Künstliche Intelligenz
Spritpreise fallen: Krisengipfel und Kritik aus dem Bundeswirtschaftministerium
An den Zapfsäulen ist es der zweite Tag in Folge mit spürbaren Rückgängen. Der gesunkene Ölpreis kommt sukzessive bei den Autofahrern an. Ob es weiter nach unten geht, hängt am Nahen Osten. Diesel verbilligte sich im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Donnerstags (9. April) um 7,3 Cent auf 2,346 Euro pro Liter. Damit sank der Preis leicht unter den jüngsten Rekordwert beim Dieselpreis, der noch am selben Donnerstagvormittag erreicht worden war, wie der ADAC mitteilt. Superbenzin der Sorte E10 verbilligte sich um 4,3 Cent auf 2,112 Euro pro Liter.
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Seit dem Absturz des Ölpreises in der Nacht von Dienstag (7. April) auf Mittwoch hat Diesel damit um 10,1 Cent pro Liter nachgegeben, E10 um 7,6 Cent. Experten hatten erwartet, dass es einige Zeit dauern wird, bis der niedrigere Ölpreis an den Zapfsäulen ankommt. Dies steht aber teilweise auch in der Kritik – unter anderem das Bundeskartellamt mahnte in diesem Zusammenhang bereits eine zügige Weitergabe der Entlastung bei sinkenden Rohölpreisen an. Insgesamt ist Tanken aber auch nach den aktuellen Rückgängen noch sehr viel teurer als vor Kriegsbeginn Ende Februar. Bei Diesel sind es noch 60 Cent, bei Superbenzin gut 33 Cent.
Ölpreis am Freitag kaum verändert
Wie sich die Preise entwickeln, dürfte in den nächsten Tagen aber vor allem davon abhängen, wie die Preise für Rohöl sind – und damit von der Situation im Nahen Osten. Vor den Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran bewegte sich der Ölpreis am Freitagmorgen wenig und blieb klar unter der Marke von 100 US-Dollar, nachdem er nach Vereinbarung einer Waffenruhe fast auf 90 Dollar gesunken war. Ein Fass der für Europa wichtigen Nordseesorte Brent kostete mit Lieferung 96,76 US-Dollar und damit 0,9 Prozent mehr als am Vortag.
Reiche kritisiert SPD
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat Vorschläge der SPD zu Entlastungen der Verbraucher angesichts der hohen Spritpreise scharf kritisiert. Reiche sagte in Berlin: „Der Koalitionspartner ist in den letzten Wochen damit aufgefallen, Vorschläge zu unterbreiten, die teuer, wirkungsschwach und verfassungsrechtlich fragwürdig sind. Das führt zu Verwirrung und hilft den Verbrauchern nicht.“ Sie plädiere für Maßnahmen, die ökonomisch sinnvoll, zielgerichtet und haushaltsschonend seien. „Es braucht Preissignale, die erhalten bleiben müssen.“ Reiche sagte, sie erteile einer „Übergewinnsteuer“ eine klare Absage. Sie sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Ministerin sprach sich erneut für die temporäre Anhebung der Pendlerpauschale aus. Für die Güter- und Logistikbranche solle die Dieselsteuer abgesenkt werden.
Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht sich als Gegenfinanzierung von Entlastungen für die Einführung einer „Übergewinnsteuer“ aus – eine Art Extra-Steuer für kriegsbedingte Profite von Mineralölkonzernen. Klingbeil ist außerdem für einen Spritpreisdeckel und eine Mobilitätsprämie zur Entlastung. Er lädt auch deswegen zu einem Energiepreis-Krisengipfel ein. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Hoffnung auf schnelle Entlastungen wegen der hohen Spritpreise gedämpft. Die Bundesregierung sei „in engstem Dialog“, man solle aber nicht mit kurzfristigen Entscheidungen rechnen, sagte der CDU-Chef.
