Künstliche Intelligenz
App Store: Apple zeigt ab März mehr Anzeigen in Suchergebnissen an
Ab März bekommen Nutzer von Apples App Stores mehr Werbung in den Suchergebnissen angezeigt. Dies hat Apple auf seiner offiziellen Ads-Seite bekannt gegeben. Die Erweiterung im Jahr 2026 war bereits Ende vergangenen Jahres bekannt geworden, allerdings noch ohne konkreten Starttermin. Die Einführung soll schrittweise erfolgen und bis Ende März abgeschlossen sein, teilt Apple mit. Bislang wird jeweils nur eine Anzeige an der Spitze der Suchergebnisse angezeigt. Künftig sollen im weiteren Verlauf weitere folgen.
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Der iPhone-Hersteller dürfte sich von diesem Schritt steigende Einnahmen für seine Dienstesparte versprechen. Aus Apples Ausführungen lässt sich entnehmen, dass viele Nutzer die Werbeanzeigen aber offenbar auch gut annehmen. So gebe es eine durchschnittliche Conversion-Rate von 60 Prozent für die Anzeigen auf der Top-Position. Mehr als die Hälfte derer, die die Anzeige sehen, drückt darauf oder installiert die App gar. Anzeigenkunden zahlen Apple wahlweise für das Antippen (Cost-per-Tap) oder für erfolgte Installationen (Cost-per-Install).
Anzeigenkunden können Plätze nicht frei wählen
Mit der Erweiterung wird es allerdings für Anzeigenkunden nicht möglich sein, sich gezielt Plätze auszusuchen. Dies soll automatisch erfolgen. Bestehende Anzeigenkampagnen sollen automatisch für die neuen Positionen freigeschaltet werden. Anzeigenkunden müssen also keine Änderungen vornehmen. Apples Suchfunktion ist nach Angaben des Ads-Teams der wichtigste Weg, um Apps zu finden und herunterzuladen. 65 Prozent aller Downloads erfolgten direkt nach einer Suche.
Immerhin bleibt es aber dabei, dass im App Store nur Apps beworben werden können. Diese würden thematisch passend ausgespielt, heißt es, und dies unabhängig vom Gebotspreis. Laut Apple besuchen mehr als 800 Millionen Nutzer wöchentlich den App Store.
Indie-Entwickler sind skeptisch
In Indie-Developer-Kreisen wird die Ausweitung der App-Store-Werbung skeptisch gesehen. Apple stärke damit die Sichtbarkeit finanzstarker App-Entwickler, ist zu hören. Kleine Apps würden damit in Suchergebnissen in den Hintergrund rücken.
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Offen ist auch noch, wie die Europäische Kommission Apples Anzeigenaktivitäten insgesamt bewertet. Derzeit läuft eine Untersuchung, ob Apple Ads so viele Nutzer erreicht, dass dieser Teil der Plattform unter die Regeln des Digital Markets Act (DMA) fällt. Dies würde eine stärkere Regulierung nach sich ziehen. Apple hatte das Überschreiten eines Schwellenwertes pflichtgemäß selbst bei der EU gemeldet, die daraufhin eine Prüfung einleitete.
Die neuen Anzeigenpositionen erfordern auf Nutzerseite ein iPhone oder iPad, auf dem mindestens iOS 26.2 beziehungsweise iPadOS 26.2 installiert ist. Weiterhin wird es auch Anzeigeneinblendungen im Today-Tab, am Ende von App-Produktseiten und in der Liste vorgeschlagener Apps im Such-Tab geben.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Medienanstalten beziehen Stellung in Debatte um Social-Media-Verbot
Kinder und Jugendliche werden nach Ansicht der Medienanstalten in sozialen Netzwerken nicht ausreichend geschützt. Eine Übermacht von Algorithmen und KI-Anwendungen schaffe neue Herausforderungen, heißt es. Mit Blick auf Altersbeschränkungen mahnen die Einrichtungen in ihrem „Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2026“ zudem an, Schutzbedürfnisse und das Recht auf digitale Teilhabe zusammenzudenken.
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Während Länder wie Australien bereits ein Nutzungsverbot für unter 16-Jährige in Kraft gesetzt haben, wird auch in Deutschland über die Notwendigkeit effektiver Zugangsbeschränkungen diskutiert. Der Bericht der Medienanstalten mahnt dahingehend ein differenziertes Vorgehen an.
