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KeePassXC 2.7.12: DLL-Schutz, Passkey-Änderungen und TOTP in Auto-Type


Der quelloffene Passwort-Manager KeePassXC ist in Version 2.7.12 erschienen. Das Release behebt mehrere Sicherheitsprobleme, allen voran einen Schutz gegen DLL-Injection-Angriffe unter Windows. Außerdem bringt es funktionale Erweiterungen, darunter TOTP-Unterstützung in Auto-Type und verschachtelte Ordner beim Bitwarden-Import.

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Wie die Entwickler in ihrem Release-Blog mitteilen, enthält die neue Version Mitigationen gegen Exploits über manipulierte OpenSSL-Konfigurationsdateien auf Windows. Bei einer DLL-Injection schleusen Angreifer bösartige Dynamic Link Libraries in den Adressraum eines laufenden Prozesses ein, um beliebigen Code auszuführen oder Rechte zu erhöhen. KeePassXC 2.7.12 verhindert nun, dass OpenSSL-Konfigurationen als Angriffsvektor für solche Injektionen missbraucht werden.

Eine potenziell aufwendige Änderung betrifft Passkeys: KeePassXC speichert jetzt die Flags Backup Eligibility (BE) und Backup State (BS) mit jedem Eintrag. Das BE-Flag zeigt an, ob ein Passkey als Multi-Device-Credential gesichert und synchronisiert werden kann, das BS-Flag markiert den aktuellen Sicherungsstatus. Bisher waren beide Werte fest auf false gesetzt, ab Version 2.7.12 stehen sie standardmäßig auf true. Die Entwickler warnen ausdrücklich: „Dies könnte bestehende Passkeys brechen, für die die Flags nicht gespeichert wurden, da die Werte als unveränderlich gelten.“

Wer nach dem Update Probleme mit bestehenden Passkeys feststellt, kann den vorherigen Zustand wiederherstellen, indem er unter „Advanced“ zwei String-Attribute manuell hinzufügt: KPEX_PASSKEY_FLAG_BE=0 und KPEX_PASSKEY_FLAG_BS=0. Zusätzlich wird nun der publicKey in die Register-Response für Passkeys aufgenommen.

KeePassXC 2.7.12 unterstützt jetzt {TIMEOTP} als Platzhalter in Auto-Type-Sequenzen und als Entry-Platzhalter. TOTP (Time-based One-Time Password) ist ein RFC 6238 spezifizierter Algorithmus, der aus einem gemeinsamen geheimen Schlüssel und der aktuellen Systemzeit zeitbasierte Einmalpasswörter generiert – typischerweise alle 30 Sekunden. Nutzer können damit automatisch den aktuellen TOTP-Code in Login-Formulare einfügen lassen, ohne ihn händisch aus einer Authenticator-App ablesen zu müssen.

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Im Browser-Zugriffsdialog zeigt KeePassXC nun die abgeglichenen URLs in einem Tooltip an. So lässt sich leichter verifizieren, welche Websites tatsächlich Zugriff auf gespeicherte Zugangsdaten anfordern. Außerdem validiert die neue Version die Haupt-Entry-URL bei der Verwendung von Platzhaltern und speichert browserbezogene Werte korrekt in den customData-Feldern.

Wer von Bitwarden zu KeePassXC migriert, kann mit der neuen Version auch verschachtelte Ordner übernehmen. Bitwarden nutzt einen Schrägstrich als Trennzeichen für hierarchische Ordnerstrukturen, etwa „Socials/Forums“. KeePassXC 2.7.12 bildet diese Hierarchie beim Import korrekt ab, sodass die Vault-Struktur erhalten bleibt.

Unter Linux haben die Entwickler eine Änderung rückgängig gemacht, die eine Race-Condition in der Auto-Type-Funktion verursachte. Darüber hinaus behebt das Release diverse kleinere Probleme: Die Anzeige des Kontrollkästchen-Werts in den Browser-Integrations-Einstellungen stimmt jetzt, Font- und Theme-Darstellung wurden korrigiert, der „Entfernen“-Button in den Plugin-Daten funktioniert wieder ordnungsgemäß, und Dateinamen werden vor dem Speichern von Anhängen bereinigt.

KeePassXC 2.7.12 steht für Windows, Linux und macOS auf der Projektseite zum Download bereit.


(fo)



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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten


Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.

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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.

Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.

Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.

Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.

Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.

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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.

Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.

Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.


(wpl)



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SK Hynix: Börsengang in den USA steht bevor


Der südkoreanische Halbleiterkonzern SK Hynix plant seinen Börsengang in den USA bereits im August. Das berichtete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. SK Hynix wolle mit dem Schritt von der starken Nachfrage nach KI-bezogenen Aktien profitieren und seine Investorenbasis verbreitern.

