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Sony und Honda stellen Entwicklung des Elektroautos Afeela ein


Kein Sony-Auto: Der japanische Elektronikkonzern Sony und der Autokonzern Honda haben das Ende der gemeinsamen Entwicklung von Elektroautos bekannt gegeben. Unklar ist, was aus dem Joint Venture Sony Honda Mobility (SHM) wird.

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Grund sei „die am 12. März 2026 bekannt gegebene Neubewertung der Strategie zur Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Honda“, teilten die beiden Konzerne mit. Honda hat die Entwicklung von drei Elektromodellen eingestellt und eine vollständige Umstrukturierung seiner Elektrosparte angekündigt.

Dadurch änderten sich auch „die zugrunde liegenden Annahmen für die Geschäftstätigkeit von SHM, wie beispielsweise die Nutzung bestimmter Technologien und Vermögenswerte, die von Honda bereitgestellt werden sollten, grundlegend“. Deshalb stelle SHM die Entwicklung seiner beiden Elektroautos ein.

2023 gaben Sony und Honda auf der CES die gemeinsame Entwicklung eines Elektroautos bekannt. 2025 zeigte das Gemeinschaftsunternehmen SHM den Prototyp der Limousine mit Coupé-Heck. Auf der CES in diesem Jahr präsentierten die Japaner ein Vorserienmodell des Afeela 1, der Ende dieses Jahr hätte auf den Markt kommen sollen. Daneben kündigten sie ein Crossover-SUV (Projektname Prototype 2026) für das Jahr 2028 an.

Beide Fahrzeuge werden der Mitteilung zufolge nicht auf den Markt kommen. Was mit SHM passiert, ist unklar. Vorerst wird das Joint Venture nicht aufgelöst. Sony, Honda und SHM wollten „die Zukunft von SHM unter Berücksichtigung des ursprünglichen Zwecks der Joint-Venture-Gründung sowie der aktuellen Marktbedingungen im Bereich Elektrofahrzeuge weiter erörtern und bewerten“, erläutern die Unternehmen. Eine Entscheidung über die Zukunft von SHM solle schnell fallen.

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(wpl)



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Künstliche Intelligenz

Nach dem Blackout in Spanien: Warum Solaranlagen künftig das Netz stützen müssen


Für Spanien und Portugal war es eine Katastrophe: Anscheinend völlig aus dem Nichts fiel am Mittag des 28. April 2025 der Strom auf der gesamten Iberischen Halbinsel und in einem Zipfel Frankreichs aus. Es dauerte für einige betroffene Regionen bis zu 16 Stunden, bis sie wieder Strom bekamen. Und diese Wiederherstellungszeit galt angesichts der Größe des Ausfalls als Meisterleistung. Jetzt hat der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) seinen abschließenden Untersuchungsbericht vorgelegt. Der dreht sich vor allem um die Frage, was Netzbetreiber, Stromerzeuger und Behörden aus dem Vorfall lernen können.

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Der Abschlussbericht bestätigt, was bereits der Zwischenbericht im Oktober 2025 feststellte: Es gab nicht eine einzelne Ursache, die diesen riesigen Ausfall auslöste. Zu den Empfehlungen zählt, dass Solaranlagen künftig bei der Spannungsregelung mithelfen sollen. Bislang stellen sie Blindleistung nach einem festen Faktor bereit.

Erneuerbare Energien gerieten nach dem Ausfall schnell in Verdacht, den Ausfall begünstigt zu haben. Sie trugen laut Bericht bei – als einer von mehreren interagierenden Faktoren. Konventionelle Kraftwerke, die aufgrund fehlender Vorgaben zu wenig Blindleistung lieferten, kamen aber als erschwerender Faktor hinzu. Auch schalteten Schutzsysteme nach Ansicht des Expertengremiums zu früh ab und das spanische 400-kV-Netz mit einem breiteren Spannungsband operierte mit zu kleinen Sicherheitsmargen. Ein weiteres Problem: Shunt-Reaktoren, die als Kompensationsdrossel überschüssige Spannung im Netz abzubauen helfen, wurden manuell geschaltet – was angesichts der blitzschnellen Abfolge der Ereignisse viel zu spät war.

