Künstliche Intelligenz
High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich
Auf der Suche nach einem High-End-Smartphone führt kein Weg an den drei großen Namen der Branche vorbei. Apple und Samsung ziehen seit Jahren an der Spitze ihre Kreise, der Android-Entwickler Google mischt nun auch schon seit zehn Jahren im Hardwaregeschäft mit. Wir haben die drei aktuellen Topmodelle zum Vergleich gebeten.
Kein Wunder im Luxussegment: Alle drei sind keine Schnäppchen. Apple verlangt zwischen 1449 und 2449 Euro für das iPhone 17 Pro Max, Samsung ruft Preise zwischen 1449 und 1949 Euro für das Galaxy S26 Ultra auf. Das Google Pixel 10 Pro XL reißt ein 1299 bis 1429 Euro großes Loch in den Geldbeutel.
Apple und Samsung hatten zuletzt bei ihren Topmodellen auf Titan als Material gesetzt. Davon haben sie sich mit dem iPhone 17 Pro Max und dem Galaxy S26 Ultra wieder verabschiedet. Die Smartphones bestehen aus dem sattsam bekannten Materialmix aus Glas und Aluminium, auch Google baut das Pixel 10 Pro XL so. Während Apple und Samsung das Metall matt gestalten, glänzt der Rahmen des Pixel – und zieht Fingerabdrücke stärker an. Die Verarbeitung aller drei Smartphones ist tadellos, die Gehäuse sind durch die Bank nach IP68 gegen das Eindringen von Staub und Wasser geschützt. Auch das Untertauchen in bis zu anderthalb Meter Tiefe über 30 Minuten verkraftet das Trio, wenngleich nur in Süßwasser.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich“.
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Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz bei Gericht: Wie die Justiz digital aufrüstet
Die Digitalisierung der Justiz nimmt Fahrt auf. Doch beim Thema Künstliche Intelligenz klaffen Erwartungshaltung und statistische Gewissheit auseinander. In Justizkreisen wird vermehrt moniert, dass algorithmische Textgeneratoren die Gerichte mit automatisierten Schriftsätzen fluten. Der Bundesregierung fehlen dafür aber Belege. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt sie, ihr lägen keine konkreten Erkenntnisse über eine aktuelle Zunahme von KI-generierten Anträgen vor. Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen dazu existierten nicht.
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Es sei bekannt, dass KI-Systeme im juristischen Alltag auch zur Formulierung von Schriftsätzen herangezogen würden, schreibt das federführende Bundesjustizministerium. Dabei handele es sich aber nicht um eine völlig neue Entwicklung.
Parallel treibt der Staat den Einsatz von KI auf der anderen Seite des Richtertisches voran. In der deutschen Justizlandschaft existieren zahlreiche Vorhaben, bei denen Algorithmen erprobt oder punktuell schon in den Echtbetrieb überführt wurden. Ziel ist es laut der Auskunft, die Justiz bei der Bewältigung ihrer Verfahrensberge zu entlasten und Prozesse zu optimieren. Der Fokus liege auf der Automatisierung gleichförmiger, standardisierter Arbeitsschritte. Dazu gehörten vor allem die automatisierte Anonymisierung von Urteilen, die Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie die Auswertung und Extraktion relevanter Daten.
Praxistest in den Bundesländern
Wie das in der Praxis aussieht, zeigen diverse Länderprojekte. Unter den Namen „Aleks“ in Niedersachsen und Bayern sowie „Jano“ in Hessen und Baden-Württemberg laufen einschlägige KI-Anwendungen zur Anonymisierung. Letztere ist im Dezember in der Zivilgerichtsbarkeit in den Regelbetrieb gegangen.
Die bisherigen Erfahrungen sollen positiv sein, da die Algorithmen bei Routineaufgaben bereits höhere Trefferquoten erzielten als die manuelle Bearbeitung. Ein weiteres Exempel ist das niedersächsische Vorhaben „Maki“. Es ist darauf ausgerichtet, den Umgang mit Massenverfahren zu erleichtern und die juristische Analyse von Akten und Schriftsätzen zu unterstützen.
Dass die Sorgen vor ungeprüften KI-Inhalten im Rechtsverkehr nicht unbegründet sind, zeigt ein aktueller Fall. Erfundene Aktenzeichen und frei halluzinierte Urteile in Rechtsmittelschriftsätzen sorgten für Ärger. Berliner Richter sahen sich daher gezwungen, die Anwaltschaft zu rügen.
