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Regulierungskonzept: Bundesnetzagentur skizziert den Abschied vom Kupfernetz


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Bundesnetzagentur hat am Montag ihr Regulierungskonzept für den Übergang von alten Kupfernetzen zu moderner Glasfaserinfrastruktur vorgestellt. Aufbauend auf das im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Impulspapier will die Regulierungsbehörde den Entwurf als Empfehlung verstanden wissen, wie der Migrationsprozess gestaltet werden kann. Dabei ist auch der Gesetzgeber gefordert.

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Die Regulierungsbehörde spricht sich in ihrem Regulierungskonzept für ein „regelgebundenes Verfahren“ aus, in dem die Abschaltung eines bestimmten Anschlussgebietes dann eingeleitet werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Das sind im Wesentlichen eine Anschlussquote von 80 Prozent der Haushalte in dem betroffenen Gebiet und „geeignete Vorleistungsprodukte”.

Für die Anschlussquote zieht die Bundesnetzagentur die Zahl der tatsächlich angeschlossenen Haushalte heran. Für Einfamilienhäuser ist das mindestens ein Übergabepunkt im Keller. Bei Mehrfamilienhäusern ist es ein Anschluss in der Wohnung (FTTH).

Zugleich muss der Betreiber des Glasfasernetzes ausreichende Vorleistungen anbieten, damit auch Wettbewerber ihre Kunden auf der neuen Infrastruktur versorgen können (auch als „Open Access“ bezeichnet). Wie genau diese Vorleistungen aussehen, ist bisher nicht klar und derzeit noch Gegenstand von Gesprächen mit der Branche. Es dürfte aber auf ähnlich standardisierte Zugänge wie bei DSL hinauslaufen.

Für die Migration schlägt die Bundesnetzagentur wie das Digitalministerium eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen gegeben sind, kann die Abschaltung eines Anschlussbereichs angegangen werden. Abschaltpläne sollten dann mindestens drei Jahre vorher angezeigt werden. Zwei Jahre vor dem geplanten Termin dürfen in dem Gebiet dann keine DSL-Produkte mehr angeboten werden.

Die Migrationsgebiete sollten sich nach dem Willen der Bundesnetzagentur „grundsätzlich an der Kupfernetzstruktur orientieren” – das heißt, etwa an den bestehenden Kabelverzweigern – aber, wo möglich, auch an den Grenzen von Stadtteilen oder Gemeinden.

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Damit das kein Stückwerk wird, fordert die Bundesnetzagentur so etwas wie ein Gesamtlagebild. Ein „übergeordneter Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik“ müsste zumindest das Datum der ersten Abschaltung, weitere Meilensteine und das geplante Abschlussdatum enthalten. Nach derzeitigen Schätzungen beginnt die Abschaltung frühestens 2030 und kann zehn Jahre dauern.

Dafür müsste sich die Telekom in die Karten gucken lassen. Bisher macht der Bonner Konzern aber keine Anstalten, seine Abschaltpläne öffentlich zu diskutieren – und dazu ist die Telekom auch nicht verpflichtet. Der „übergeordnete Migrationsplan“ ist damit nur einer der Punkte, an dem der Vorschlag der Regulierungsbehörde über die geltende Rechtslage hinausgeht.

Stattdessen fährt die Telekom die Schutzschilde hoch und bemüht das von ihr schon etablierte Narrativ des „Zwangsanbieterwechsels”. Nicht Zwang, sondern der Wettbewerb um den Kunden sei entscheidend, sagte ein Telekom-Sprecher der dpa. Das Konzeptpapier werde man nun erst einmal gründlich prüfen.

Die Telekom fordert unter anderem, auch die Koax-Fernsehkabel in die Migrationspläne einzubeziehen. Das sieht das Papier der Bundesnetzagentur aber explizit nicht vor. Doch könnten die Kabelnetze eine Rolle bei der Migration spielen: als Indikator für Infrastrukturwettbewerb und Regulierungsbedarf.