Altersgrenzen: Schutz oder Ausschluss?
Nach Angaben der Landesmedienanstalten ist die Studienlage zur Wirkung von sozialen Medien auf die psychische Gesundheit komplex. Während ein Verbot Risiken wie Cybermobbing oder die Konfrontation mit nicht altersgerechten Inhalten minimieren könnte, warnen Kritiker demnach vor einem Ausschluss von elementaren Bereichen der sozialen Teilhabe und politischer Information.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina plädiert in diesem Zusammenhang für ein gestuftes System: kein Zugang unter 13 Jahren und eine begleitete Nutzung für 13- bis 15-Jährige.
Ein zentrales Problem sehen die Autoren der Medienanstalten in der mangelnden Durchsetzung bestehender Regeln. „Altersgrenzen haben derzeit oft nur einen Effekt: Sie reduzieren das Haftungsrisiko der Anbieter“, kritisiert Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Plattformbetreiber hätten bisher wenig Interesse daran, ihre eigenen Altersvorgaben technisch effektiv zu überprüfen, obwohl verlässliche Systeme zur Altersverifikation, etwa durch KI-basierte Altersschätzung, längst existierten.
Influencer und Algorithmen als Risikofaktoren
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Der Bericht beleuchtet zudem die wachsende Rolle von Influencern, die für Jugendliche oft nahbare Vorbilder und zentrale Informationsquellen seien. Problematisch ist den Autoren zufolge, dass insbesondere politische Influencer häufig emotionale und zugespitzte Kommunikationsstrategien nutzten, die journalistische Standards vermissen ließen. Feindbildkonstruktionen und Desinformation seien keine Seltenheit und könnten zur Radikalisierung beitragen.
Auch die Funktionsweisen der Plattformen selbst stehen in der Kritik. Mechanismen wie „Rage Bait“ – Inhalte, die gezielt Wut auslösen – werden demnach als Reichweitenmotoren genutzt. Hinzu kämen verzerrte Körperbilder durch digitale Beauty-Filter, die nachweislich die Unzufriedenheit Jugendlicher mit dem eigenen Aussehen verstärken könnten.
Trotz der Forderung nach strengerer Regulierung bleibt Medienkompetenz für die Medienanstalten die „zweite Säule“ eines wirksamen Jugendschutzes. Ziel sei es nicht, Jugendliche digital zu isolieren, sondern ihre Resilienz zu stärken.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Android 17: Google geht strenger gegen Missbrauch von Barrierefreiheits-API vor
In der Android 17 Beta 2 versperrt Google Apps den Zugriff auf eine Schnittstelle, die eigentlich für die Barrierefreiheit bestimmt ist: Ist die Advanced-Protection-Funktion („Erweitertes Sicherheitsprogramm“) aktiviert, um sich und seine Daten besser vor Angriffen zu schützen, werden Launcher, Automatisierungstools oder Anpassungs-Apps gegebenenfalls nutzlos. Google geht schon seit Jahren – bislang eher halbherzig – gegen die missbräuchliche Nutzung der Schnittstelle vor.
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Ein wenig mehr Sicherheit
Wie das Fachblog Android Authority zuerst berichtet, stellt Google das mit Android 16 in das OS eingezogene erweiterte Sicherheitsprogramm eine Stufe schärfer. Mit dem Update auf Android 17 Beta 2 können bestimmte Apps, die die BarrierefreiheitsServices-API nutzen, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen, zwar noch installiert werden. Beim Versuch, die AccessibilityService-API zu aktivieren, stoßen Nutzer aber auf eine Blockade. Ein Fenster mit dem Hinweis „Vom erweiterten Sicherheitsprogramm eingeschränkt“ erscheint. Von hier aus können Nutzer bei Bedarf das erweiterte Sicherheitsprogramm ausschalten, wenn sie die App wichtiger als ihre Sicherheit ansehen.
Nutzer sollten sich darüber bewusst sein, dass diese API auch oft von Android-Malware genutzt wird – etwa der Anatsa-Banking-Trojaner oder die Copybara-Malware –, um Zugangsdaten oder andere sensible Informationen aus Android-Apps auszuspähen und an kriminelle Drahtzieher auszuleiten. Mit Android 16 hat Google einen optionalen Schutz durch ein Flag integriert (etwa accessibilityDataSensitive), den Entwickler einsetzen können.