Europäische Leitplanken
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Der Bundesregierung sind die mit KI-gestützten Entscheidungen verbundenen Risiken bewusst. Sie warnt vor Verzerrungen durch fehlerhafte oder unvollständige Daten, algorithmischen Blendwerken und der menschlichen Neigung, automatisierten Vorschlägen blind zu vertrauen. Auch mangelnde Nachvollziehbarkeit und Manipulationsanfälligkeit seien ein Thema. Um diesen Gefahren zu begegnen, griffen regulatorische Leitplanken.
Der Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren richte sich maßgeblich nach der KI-Verordnung der EU, heißt es aus dem Justizressort. Diese stufe solche Systeme zur Entscheidungsunterstützung konsequent als Hochrisiko-KI ein. Damit einher gingen gesetzliche Pflichten rund um Risikomanagement, Datenqualität, lückenlose Dokumentation, Cybersicherheit und menschliche Aufsicht.
Flankierend haben Bund und Länder voriges Jahr eine gemeinsame KI-Strategie für die Justiz verabschiedet, um eine rechtssichere und einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Derzeit werden in diesem Rahmen Standards für Risikomanagementsysteme sowie verbindliche Leitlinien zu Daten-Governance und -qualität ausgearbeitet.
Menschliche Verantwortung
Über den technologischen Entwicklungen steht ein Dogma des deutschen Grundgesetzes: Der verfassungsrechtliche Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit setzt der Automatisierung Grenzen. Die judikative Gewalt sei ausschließlich den gewählten Richtern vorbehalten, betont das Ministerium. Die endgültige Entscheidung in einem Rechtsstreit müsse so immer von einem Menschen getroffen und persönlich verantwortet werden. KI dürfe nur unterstützend agieren. Die menschliche Aufsicht diene als Kontrollmechanismus, um Fehlentwicklungen der Maschine rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
Damit das Justizpersonal überhaupt in der Lage ist, diese Funktion auszuüben, setzt die Exekutive auf gezielte Qualifikation. Kompetenzen zu den technischen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen rund um die Technik sollen durch neue Aus- und Fortbildungsangebote gestärkt werden. Teil der nationalen KI-Strategie ist das Erstellen eines Kompetenzrahmens, um ein gemeinsames Verständnis zu etablieren und maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen abzuleiten.
Millionen für die Digitalsäule des Rechtsstaats
Finanziert und vorangetrieben wird der Wandel durch eine Kooperation zwischen Bund und Ländern. Die im Sommer 2025 beschlossene Strategie bildet das Fundament, das nach aktuellem Planungsstand bis Ende 2026 weitgehend umgesetzt sein soll. Der Bund beteiligt sich im Zuge seiner Digitalisierungsinitiative finanziell und fachlich an den KI-Vorhaben der Länder. Diese Anschubfinanzierung läuft ebenfalls bis Dezember.
Danach soll sich nahtlos der neue Pakt für den Rechtsstaat anschließen. Dessen sogenannte Digitalsäule sieht die weitere Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren vor. Ob und inwieweit zusätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bereich des europäischen Datenschutzrechts oder bei haftungsrechtlichen Fragestellungen zu automatisierten Verarbeitungen besteht, prüft die Exekutive noch.
(hze)
Künstliche Intelligenz
Papst veröffentlicht Enzyklika zu Künstlicher Intelligenz
Nach einem Jahr im Amt veröffentlicht Papst Leo XIV. an diesem Montag (11.30 Uhr) seine erste Enzyklika. In dem mehr als 100 Seiten langen Lehrschreiben mit dem Titel „Magnifica Humanitas“ (Großartige Menschheit) geht es um das Thema Künstliche Intelligenz. Die erste Enzyklika in der Amtszeit eines neuen Papstes gilt vielfach als eine Art Regierungserklärung für dessen Pontifikat.
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Leo ist seit Mai vergangenen Jahres das Oberhaupt von weltweit 1,4 Milliarden Katholiken. Bei der Vorstellung im Vatikan wird der Papst selbst dabei sein – das gab es nach Angaben der katholischen Kirche noch nie. Der erste Pontifex aus den USA hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach schon zum Thema KI geäußert – sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Enzyklika wird vom Vatikan bislang jedoch strikt unter Verschluss gehalten.
Leo XIV. nimmt Bezug auf Sozialenzyklika seines Namensvetters
Bei dem Termin wird neben hochrangigen Kardinälen und Theologen auch der Mitgründer des KI-Konzerns Anthropic, Chris Olah, anwesend sein – auch das ein Novum bei der Vorstellung einer Enzyklika. Das Unternehmen mit Sitz in San Francisco liegt im Streit mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump, weil es seine KI-Modelle nicht in autonomen Waffensystemen und zur Überwachung der Zivilbevölkerung zur Verfügung stellen will. Trump hatte sowohl Anthropic als auch den Papst zuletzt mehrfach kritisiert.
