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Top 5: Das beste Ambilight für jeden Fernseher – einfach nachrüsten ab 80 Euro


Philips Hue Sync Box im Test: Das Nachrüst-Ambilight

Philips Ambilight gibt es auch zum Nachrüsten. Wir testen, wie gut sich Hue Sync zusammen mit den Hue Play Lightbars schlägt.

VORTEILE

  • Ambilight-Feeling
  • kostenlos für Hue-Besitzer
  • einfache Installation

NACHTEILE

  • nur über PC / Mac
  • Bereiche weniger differenziert als bei Ambilight
  • leichte Verzögerung

Philips Ambilight gibt es auch zum Nachrüsten. Wir testen, wie gut sich Hue Sync zusammen mit den Hue Play Lightbars schlägt.

Die kostenlose Software Hue Sync bietet zusammen mit Philips-Hue-Lampen das von Philips-Fernsehern bekannte Ambilight-Lichterlebnis zum Nachrüsten. Wir zeigen im Test, wie Installation und Betrieb von der Hand gehen.

Ein Hauptargument für den Kauf eines Philips-Fernsehers ist Ambilight. Dabei analysiert eine Software das dargestellte Bild und auf der Rückseite des Gerätes installierte LEDs illuminieren die Wand hinter dem TV in passenden Farben. Das soll nicht nur augenschonender als Fernsehen im ansonsten stockfinsteren Raum sein, sondern auch die Stimmung der gezeigten Szenen intensiver machen. Denn da die Farben weit über den Bildschirmrand hinausgehen, taucht der Nutzer so intensiver in die Szene ein.

Zwar gibt es viele mehr oder weniger gute und teils umständliche Bastellösungen, wie etwa der heise-Artikel „ Licht-Chichi“ zeigt. Sie versprechen Ambilight auch ohne Neukauf des Fernsehers. Aber es geht auch einfacher. Hue Sync heißt eine kostenlose Software von Hue-Hersteller Signify.

Hue Play & Sync

Was benötigt man für Hue Sync?

Wer Ambilight nachrüsten will, der benötigt einen Rechner mit Windows 10 oder MacOS Sierra, eine aktuelle Hue-Bridge (erkennbar an der eckigen Form), passende farbige Leuchtmittel von Hue oder kompatibler Hersteller und ein Smartphone mit installierter Hue-App. Rechner und Hue-Bridge müssen dabei im gleichen WLAN oder zumindest am gleichen (WLAN)-Router hängen.

Hue Play & Sync

Los geht’s: Einrichtung

Als erstes wird die kostenlose Sync-Software benötigt. Die lässt sich direkt auf der Homepage des Herstellers herunterladen, ist anschließend mit wenigen Klicks installiert. Für die Installation müssen entsprechende farbige Lampen so platziert werden, dass sie dem Nutzer nicht direkt in die Augen strahlen, sondern hinter und auf Wunsch auch neben dem entsprechenden Ausgabe-Display auf eine Wand.

In der Hue -App auf dem Smartphone muss (ggf. nach dem Einbinden neuer Leuchtmittel) anschließend ein Entertainment-Bereich definiert werden, in den durch einfaches Anhaken die gewünschten Lampen virtuell einsortiert werden. Praktisch: Jede Lampe, die so ausgewählt wird, blinkt zur einfachen Identifizierung kurz auf. Das gilt auch für das anschließende Anpassen der Positionierung der Lampen in der App per Drag&Drop, damit Hue Sync später weiß, wo sich die Lampen tatsächlich befinden. Nur so kann die Software die richtigen Farben pro Leuchtmittel ausgeben.

Hue Sync: Die Software

Hue Play & Sync

Die Software läuft in einem kleinen Fenster auf dem Windows- oder MacOS-Rechner und kann bei Bedarf minimiert werden. Sie arbeitet dann im Hintergrund weiter. Die Illuminierungen passend zu Inhalten lassen sich getrennt für Szenen, Spiele, Musik und Videos aktivieren, dort gibt es jeweils unterschiedliche Intensitätseinstellungen von „subtil“ über „normal“ und „hoch“ bis hin zu „intensiv“. Diese Einstellungen geben an, wie sensibel und häufig die Farben an die jeweilige Wiedergabe angepasst werden und wie abrupt die Farbübergänge gestaltet werden.

In der Kategorie „Szenen“ lässt sich das verwendete Hintergrundlicht wie von Hue-Lampen aus der Smartphone-App bekannt als Stimmungslicht unabhängig vom gezeigten Display-Inhalt einstellen. Zur Verfügung stehen dafür 10 Presets, die zudem in ihrer Helligkeit angepasst werden dürfen. Die Kategorie „Spiele“ erlaubt in den tieferen Einstellungen das Übernehmen der vom Hersteller der Games vorgegebenen Beleuchtungs-Settings, die zudem noch auf bestimmte Razer-Gaming-Produkte wie das Keyboard Razer Death Stalker Chroma (Preisvergleich) oder die Razer Black Widow Tournament Edition Chroma V2 (Testbericht) ausgeweitet werden dürfen.