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(mfz)
Künstliche Intelligenz
BKW-Speicher SunEnergyXT 500 Pro im Test: funktioniert auch ohne Cloud
Der SunEnergyXT 500 Pro mit 5 kWh bietet eine maximale Einspeiseleistung von 2400 Watt und lässt sich lokal steuern. Was er sonst noch kann, zeigt der Test.
SunEnergyXT bietet mit dem Speicher 500 Pro ein Modell, das mit vier MPPTs eine PV-Leistung von bis zu 2500 Watt unterstützt. Das normale 500er-Modell ist auf eine Einspeiseleistung von 800 Watt begrenzt und entspricht damit der Begrenzung, die für klassische Balkonkraftwerke gilt. Das Pro-Modell kann aber wie Zendure Solarflow 2400 Pro bis zu 2400 Watt einspeisen. Um von der erhöhten Einspeiseleistung profitieren zu können, muss die Anlage allerdings von einem Fachbetrieb installiert und angemeldet werden.
Zudem müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die PV-Anlage über einen separaten Stromkreis angeschlossen und abgesichert sein. Moderne Elektroinstallationen, die etwa bereits über einen eigenen, in der Unterverteilung abgesicherten Stromkreis für die Außensteckdose verfügen, erfüllen in der Regel diese Voraussetzung. In diesem Fall kann man nach der neuen VDE-Norm 4105 sogar bis zu 7 kWp-PV-Modulleistung in Betrieb nehmen, ohne dass dafür ein intelligentes Messsystem (iMSys) benötigt wird. Bei Überschreiten dieser Grenze ist ein solches aber vorgeschrieben.
Wie die Modelle Zendure Solarflow 2400 Pro, Anker Solarbank 4 und SunEnergyXT 500 Pro zeigen, dringen die Speicherhersteller langsam vom reinen BKW-Lösungsanbieter in den Bereich kleiner PV-Anlagen vor.
Bilder: SunEnergyXT 500 Pro
SunEnergyXT liefert für den 500 Pro eine Integration, mit der man den Speicher lokal über Home Assistant vollständig steuern kann.
Auch wenn die dynamische Einspeisung des SunEnergyXT 500 Pro mithilfe des Shelly Pro 3EM nicht ganz eine exakte Nulleinspeisung erreicht, geht die Regelungsleistung in Ordnung.
Ausstattung
Der SunEnergyXT 500 Pro bietet eine Kapazität von 5,02 kWh. Dementsprechend bringt der 53,6 × 37,9 × 30,7 cm große Speicher mit integriertem Wechselrichter auch ein hohes Gewicht von knapp 60 kg auf die Waage. Die Pro-Version bietet eine Einspeiseleistung von 2400 Watt, während die normale Variante für die normale Anmeldung als BKW auf 800 Watt begrenzt ist. Die integrierte Notstromsteckdose liefert bei beiden Geräten jeweils eine Leistung von 2400 Watt. Und die vier MPPTs verkraften pro Anschluss eine maximale Eingangsleistung von 625 Watt – insgesamt also 2500 Watt. Käufer der Standard-Version, die später eine höhere Einspeiseleistung wünschen, können diese kostenpflichtig freischalten lassen. Ein Austausch der Hardware ist für die höhere Einspeiseleistung also nicht nötig.
Anders als beim Vorgänger SunEnergyXT BK215 erhöhen zusätzliche Akkus lediglich die Speicherkapazität, nicht aber die Anzahl von MPPTs. Wer mehr Module anschließen möchte, muss also mehrere Kopfspeicher erwerben. Bis zu drei Kopfspeicher mit einer Kapazität von 15 kWh können über die mit „Parallel“ gekennzeichneten Schnittstellen an den Geräten miteinander verbunden werden. Damit bieten sie insgesamt 7500 Watt PV-Eingangsleistung sowie 7200 Watt Ausgangsleistung. Und mit der ab Herbst verfügbaren PowerBOX ist sogar eine Versorgung über alle drei Phasen möglich.
