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Bundeskriminalamt: Mehr Löschbedarf bei strafrechtlichen Inhalten


245 Mal hat das Bundeskriminalamt (BKA) im vergangenen Jahr sogenannte Entfernungsanordnungen nach der Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) der EU erlassen, etwa die Hälfte des 2024er-Wertes. Nur 0,8 Prozent der Anordnungen wurden dabei nicht von den Anbietern umgesetzt. 203 der 245 Entfernungsanordnungen gingen dabei an nichtdeutsche Hostingdienstleister. Das geht aus dem heute veröffentlichten Transparenzbericht für das Jahr 2025 zur Durchsetzung der TCO-Verordnung hervor. Die TCO-Verordnung gilt als eines der schärfsten Schwerter, selbst Telegram folgt laut BKA den Entfernungsanforderungen.

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Gegen sechs Anordnungen wurde beim BKA Widerspruch eingereicht – der in allen sechs Fällen auch erfolgreich war. Das Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz (TOIBG) weist die Zuständigkeit für das Vorgehen gegen terroristische Inhalte dem BKA zu. Nach Erhalt einer formellen Entfernungsanordnung müssen die Hostinganbieter rund um die Uhr binnen einer Stunde die beanstandeten Inhalte unerreichbar stellen.

Aus dem europäischen Ausland wurden 28 Entfernungsanordnungen über das BKA an deutsche Hostingdienstleister weitergeleitet – dabei richteten sich 24 davon gegen einen einzigen Anbieter. Gegen diesen hatte die für die Einhaltung der allgemeinen TCO-Regeln durch Anbieter zuständige Bundesnetzagentur nach eigener Darstellung bereits zuvor ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil dieser nur unzureichende Maßnahmen gegen terroristische Inhalte in seinem Zuständigkeitsbereich vorgenommen haben soll.

Anders als nach dem bekannteren Digital Services Act (DSA) ist mit der TCO-Verordnung unmittelbar die Entfernung von Inhalten geregelt, nicht die Prüfung durch Anbieter auf mögliche Rechtswidrigkeit. Sie können allerdings ausländische Anordnungen durch das BKA nachlaufend prüfen lassen und gegebenenfalls vor Gericht gehen. Andersherum müssen Hostingdienste wie etwa Social-Media-Plattformen jedoch die zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedsstaat informieren, wenn sie etwa über Nutzermeldungen auf Inhalte aufmerksam werden, die unter die TCO-Verordnung fallen. So kann aus einer DSA-Meldung ein TCO-Vorgang werden.

Nicht in der TCO-Verordnung angelegt und auch im TOIBG nicht weiter spezifiziert ist dabei eine andere BKA-Vorgehensweise: Die Bundesnetzagentur weist aus, dass das BKA 2025 insgesamt 29.792 Mal unverbindlich an Hostingdienste sogenannte Löschersuche geschickt hat. Diese können auch terroristische, in jedem Fall aber aus BKA-Sicht strafrechtlich relevante Inhalte meinen. Bei diesem Weg steigt die Zahl seit Jahren steil an: Die sogenannten „Referrals“ vom BKA lagen 2023 noch bei 7240, 2024 waren es schon 17.045. Den nachdrücklichen Bitten aus Wiesbaden wurde 2025 in gut neun von zehn Fällen durch die Anbieter entsprochen.

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(dahe)



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Stellantis ruft rund 80.000 Autos wegen Brandgefahr zurück


Der Autokonzern Stellantis hat wegen Brandgefahr in Deutschland rund 80.000 Fahrzeuge verschiedener Marken zurückgerufen. Das teilte ein Sprecher des niederländischen Konzerns auf Anfrage mit. Betroffen sind dem Sprecher zufolge Fahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Alfa Romeo, Jeep, Fiat und Opel. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg Rückrufe mehrerer Stellantis-Marken veröffentlicht, wonach weltweit insgesamt rund 700.000 Fahrzeuge potenziell betroffen seien.

