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Waldorf Protein: Kleiner, günstiger Synthesizer mit Wumms


Seit 1989 ist die deutsche Firma Waldorf mit Synthesizern am Markt, die sich in der Regel durch Wavetable-Synthese auszeichnen. Für gewöhnlich sind das größere Desktop-Geräte, Kostenpunkt gerne im vierstelligen Bereich. Nun orientiert Waldorf sich offenbar an den Wettbewerbern wie Korg, die mit den Volcas günstige und kleine Geräte im Angebot haben, oder an Roland, die mit der Aria-Reihe dieses Segment bedienen. Munkeleien gehen in die Richtung, dass die Geräteklasse Behringer-Klone in deren Preisregion angreifen soll. Die Taschengelddimension erreicht Waldorf preislich allerdings nicht.

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Beim Waldorf Protein handelt es sich um einen achtstimmig polyphonen, digitalen Wavetable-Synthesizer. Er emuliert die ASIC-Schaltung des Synthesizer-Klassikers aus dem Jahre 1989, dem Microwave I, die sich klanglich durch ihre 8-Bit-Wavetable-Oszillatoren mit markantem Aliasing und Quantisierung auszeichnen. Die zwei Oszillatoren je Stimme laufen dabei mit den 250 kHz der originalen ASIC-Schaltung.

Dazu ergänzen die Ingenieure die Effekte sowie Arpeggiator, Sequencer mit 32 Schritten und den Chord-Mode des modernen (und deutlich teureren) Waldorf Iridium. Die Effekte sind somit sehr hochwertig. Es sind etwa Chorus, Delay, Drive, EQ, Flanger, Phaser und Reverb möglich, wovon sich zwei zugleich nutzen lassen.

In der Preisklasse bislang ungesehen ist der vierfach multitimbrale Modus. Die acht Stimmen können in vier Layern gespielt werden – entweder auf vier einzelnen MIDI-Kanälen, im Round-Robin-Modus, zufällig oder natürlich gleichzeitig. Jeder Layer kann seinen eigenen MIDI-Kanal haben und seinen eigenen Preset nutzen, sodass etwa in einer DAW eigentlich ein komplettes Stück beispielsweise mit Plucks, Sphären und Bass auf einen Schlag gespielt werden kann.

Die Filter kennen neben den üblichen Optionen etwa auch Dirt. Dieser „Schmutz“ raut die Sounds etwas an und macht die Textur interessanter. „Dirt“ kennt derzeit die Optionen Geigerzähler, Rauschen, Knacksen (Crackle), Klicken und Bursts.

Die Modulationsmatrix mit acht Slots erlaubt das programmatische Ansteuern von diversen Parametern mittels LFOs. Ein Drehregler mit dem Namen „Flavor“ sorgt für feines Verstimmen von Oszillatoren und Filtern und damit für organischeren Klang. Der Protein unterstützt Anschlagdynamik, Aftertouch und MPE.

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Die Anschlüsse umfassen USB-C für die Stromversorgung und Computeranschluss (USB MIDI). Um ungewollte Störgeräusche zu vermeiden, legt der Hersteller einen USB-Filter zur galvanischen Trennung mit in den Karton. Zudem sind zwei 3,5mm-Klinkenbuchsen für MIDI In und Out mit TRS-A-Belegung an Bord, für die Waldorf passende Klinke-zu-5-Pin-DIN-MIDI-Adapterstecker beilegt. Zwei 6,3mm-Klinkenbuchsen sind für das Stereo-Ausgangssignal vorgesehen, die eine davon (links) kann zudem alleine das Stereosignal über einen TRS-Stecker übertragen; dazu muss die rechte Ausgangsbuchse dann unbelegt bleiben. Ein Kopfhöreranschluss für 3,5mm Klinke ist ebenfalls vorhanden. Einen An-Aus-Schalter gibt es auch.

Die Wavetables sind mit den Original-Daten des Microwave I bestückt – eigene lassen sich nicht nachladen. Daraus haben Geräteentwickler und Künstler sowie Musiker 224 Presets entwickelt, die sich ab Werk nutzen lassen. Etwa Blush Response, der auch bei der Band Frontline Assembly mitspielt, hat rund 40 Presets beigesteuert. Die ursprünglichen 250 Preset-Slots hat das erste Firmwareupdate auf Version 1.0.1 bereits auf 360 Plätze aufgebohrt.