Die Speicher bieten eine passive Kühlung und sind laut Handbuch im Temperaturbereich zwischen –20 und 45 °C einsatzbereit. Ist es heißer, wird die Leistung begrenzt. Optimalerweise wird der Speicher an einem schattigen und überdachten Ort installiert, sodass er Wettereinflüssen wie direkter Sonneneinstrahlung, die die Betriebstemperatur über die kritischen 45 °C steigen lassen können, nicht ausgesetzt ist. Die passive Kühlung hat während der Hitzeperiode im Juni zuverlässig funktioniert. Die Kühlrippen am Gehäuse werden zwar mit über 50 Grad recht heiß, doch Leistungseinbußen haben wir keine beobachtet. Gegen Regen ist das Modell nach IP65 geschützt.
LED-Anzeigen an der Front informieren über Betriebszustände wie PV-Eingang, Netzverbindung (Grid), Notstromsteckdose (Backup), WLAN- und Bluetooth-Verbindung (Wi-Fi, BLE) und Status. Kommt es zu Fehlern, blinken die Anzeigen oder verändern die Farbe. Details dazu liefert das Handbuch.
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme ist wie üblich schnell erledigt. Nach dem Anschluss der MC4-Stecker der PV-Module und des Netzverbindungskabels erfolgt die Einrichtung mit der App. Für deren Nutzung ist ein Konto nötig. Anschließend erfolgt die Koppelung des Speichers mit dem heimischen WLAN-Router. Eine Ethernet-Schnittstelle bietet der SunEnergyXT 500 Pro hingegen nicht.
Für eine dynamische Einspeisung (Nulleinspeisung) koppeln wir außerdem noch den in der Stromverteilung installierten Smart Meter Shelly Pro 3EM. Dieser übermittelt den aktuellen Strombedarf an den Wechselrichter, sodass dieser die Einspeiseleistung entsprechend anpassen kann. Die Integration des Shelly Pro 3EM ist etwas umständlich. Der Vorschlag in der SunEnergyXT-App, den Smart Meter zu resetten, führt dazu, dass er aus der Shelly-App gelöscht wird, was aber nicht wünschenswert ist. Einfacher ist es, den AP-Modus des Smart Meters in der Shelly App zu aktivieren, sodass man ihn damit in der SunEnergyXT-App koppeln kann.
Als Alternative zum Shelly Pro 3EM unterstützt der Speicher außerdem noch den Shelly 3EM sowie die Infrarot-Leseköpfe von bitShake und EcoTracker.
Steuerung mit der SunEnergyXT-App
Die Steuerung der Anlage erfolgt in der SunEnergyXT-App über den Bereich Strategie. Die Option „Smarte Strategie“ dürfte für viele die meistgenutzte sein, da sie in Verbindung mit dem Smart Meter eine dynamische Einspeisung ermöglicht. Sie bietet zwei Optionen: Lokal oder Internet. Erstere funktioniert nur dann, wenn sich Speicher und Smart Meter im selben Netzwerk befinden. Wer keinen Smart Meter im Einsatz hat, kann zur Not über die Strategie „Netzeinspeisung favorisieren“ Zeitpläne mit unterschiedlichen Einspeiseleistungen definieren. Die „Dynamische Tarifstrategie“ ist für Nutzer eines intelligenten Messsystems (iMsys) und dynamischen Stromtarif interessant. Hier kann man festlegen, dass der Speicher bei Unterschreiten eines bestimmten Preispunkts geladen wird.