Die eigentliche Katastrophe, die um 12.32 Uhr begann, wurde durch einen Spannungsanstieg im Netz ausgelöst, durch den die Kraftwerke begannen, sich abzuschalten. Dem Ereignis waren Netzschwingungen vorausgegangen, die zuerst zwischen 12.03 und 12.08 Uhr durch eine fehlerhafte Wechselrichtersteuerung und zwischen 12.19 und 12.22 Uhr im europäischen Verbundnetz ausgelöst wurden. Die Netzbetreiber reagierten in den folgenden Minuten darauf, indem sie die Stromexporte nach Frankreich reduzierten und Stromleitungen im Süden Spaniens kuppelten. Dies führte zum Anstieg der Spannung im iberischen Stromsystem und binnen 90 Sekunden schaukelten sich die Probleme ab 12.32 Uhr durch fehlende Automatisierung und die genannten Defizite so hoch, dass der komplette Blackout folgte. In dem kurzen Zeitraum fielen rund 2,2 GW Erzeugungsleistung aus.

Was gut funktionierte: Das europäische Verbundnetz wurde rechtzeitig und sicher automatisch abgetrennt, sodass nicht ganz Europa im Dunkeln saß. Auch die Wiederherstellung der Stromversorgung funktionierte, obwohl die Netzbetreiber mit allerlei Problemen zu kämpfen hatten: Schwarzstart-fähige Anlagen fuhren teilweise nicht an und es gab Probleme bei der Sprachkommunikation mehrerer Verteilnetzbetreiber und starker Netznutzer. Auch hieraus konnten einige Erkenntnisse für die Zukunft gewonnen werden.

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Die Experten urteilen: Erneuerbare Energien lösten die Probleme nicht aus – trugen aber zu wenig dazu bei, sie zu beherrschen. Künftig sollen Solar- und Windanlagen aktiv zur Spannungsstabilisierung beitragen, statt mit starren Leistungsfaktor-Einstellungen zu operieren. Schutzeinstellungen müssen EU-weit vereinheitlicht und regelmäßig geprüft werden. Und manuelle Eingriffe ins Netz müssen durch Automatisierung ersetzt werden – denn wie der 28. April zeigte, entscheiden im Ernstfall Sekunden.

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(mki)



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Falsche CPUs: Chuwi ruft Notebooks zurück


Der chinesische Hersteller Chuwi reagiert mit einer eingeschränkten Rückrufaktion auf Berichte über falsch bestückte Notebooks. In einigen Exemplaren des CoreBook X und CoreBook Plus sitzt ein Ryzen 5 5500U, den der Hersteller als neueren und schnelleren Ryzen 5 7430U vermarktet.

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In einer Stellungnahme nennt Chuwi einen „Produktionsfehler“ als Ursache: „Aufgrund eines Produktionsfehlers wurde eine begrenzte Anzahl von CoreBook X- und CoreBook Plus-Geräten mit falschen Prozessoren bestückt“, heißt es.

Betroffene können ihr Notebook für eine Rückerstattung des Kaufpreises zurückschicken. Die erste Anlaufstelle ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde. Alternativ will der Hersteller über die Mail-Adresse service@chuwi.com helfen.

Chuwi nennt allerdings strenge Regeln für die Rückerstattung. Das Notebook muss sich im Originalzustand befinden und das komplette Zubehör muss mit zurück. Außerdem gilt die Rückrufaktion nur bis zum 31. Mai 2026. Wer nichts unmittelbar davon mitbekommt, schaut in die Röhre. Käufer werden nicht proaktiv angeschrieben.

Laut Notebookcheck sollen auch im Mini-PC Chuwi Ubox falsche Prozessoren zum Einsatz kommen. Zu diesem System macht die Firma keinerlei Angaben. Von der Aktion ist die Chuwi Ubox folglich ausgeschlossen.