Die Warnung vor dem Zugriff auf AccessibilityServices-API ist nicht neu, unter Android 17 Beta 2 sperrt das System die Aktivierung der API für Apps nun aber, sofern das Erweiterte Sicherheitsprogramm aktiviert ist.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Doch eigentlich dient die AccessibilityService-API laut Googles Supportdokument zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen dabei. Apps wie Bildschirmleseprogramme, schalterbasierte Eingabesysteme und andere Hilfsmittel nutzen diese API, um Bildschirminhalte vorzulesen oder Aktionen für die Nutzerin oder den Nutzer auszuführen. Es gibt auch andere legitime Zwecke für die Nutzung der Accessibility-API, die etwa Passwortmanager wie Bitwarden nutzen, um Eingabefelder in Formularen zu finden. Google setzt für den Einsatz klare Richtlinien, um einen Missbrauch zu vermeiden.
Erste Warnungen schon 2017
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Jedoch kann die Schnittstelle von Entwicklern immer noch missbraucht werden, um bestimmte Funktionen zu realisieren, die von Google in dieser Form nicht vorgesehen sind. Diesen „Trick“ haben im Laufe der Jahre zahlreiche Apps für sich genutzt. Dazu zählen etwa Automatisierungstools wie Tasker, Anpassungs-Apps, Überwachungs-Apps und manche Launcher wie etwa der SmartLauncher.
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Das Kuriose daran: Google drohte schon im Jahr 2017 App-Entwicklern mit dem Rausschmiss aus dem Play-Store, sollten sie die API missbräuchlich verwenden. Bis heute scheint Google das nicht umgesetzt zu haben. Unter Android-Version 16 QPR3, die Google Anfang März für Pixel-Geräte veröffentlicht hat, können Apps wie etwa DynamicSpot, die eine Art „Dynamic Island“ wie auf Apples iPhones simuliert, auf die API zugreifen, um ein Overlay zu realisieren.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Weltweiter Interpol-Schlag gegen Cybercrime: 45.000 IP-Adressen offline
Die internationale Polizeiorganisation Interpol hat eine große Operation unter Beteiligung von 72 Ländern, darunter die Schweiz, Frankreich und Griechenland, durchgeführt. Deutschland war nicht beteiligt. Insgesamt 45.000 IP-Adressen und Server wurden dabei offline genommen und 94 Personen festgenommen, gegen 110 weitere laufen Ermittlungen.
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Demnach lief die Operation mit dem Namen Synergia III vom 18. Juli vorigen Jahres bis 31. Januar dieses Jahres, wie Interpol jetzt mitteilte. Durch gezielte Auswertung von Daten und länderübergreifende Zusammenarbeit konnten die jeweiligen Polizeibehörden vor Ort tätig werden und unter anderem Hausdurchsuchungen durchführen. Es wurden zahlreiche Server und andere Hardware beschlagnahmt.
Lovescamming, Betrugs-Websites und Kreditkartenbetrug
Explizit nennt Interpol drei Ermittlungserfolge in Bangladesh, China und Togo. So wurden in Chinas Sonderverwaltungszone Macau mehr als 33.000 Phishing- und Betrugswebsites identifiziert, welche sich als Online-Casinos oder offizielle Websites von Banken, Behörden und Zahlungsdienstleistern ausgaben. Ziel der Betrüger ist es demnach, dass Opfer über die betrügerischen Websites versuchen, Geld auf ihre Konten einzuzahlen oder ihre persönlichen Daten und Kreditkartendaten preisgeben.
In Bangladesch nahm die Polizei 40 Verdächtige fest und stellte 134 elektronische Geräte sicher. Beides stehe in Zusammenhang mit verschiedenen Betrugsformen, darunter Betrug mit Krediten, Stellenausschreibungen, Identitätsdiebstahl und Kreditkartenbetrug.
In Togo hob die Polizei einen Betrugsring in einem Wohngebiet aus und schnappte zehn Verdächtige. Einige von ihnen kümmerten sich demnach um technische Aufgaben wie den unbefugten Zugriff auf Social-Media-Konten, andere führten Social-Engineering-Betrugsmaschen wie Liebesbetrug und Sextortion durch. Auf dem afrikanischen Kontinent hatte es bereits im Februar eine großangelegte Razzia gegen Cyberkriminalität mit hunderten Festnahmen gegeben.
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(nen)
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