Lokale Steuerung mit Home Assistant
Als Alternative für die von der Cloud abhängige App-Steuerung bietet sich die lokale Ansteuerung an. Hierfür hat SunEnergyXT eine Integration für Home Assistant bereitgestellt, über die man den Speicher lokal steuern kann. Diese ist allerdings bisher nicht ganz fertig, sodass man etwa für das Energy Dashboard in Home Assistant manuell Templates anlegen muss, die die dafür nötigen Sensorwerte von W in kW umrechnen. Das ist mithilfe von KI-Tools auch für den Normalanwender leicht umzusetzen. Schöner wäre es allerdings, wenn die Integration das bieten würde. SunEnergyXT arbeitet bereits an einer Optimierung, sodass die Integration hoffentlich bald kompatibel zum Energy Dashboard von Home Assistant ist.
Für eine Steuerung auf Basis von Home Assistant muss man zunächst in der App die lokale Steuerung aktivieren. Anschließend funktionieren die Strategien in der App nicht mehr.
Für die Nulleinspeisung unter Home Assistant gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste nutzt die in der App hinterlegten Daten des Smart Meters für eine Anpassung der Einspeiseleistung. Dafür muss man im Feld „Lokales Zhlerdatenformat“ folgende Zeichenfolge eintragen: {„mode“:“mdns“,“mdns“:{„sn“:“C8F09E83134C“,“dat_url“:“http://192.168.178.27/rpc/EM.GetStatus?id\u003d0″},“dat_str“:{„pwr“:“total_act_power“}}
Die Angaben hinter „sn“ muss man mit der Seriennummer und die IP-Adresse hinter „dat_url“ mit der des gekoppelten Smart Meters austauschen. Danach wird der „Zhlerstatus“ als online angezeigt. Vorher steht dort „Nicht gebunden“. Im Test wurde anschließend die Option „Lokaler Nulleinspeisemodus“ automatisch aktiviert. Anschließend funktioniert die dynamische Einspeisung. Weitere Details zeigt auch die API.
Die zweite Möglichkeit basiert auf einem Blueprint, den man in Home Assistant integriert. Das hat den Vorteil, dass man auch einen Smart Meter verwenden kann, der von der App nicht, aber von Home Assistant unterstützt wird, etwa Tibber Pulse. Allerdings hat im Test die Nulleinspeisung mit dem Blueprint nicht zuverlässig funktioniert, sodass wir die erste Möglichkeit genutzt haben, um die Zuverlässigkeit der Nulleinspeisung über Home Assistant zu verifizieren.
Nulleinspeisung, Ertrag und Effizienz
Die Reaktion des SunEnergyXT 500 Pro auf einen veränderten Strombedarf passiert nach wenigen Sekunden. Darin unterscheidet sich die Lösung positiv vom Vorgänger BK215, bei dem es längere Zeit gedauert hat, bis eine Regelung einsetzte. Das Einschwingen auf 0 Watt respektive wenig unter oder über 0 Watt dauert hingegen etwas länger als bei anderen Lösungen wie Zendure Solarflow 2400 Pro und Anker Solarbank 4 (Test folgt). Zudem trifft der SunEnergyXT 500 Pro weniger häufig exakt die 0-Watt-Einspeisung – meist liegt die Einspeiseleistung wenige Watt unterhalb des tatsächlichen Strombedarfs. Dennoch ist die Regelung insgesamt zufriedenstellend.
Was den Energieertrag angeht, unterscheidet sich der SunEnergyXT 500 Pro nicht wesentlich von anderen Lösungen wie der Anker Solarbank 4. Beide Systeme liefern in der Spitze in Kombination mit vier Solarmodulen und einer PV-Leistung von 1840 Wp an einem durchgehend sonnigen Tag über 9 kWh. Für die Effizienzmessungen haben wir die Speicher über das Netz vollgeladen und anschließend gemessen, wie viel kWh bei einer Einspeiseleistung von 800 Watt geliefert werden. Dabei kommt der SunEnergyXT 500 Pro auf eine Effizienz von 80 %, während die Anker Solarbank 4 82 % erreicht. Spitzenreiter im direkten Vergleich ist aber der Zendure-Speicher Solarflow 2400 Pro mit 88 %.
