Künstliche Intelligenz
Signal: Messenger erobert finnischen Play Store
Der Messenger Signal erfreut sich aktuell in Finnland, Dänemark und den Niederlanden besonderer Beliebtheit. Das belegen die Downloadcharts des Google Play Stores und des App Stores von Apple in Finnland und Dänemark sowie eine kürzlich in den Niederlanden durchgeführte Social-Media-Umfrage.
Weiterlesen nach der Anzeige
Im Google Play Store führt Signal derzeit die finnischen Downloadcharts im Bereich Kommunikation noch vor Telegram und WhatsApp an. Im App Store von Apple markiert Signal aktuell den dritten Platz in der Kategorie Social Networking in Finnland. Telegram hält hier den fünften Platz, WhatsApp rangiert weit abgeschlagen auf dem zehnten Platz.
Im dänischen Play Store steht Signal derzeit auf dem vierten Platz in der Kategorie Kommunikation vor Telegram und hinter WhatsApp – die Anwendung belegt dort aktuell den zweiten Platz. Anfang Januar soll Signal Whatsapp zeitweise aber als beliebteste App in der Kategorie Kommunikation des Play Stores abgelöst haben. Das berichtet das Informationsportal zum Messengerdienst AboutSignal. Damals habe Signal auch im App Store von Apple den dritten Platz der Kategorie Soziale Netzwerke in Dänemark belegt. Derzeit steht Signal dort auf dem vierten Platz vor Telegram auf Platz sechs.
Niederlande: Signal überholt Telegram
In den Niederlanden hat der sichere Messengerdienst Signal den Konkurrenzanbieter Telegram offenbar überholt. Das geht aus einer von der niederländischen Marktforschungsagentur Newcom kürzlich veröffentlichten Studie hervor. Der Umfrage zufolge verzeichnet Signal inzwischen 2,3 Millionen Nutzer in den Niederlanden, während Telegram auf 2,1 Millionen kommt. Nichtsdestotrotz bleibt WhatsApp mit 13,8 Millionen Nutzern der meistgenutzte Messengerdienst. Laut Newcom benutzen zudem 93 Prozent der Nutzer von Signal in den Niederlanden zusätzlich noch Whatsapp.
Anfang vergangenen Jahres hatte die Präsidentin der Signal-Foundation, Meredith Whittacker, in einem Interview mit der niederländischen Zeitung De Telegraaf bereits vom starken Wachstum des Messengers in den Niederlanden berichtet. Als Gründe für den Popularitätsanstieg nannte Whittaker damals das wachsende Bewusstsein für Datenschutz, Misstrauen gegenüber großen Technologiekonzernen sowie geopolitische Realitäten, die die Angreifbarkeit der digitalen Kommunikation offenlegten.
Signal ist einer der sichersten Messenger auf dem Markt. Nicht nur Einzelchats sind innerhalb des Dienstes Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Auch Gruppenchats werden über den von Signal eingeführten und mittlerweile zum Standard gewordenen Double-Ratchet-Algorithmus verschlüsselt. Ferner hat Signal mit den Sealed Sendern ein System eingeführt, das eine Zuordnung von Absendern und Empfängern vonseiten der Signal-Server unmöglich macht. Der Messenger analysiert zudem auch nicht die im Telefonbuch des Smartphones enthaltenen Telefonnummern seiner Nutzer.