Die Enzyklika trägt das Datum 15. Mai. An diesem Tag war es genau 135 Jahre her, dass Leos Namensvetter Leo XIII. seine Enzyklika „Rerum novarum“ („Über die neuen Dinge“) veröffentlichte. Damit legte der „Arbeiterpapst“ die Grundlagen für die katholische Soziallehre infolge der industriellen Revolution.
In einer Zeit, in der viele von einer „KI-Revolution“ sprechen, nimmt Leo XIV. darauf Bezug. Thema wird auch sein, ob KI-gestützte Maschinen in Kriegen und Konflikten allein über Leben und Tod entscheiden dürfen.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Testflug von Starship V3 erfolgreich
Nach mehreren Verschiebungen hat die jüngste Version der Schwerlastrakete Starship V3 am Freitagabend ihren rund einstündigen Testflug erfolgreich absolviert. Beim insgesamt zwölften Test feierte das Unternehmen gleich mehrere Premieren: Es war der erste Start der bislang größten Starship-Version, der erste Start der neuen Super-Heavy-Trägerrakete, die mit neuen „Raptor-3“-Triebwerken ausgestattet war und die erste SpaceX-Rakete, die von der neuen, Pad 2 genannten Startrampe aufbrach. Außerdem hatte es als erstes Starship-Modell kleinere, unbemannte Begleitfahrzeuge dabei.
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Gut dokumentierter Flug
Das zweistufige System des Starships besteht im Wesentlichen aus einem rund 72 Meter langen Booster „Super Heavy“ und einer gut 52 Meter langen oberen Stufe aus Edelstahl (Starship). Raumschiff und Rakete sollen nach der Rückkehr auf die Erde wiederverwendet werden können. Obendrein soll sich das Starship V3 im Weltraum betanken lassen – wichtig für bevorstehende Weltraummissionen der US-Raumfahrtbehörde NASA.
Den Flug hat das Unternehmen mit Drohnen und Bordkameras auf seiner Webseite dokumentiert, das Video lässt sich auf der Webseite ansehen. Starship V3 startete um 17:30 Uhr Ortszeit vom SpaceX-Weltraumbahnhof in Texas. Beim Start zündete die Trägerrakete alle 33 Triebwerke, allerdings fiel eines davon während des Fluges aus. Nach etwa sechs Minuten trennte sich die Trägerrakete ab, führte ein Drehmanöver (Flip) durch und stürzte in den Golf von Mexiko. Das Starship flog weiter durch den Orbit und setzte dabei 20 Starlink-Satellitendummies ab. Außerdem setzte die Raumfähre noch kleinere Raumfahrzeuge mit Kameras auf der gleichen Flugbahn ab, die das Starship filmten.
Die Raumfähre drang zur Landung schließlich wieder in die Erdatmosphäre ein. Dabei testete es mit Kurvenflügen die Grenzen der hinteren Flugklappen und simulierte Manöver, die für künftige Missionen wichtig sind. Obendrein konnte das Unternehmen so Daten zur Leistung des Hitzeschildes sammeln. Das Starship drehte sich zum Schluss mit den eingebauten Triebwerken und landete nach einer Stunde und fünf Minuten wie vorgesehen im Indischen Ozean. Dass die Raumfähre zum Abschluss in einem großen Feuerball explodierte, mag einige Beobachter irritieren, war laut Unternehmen jedoch geplant.

Der geplante Verlauf des Starship-Testflugs.
(Bild: SpaceX)
Probleme beim Start
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Ganz fehlerfrei verlief der Test allerdings nicht. So fiel eins der Raptor-Triebwerke im äußeren Ring der Trägerrakete während des Starts aus unbekannten Gründen aus. Beim Flip-Manöver nach der Trennung konnte die Booster-Rakete obendrein nicht alle Triebwerke zünden. Das Manöver(„Boost Back“), mit dem die Rakete sich über den Schub der Triebwerke zurückschubsen sollte, endete daher vorzeitig. Schließlich schlug die Trägerrakete hart im Golf von Mexiko auf. Wie das Portal Ars Technica berichtete, fiel auch eine der sechs äußeren Triebwerke des Starships aus, kurz nachdem es sich von der Trägerstufe getrennt hatte.
Beide Raketenmodule sollen die Fähigkeit besitzen, sich bei einem vorzeitigen Triebwerksausfall wieder zu fangen. Das Starship ließ zur Kompensation seine verbleibenden Stufen etwas länger laufen, um die geplante Flugbahn zu erreichen. Die Boosterrakete stürzte jedoch mit hoher Geschwindigkeit ab, anstatt kontrolliert zu wassern.
(hze)
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