| Kapazität | 5,02 kWh | 5,02 kWh | 5,28 kWh |
| MPPTs | 4 | 4 | 4 |
| PV-Eingangsleistung | 5000 Watt | 2500 Watt | 3000 Watt |
| Max. Einspeiseleistung | 2500 Watt | 2400 Watt | 2400 Watt |
| Max. Speicherausbau | 30 kWh | 30 kWh | 16,8 kWh |
| Roundtrip-Effizienz (800 Watt) | 82 % | 80 % | 88 % |
| Preis | 1.599 € | 1.282 € | 1.299 € |
| Preis pro kWh | 319 € | 255 € | 246 € |
Preise
Der SunEnergyXT 500 Pro kostet bei vielen Händlern 1349 Euro. Mit dem Code HEISE5 gibt es ihn bei DRBO Greenenergy für 1282 Euro. Damit kostet die kWh etwa 255 Euro – ein konkurrenzfähiger Preis, auch wenn der Zendure Solarflow 2400 Pro mit Zusatzbatterie AB3000L und einer Kapazität von 5,28 kWh mit 246 Euro pro kWh noch etwas günstiger ist. Gegenüber der Anker Solarbank 4 mit 319 Euro pro kWh ist der SunEnergyXT Pro aber 20 Prozent günstiger.
Die Standardversion mit BKW-konformer 800-Watt-Einspeisebegrenzung ist mit 1234 Euro (HEISE5) etwas günstiger. Ein Zusatzakku mit 5 kWh kostet knapp 1000 Euro.
Fazit
Der SunEnergyXT 500 Pro bietet mit 5 kWh reichlich Kapazität. Für den Anschluss von zwei PV-Modulen ist er aber unterfordert. Vier 500-Watt-Module sollten es schon sein, damit der Speicher effizient betrieben werden kann. Doch selbst damit dürfte ein vollständiges Aufladen im Winter mit reinem Solarstrom nur schwer in vertretbarer Zeit gelingen. Eine interessante Alternative bietet sich Nutzern mit einem dynamischen Stromtarif und moderner Messeinrichtung (iMsys): Sie können den Speicher auch bei Dunkelflaute kostengünstig über das Netz laden und so von den stark schwankenden Börsenstrompreisen profitieren.
In puncto Effizienz bewegt sich der SunEnergyXT 500 Pro etwa auf dem Niveau der neuen Anker Solarbank 4 (Test folgt), bleibt jedoch hinter den exzellenten Werten des Zendure Solarflow 2400 Pro zurück. Letzterer dürfte damit der engste Konkurrent sein, zumal er pro Kilowattstunde ähnlich viel kostet.
Positiv hervorzuheben ist die offizielle Home-Assistant-Integration des Herstellers, die eine lokale, cloudfreie Ansteuerung ermöglicht. Dies ist jedoch kein Alleinstellungsmerkmal: Zendure unterstützt die lokale Steuerung bereits seit 2025, und auch Anker bietet diese Option für die Solarbank 4 an.
Während des Tests, der im April begonnen hat, hat der SunEnergyXT 500 Pro jederzeit zuverlässig funktioniert, auch während der Hitzeperiode im Juni. Das Einschwingverhalten bei Laständerung dauert für eine Nulleinspeisung aber etwas länger als bei Anker und Zendure.
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Digitaler Euro: Trilog startet, viele technische Fragen bleiben
Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Donnerstag in erster Lesung seine Position zum Gesetzespaket für den digitalen Euro. Schon ab der kommenden Woche könne der Trilog starten, sagte Parlamentsberichterstatter Fernando Navarrete Rojas (EPP). Wissenschaftler eines vom deutschen Forschungsministerium geförderten Projekts warnen zugleich vor ungelösten Sicherheitsfragen des geplanten Konzepts.