Weiterlesen nach der Anzeige
(rah)
Künstliche Intelligenz
Nicht erlaubt: Microsoft könnte Schulkinder für Werbezwecke verfolgen
Eine minderjährige Schülerin kann einen juristischen Erfolg gegen die Microsoft Corporation verbuchen: Die österreichische Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde des Kindes aus dem Jahr 2024 stattgegeben. Anlass ist, dass Microsoft in der von der Schule für die Kinder gemieteten Software Microsoft 365 Education personenbezogene Cookies platziert. Diese Cookies könnten dazu genutzt werden, das Online-Verhalten der Kinder für Werbezwecke zu verfolgen. Die Speicherung erfolgt ohne Zustimmung, was laut Datenschutzbehörde rechtswidrig ist. Das österreichische Bildungsministerium und die Schule wollen von der Datenernte nichts gewusst haben.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren (die Cookies) das Nutzungsverhalten, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet”, schildert die Datenschutzorganisation Noyb, welche die Schülerin im Verfahren vertreten hat. Microsoft hingegen hat im Verfahren argumentiert, die Cookies bloß pseudonymisiert für statistische Zwecke auszuwerten. Und dafür seien die Cookies technisch notwendig.
Tatsächlich erfolgt die Pseudonymisierung erst, nachdem die personenbezogenen Daten zu Microsoft gelangt sind. Und diese Datenübertragung fällt laut Bescheid unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), unabhängig von etwaiger nachfolgender Pseudonymisierung. Und dass die Cookies für Reichweitenmessungen erforderlich seien, spiele keine Rolle, weil Reichweitenmessungen selbst nicht notwendig sind.
Somit stellt die Behörde fest, dass die Microsoft Corporation „gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Treu und Glauben verstoßen hat, indem sie ohne erforderlichen Erlaubnistatbestand des Art 6 Abs 1 DSGVO personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cookies beim Produkt ‚Microsoft 365 Education‛ verarbeitet hat.” Das bedeutet, dass Microsoft keine Zustimmung eingeholt hat und sich auch auf keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützen kann.
Umprogrammieren oder Rechtsmittel
Daher trägt die Datenschutzbehörde Microsoft auf, ihr rechtswidriges Verhalten einzustellen. Konkret soll sie „den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies unterlassen, sofern hierfür kein geeigneter Erlaubnistatbestand (Einwilligung) vorliegt und dadurch personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin verarbeitet werden. Als technisch nicht erforderlich gelten jedenfalls die Cookies MC1, FPC, MSFPC, MicrosoftApplicationsTelemetryDeviceId und ai-session.”
Microsoft akzeptiert das nicht. Es meint nach wie vor, alle notwendigen Datenschutzvorgaben einzuhalten. „Microsoft 365 for Education erfüllt alle vorgeschriebenen Datenschutzstandards, Bildungseinrichtungen können es weiter unter Einhaltung der DSGVO einsetzen“, sagte eine Sprecherin zu heise online. Ob Microsoft die Cookies umprogrammieren oder Rechtsmittel ergreifen wird, ist demnach noch nicht entschieden. Für beides hat Microsoft vier Wochen Zeit, gerechnet ab Zustellung des am 21. Jänner erlassenen Bescheides (GZ 2025-0.768.263, D135.026).
Weiterlesen nach der Anzeige
Ausrede auf „kundenorientiertes Marketing” zieht nicht
Vergebens hat Microsoft versucht, sich dem österreichischen Verfahren zu entziehen. Einerseits brachte der Konzern vor, für die Datenverarbeitung gar nicht verantwortlich zu sein. Er sei lediglich (Unter-)Auftragnehmer österreichischer Bildungseinrichtungen. Doch geriet Microsofts Eigenmarketing zum Bumerang: Demnach dienen die mit Microsoft 365 Education geernteten Daten allen möglichen Zwecken, von „interner Berichterstattung und Geschäftsmodellierung” bis „Energieeffizienz”.
Diese Zwecke verfolge Microsoft nicht im Auftrag der Schule sondern im eigenen Interesse, hält die Datenschutzbehörde fest, weshalb sie Microsoft für diese Datenverarbeitung verantwortlich macht. Die Ausrede, das „kundenorientierte Marketing-FAQ-Papier“ sei für Feststellungen nicht geeignet, lässt die Behörde nicht gelten.
Keine Ausflucht nach Irland
Andererseits hat die belangte Microsoft Corporation die Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzbehörde bestritten. Das Unternehmen habe eine Tochterfirma in Irland, weshalb die dortige Behörde zuständig sei. Dieser wird nachgesagt, besonders datenkonzernfreundlich zu sein.