Im Waldorf Protein steckt unter dem Display ein Espressif ESP32-S3 R8 mit 8 MByte PSRAM, der von einem 8 MByte Flashspeicher flankiert wird. Der Digital-zu-Analog-Wandler (DAC) PCM5102 von Texas Instruments kann Stereo-PCM-Datenströme bis zu 32 Bit mit 384 kHz in ein analoges Signal wandeln. Das ist etwas überdimensioniert, denn die Oszillatoren schwingen zwar mit 250 kHz, jedoch rechnet der Protein intern mit 44,1 kHz, wie Waldorf-CEO Rolf Wöhrmann in einem Interview preisgegeben hat. Ein weiterer Prozessor ist nicht an Bord. Der ESP32-S3 hat zwei Xtensa 32-Bit-Prozessorkerne mit bis zu 240 MHz Takt und eine FPU mit einfacher Genauigkeit sowie weitere Peripherie etwa zum Ansteuern des DACs, der Ausgänge und Auswerten der Regler. Die Hardware ist damit eher klein dimensioniert.

Hier hat Waldorf jedoch geschafft, die Oszillator-Emulation, die Filter, die Envelopes, Mod-Matrix, Filter und so weiter unterzubringen. Für diejenigen, die sonst etwa mit Arduino-IDE auf ESP32-Mikroprozessoren arbeiten, vermutlich ein Augenöffner. Waldorf setzt dabei auf Espressifs SDK und RTOS. Zum Vergleich: in Waldorfs Quantum und Iridium rechnen Vierkernprozessoren mit ARM Cortex-A9. Dort setzt das Unternehmen direkt auf der Hardware auf und programmiert sie sogar Baremetal, ohne vorgefertigtes Betriebssystem.

Die Ressourcen des Protein sind klar begrenzt, sodass Waldorf zwar damit liebäugelt, häufig angefragte Funktionen zu ergänzen, jedoch die Beschränkungen der Hardware dem Grenzen setzt.

Technisch ist die Hardware ein wenig mit ESIs XSynth vergleichbar: Auch darin arbeitet ein kleiner ASIC in Form eines Custom DSPs namens RWA828. Der kann viele Samples parallel abspielen und nutzt sie als Oszillatoren, setzt also eine rudimentäre Variante von Wavetable-Synthese um. Auch in der Maschine ist die Hardware mit Sound- und Filterberechnung bereits am Anschlag.

Die ersten Chargen waren umgehend ausverkauft, weshalb wir auf unser Exemplar länger warten mussten. Nach dem Auspacken, Aktualisieren der Firmware und dem ersten Ausprobieren zeigte sich schnell, dass Waldorf hier einen wirklich ordentlichen Synthesizer gebaut hat. Die Regler stellen standardmäßig die am häufigsten genutzten Parameter ein und haben meist eine Doppelbelegung, die mit der Shift-Taste erreichbar wird. Einmal kurz darauf tippen lässt Shift dauerhaft aktiviert, was beim gleichzeitigen Bespielen eines Keyboards nützlich ist.

Die Filter sind digital, klingen aber dennoch gut. Im Beispielstück hört man etwa die Resonanz zusammen mit Cutoff-Änderungen eine Art Vogelkonzert auf dem eigentlichen Sound veranstalten. Einsteiger kommen mit den Presets bereits sehr weit und können sich mit der Bedienung vertraut machen. Sie ist trotz der 21 Drehencoder jedoch schnell komplexer, wenn man ins Menü muss, um weitere Werte zu verändern. Es ufert jedoch nicht allzu sehr aus, sodass man sich nach kurzer Einarbeitung rasch daran gewöhnt. Das beiliegende Schnellstartmanual erklärt die wichtigsten Dinge in aller Kürze.

Natürlich kommen aber auch ambitioniertere Synthesizer-Fans in den Genuss von unzähligen Möglichkeiten zur Manipulation der Sounds. Der Protein wird auch für sie nicht so schnell langweilig.