Wenn in einem Anschlussgebiet ein Glasfaserbetreiber alleine übernimmt und dort kein Kabelnetz liegt, dürfte sich „kein infrastrukturbasierter Wettbewerb entwickeln“, heißt es in dem Papier der Bundesnetzagentur. Das dürfte vor allem in eher ländlichen Gebieten der Fall sein, wo sich ein zweites Netz wirtschaftlich nicht rechnet.

„In diesen Konstellationen ist der Dienstewettbewerb auf dem Glasfasernetz unabdingbar”, betont die Bundesnetzagentur. Für die Betreiber dieser Netze dürfte das heißen: Sie werden sich trotz aller Lippenbekenntnisse zu „Open Access“ darauf einstellen müssen, dass der Regulierer hier klare Verhältnisse für alle schafft.

Der Übergang von Kupfer zu Glas ist eines der wichtigsten und zugleich umstrittensten Infrastrukturprojekte der vergangenen Jahrzehnte. Wenn das politisch gewollte Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden soll, muss die Branche weiterhin viel in den Ausbau investieren.

Zugleich muss die Politik die Rahmenbedingungen setzen, denn die Vorschläge der Bundesnetzagentur sowie die seit Oktober 2025 vorliegenden Eckpunkte des Digitalministeriums gehen teilweise über die geltende Rechtslage hinaus. Das macht unter anderem Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) notwendig, etwa bei der bisherigen Regelung für die Abschaltung eines Kupferzugangsnetzes.

Nach derzeitiger Rechtslage hat die Telekom die Kontrolle über die Abschaltung der Kupfernetze. Das TKG gibt ihr das alleinige Recht, die Abschaltung eines Anschlussgebiets zu beantragen und damit den Weg für eine Migration auf Glasfaser freizumachen. Wettbewerber befürchten, dass die Telekom diese Macht strategisch nutzen wird und fordern deshalb ein Antragsrecht für alle.

Auch die Monopolkommission warnte, die Telekom könnte ihr altes Monopol teilweise auf die Glasfaserinfrastruktur übertragen, wenn der Regulierer nicht entschlossen handele. Von entschlossenem Handeln kann bisher aber keine Rede sein.

Die Bundesnetzagentur will ihr Konzept explizit als Debattenbeitrag verstanden wissen und nicht als regulatorische Maßnahme. Eine solche wäre im Hinblick auf das politische Umfeld auch verfrüht: Das Digitalministerium hat eigene Eckpunkte ausgearbeitet und bereitet entsprechende Gesetzesänderungen vor. Auch die EU könnte mit dem Digital Networks Act, dessen Entwurf sie in dieser Woche vorstellen will, noch Einfluss auf das Verfahren nehmen. Interessierte Parteien können das Papier der Bundesnetzagentur noch bis zum 13. März kommentieren.


(vbr)



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Hyperschallflugzeug von Hermeus absolviert Erstflug im Unterschallbereich


Das US-Luft- und Raumfahrt-Start-up Hermeus hat den Prototyp seines unbemannten Hyperschallflugzeuges Quarterhose Mk 2.1 erstmals in einem Erstflug getestet – zunächst nur im Unterschallflug. Das teilte Hermeus am Dienstag mit. Im Gegensatz zum Vorgängerprototyp Mk 1, der bereits Anfang Juni 2025 seinen Erstflug absolviert hatte, ist die neue Version deutlich größer und schwerer.

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Hermeus hat den Mk-2.1-Prototypen knapp dreimal größer und etwa viermal so schwer wie die Mk 1 konstruiert. Damit liegt das unbemannte Hyperschallflugzeug in der Größenordnung einer Lockheed Martin F-16 . Ausgestattet ist Quarterhose mit einem F100-PW-229-Triebwerk des Herstellers Pratt & Whitney, das für das Flugzeug speziell modifiziert wurde. Ein ähnliches Triebwerk kommt auch in einer F-16 Fighting Falcon zum Einsatz.