Die österreichische Datenschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass die wesentlichen Entscheidungen nicht in Irland sondern in der amerikanischen Konzernzentrale getroffen werden. Laut EuGH (Az. CǦ604/22 Rz 62 ff) reicht für die Verantwortung aus, „dass eine Stelle hinsichtlich der Datenverarbeitung Richtlinien, Anweisungen, technische Spezifikationen, Protokolle und vertragliche Verpflichtungen vorgibt”, was zweifelsohne in den USA erfolge. Weil die darauf beruhenden Cookies in Österreich gesetzt werden, könnten österreichische Behörden einschreiten.
Allenfalls könne es gemeinsame Verantwortung der Microsoft Corporation und ihrer irischen Tochterfirma geben. Noyb hat sich aber nur über den Mutterkonzern beschwert, nicht über die irische Tochter, womit diese nicht Verfahrenspartei wurde. Damit sieht die österreichische Behörde keinen Anlass zur Verlagerung des Verfahrens nach Irland.
Zweite Niederlage gegen österreichische Schüler
Für Microsoft ist dies bereits die zweite Niederlage gegen eine von Noyb vertretene Schülerin. Im Oktober hat die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass Microsoft geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, indem es der Schülerin die erbetene Datenschutzauskunft nicht hinreichend erteilt hat. (GZ 2025-0.477.534, D135.027). Zusätzlich kamen das Gymnasium der Schülerin und das Bildungsministerium zum Handkuss, weil sie die Schülerin nicht vorab über Erhebung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt hatten.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister
Simone Baumeister fotografiert bereits seit vielen Jahren. Doch der Weg von ihren ersten Bildern, die sie noch mit einer einfachen Kompaktkamera gemacht hat, bis hin zur mehrfach ausgezeichneten Naturfotografin, war ein Prozess – einer, der eng mit persönlichen Erfahrungen und ihrer Liebe zur Natur verknüpft ist. Zunächst hielt sie mit kleinen Schnappschüssen ihre Katze fest, wie sie selbst erzählt. „Das hatte keinen Anspruch, ich wollte einfach Erinnerungen behalten.“ Erst später, in einer schwierigen Lebensphase, fand sie in der Naturfotografie einen persönlichen Anker und ihre fotografische Bestimmung.

Simone Baumeisters Bilder sind keine lauten Statements, sondern stille Begegnungen mit der Natur. Sie zeigen Nähe, ohne naiv zu wirken, sie sind technisch perfekt, ohne kühl zu sein, und sie besitzen Empathie, ohne sentimental zu wirken. Ihre Fotografie ist weniger eine Suche nach dem außergewöhnlichen Motiv als nach dem Moment, in dem Licht und Natur im Gleichgewicht sind. Während viele Fotografen die ganze Welt bereisen, um das Besondere zu finden, fotografiert Simone Baumeister im Münsterland und beweist mit ihren Aufnahmen, dass sich das Erstaunliche oft direkt vor der eigenen Haustür verbirgt.
Diese Zeit bedeutete für sie eine Wende. Allein und in abgelegenen Gegenden suchte sie Ruhe – und fand sie schließlich in der Natur und in Tieren. Aus den Spaziergängen wurden Beobachtungen und aus diesen wiederum eine Leidenschaft. „Es hat mich komplett in den Bann gezogen, mich fokussiert, beruhigt und abgelenkt – und ich konnte einfach nicht mehr aufhören.“ Heute ist die Fotografie für Baumeister mehr als nur ein Hobby, sie ist für sie Ausdruck von Achtsamkeit und eine Form des Loslassens. Ihre Aufnahmen zeigen auch, dass eine tiefe Verbundenheit zu Motiven nicht aus Anspruch, sondern aus Nähe entsteht.