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Kurze Sound-Demo des Waldorf Protein. Nur die Drums stammen aus der DAW.

Der Klang ist trotz ausgewiesener LoFi-Ausrichtung über jeden Zweifel erhaben. Dominante, durchdringende und markante Sounds sind alltäglich auf dem Protein. Es britzelt schön metallisch durch Aliasing und Quantisierungsartefakte. Er spielt auch mit leichten Dissonanzen, ganz besonders mit dem Flavor-Regler, die aber eben einen lebendigen und interessanten Klang hervorbringen und eigentlich wieder an analoge Klangsynthese erinnern. Der Sound lässt sich am Ende eigentlich nur als fett bezeichnen, reichhaltig. Der Protein liebt „schmutzige“ Klänge. Der Einstieg in die Waldorf-Synthesizer aus deutscher Schmiede gelingt damit auf jeden Fall geschmeidig, dazu noch im bezahlbaren Rahmen, und macht richtig Spaß.


Der Waldorf Protein soll den Auftakt für eine Geräteserie im niedrigeren Preisbereich bei Waldorf einläuten. Der Waldorf-CEO hat jedoch schon verraten, dass ein weiteres Gerät bereits kurz vor der Fertigstellung ist und etwa ein Drum-Computer auf der Nice-to-have-Liste steht. Die Geräte unterscheiden sich dann durch die Gehäusefarbe, kommen sonst jedoch im gleichen Formfaktor daher. Der Protein hat ein markantes Blau.

Bei den üblichen Versandhändlern und im Waldorf-Shop ist der Protein derzeit für 329 Euro erhältlich. Er soll künftig nach einer Einführungsphase regulär jedoch 379 Euro kosten. Die ersten Chargen waren sehr schnell ausverkauft. Auf eine Wartezeit bis zu zwei Monaten müssen Interessierte sich derzeit noch einstellen.


(dmk)



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US-Firma übernimmt Solar-Technik von Meyer Burger


Rund ein halbes Jahr nach dem Aus des insolventen Solarmodulherstellers Meyer Burger hat ein US-Unternehmen Technik und Anlagen übernommen und so die Hoffnung auf eine Rückkehr der Solarzellenproduktion in Sachsen und Sachsen-Anhalt genährt. Wie das Unternehmen Swift Solar mit Sitz im kalifornischen Silicon Valley mitteilte, habe es Produktionsanlagen und „geistiges Eigentum“ übernommen. Dadurch werde die in den USA angesiedelte Forschung mit europäischer Expertise in der Herstellung hocheffizienter Silizium-Solarzellen zusammengeführt.

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Wie es konkret mit den früheren Produktions- und Entwicklungsstandorten in Bitterfeld und Hohenstein-Ernstthal weitergeht, teilte das Unternehmen zunächst nicht mit. Swift Solar erklärte nur, man wolle eine westliche Produktionsbasis für neue Solartechnologie aufbauen.

Die Herstellung von Solarzellen bleibe der zentrale Engpass in der globalen Lieferkette der Solarindustrie, teilte das Unternehmen mit. Die Produktion hocheffizienter Zellen beschränke sich bislang vor allem auf Asien. Mit der Übernahme verschaffe sich das Unternehmen Zugang zu entsprechender Fertigungstechnologie.

Das Schweizer Solarunternehmen Meyer Burger mit seinen Standorten im sächsischen Hohenstein-Ernstthal und Bitterfeld in Sachsen-Anhalt galt als der letzte große europäische Solarhersteller. Im vergangenen Herbst wurde der Betrieb an den Standorten in Sachsen und Sachsen-Anhalt eingestellt. Das Inventar wurde versteigert. Rund 600 Mitarbeiter in Deutschland mussten gehen. In den USA verloren etwa 300 Beschäftigte ihre Jobs.


(mho)



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EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein Urteil verkündet, das die Position von Internet- und Mobilfunkkunden in der EU stärkt. Es geht um die Frage, ob Nutzer ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn Anbieter ihre Verträge einseitig ändern müssen, um sie an die aktuelle Rechtsprechung zum „Nulltarif“ für Streamingdienste (Zero Rating) anzupassen. Die Luxemburger Richter stellten klar, dass eine solche Vertragsänderung nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen fällt, die eine kostenlose Kündigung ausschließen würden.