Anhand der Kategorie „Musik“ wird Hue Sync dazu angehalten, Farben nicht mehr anhand des gezeigten Bildes, sondern zum Takt und der Art der Musik zu verwenden. Früher hieß das mal Lichtorgel und war ein Hit auf jeder Party.

Die „Video“-Kategorie sorgt dafür, dass sich die verwendeten Lichter wie das eingangs erwähnte Philips Ambilight verhalten. Wie bei allen Kategorien erfolgen die Lichtanpassungen erst nach einem Klick auf den Button „Synchronisierung starten“. Alternativ wird die Synchronisierung auch automatisch bei jedem Start des Rechners aktiviert. Außerdem gibt es noch weitere Optionen wie etwa eine Verzögerungseinstellung für kabellose Lampen wie die Hue Go, um im Zweifel manuell Synchronität zwischen Darstellung und Lampensteuerung herzustellen.

Hue Play & Sync

Hue Sync mit Hue Play im Alltag

Es wurde eingangs bereits erwähnt: Hue Sync funktioniert nur über einen PC oder Laptop, am besten per HDMI-Kabel, aber auch kabellos über Standards wie Chromecast. Dann muss aber gegebenenfalls eine entstehende Latenz bei der Übertragung in den Einstellungen der Sync-Software justiert werden. Angeblich arbeitet Signify aber auch daran, Hue Sync auf smarte Fernseher zu bringen. Da das zum Zeitpunkt des Tests noch nicht möglich war, haben wir überwiegend einen Laptop samt HDMI-Kabel verwendet.

Hue Play & Sync

Ja, das hat schon was: Die weiße Wand hinter dem Fernseher erstrahlt auf der einen Seite im satten Blaugrün der Karibik, während die andere Seite das warme Gelbweiß des Sandstrandes wiederspiegelt. Dadurch taucht man tatsächlich weiter in die Szenerie ein, man ist quasi mittendrin statt nur dabei. Allerdings hätte es im Test ruhig noch eine weitere Lampe sein dürfen, die eine dedizierte dritte Farbe für den oberen Bildschirmrand erlaubt hätte. Mehr scheint hingegen kaum sinnvoll, da die Hue-App am Smartphone beim Einrichten der Entertainment-Bereiche nur eine zwei- und keine dreidimensionale Positionierung passender Leuchtmittel erlaubt. Entsprechend ist es unmöglich, dass eine Lampe den oberen und eine andere Lampe den unteren linken Bereich hinter dem Screen unterschiedlich illuminiert – beide würden nur als „links“ erkannt und die gleiche Farbe abstrahlen. Für die inzwischen sehr aufwändige und differenzierte Ambilight-Technologie ist Hue Sync also kein vollwertiger Ersatz.

Hinzu kommt, dass bei schnellen Farbwechseln eine leichte Verzögerung zu erkennen ist, die schnell störend wirkt. Das lässt sich bis zur Unmerklichkeit minimieren, indem man die Intensität der Farbanpassungen senkt – uns hat im Test tatsächlich der „subtile“ Modus am meisten zugesagt, bei dem nicht nur keine Verzögerung mehr bei Farbwechseln auffiel, sondern sich das Farbenspiel der Hue-Lampen darüber hinaus mit fließenden Verläufen unaufdringlich im Hintergrund hält. Dadurch bemerkt man das zusätzliche Licht schon bald gar nicht mehr – aber wehe, die Hintergrundlampen werden abgeschaltet! Dann fehlt nämlich plötzlich die zuvor kaum mehr wahrgenommene Untermalung umso mehr – offensichtlich macht Hue Sync also irgendetwas richtig.

Preis

Die Philips Hue Sync Box HDMI kostet über 300 Euro und damit mehr als ihr besserer Nachfolger.

Fazit

Links, rechts, oben – Hue Sync enfaltet sein volles Potenzial ab drei einzelnen Hue-Leuchtmitteln. Aber bereits zwei Lampen für links und rechts erweitern den Fernsehinhalt an die dahinterliegende Wand. Die Frage ist aber, ob die Software wirklich einen Mehrwert bietet. Wir finden: Ja, Hue Sync hat seine Daseinsberechtigung. Signify bietet die Software kostenlos an und erweitert das Einsatzgebiet ohnehin schon vorhandener Philips-Hue-Lampen – schließlich funktioniert Sync grundsätzlich mit allen aktuellen farbigen Hue-Leuchtmitteln. Störend empfanden wir die leichte Verzögerung. Einen Grund, dieses Feature als Hue-Besitzer nicht wenigstens mal auszuprobieren, gibt es trotzdem keinen. Für eine gezielte Anschaffung von Hue-Leuchtmitteln für Sync erscheint der Mehrwert in Relation zum Preis etwas zu gering.