Das Münsterland als Motivlandschaft
Wenn Baumeister über ihre westfälische Heimat spricht, schwingt sowohl Bewunderung als auch Herausforderung mit. Die Fotografin beschreibt das Münsterland als schwieriges Terrain für Naturmotive: Es gibt viele Felder, jedoch nur wenige Wälder und kaum unberührte Orte. „Unsere Waldstücke sind so klein, dass man fast überall nach zwanzig Metern wieder auf einem Spazierweg steht“, sagt sie. Selbst größere Seen sind meist touristisch genutzt oder aufgrund des Naturschutzes nicht zugänglich. Hinzu kommt ein hoher Jagddruck, der die Wildtiere scheu macht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Digitaler „Omnibus”: Europa-Parlament bremst Kommissionspläne für Daten und KI
Die EU-Kommission hat am Montag im EU-Parlament für ihre Gesetzesvorstöße zu Digitalisierung und KI-Regulierung geworben – mit mäßigem Erfolg. Fast alle Fraktionen kritisieren die im Dezember 2025 vorgelegten Vorschläge und warnten davor, hart erkämpfte Schutzstandards zugunsten von „Big Tech“-Unternehmen aufzuweichen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Vereinfachte Regeln, offener Datenmarkt
Die Kommission will mit einem digitalen Omnibusgesetz die Regeln im Digitalbereich vereinfachen und vier verschiedene Normenkomplexe unter ein Dach bringen: Die Verordnung für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, die Open-Data-Richtlinie, den Data Governance Act und den Data Act. Auch die in verschiedenen Digitalgesetzen verstreuten Meldepflichten bei Datenverlust sollen zusammengefasst werden, sodass Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle dafür bekommen.
Das sei eine echte Verbesserung für Unternehmen, betonte Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin der DG Connect der EU-Kommission. Die Vereinfachung europäischer Normen und mehr Wettbewerbsfähigkeit für europäische Unternehmen seien die zentralen Ziele des Pakets.
Wunschliste der Lobbyisten abgearbeitet?
Im Innenausschuss des Parlaments war hingegen von einer „Deregulierungsinitiative“ der Kommission die Rede. Vereinfachte Regulierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit klängen gut, sagt der irische Berichterstatter zum KI-Akt, Michael McNamara (Renew), und nennt es erstaunlich, wenn die Kommissionsentwürfe „Artikel für Artikel Vorschläge der großen Big-Tech-Firmen wiedergeben“.
Abgeordnete von Piraten/Grünen und Sozialdemokraten warnten bei dieser ersten Erörterung des Pakets vor allem vor einer Neudefinition persönlicher Daten. Pseudonymisierte Daten etwa können künftig an Dritte weitergegeben werden, wenn sie von diesen nicht mehr re-identifiziert werden können. Welche Art von Pseudonymisierung dabei „sicher“ ist, will die Kommission selbst in Implementierungsbeschlüssen festlegen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Birgit Sippel (S&D) kritisierte die Möglichkeit für KI Firmen, sich selbst als „High Risk“ einzustufen oder eben nicht. Ihre Parteikollegin und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Marina Kaljurand, stellte das geplante Privileg für KI-Firmen infrage, das ihnen die Nutzung sensibler Daten erlaubt: „Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI Modellen automatisch sicherer als die Verarbeitung durch andere Anwendungen?“
Geschüttelt und gerührt, aber nicht einfacher?
Axel Voss (EVP) anerkannte, dass die Kommission die DSGVO und den AI Act zusammenführen wolle. Ob die Neumischung im Sinne von Rechtssicherheit und Klarheit gelänge, sei bei dem vorgelegten Entwurf noch unklar. Voss mahnte, sich nicht wegen der laufenden Umsetzung des AI Acts unter Zeitdruck zu setzen. Die Ausschusssitzung war die erste zu dem Paket, aber, wie Kaljurand unterstrich, nicht die letzte.
(vbr)
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 4 WochenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Social Mediavor 1 MonatDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenWeiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen