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Damit müssen Provider ihren Kunden den Ausstieg ermöglichen, sobald sie die Bedingungen für die Datennutzung anpassen. Das gilt selbst dann, wenn sie dies auf Druck nationaler Regulierungsbehörden tun.

Hintergrund des Verfahrens ist ein langjähriger Streit über Zero-Rating-Optionen. Bei diesen Tarifen wird der Datenverkehr für bestimmte Anwendungen wie Musik-Streaming oder soziale Medien nicht auf das monatliche Inklusiv-Volumen angerechnet. Bereits 2020 und 2021 hatte der EuGH geurteilt, dass solche Praktiken gegen die Netzneutralität verstoßen und das EU-Recht dem entgegensteht. In der Folge forderten nationale Behörden wie die ungarische Medienaufsicht in der aktuell vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-514/24 rund um Magyar Telekom die Anbieter auf, bestehende Verträge zu korrigieren.

Magyar vertrat die Auffassung, dass Kunden hier kein Recht zur kostenlosen Kündigung zustünde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Vertragsanpassung unmittelbar durch das EU-Recht oder zumindest durch die darauf basierenden behördlichen Entscheidungen erforderlich sei. Im Einklang mit der EU-Gesetzgebung können Endnutzer bei einseitigen Vertragsänderungen normalerweise kostenfrei kündigen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Anpassung „unmittelbar durch Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben“ ist.

Dieser Argumentation erteilte der EuGH eine Absage. Er hob hervor, dass Ausnahmen vom Verbraucherschutz eng auszulegen seien. Ein Urteil des Gerichtshofs ändere nicht das Recht selbst, sondern stelle lediglich deklaratorisch fest, wie eine bestehende Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen sei. Weder die Urteile des EuGH noch die darauf basierenden Leitlinien des Gremiums europäischer Regulierungsstellen (Gerek) oder die Bescheide nationaler Behörden stellen demnach eine unmittelbare normative Änderung dar, die das Kündigungsrecht der Nutzer aushebeln könnte.

Das Urteil ist auch für den deutschen Markt relevant. Hierzulande waren Tarife wie StreamOn der Telekom oder Vodafone Pass jahrelang Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Nach den vorangegangenen EuGH-Urteilen untersagte die Bundesnetzagentur die Vermarktung und später auch die Nutzung dieser Optionen, was Millionen Verträge betraf.

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Da die Anbieter gezwungen waren, diese tariflichen Kernbestandteile zu streichen oder anzupassen, schafft das aktuelle Urteil aus Luxemburg nun mehr Klarheit für Verbraucher: Werden Leistungen, die für den Vertragsschluss entscheidend waren – wie die unbegrenzte Nutzung bestimmter Apps –, gestrichen, können sich Anbieter nicht hinter der behördlichen Anordnung verstecken, um Kunden in den Verträgen zu halten.

Das Urteil zementiert so den Grundsatz, dass das unternehmerische Risiko einer rechtswidrigen Tarifgestaltung nicht auf die Endkunden abgewälzt werden darf. Für die Branche heißt das: Bei künftigen Anpassungen an die Netzneutralität dürfte mit einer Kündigungswelle zu rechnen sein, sofern die Ersatzangebote für die Nutzer nicht attraktiv sind.


(mho)



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Metas KI-Beschleuniger sollen 2027 Nvidia & Co. überholen


Der KI-Beschleuniger MTIA 300 läuft bereits produktiv in Meta-Rechenzentren; jetzt stellt Meta auch MTIA 400 vor, der die Labortests abgeschlossen hat und kurz vor dem Feldeinsatz steht. Das ist noch nicht alles: Bereits 2027 will Meta zwei weitere Generationen in seine Rechenzentren bringen und in manchen Anwendungsfällen KI-Beschleuniger etwa von AMD und Nvidia abhängen.

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MTIA steht zwar für „Meta Training and Inference Accelerator“, allerdings will sich Meta laut Ankündigung künftig auf Inferenz fokussieren. Dabei führen die Chips bereits trainierte KI-Modelle aus, etwa um Chatanfragen von Nutzern zu beantworten. Meta nennt Inferenz für generative KI als wichtigstes Einsatzgebiet seiner Chips. MTIA 400 soll der letzte „allgemeine“ Beschleuniger ohne diesen Fokus darstellen.