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Laut dem Bericht von Reuters wird die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) voraussichtlich in der übernächsten Woche den entsprechenden Antrag von SK Hynix genehmigen.

Über die Einzelheiten der Börsennotierung, einschließlich Umfang und Zeitpunkt, sei noch nicht entschieden worden, teilte SK Hynix in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. Der Chiphersteller hatte im März mitgeteilt, vertraulich einen Antrag auf Börsennotierung in den USA gestellt zu haben. Damals hieß es, der Börsengang könnte ein Volumen von bis zu 14 Milliarden US-Dollar erreichen.

SK Hynix ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Speicherchips und ein wichtiger Zulieferer für den US-Konzern Nvidia. Dank seiner marktbeherrschenden Stellung bei Hochleistungs-Speicherchips (High Bandwidth Memory, HBM), die in KI-Servern zum Einsatz kommen, hat das südkoreanische Unternehmen stark von KI-Boom und Speicherkrise profitiert.

Mit einem Börsendebüt im August würde sich SK Hynix in die Phalanx spektakulärer Börsengänge einreihen, die in der zweiten Jahreshälfte an den US-Aktienmärkten erwartet werden. Der für Ende dieser Woche geplante Rekord-Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX soll 75 Milliarden US-Dollar einspielen. Einen Wettlauf um den Gang an die Börse liefern sich derweil die beiden KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Claude-Entwickler Anthropic reichte am 1. Juni vertraulich einen Antrag auf Börsengang in den USA ein und kam damit überraschend dem Konkurrenten OpenAI zuvor. Der ChatGPT-Entwickler beantragte nur wenige Tage später eine Aktienplatzierung – Details bleiben aber noch geheim.


(akn)



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Uber verklagt New York City wegen Gesetz zum Schutz von Fahrern


Der US-Dienstleistungskonzern Uber Technologies hat Klage gegen die Stadt New York eingereicht, um die Durchsetzung eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes zu verhindern. Das neue Gesetz, das Fahrer vor „ungerechtfertigten Deaktivierungen“ schützen soll, würde nach Ansicht von Uber das Unternehmen dazu zwingen, Fahrer auf seiner Plattform zu belassen, selbst wenn der Fahrdienstvermittler festgestellt hat, dass diese gegen Standards, Vereinbarungen und Richtlinien des Unternehmens verstoßen haben.

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Das lokale Gesetz 52, das am 28. Juli in Kraft tritt, untersagt es Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Lyft, Fahrer ohne einen„triftigen Grund“ zu entlassen. Bei Betrug und „grobem Fehlverhalten“ wie Gewalt, sexueller Belästigung oder Übergriffen sowie Diskriminierung sind Entlassungen zulässig.

In der am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereichten Klage (AZ. 1:26-CV-04893) erklärte Uber, das Gesetz schütze Fahrer, die sich gefährlich, bedrohlich oder anderweitig unangemessen verhalten, in unzulässiger Weise. Zugleich verletze das Gesetz die Rechte des Unternehmens auf freie Meinungsäußerung und ein ordnungsgemäßes Verfahren (due-process right) gemäß der US-Verfassung sowie der Verfassung des Staates New York. Uber beantragte eine einstweilige Verfügung sowie eine dauerhafte Unterlassungsanordnung, um das Gesetz zu stoppen. Über die Klage berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, „würde es die Verträge von Uber dauerhaft beeinträchtigen, die Übermittlung und Offenlegung sensibler und geschützter Informationen erzwingen, die Uber sonst nicht preisgeben würde, eine zumindest vorübergehende Zusammenarbeit mit Fahrern erzwingen, die Uber sonst deaktivieren würde, Uber einem unfairen und einseitigen Entscheidungsverfahren unterwerfen sowie potenziell zu Reputationsschäden und einem Verlust an Geschäftsvolumen und Firmenwert führen“, heißt es in der Klageschrift.

Das im Januar vom New Yorker Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetz soll Fahrer vor einer ungerechtfertigten Deaktivierung durch die Fahrdienstvermittler schützen. Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen die Fahrer 14 Tage vor Wirksamwerden der Deaktivierung über die Maßnahme informieren müssen. Auch können Fahrer eine Untersuchung durch die Behörde für Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz beantragen. Der Fahrdienstvermittler muss dann nachweisen, dass ein triftiger Grund sowie ein legitimer wirtschaftlicher Beweggrund für die Deaktivierung vorlagen.

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Laut Uber könnten die mehr als 12.000 Fahrer in New York City, die seit Juli 2019 von Uber deaktiviert wurden, eine Wiederaufnahme beantragen. Das Unternehmen beklagt, dass es für die mögliche erneute Überprüfung und Bearbeitung Tausender Deaktivierungsfälle „enorme Ressourcen aufwenden“ müsste.


(akn)



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