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Datenschutz & Sicherheit

Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten


Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.

Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.

Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.

Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.

Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal

Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.

Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.

Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.

Behördenübergreifender Datenaustausch

Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.

Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.

Der „komplexe“ Sozialdatenschutz

Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.

Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.

Mehr KI, weniger Kontrolle

Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.

So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

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Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.

Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.

„Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.

Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“

„Commitment“ oder Grundgesetzänderung

Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.

Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.

Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.



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Chrome: Erster Fix unzureichend, neues Notfall-Update veröffentlicht


Google hat in der Nacht zum Samstag erneut ein Notfall-Update für den Webbrowser Chrome herausgegeben. Es bessert eine im Netz bereits attackierte Sicherheitslücke aus, die das Update vom Vortag offenbar nicht oder nicht korrekt geschlossen hat.

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Bereits am Freitag dieser Woche hatte Google angekündigt, dass das außerplanmäßige Update zwei in freier Wildbahn attackierte Sicherheitslücken stopft. Jetzt haben die Entwickler jedoch eine weitere Aktualisierung außer der Reihe eingeschoben, die eine der vermeintlich bereits geschlossenen Sicherheitslücken (abermals) korrigiert. Es handelt sich dabei um die Schwachstelle in der Grafikbibliothek Skia. Durch das Verarbeiten und Rendern sorgsam präparierter Webseiten können Angreifer auf Speicherbereiche außerhalb der vorgesehenen Grenzen zugreifen und so fälschlicherweise Speicherinhalte schreiben (CVE-2026-3909, kein CVSS-Wert, Risiko laut Google „hoch“). Das ermöglicht oftmals, Schadcode einzuschleusen und auszuführen.

Google hat die ursprüngliche Versionsankündigung aus der Nacht zum Freitag inzwischen aktualisiert. Demnach listete die vorherige Version der Notiz die Schwachstelle CVE-2026-3909 auf, deren Korrektur jedoch erst in einem künftigen Update enthalten sein wird, führen die Entwickler dort nun aus. Zu den Gründen nennen sie keine weiteren Details. Auch zu den bereits laufenden Angriffen auf die Schwachstellen gibt es keine weitergehenden Informationen.

Chrome-Nutzer und -Nutzerinnen sollten sicherstellen, dass sie die aktuelle Fassung des Webbrowsers einsetzen. Chrome 146.0.7680.119 für Android sowie 146.0.7680.80 für Linux, macOS und Windows stopfen nun auch das zweite attackierte Sicherheitsleck.


Google Chrome Update-Status mit Versionsnummer und Optionen zur Hilfe und Problemmeldung.

Google Chrome Update-Status mit Versionsnummer und Optionen zur Hilfe und Problemmeldung.

Das Update für Google Chrome wird mit 50% Fortschritt angezeigt.

Der Versionsdialog findet die Updates und startet auch gleich deren Installation. Der öffnet sich nach Klick auf das Icon mit den drei übereinanderliegenden Punkten rechts von der Adressleiste und dem weiteren Klickpfad „Hilfe“ – „Über Google Chrome“. Unter Linux ist in der Regel die Softwareverwaltung der Distribution dafür zuständig. Der Play-Store von Google sollte das Update ebenfalls anbieten, auf zahlreichen Handy-Modellen kommen die Chrome-Updates jedoch mit deutlicher Verzögerung an; die Aktualisierung lässt sich dort auch nicht erzwingen.

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Da andere auf dem Chromium-Code basierende Webbrowser wie Microsoft Edge die Schwachstelle mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls aufweisen, sollten Nutzerinnen und Nutzer dieser Alternativen ebenfalls prüfen, ob dafür Aktualisierungen verfügbar sind, und diese zeitnah anwenden.


(dmk)



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Die Woche, in der wir uns über Pfusch am Bau aufregen


Liebe Leser*innen,

seit 2019 begleite ich für netzpolitik.org die Pläne für die Verordnung der EU zu sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Es ist das erste europäische Gesetz, bei dessen Entstehung ich von Anfang an mit dabei war. Wie bei einem Gebäude, für das man schon die ersten Ideen und Entwürfe am Reißbrett mitverfolgt hat. Dann jeden Tag an der Baustelle vorgefahren ist, erst beim Aushub und dann Stockwerk um Stockwerk zuschaute, wie es nach oben wächst.

2024 waren die Pläne fertig verhandelt. Doch im Nachhinein muss ich sagen: Wenn die KI-Verordnung ein Gebäude ist, dann kommt mir das Ergebnis zunehmend vor wie Pfusch am Bau.

Ich fühle mich verschaukelt von diesem Gesetz, das doch eigentlich zumindest in Teilen den Zweck haben soll, die Grundrechte der Menschen in der EU zu schützen. Dafür zu sorgen, dass sie nicht zu Unrecht im Gefängnis landen, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, an den EU-Grenzen von Maschinen schikaniert oder bei jedem Schritt im öffentlichen Raum verfolgt werden können – weil ein „KI-System“ das nun einmal möglich macht.

Auf die vielen Schwachstellen im fertig verhandelten Bauplan hatten wir damals schon hingewiesen. Artikel 5 der Verordnung regelt all die grundrechtsrelevanten Schweinereien, die mit “KI” technisch möglich, in der Union aber tabu sind. Darunter etwa Systeme, die Gefühle erkennen sollen oder Vorhersagen dazu treffen, ob jemand wohl kriminell wird. (Minority Report lässt grüßen.)

Verboten sind in der EU demnach auch Systeme, mit denen man im Internet gezielt nach einem Gesicht suchen kann und dann weitere Treffer zu der Person angezeigt bekommt. Man kennt das von umstrittenen Suchmaschinen wie PimEyes oder Clearview. Denn Menschen aus dem Team Bürgerrechte sind sich schon lange einig: Solche Systeme stellen eine besonders große Gefahr für unsere Gesellschaft dar. Diese kommerziellen Anbieter scannen das öffentliche Internet nach auffindbaren Gesichtern und erstellen daraus gigantische Datenbanken. Der Upload eines Fotos in die Suchmaschine reicht aus, schon werden Treffer zu dem gesuchten Gesicht im Netz angezeigt. Und damit sehr wahrscheinlich auch der Name, der Job oder dieses eine peinliche Video, das man mit 20 irgendwo hochgeladen und dann vergessen hat.

Ich dachte, dass solche Suchmaschinen in der EU verboten sind. Doch damit liege ich wohl falsch.

Denn die Bundesregierung möchte solche Systeme schon seit einer Weile haben. Sie möchte es der Polizei erlauben, die Gesichtersuche einzusetzen, um in Strafverfahren nach Verdächtigen und auch Zeug*innen suchen zu können. Am Donnerstag haben die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister dafür eine Reihe von neuen Gesetzentwürfen vorgestellt.

Eines davon ändert die Strafprozessordnung und schafft damit die Rechtsgrundlage für den “automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet”. Und der Begründung zu diesem Gesetz ist zu entnehmen: Das vermeintliche Verbot der biometrischen Gesichtersuche in der KI-Verordnung war womöglich nur ein großes Missverständnis.

Dort steht: „Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden.“ Dann folgt ein Verweis auf die Leitlinien der EU-Kommission, die das Verbot tatsächlich so auslegen. Und daraufhin erläutert das Ministerium weiter, warum es also unproblematisch und mit der KI-Verordnung im Einklang sei, wenn die Polizei künftig all unsere Urlaubsfotos, Demovideos und sonstigen Bilder im Netz einsammeln, auswerten und in eine große Datenbank kippen darf, um darin per biometrischem Abgleich nach bestimmten Gesichtern zu suchen.

Ohne allzu tief in die Funktionsweise von biometrischen Gesichtersuchmaschinen einzusteigen, kann man wohl zurecht behaupten: Wenn die Bundesregierung mit dieser Interpretation durchkommt, dann ist im Grunde das ganze Verbot den Baustoff nicht wert gewesen, mit dem es errichtet wurde. Dann wären nämlich auch kommerzielle Gesichtersuchmaschinen wie PimEyes – um deren Verbot es dem EU-Parlament gerade ging – in der EU legal.