Der MTIA 400 besteht aus insgesamt fünf Chiplets plus vier Speicherstapeln vom Typ High-Bandwidth Memory (HBM; die Generation nennt Meta nicht konkret). In den zwei größten Chiplets sitzen die Rechenwerke. Ein sogenanntes Processing Element (PE) setzt auf zwei RISC-V-Kerne zur Verwaltung. Sie führen Code aus und lagern bestimmte Aufgaben über einen Command-Prozessor an spezialisierte Schaltkreise aus, können über ihre Vektoreinheiten aber auch selbst SIMD-artig (Single-Instruction-Multiple-Data) rechnen.


MTIA 300

(Bild:

Meta

)

Dazu gesellen sich Matrix-Einheiten (Dot Product Engines), Reduction Engines für die Akkumulationsrechnungen und Kommunikation mit anderen PEs, sowie DMA Engines (Direct Memory Access) für Datenbewegungen. Jede PE hat lokalen Cache, zudem teilen sich alle PEs einen gemeinsamen SRAM-Cache. In diesen Compute-Chiplets sitzen zudem die Speicher-Controller für das HBM.

In zwei weiteren Chiplets sitzen Netzwerk-Controller für insgesamt zwölf 800-Gbit/s-Verbindungen, über die Meta bis zu 72 KI-Beschleuniger aneinanderkoppelt. Ein System-on-Chip-Die enthält unter anderem PCI-Express-Controller und einen übergeordneten Control Core Processor (CCP) aus mehreren RISC-V-Kernen zur Ansteuerung des gesamten KI-Beschleunigers.

Ein MTIA 400 nimmt 1200 Watt auf, kommt mit 288 GByte HBM und schafft 12 Billiarden vierbittige Gleitkomma-Operationen pro Sekunde (12 FP4-Petaflops). Metas MX4-Angabe bezieht sich auf die sogenannten Microscaling Formats, die das Open Compute Project (OCP) aufbauend auf FP4 spezifiziert.

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Spezifikationen der Meta-KI-Beschleuniger.

(Bild: Meta)

Der MTIA 450 verwendet überarbeitete Compute-Chiplets und schnelleres HBM. Die Verdoppelung der Übertragungsrate auf 18,4 TByte/s bei gleichbleibender Kapazität von 288 GByte spricht für eine neue Generation, womöglich HBM4.

Meta will hier vor allem die FP4-Geschwindigkeit steigern. Die Rede ist von 21 Petaflops, ein Plus von 75 Prozent. Die elektrische Leistungsaufnahme steigt um 17 Prozent auf 1400 Watt. Ab Anfang 2027 soll der MTIA 450 einsatzbereit sein.

Später im Jahr 2027 folgt der MTIA 500. Meta visiert ein Performance-Plus von über 40 Prozent an. Die Compute-Chiplets sind ab da vier- statt zweigeteilt. Zudem steigt die Speicherkapazität auf 384 bis 512 GByte; die Übertragungsrate auf 27,6 TByte/s. Meta visiert dafür ein Energiebudget von 1700 Watt an.



Ein kompletter Server mit 72 KI-Beschleunigern von Meta.

(Bild: Meta)

Mit dem Chiplet-Ansatz will Meta gezielt die Entwicklung neuer KI-Beschleuniger verkürzen. Auch die restliche Hardware drumherum ist auf schnelle Wechsel ausgelegt: Alle vier Generationen sollen in denselben Servern laufen. So möchte Meta den schnellen Fortschritten in der KI-Entwicklung entgegenkommen. KI-Beschleuniger anderer Firmen will der Konzern trotzdem weiterhin einsetzen.

Broadcom hilft Meta bei den Designs, wie auch vielen anderen Hyperscalern bei ihren KI-Beschleunigern. Zu den Strukturbreiten äußert sich Meta nicht; 2- oder 3-Nanometer-Fertigungstechnik von TSMC erscheint allerdings logisch.


(mma)



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