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Nach 3G-Abschaltung: In Bern läuft es bei Leihrädern nicht mehr rund


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In der Schweizer Hauptstadt Bern wurde ein Anbieter von Leihfahrrädern von der Abschaltung des 3G-Mobilfunknetzes der Swisscom kalt erwischt. Seit Mittwoch ist ein Teil der Flotte nicht mehr ausleihbar. Für zusätzliche Verwirrung sorgt, dass Kunden für modernere Räder, die ohne 3G funktionieren, eine neue App benötigen. Die Swisscom habe dem Anbieter Publibike aber zugesichert, dass das Netz vorerst wieder eingeschaltet werden soll.

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Wie die „Berner Zeitung“ berichtet, spekulierte Publibike offenbar darauf, dass die Swisscom für die schrittweise Abschaltung mehr Zeit nimmt. In der Zwischenzeit sollten alte Fahrräder durch neue ersetzt und die Kunden auf die neue App umgestellt werden. Das Hauptproblem ist offenbar das Fahrradschloss, das der Anbieter verwendet. Dieses kommuniziert per UMTS mit den Servern des Anbieters. Neuere Fahrräder haben ein anderes Schloss, das mit neueren Mobilfunkstandards betrieben wird.

Nutzer werden von Publibike angehalten, auf die neue App „Publibike Velospot (Zone 1)“ umzusteigen. Die neueren Räder mit runden Schlössern waren aber diese Woche teilweise noch in der Unterzahl. So hätten etwa am Bahnhof Bern als zentraler Verkehrsknotenpunkt nur drei nutzbare Räder zur Verfügung gestanden, berichten lokale Medien. Dutzende funktionierten nicht mehr.

Die Swisscom hatte die Abschaltung des 3G-Netzes bereits im März 2022 angekündigt. Bis Ende des Jahres 2025 wurde der Betrieb noch garantiert. Seit Anfang 2026 läuft schrittweise die Abschaltung. Der Mobilfunknetzbetreiber möchte die frei werdenden Frequenzen und die Antennenkapazität künftig für 4G und 5G einsetzen. Zudem sorgte der Weiterbetrieb des kaum noch genutzten Mobilfunkstandards für zusätzliche Stromkosten, die künftig entfallen.

Publibike hatte offenbar darauf gehofft, noch bis Ende Februar Zeit zu haben, um die Umstellung der Räder abzuschließen. Ursprünglich, so Lokalmedien, sei sogar von noch mehr Zeit ausgegangen worden. Eigentlich sah ein zum Jahresbeginn in Kraft getretener neuer Vertrag mit der Stadt sogar einen Ausbau des Angebots an Leihrädern vor. Jetzt geht es zunächst einmal darum, dass die Nutzer überhaupt im bisherigen Maße weiterhin die Räder verwenden können.

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(mki)



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Tüv: Zahlreiche Aufzüge nicht gegen Cyberangriffe geschützt


Aufzüge in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden zunehmend digital gesteuert – und sind damit potenzielle Angriffsziele für Cyberkriminelle. Doch zu wenige Anlagen sind ausreichend dagegen geschützt, wie der Tüv-Verband in seinem aktuellen Anlagensicherheitsreport mitteilt. Demnach wiesen knapp zwei Drittel der untersuchten Aufzüge im vergangenen Jahr geringfügige Mängel auf. Das waren mehr als 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und sogar fast 22 Prozentpunkte mehr als 2023.

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Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg seien Defizite bei der Cybersicherheit, betont der Tüv. „Die Betreiber sind seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen und diese zu dokumentieren“, hieß es. Fehle der Nachweis, führe das zu einem geringfügigen Mangel. „Hersteller und vor allem Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten nachkommen.“

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr knapp 723.300 Aufzugsanlagen überprüft. Mehr als jeder zehnte Aufzug wies dabei sogenannte erhebliche Mängel auf. Bei 0,8 Prozent beziehungsweise 5.800 Anlagen wies der Tüv gar gefährliche Mängel auf. 3.000 dieser Aufzüge wurden unverzüglich stillgelegt, weil sie eine Gefahr für Leib und Leben darstellten.

Grund dafür waren unter anderem verschlissene Tragseile. „Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen“, teilte der Tüv weiter mit. „Deren Zahl kann mit dem bewährten Zusammenspiel von regelmäßiger Wartung durch den Betreiber, unabhängiger Prüfung und behördlicher Überwachung auf einem Minimum gehalten werden.“


(mho)



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Dienstag: Chinas fährt Chipfertigung hoch, „Freiwillige Chatkontrolle“ endet


China holt bei der Chipherstellung weiter auf und baut offenbar die Produktionskapazität seiner modernsten Chip-Generation aus. Die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe kann inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Für 2026 ist allerdings noch keine hohe Fertigungskapazität zu erwarten. Bislang dürfen Messenger Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die dafür nötige Ausnahme von EU-Recht aber endet jetzt, nachdem ein Kompromiss scheiterte. Und die Online-Enzyklopädie Britannica wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI Urheberrechts- und Markenverletzungen vor – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Der weltweit größte Chiphersteller, TSMC aus Taiwan, belichtet insgesamt rund 1,3 Millionen Wafer pro Monat und ist aktuell in der Lage, 2-Nanometer-Chips herzustellen. Doch China holt langsam aber sicher auf. Während die Vereinigten Staaten versuchen, das Land von modernster westlicher Chiptechnologie abzuschneiden, baut Peking die Produktionskapazitäten der heimischen Halbleiterindustrie massiv aus. Laut einem Medienbericht kann die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Bis zum Jahresende soll die Produktion hochfahren, wenn auch in einem niedrigen Maßstab. Chinas zweitgrößter Chipfertiger startet angeblich 7-Nanometer-Produktion

Bislang erlaubt es eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln den Messengerdiensten, Nachrichtenverläufe zu scannen, um Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Das verstößt eigentlich gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre. Deshalb hat die EU vor einigen Jahren eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen. Diese bisher geltende Regelung, die auch als „freiwillige Chatkontrolle“ bekannt ist, läuft am 3. April aus. Eine Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen in der EU ist nun gescheitert. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. EU-Einigung scheitert: „Freiwillige Chatkontrolle“ endet

Immer wieder ziehen Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne vor Gericht, weil diese ihr Material ohne Genehmigung für das Training ihrer KI-Modelle verwenden. Vor allem OpenAI sieht sich immer wieder Vorwürfen wegen Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times, das Medienhaus Ziff Davis, mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser haben Klagen gegen das Unternehmen angestrengt. Nun zieht auch die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica gegen OpenAI vor Gericht. Der Vorwurf auch hier: Urheberrechts- und Markenverletzung. Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training

Nvidia denkt das Spiele-Rendering neu. Auf der GTC-Konferenz hat das Unternehmen DLSS 5 (Deep Learning Super Sampling) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein KI-Modell, das aus Farben und Bewegungsvektoren eines Videospiels annähernd fotorealistische Grafiken baut. Die KI soll tiefer in die Spiele integriert sein als vorherige DLSS-Versionen, heißt es. Nvidia-CEO Jensen Huang spricht von einer „Neuerfindung der Spielegrafik“. Neural Rendering: Nvidia DLSS 5 soll Videospiele fotorealistisch machen

Mehrere US-Bundesstaaten, darunter Colorado und Kalifornien, haben kürzlich Gesetze erlassen, wonach „Anbieter von Betriebssystemen“ künftig einen Mechanismus zur Altersverifikation anbieten müssen. Dieser greift, sobald jemand einen Account auf dem jeweiligen Computer anlegt. Kalifornien verlangt zusätzlich, dass das System die eingegebenen Daten bei der Registrierung mit öffentlichen Datenbanken abgleicht. Anbieter wie Microsoft, Apple und Google (für Android) lassen sich einigermaßen leicht zwingen, solche Abfragen in ihre Betriebssysteme einzubauen. In der Linux-Welt aber sieht es anders aus: Denn wer ist da ein „Operating System Provider“, wie es im kalifornischen Gesetz heißt? Linux soll Ausweise prüfen: Wie die Community sich dagegen wehrt

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(akn)



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Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training


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Die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster, der älteste Wörterbuchverlag der USA, haben den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan verklagt. Sie werfen dem US-Konzern „massive Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle vor. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.

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OpenAI soll unberechtigterweise knapp 100.000 Online-Artikel sowie Enzyklopädie- und Wörterbucheinträge von Encyclopædia Britannica und Merriam-Webster genutzt haben, um seinen Chatbot ChatGPT zu trainieren, heißt es in der am Freitag eingereichten Klage (AZ. 1:26-cv-2097). Demnach hat ChatGPT nahezu wortgetreue Kopien von Britannicas Enzyklopädieeinträgen, Wörterbuchdefinitionen und anderen Inhalten erstellt und so Nutzer abgelenkt, die sonst die Websites von Britannica besuchen würden. „ChatGPT entzieht Webseitenbetreibern wie den Klägern [Britannica, Anm.] Einnahmen, indem es Antworten auf Nutzeranfragen generiert, die die Inhalte dieser Betreiber ersetzen und in direkter Konkurrenz zu ihnen stehen. Um diese Ersatzprodukte zu erstellen, kopieren die Beklagten massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte der Kläger und anderer Webseitenbetreiber ohne deren Genehmigung oder Vergütung“, heißt es in der Klage.

Neben der Urheberrechtsverletzung wirft Britannica OpenAI auch Verstöße gegen ein Markengesetz (Lanham Act) vor, „indem ChatGPT erfundene Inhalte oder ‚Halluzinationen‘ generiert und diese fälschlicherweise den Klägern zuschreibt“. Und weiter: „Ebenso verstoßen die Beklagten gegen die Markenrechte der Kläger gemäß dem Lanham Act, indem ChatGPT irreführend Teile der Inhalte der Kläger auslässt, ohne diese Auslassungen offenzulegen, und die unvollständigen und fehlerhaften Reproduktionen neben den bekannten Marken der Kläger anzeigt.“ ChatGPT gefährde den „fortwährenden Zugang der Öffentlichkeit zu hochwertigen und vertrauenswürdigen Online-Informationen“, so der Vorwurf.

In der Klage fordert Britannica eine Entschädigung in nicht genannter Höhe sowie eine einstweilige Verfügung zur Unterbindung der mutmaßlichen Markenrechtsverletzung. Laut Reuters reichte Britannica im vergangenen Jahr bereits eine ähnliche Klage gegen das KI-Start-up Perplexity AI ein, die weiterhin anhängig ist.

Britannicas Vorgehen gegen OpenAI ist eine von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne angestrengt haben, weil diese ihr Material ohne Genehmigung zum Trainieren von KI-Modellen verwenden. Immer wieder sieht sich vor allem OpenAI Vorwürfen von Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times wirft dem Unternehmen vor, Artikel der Zeitung unerlaubterweise für das KI-Training genutzt zu haben. Der Mutterkonzern von PCMag und IGN, das Medienhaus Ziff Davis, verklagte OpenAI ebenso wegen Urheberrechtsverstößen, wie mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser.

Andere Medienunternehmen entschieden sich hingegen, ihre Texte an OpenAI zu lizenzieren. So schloss der deutsche Axel-Springer-Verlag einen Vertrag über eine Summe in Millionenhöhe ab, der OpenAI Zugriff auf Texte von Zeitschriften wie BILD, Welt oder Politico gibt.

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(akn)



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