Die Quarterhose Mk 2.1 hob am 02. März 2026 vom Spaceport America im US-Bundesstaat New Mexico zu einem Erstflug ab. Das Flugzeug wurde dabei von einer Bodencrew ferngesteuert. Der Flug erfolgte durchgehend in Unterschallgeschwindigkeit.

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Das Video zeigt Eindrücke vom Erstflug.

Die Ingenieure evaluierten zunächst die kritischen Systeme des unbemannten Hyperschallflugzeugs. Darunter fallen etwa die Antriebskomponenten, die Flugsteuerung und die Aerodynamik. Hinzu kommen Tests zur strukturellen Belastung und der Steuerung des Luftstroms, um später einen sicheren Übergang vom Unterschall- zum Transschall- hin zum Überschallflug sicher zu erreichen. Erst wenn diese Tests positiv ausgefallen sind, wird schrittweise die Leistung des Flugzeugs erhöht, um so auch das Flugverhalten bei höheren Geschwindigkeiten feststellen zu können.

Hermeus geht bei der Entwicklung seines Hyperschallflugzeuges so vor, dass mehrere Prototypen entwickelt werden, um an ihnen jeweils spezifische Eigenschaften zu testen, anstatt langwierig an einem Prototypen bis zur endgültigen Flugzeugversion zu entwickeln. Frühe Versionen werden zur Durchführung von Bodentests, etwa zur Validierung des Rollverhaltens, verwendet, spätere Prototypen sollen dagegen die Flugfähigkeit bis hin zum Überschallflug validieren. Diese Vorgehensweise ermögliche es, schneller Flugzeuge für Flüge im Hyperschallbereich zu entwickeln.

Die Quarterhose Mk 2.1 ist bereits dafür ausgelegt, sämtliche Grundsysteme in einem höheren Geschwindigkeitsbereich testen zu können. Schrittweise Erweiterungen sollen sie dann in die nächste Version Mk 2.2 überführen. Vermutlich wird dann auch das variable Lufteinlasssystem zur Aufrechterhaltung eines stabilen Luftstroms bei ansteigenden Geschwindigkeiten in dem Deltaflügler mit variablen Flügeln zum Einsatz kommen. Erst mit dieser Version werde dann auch ein Überschallflugversuch durchgeführt.

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Geplant ist, das Triebwerk später durch einen Chimera-Antrieb zu ersetzen, der ein Staustrahltriebwerk mit einem herkömmlichen Turbofan verbindet. Mit dieser TBCC-Technik (Turbine Based Combined Cycle) sei es dann möglich, Geschwindigkeiten bis zu etwa Mach 4 zu erreichen. Dieser Schritt ist jedoch erst für die Folgeversion Quarterhose Mk 3 geplant.

Hermeus ist gedanklich allerdings noch einen Schritt weiter: Mit Darkhose arbeitet das Luft- und Raumfahrt-Start-up bereits an der Entwicklung einer wiederverwendbaren Hyperschallplattform für die Luftfahrt, die für militärische Missionen eingesetzt werden kann.


(olb)



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IT-Sicherheitstag Mainz: Risiken in digitalen Lieferketten im Blick


Unternehmen sind heute stärker denn je in digitale Lieferketten eingebunden. Software, Cloud-Dienste, externe Dienstleister oder Logistikpartner greifen ineinander und eröffnen damit auch neue Angriffsflächen. Genau hier setzt der IT-Sicherheitstag Mainz am 6. Mai an. Die Konferenz wird gemeinsam von heise und der Hochschule Mainz ausgerichtet und widmet sich in diesem Jahr dem Leitthema „Supply Chain Security – Sicherheit in vernetzten Wertschöpfungsketten“.