Das alles sind erste Eindrücke. Wir haben eine Menge Fragen und werden uns jetzt auf die Suche nach Antworten machen. Ich gehe aber vor allem mit dieser Frage ins Wochenende: Was bringt ein Bauwerk, wenn es so löchrig ist, dass es schon durchregnet, noch bevor wir überhaupt einziehen konnten?

Erbauliche Grüße

Chris

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Zeitungen, Radio, Kino, Fernsehen – all diese Medien sind nicht mehr ganz frisch, existieren aber weiterhin. Sie wurden nie völlig verdrängt. Doch was machen soziale und generative Medien mit der Medienlandschaft?

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AWS European Sovereign Cloud erhält erste Compliance-Zertifizierungen


Die seit Januar 2026 verfügbare AWS European Sovereign Cloud hat einen ersten Compliance-Meilenstein erreicht. Amazon Web Services (AWS) hat für die von regulären AWS-Regionen physisch und logisch getrennte Cloud-Plattform SOC-2- und C5-Type-1-Testat sowie sieben ISO-Zertifizierungen erlangt. Die Nachweise decken insgesamt 69 Services ab.

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Wie AWS in einem Beitrag im AWS-Security-Blog erläutert, umfasst der SOC-2-Type-1-Bericht die Kriterien Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Die Prüfer haben die Kontrollen zudem auf das hauseigene Sovereign Reference Framework (ESC-SRF) abgebildet, das Governance, Betrieb, Datenresidenz und Isolation abdeckt. Der C5-Type-1-Bericht attestiert die Konformität mit dem Cloud Computing Compliance Controls Catalogue des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – geprüft wurden Basis- und Zusatzkriterien.

Neben den Attestierungsberichten hat AWS für die European Sovereign Cloud gleichzeitig sieben ISO-Zertifizierungen erlangt: ISO 27001:2022 (Informationssicherheit), ISO 27017:2015 (Cloud-Sicherheit), ISO 27018:2019 (Datenschutz in der Cloud), ISO 27701:2019 (Privacy-Management), ISO 22301:2019 (Business Continuity), ISO 20000-1:2018 (IT-Service-Management) sowie ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement). Sämtliche Berichte und Zertifikate stehen Kunden über AWS Artifact zur Verfügung.

Die Zertifizierungen sind vor allem für Behörden und regulierte Branchen in Europa relevant, die Cloud-Dienste unter strikten Auflagen zu Datenresidenz und Sicherheit nutzen müssen. Der C5-Katalog des BSI gilt in Deutschland als maßgeblicher Standard für die Bewertung von Cloud-Anbietern.

Die European Sovereign Cloud ist als eigene Partition (aws-eusc) mit der Region eusc-de-east-1 in Brandenburg aufgesetzt. Sie verfügt über separate IAM-Konten, eigene Abrechnungssysteme in Euro und ein dediziertes Security Operations Center, das ausschließlich mit EU-Residenten besetzt ist. Es gibt keinen regionsübergreifenden Datenverkehr zu anderen AWS-Partitionen; auch Metadaten verbleiben innerhalb der EU-Infrastruktur.

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Ob die vollständige Abkopplung der Sovereign Cloud in der Praxis den Anforderungen des BSI standhält, ist allerdings noch nicht unabhängig geprüft. Bei den jetzt vorgelegten Zertifizierungen handelt es sich um Type-1-Berichte, die das Design und die Implementierung der Kontrollen zu einem bestimmten Zeitpunkt bewerten. Die aufwendigeren Type-2-Audits, bei denen die operative Wirksamkeit über einen längeren Zeitraum nachgewiesen wird, stehen noch aus.

AWS bezeichnete die Zertifizierungen als Beleg dafür, dass sich die Firma um das Vertrauen der Kunden bemühe. Das Unternehmen hat angekündigt, das Compliance-Portfolio für die European Sovereign Cloud kontinuierlich auszubauen.


(fo)



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