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Dem Sprecher zufolge könne bei einigen Fahrzeugen der Modelljahre 2023 bis 2026 der Abstand zwischen Partikelfilterrohr und dem Riemenantriebsgenerator zu gering sein. Bei Nässe bestehe die Möglichkeit, dass ein zu geringer Abstand und „ein möglicher Kontakt zwischen den Komponenten zu einem Eindringen von Wasser führt, wodurch ein Lichtbogen entstehen könnte, der wiederum eine Überhitzung auslösen kann“, teilte der Sprecher mit. Im schlimmsten Fall kann dies zu Brandgefahr im Motorraum führen.

Stellantis informiere die betroffenen Fahrzeughalter und bitte sie, sich mit ihrem Händler in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Abhilfemaßnahmen dauerten etwa 30 Minuten und würden kostenlos durchgeführt.

Mehr über den Stellantis-Konzern und seine Autos


(fpi)



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Nvidia: DLSS 4.5 mit dynamischer Frame Generation jetzt verfügbar


Nvidia hat die dynamische Frame Generation als Beta-Feature in der Nvidia-App veröffentlicht. Nutzer können darin nun einerseits die Bildrate bis zu sechsfach statt wie bisher vierfach erhöhen. Interessant ist aber vor allem die Möglichkeit, den Faktor der Frame Generation dynamisch einzustellen, um eine anvisierte Bildrate zu halten. Dynamische Frame Generation ist Teil von Nvidias KI-Suite DLSS 4.5. Voraussetzung ist eine RTX-50-Grafikkarte von Nvidia.

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Bei DLSS Frame Generation legt eine Nvidia-Grafikkarte mithilfe von Bewegungsvektoren künstlich generierte Bilder zwischen normal gerenderte Frames. Dadurch sieht das Spiel flüssiger aus. Das Verfahren hat aber auch einige Nachteile: Die Eingabeverzögerung steigt, zudem können interpolierte Frames Artefakte aufweisen. Deswegen ergibt Frame Generation vor allem dann Sinn, wenn die Ausgangsbildrate oberhalb von 50 FPS liegt – das sorgt für eine spielbare Eingabeverzögerung und macht Artefakte weniger sichtbar.

Nvidia-Nutzer tun gut daran, den Faktor der Frame Generation mit Bedacht einzustellen. Dabei sind Ausgangsbildrate und die Bildwiederholfrequenz des Monitors die entscheidenden Maßstäbe: Bekommt man bei einem Spiel in der Regel 60 FPS und spielt auf einem 120-Hz-Monitor, sollte man nur zweifache Frame Generation einstellen. Dynamische Frame Generation nimmt Nutzern diese Abwägungen ab und sichert sie zusätzlich gegen Schwankungen der Bildrate ab. Sinkt die Ausgangsbildrate deutlich unter 60, kann dynamische Frame Generation in diesem Fall etwa automatisch vom Faktor 2 auf 3 umstellen.



In der Nvidia-App kann man nun dynamische Frame Generation einstellen. Voraussetzung ist eine RTX-50-Grafikkarte – und Support für das jeweilige Spiel.

(Bild: heise medien)

Um dynamische Frame Generation zu nutzen, muss man die aktuelle Version der Nvidia-App herunterladen und die Beta-Features aktivieren. Anschließend kann man dynamische Frame Generation in den Grafik-Einstellungen der App entweder global oder für individuelle Spiele einschalten. Dazu wählt man im DLSS Override – Frame Generation „dynamisch“ aus. Dort kann man auf Wunsch auch eine anvisierte Bildrate einstellen, standardmäßig geht das System von der maximalen Bildwiederholfrequenz des Monitors aus.

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DLSS 4.5 hat abseits des Namens nichts mit DLSS 5 zu tun, das zuletzt hohe Wellen schlug: DLSS 4.5 nutzt Frame Generation und Upscaling, um die Bildrate von Spielen bei möglichst geringem Qualitätsverlust zu verbessern. DLSS 5 ist dagegen eine Technik, bei der ein KI-Modell aus Farben und Bewegungsvektoren annähernd fotorealistische Grafik mit KI-Touch baut und damit die Optik eines Spiels grundlegend verändert. DLSS 5 kostet Leistung, während vorherige DLSS-Versionen Leistung einsparen sollen.