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Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs


„Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen”, ärgert sich der österreichische Abgeordnete Christian Hafenecker (FPÖ) über die sogenannte Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner. „Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert, setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz unserer Grundfreiheiten“, sagt seine Kollegin Alma Zadić (Grüne). Gemeinsam bringen die beiden Oppositionsparteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH).

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Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Überwachung mitzuwirken. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen.

Die heimliche Überwachung funktioniert technisch nur, wenn es Sicherheitslücken gibt, seien es absichtlich eingebaute Hintertüren oder unabsichtliche Schwachstellen. Informationen dazu werden im Untergrund feilgeboten, wo die staatlichen Spione oder deren Lieferanten einkaufen müssten. Das Konzept geht also nur auf, wenn Steuergeld an organisierte Banden fließt und die Sicherheitslücken nicht geschlossen werden.

Damit gefährde die Regierung „die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der Kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden”, meint Hafenecker, der auch Generalsekretär seiner Partei ist. Das von der Regierungspartei ÖVP ausgerufene Ziel der Bekämpfung islamistischen Terrors sei nur ein „Feigenblatt”. Tatsächlich stünden ”regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen” im Visier. Er verweist auf Griechenland, Polen und Spanien, wo vergleichbarer Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet worden ist.

„Wenn der Staat beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalisten und Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern überwacht”, bekräftigt der Grüne Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba. „Die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern wann.“ Zudem habe schon die Möglichkeit der Überwachung abträgliche Wirkung: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen.“

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Das Gesetz kommt durch ein selten genutztes Verfahren vor den VfGH: Österreichisches Verfassungsrecht sieht vor, dass der Gerichtshof Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, wenn ein Drittel der Abgeordneten einer der beiden Kammern des Parlaments (Nationalrat oder Bundesrat) dies verlangt. FPÖ und Grüne haben gemeinsam ausreichend Stimmen im Nationalrat und haben dort am Mittwoch die sogenannte Drittelbeschwerde ausgelöst.

2019 hat der VfGH eine 2018 von FPÖ und ÖVP beschlossene Gesetzesversion für Staatstrojaner sowie die verdeckte Erfassung und Speicherung von KFZ-Kennzeichen als verfassungswidrig aufgehoben (Az. G 72–74/2019 und G 181–182/2019). Damals prüfte der VfGH aufgrund zweier Drittelbeschwerden. Diese kamen von Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS); die damals oppositionellen Parteien bilden heute mit der rechtskonservativen ÖVP die Regierungskoalition und haben die neue Novelle im Juli mitbeschlossen.

SPÖ und ÖVP zeigten sich am Mittwoch von der „180-Grad-Wende“ der FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, und dabei deutlich mehr als nur Verfassungsgefährder überwachen wollen. Die neue Ausformulierung sei verfassungskonform. Die NEOS, obwohl nicht in Opposition, begrüßen die Prüfung durch den VfGH ausdrücklich.


(ds)



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Auch Blue Origin baut Satelliten-Netz: Terawave


Blue Origin hat konkrete Pläne für eine eigene Satellitenkonstellation namens Terawave. Im Unterschied zu Marktführer Starlink soll Terawave zweistufig aufgebaut sein; zu rund 5.280 Satelliten im erdnahen Orbit (Low Earth Orbit, LEO) gesellen sich 128 in einer mittleren Umlaufbahn (MEO). Das Versprechen: Symmetrische Bandbreite von bis zu sechs Terabit pro Sekunde.

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Das hat der US-Raketenbetreiber am Mittwoch bekanntgegeben. Im vierten Quartal 2027 möchte es die ersten Terawave-Satelliten im Orbit platzieren. Ein globales Massenprodukt kann der Dienst nicht werden: Mehr als etwa 100.000 Nutzer sind im Konzept nicht vorgesehen.

Teraware ist für Konzerne, Datenzentren und die öffentliche Hand konzipiert. Diesen möchte Blue Origin sowohl Punkt-zu-Punkt Datenverbindungen als auch breitbandigen Internetzugang anbieten, vorwiegend außerhalb urbaner Zentren. Nicht zuletzt sollen Kunden das Angebot zwecks Redundanz mit ihren bestehenden, terrestrischen Netzen verknüpfen können.

Die angegebenen symmetrischen sechs Terabit pro Sekunde sind ein Blickfänger. Zum Vergleich: Starlink Business spricht von bis zu 500 Mbit/s Download und nur maximal 40 Mbit/s Uplink.