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Angriffe auf Lieferketten gehören seit einigen Jahren zu den besonders kritischen Bedrohungsszenarien in der IT-Sicherheit. Kompromittierte Software-Updates, manipulierte Komponenten oder unzureichend gesicherte Dienstleister können weitreichende Auswirkungen haben – oft über viele Organisationen hinweg. Entsprechend rücken auch regulatorische Anforderungen und neue Sicherheitsstrategien stärker in den Fokus.

Der IT-Sicherheitstag Mainz greift diese Entwicklungen auf und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Expertinnen und Experten diskutieren, wie Unternehmen Risiken entlang der Lieferkette besser erkennen, bewerten und kontrollieren können. Das detaillierte Programm der eintägigen Konferenz wird derzeit vorbereitet und soll in Kürze veröffentlicht werden.

Tickets für den IT-Sicherheitstag sind bereits erhältlich. Aktuell gibt es ein vergünstigtes Blind-Bird-Ticket für 180 Euro (inkl. 19 % MwSt.), der reguläre Preis beträgt 279 Euro. Eine Tagesverpflegung ist im Ticketpreis enthalten.

Die Veranstaltung findet am 6. Mai 2026 auf dem Campus der Hochschule Mainz statt und bietet neben dem Fachprogramm Gelegenheit zum Austausch mit Referierenden, Partnern und anderen IT-Sicherheitsverantwortlichen.


(kaku)



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Iran: Drohnenangriffe auf AWS-Rechenzentren waren angeblich Absicht


Die Islamische Republik Iran hat die Rechenzentren von AWS in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain absichtlich mit Drohnen angegriffen. Das behauptet zumindest die staatliche iranische Nachrichtenagentur FARS in einem Beitrag auf Telegram. Es habe sich um strategische Ziele gehandelt, die attackiert wurden, weil darüber militärische und nachrichtendienstliche Aktivitäten des Feindes unterstützt wurden, behauptet die Nachrichtenagentur weiter. Diese Angaben können nicht überprüft werden, es könnte sich auch um nachträgliche Rechtfertigungen versehentlicher Treffer handeln. Die Cloud-Infrastruktur bleibt derweil weiter gestört, die Amazon-Tochter hat aber angekündigt, nicht mehr alle Informationen zur Wiederherstellung öffentlich machen zu wollen. Betroffene sollen direkt informiert werden.

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Die Rechenzentren wurden am Wochenende beschädigt, anfangs hieß es von AWS aber lediglich, dass sie von „Objekten“ getroffen wurden. Erst merklich später hat das Cloud-Unternehmen bestätigt, dass die anhaltenden Störungen auf Drohneneinschläge zurückgehen und damit ein direkter Zusammenhang zu den Kämpfen in der Region besteht. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden demnach gleich zwei Einrichtungen direkt getroffen, in Bahrain war eine Drohne dagegen in der Nähe niedergegangen. Die Treffer hätten „strukturelle Schäden“ zur Folge, zudem sei die Stromversorgung beeinträchtigt. Wann die Einrichtungen wieder voll funktionsfähig sind, kann AWS weiterhin nicht mitteilen. Es hat zum Wechsel der AWS-Region geraten.

Vergangenen Samstag haben Israel und die USA begonnen, die Islamische Republik anzugreifen, und dabei auch direkt den bisherigen Obersten Führer Ajatollah Ali Chamenei getötet. Teheran hat darauf mit Luftangriffen auf verschiedene Staaten in der Region reagiert. Aus den Golfstaaten gibt es seitdem zahlreiche Berichte über Raketen- und Drohnenschläge, zehntausende Menschen, die dort Urlaub gemacht haben oder lediglich auf einer Reise umsteigen wollten, sitzen noch immer fest. FARS spricht jetzt von „gezielten Angriffen“ auf Amazon und Microsoft, die dem Feind einen „schweren Schlag“ versetzt hätten. Es gibt aber keine Berichte über Störungen bei Microsoft, auch im Nahen Osten funktionieren gegenwärtig alle Azure-Dienste. Anders sieht es bei AWS aus.


(mho)



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