Das Update der Nvidia-App bringt zudem eine Vorschau von Auto Shader Compilation: ein System, das die Shader bei DirectX-12-Spielen nach Treiber-Updates automatisch neu anlegen soll, damit die Kompilierung beim nächsten Spielstart bereits erledigt ist. Diese Funktion testet Nvidia noch und ist standardmäßig deaktiviert.


(dahe)



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Fake-Samsung-SSD zeigt: SSD-Fälschungen werden immer raffinierter


Gefälschte Marken-SSDs sind nicht mehr immer auf den ersten Blick zu erkennen. Betrüger orientieren ihre Fälschungen immer stärker an Markenprodukten, etwa von Samsung. Das beweist ein Fall, den PC Watch aus Japan zeigt.

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Die Verpackung einer gefälschten Samsung SSD 990 Pro könnte so vom Hersteller selbst stammen. Auch die beiliegende Bedienungsanleitung ist dem Original nahe. Die Aufkleber auf der SSD entsprechen weitgehend Samsungs und sind nicht mehr auffällig groß. Erst ein Blick auf die Platine offenbart die unterschiedliche Bestückung. Das merken allerdings nur Käufer, die sich mit den Spezifikationen auskennen oder das Produkt mit einem Original vergleichen.

So fehlt der gefälschten SSD der DRAM-Speicher für den Cache, und der aufgelötete Controller stammt vom chinesischen Zulieferer Maxio (Modell MAP1602) statt von Samsung. Unter anderem die SMD-Bausteine sind anders platziert.


(Bild:

PC Watch

)

Im Falle von Samsung-SSDs verschafft ein Blick in das Hersteller-Tool Samsung Magician Klarheit. Die Fälschung meldet sich zwar als SSD 990 Pro, wird allerdings nicht als authentisch erkannt. Statt „Samsung Authenticated“ steht „Non-Samsung“ am Produktnamen. Auch Funktionen wie der Diagnose-Scan stehen dann nicht zur Verfügung.

Bei SSDs von Herstellern ohne Verifizierungs-Tool hilft ein akribischer Abgleich der Platine mit Bildern von echten Modellen. Solche finden sich in Tests seriöser Medien.


Screenshot aus Samsung Magician

Screenshot aus Samsung Magician

Echte Samsung-SSDs verifiziert das Tool Samsung Magician als authentisch.

(Bild: heise medien)

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Besonders perfide: Bei normaler Nutzung und im verbreiteten Benchmark CrystalDiskMark ist das gefälschte Modell nicht so viel langsamer als eine echte SSD 990 Pro. Lesend schafft sie in der Spitze knapp 7,3 statt 7,5 GByte/s, schreibend 6,1 statt knapp 7 GByte/s.

Erst bei größeren Kopiervorgängen bricht die Geschwindigkeit bei der gefälschten SSD ein. Wie die Markenmodelle setzt das Fake-Modell auf einen SLC-Cache, der nur ein Bit pro Zelle schreibt (Single Level Cells). Ist dieser Cache voll, bricht die Schreibgeschwindigkeit jedoch außerordentlich stark auf bis zu 100 MByte/s ein. Beim Kopieren eines fast 400 GByte großen Videos verstrichen über 25 Minuten. Eine echte SSD 990 Pro benötigte keine 4 Minuten. Sie schafft dauerhaft rund 1,9 GByte/s. Immerhin: Die Fälschung mogelte keine falsche Kapazität vor. Es war tatsächlich ein TByte vorhanden.

PC Watch vermutet, dass auf der Fälschung billiger QLC-Speicher (Quadruple Level Cells, 4 Bit pro Zelle) statt TLC-Bausteine (Triple Level Cells, 3 Bit pro Zelle) zum Einsatz kommt. Problematisch ist vor allem die Langlebigkeit der SSD. Ohne Herstellergarantie stehen Käufer bei Problemen blöd da.


(mma)



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