteil nicht nur eine empfindliche finanzielle Einbuße. Er muss auch die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Es bleibt zunächst aber abzuwarten, ob das Nürnberger Urteil als Präzedenzfall für künftige Verfahren gegen Kinopiraten dienen wird, die versuchen, mit mobiler Hardware das Urheberrecht zu unterwandern. Ein englisches Gericht hatte schon 2014 einen jungen Mann zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er Filme illegal in Kinos aufgezeichnet, im Netz verbreitet und verkauft hatte.
(dahe)
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Clicks Communicator: QWERTZ-Tastatur für das Smartphone mit Hardware-Keyboard
Das US-Start-up Clicks Technology lässt mit seinem Communicator das klassische BlackBerry-Feeling neu aufleben. Im Vorfeld des Mobile World Congress (MWC), der vom 2. bis 5. März in Barcelona stattfindet, kündigt das Unternehmen lokalisierte Keyboard-Layouts für Deutschland (QWERTZ), Frankreich (AZERTY) sowie Koreanisch und Arabisch an. Ursprünglich sollte der Communicator nur als QWERTY-Modell erscheinen, wenn ausreichend Interesse bestehe. Dies ist offenbar nun der Fall. Zudem verrät Clicks, welcher Prozessor verbaut ist, und verlängert das zuvor recht kurze Updateversprechen.
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QWERTZ kommt
Clicks hatte seinen Communicator Anfang des Jahres unter dem Motto „Designed for doing, not doomscrolling“ („Entwickelt zum Handeln, nicht zum Doomscrolling.“) präsentiert. Das Gerät ist laut Clicks als Ergänzung zum „Hauptsmartphone“ ausgelegt, etwa zum Schreiben von Nachrichten oder Aufzeichnen von Sprachnotizen. Im Grunde kann der Communicator, der auf Android 16 basiert, auch als Hauptgerät verwendet werden.
„Die Vorbestellungen für den Communicator übertreffen weiterhin unsere optimistischsten Prognosen“, sagt Adrian Li Mow Ching, CEO von Clicks. „Die Resonanz von Kunden aus aller Welt ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Communicator eine Lücke für ein Telefon schließt, das speziell für die Kommunikation und das Ergreifen von Maßnahmen entwickelt wurde,“ sagt er weiter. Durch die Unterstützung weiterer Tastaturlayouts könne Clicks den Communicator einem größeren und vielfältigeren Publikum zugänglich machen, ergänzte er.
Ähnlich wie ein klassischer BlackBerry besteht der Clicks Communicator aus einem fast quadratischen OLED-Bildschirm mit einer Diagonale von 4,03 Zoll und einer Auflösung von 1080 × 1200 Pixeln. Zudem verfügt er über eine darunter liegende Hardware-Tastatur, wodurch durchaus ein gewisses BlackBerry-Feeling aufkommt. Dabei mutet das Gerät aber ein wenig moderner an.
Die Hardware-Tastatur verfügt außerdem über Features wie einen programmierbaren Shortcut-Button und eine berührungsempfindliche Oberfläche. Mit dieser können Nutzerinnen und Nutzer durch den Text scrollen, indem der Finger über die Tastatur bewegt wird. Außerdem hat Clicks den Fingerabdrucksensor in die Leertaste verfrachtet.
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Der Communicator besitzt an der rechten Gehäuseseite außerdem eine programmierbare Taste mit LED-Ring. Dieser leuchtet in einer frei wählbaren Farbe, wenn eine Benachrichtigung von einer bestimmten App oder einem Kontakt eingeht. Die Seitentaste dient laut Hersteller zur Aufnahme von Sprachnachrichten, zum Diktieren von Texten oder zum Aufnehmen und Transkribieren von Meetings. Ein wenig erinnert dies an Nothings Essential-Taste, nur wohl mit weniger KI. Die für das Gerät angepasste Bedienoberfläche basiert auf Android 16. Sie verfügt etwa über einen sogenannten „Message Hub“, in dem der Communicator Nachrichten verschiedener Apps auf dem Startbildschirm sammelt.
4 Jahre Android-Updates
Anstelle der bisher kommunizierten kurzen Updatezeit von zwei Jahren verspricht der Hersteller nun immerhin Android-Updates bis Android 20 – also vier Jahre. Sicherheitspatches soll der Communicator fünf Jahre lang erhalten.

Der Clicks Communicator kommt ab Werk mit einem angepassten Android 16,
(Bild: Clicks Tech)
Der längere Updatezeitraum sei unter anderem durch den Einsatz des MediaTek-Dimensity-8300 (MT8883) möglich, der im 4nm-Verfahren hergestellt wird. Taufrisch ist der Chip nicht: Er wurde schon im Jahr 2024 eingeführt und ist in einer Variation etwa im Xiaomi 14T verbaut.
Weiter steckt im Communicator eine 50-MP-Kamera auf der Rückseite und eine Selfiekamera mit 24 MP. Mittlerweile eine Seltenheit: Er verfügt auch über einen 3,5-mm-Klinkenanschluss und der 256 GByte große Speicher kann mit einer microSD-Karte erweitert werden. Als Energiespeicher ist ein 4000-mAh-Silizium-Kohlenstoff-Akku verbaut, der entweder kabelgebunden oder kabellos nachgeladen werden kann. Laut Hersteller unterstützt das Gerät im Unterschied zum Galaxy S26 auch Qi2 mit magnetischer Arretierung.
Der Clicks Communicator wird in den Farben Smoke, Clover und Onyx zu einem Preis von 499 US-Dollar erhältlich sein. Interessenten, die das Gerät vor dem 15. März 2026 reservieren, erhalten es zum Frühbucherpreis von 399 US-Dollar. Zum Kaufpreis kommen noch Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und 30 US-Dollar Versand hinzu. Die Auslieferung soll im Laufe des Jahres erfolgen.
(afl)
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Digitale Souveränität auf dem Smartphone: Custom-ROMs im Überblick
Ob E-Mail, Cloudspeicher oder Office-Programm: Europäische Alternativen zu US-Angeboten sind gefragt. Nur beim Smartphone, unserem geschwätzigsten Begleiter im Alltag, scheint es keinen Ersatz für Big Tech zu geben, sondern Googles Android und Apples iOS teilen den Markt der Betriebssysteme unter sich auf. Was mit den Daten passiert, die Smartphones an die Gerätehersteller, die App-Entwickler, die Werbenetzwerke und Google ausposaunen, bleibt im Dunkeln.
Und so schwingen sich Totgeglaubte zum Hoffnungsträger auf: Custom-ROMs. Sie machen Android-Smartphones mundtot und versprühen längst nicht mehr den Charme unfertiger Bastlerprojekte. Projekte wie /e/OS oder GrapheneOS bauen Googles Komfortfunktionen entweder auf eigenen Servern in Europa nach oder sperren die mitteilungsbedürftigen Play-Services in sichere Sandboxes.
Wie Sie auch ohne Custom-ROM die Abhängigkeit von Google reduzieren, etwa durch alternative App-Stores, datensparsame Konfigurationen, den Einsatz von Open-Source-Software oder alternative Cloud-Dienste, lesen Sie in einem gesonderten Artikel. In diesem Artikel beleuchten wir, warum Custom-ROMs mehr denn je zum Werkzeug für mehr digitale Souveränität taugen, aber ihrerseits schwierige Zeiten durchmachen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digitale Souveränität auf dem Smartphone: Custom-ROMs im Überblick“.
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