Doch so simpel ist der Vergleich nicht. Einerseits spricht Blue Origin von „globally distributed customers”, wenn es die maximalen Übertragungsraten nennt. Daraus lässt sich schließen, dass diese Angaben als über mehrere Standorte summierte Bandbreite gemeint sind. An einem einzelnen Standort dürfte es deutlich weniger sein.

Andererseits gelten die sechs Tbit/s nur für optische Verbindungen mit den MEO-Satelliten. Diese sind weiter von der Erde entfernt als LEO-Satelliten, womit die Signallaufzeiten länger werden, also die Latenz steigt. Bei so großen Datenmengen ist das kein Problem. Jedoch werden optische Verbindungen viel leichter gestört, etwa durch Wolken, Rauch, Sandstürme, et cetera. Auch optische Brechungen an Übergängen zwischen unterschiedlichen atmosphärischen Schichten und Luftturbulenzen nehmen Einfluss.

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Deswegen braucht Terawave die 5.280 erdnahen Satelliten. Diese bieten nicht nur niedrigere Latenz, sondern arbeiten, wie Starlink, über Funk. Sie sollen immer noch bis zu 144 Gigabit pro Sekunde symmetrisch leisten – ebenfalls ein Vielfaches des Platzhirschen Starlink. Dieser nutzt für Verbindungen zwischen Erde und Satelliten das Ku-Band (12 bis 18 GHz), hat sich aber auch Frequenznutzungsrechte für V (40 bis 75 GHz) und E (60 bis 90 GHz) gesichert. Im September hat Starlink-Betreiber SpaceX zudem Echostar die Rechte für ein kleines Stück im Bereich 1915-1920 MHz abgekauft; dies soll für 5G-Verbindungen zu Mobiltelefonen genutzt werden.

Blue Origin setzt auf die Frequenzbänder V und Q (33 bis 50 GHz). Je höher die Frequenz, um so größer die Datenkapazität, aber auch die Anfälligkeit für Störungen. Viel Auswahl hat das Unternehmen nicht: Das Ku-Band sowie das von Starlink für Verbindungen zwischen dessen Satelliten genutzte Ka-Band (17-31 GHz) ist einfach schon zu voll für eine weitere riesige Satellitenflotte wie Terawave. Also macht es aus der Not eine Tugend und spitzt auf Kunden, die für hohe Bandbreiten in die Tasche greifen


(ds)



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Wegen Unklarheiten bei Anonymisierung: Pläne für Charité-Datenbank auf Eis


Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank des Berliner Krankenhauses Charité stoppt das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte der Sprecher für Inneres der SPD-Fraktion, Martin Matz, der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten.

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Laut Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Dies soll Forschung, Innovation, Lehre und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern, wie es im Entwurf zur Änderung des sogenannten Universitätsmedizingesetzes hieß. Nutzen sollen die Datenbank zum Beispiel Forscher und Studenten.

Datenschutzbeauftragte Kamp hat in einem Brandbrief an das Abgeordnetenhaus festgestellt, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“ sei. Auch fehle eine Begründung, warum das Vorhaben, für das offenbar Daten von Charité-Patienten verwendet werden sollen, überhaupt notwendig sei.

Der Entwurf mache nicht deutlich, welche – womöglich auch personenbezogenen – Daten zu welchem Zweck gesammelt werden sollen und wie sie anonymisiert werden, kritisiert Kamp. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form ermögliche „staatenübergreifende Nutzung“, also Übermittlung oder Offenlegung erhobener Gesundheitsdaten an Dritte außerhalb der EU.

„Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten“, betont Kamp. „Dabei wäre es zunächst erforderlich, die mit der Errichtung der Gesundheitsdatenbank verfolgten Zwecke klarzustellen, und dabei auch zu überprüfen, ob die Vorschrift vor dem Hintergrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen überhaupt notwendig ist.“

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SPD-Politiker Matz bejaht die Notwendigkeit: „Die Einrichtung einer Forschungsdatenbank mit anonymisierten Versorgungsdaten ist ein wichtiges Projekt“, meint er. „Diese Forschungen sollen in Berlin stattfinden können und nicht nur an ausländischen Universitätskliniken.“ Ziel bleibe, das Vorhaben bis 2029 umzusetzen. „Die vorgesehene Formulierung mag verbesserungsfähig sein, da nehmen wir die Kritik der Datenschutzbeauftragten an.“

Kamp kritisiert in dem Zusammenhang auch, dass sie entgegen gesetzlicher Vorgaben vom Parlament nicht zu dem Novellenentwurf angehört worden sei – obwohl das Vorhaben die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Bereiche betreffe.


(mack)



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