Weitere Hintergründe nennt die Firma nicht. Da auch Geräte des Herstellers Ninkear betroffen sein sollen, liegt eine Ursache beim Zulieferer Emdoor Digital nahe. Betrug ist nicht auszuschließen, da der Prozessorname in Auslese-Tools verschleiert wird.

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CPU-Z zeigt nach einem Update auf Version 2.19 jetzt den korrekten Namen an. Das funktioniert offenbar aber nicht immer. Nutzer sollten daher auf den angegebenen Codenamen achten: Lucienne steht für den Ryzen 5 5500U, Barcelo-R für einen echten Ryzen 5 7430U.


(mma)



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Teure Ladepausen: Kabinett beschließt teures Bußgeld für Ladesäulen-Betreiber


Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Laden von Elektroautos an öffentlichen Stationen deutlich transparenter machen soll. Mit der Reform des Preisangabenrechts reagiert sie auf europäische Vorgaben, die bislang im deutschen Recht eine Lücke ließen. Wer künftig an der Ladesäule falsche oder unvollständige Preisinformationen liefert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

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Hintergrund ist die EU-Verordnung Afir (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 gilt. Bislang fehlte den deutschen Behörden aber eine Möglichkeit, um Verstöße gegen diese Transparenzregeln zu ahnden. Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1954 bot keine Grundlage für die Bewehrung von EU-Recht. Diese Lücke soll nun durch die Novelle geschlossen werden.

Mit den geplanten neuen Vorschriften, die das Wirtschaftsministerium ausgearbeitet hat, würde das Preiswirrwarr an Ladepunkten eingehegt. Betreiber von Schnellladestationen ab 50 Kilowatt, die seit April 2024 errichtet wurden, müssen den Preis pro Kilowattstunde sowie etwaige zeitbasierte Entgelte künftig klar ausweisen, bevor der Ladevorgang startet.

Bei langsameren Ladepunkten ist eine strikte Reihenfolge vorgeschrieben: zuerst der Preis pro kWh, dann der Minutenpreis und schließlich weitere Pauschalen.

Auch Mobilitätsdienstleister werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen alle spezifischen Preisinformationen, inklusive Roaming-Gebühren, vorab über elektronische Mittel eindeutig zur Verfügung stellen. Wer hier schlampt oder Informationen zu spät liefert, handelt künftig ordnungswidrig.

Die Bundesregierung begründet den Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro mit Abschreckung und Verbraucherschutz. Sie orientiert sich dabei an Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für vergleichbare Preisverstöße. Das soll sicherstellen, dass E-Auto-Fahrer nicht erst beim Blick auf die Abrechnung eine böse Überraschung erleben.

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Zugleich dient der Entwurf der rechtlichen Vereinfachung, indem alle relevanten Sanktionen im Preisrecht gebündelt werden. Dies sorgt für ein einheitliches Vorgehen bei nationalen und europäischen Vorschriften. So werden auch ältere Schnellladesäulen, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, weiterhin über die nationale Verordnung reguliert und identisch sanktioniert.

Beobachter begrüßen den Vorstoß grundsätzlich, sehen aber noch Klärungsbedarf. Der Mittelstandsverband Uniti lobt die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, warnt aber vor Unklarheiten bei Begriffen wie „vollständige Information“ und drängt auf Anwendungshilfen für die Praxis. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stützt die hohen Bußgelder. Er kritisiert indes, dass der Entwurf keine klaren Kriterien dafür liefere, wann Preise als „angemessen“ und „nichtdiskriminierend“ gelten.

Für die Wirtschaft soll das neue Gesetz keinen unmittelbaren neuen Erfüllungsaufwand verursachen, da lediglich bestehende Pflichten nun konsequenter durchsetzbar gemacht werden. Der Entwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass die Neuregelungen im Anschluss rasch in Kraft treten. Betreiber von Ladeinfrastruktur sollten ihre Systeme daher zeitnah auf die strengeren Kontrollen ausrichten.


(wpl)



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