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Mit 416 gegen 169 Stimmen verabschiedete das Parlament die von Rojas vorbereitete Parlamentsposition, um die lange gerungen wurde. Der ehemalige spanische Zentralbankexperte hatte in seinem ersten Entwurf zunächst die Beschränkung des digitalen Euro auf eine Token-basierte Offline-Bezahlvariante befürwortet. Die Mehrheit im Finanzausschuss des Parlaments hatte im Juni dann aber die parallele Einführung der Offline- und einer Konten-gebundenen Online-Variante des digitalen Euro verabschiedet.
Rojas unterstrich in einem Pressegespräch, dass man in der Verordnung auch die gleichberechtigte Nutzung von Bargeld nochmals unterstreiche. Man wolle den Bürgern die Wahl überlassen, wie sie bezahlen.
Er wies gegen „Gerüchte“ zurück, der Konten-basierte Digitaleuro werde Bezahlvorgänge leicht überwachbar machen. „Niemand wird wissen, wofür wir unser Geld ausgeben“, versprach Rojas im Plenum.
Kein Vertraulichkeits-Plus
Wissenschaftler der Uni Dresden beurteilen die aktuellen Pläne von EZB und EU Gesetzgeber dagegen skeptisch. Der Konten-basierte digitale Euro verspreche zwar Privacy by Design and Default. Die Trennung von Identifikations- und Transaktionsdaten – ersteres erledigen die Endkundenbanken, letzteres läuft bei der EZB zusammen – sei aber ungeeignet, echte Vertraulichkeit zu garantieren, betonten sie in einer kurz vor der Abstimmung veröffentlichten Pressemitteilung.
Zu leicht ließen sich die von den Kundenbanken ausgegebenen EZB-Nummern über Transaktionshistorien oder unter Hinzuziehung weiterer Daten auflösen, versichert Mikolai Gütschow vom Lehrstuhl Distributed Networked Systems an der TU Dresden.
Ist das Pseudonym einmal aufgeflogen, wird das Bezahlverhalten des Nutzers transparent. Problematisch ist aus Sicht der Forscher zudem, dass die Zentralisierung der Transaktionsdaten die dafür geschaffene EZB-Infrastruktur zu einem attraktiven Honeypot machen dürfte.
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Europäische Datenschützer sehen die Gefahr der De-Pseudonymisierung ebenfalls und empfahlen daher im Frühjahr, die EZB Nummern mindestens dynamisch zu vergeben.
Tokens und ihre Nachteile
Die Datenschützer befürworteten in ihrem Papier grundsätzlich Token-Systeme für beide Digitaleuro-Varianten. Dadurch sei ein dem Bargeld vergleichbares Level an Anonymität realisierbar, lautete die Einschätzung.
Die Forscher warnten jedoch in ihrer Pressemitteilung vor den Sicherheitsproblemen der Token-Lösung. „Es ist eine schöne Idee“, sagte Gütschow in Gespräch mit heise online. „Aber das Problem des Double Spending ist unlösbar.“ Einmal vom Secure Element des Mobiltelefons geknackt, ließen sich Digitaleuros beliebig kopieren. Die Liste geknackter Secure Elements sei lang, notierten Gütschow und Kollegen aus Hamburg in einem ausführlichen Papier.
Für Verluste, die auf Basis infrastruktureller Schwächen entstehen, müsste laut dem vom Parlament eingefügten Erwägungsgrund 60c am Ende wohl die Zentralbank geradestehen.
Teures Unterfangen
Zu den Gesamtkosten des Megaprojektes merken die Forscher darüber hinaus in einer Studie mit Kollegen aus Hamburg, Groningen und Basel an, dass die ursprünglich von der Zentralbank veranschlagten Kosten von 1,3 Milliarden Euro bereits jetzt für externe Dienstleister ausgegeben wurden. Die Studie ist auf dem Dokumentenserver arXiv abrufbar.
Allein für die Alias-Lookup-Funktion, mit der Zahlungsdienstleister die Bank des Gegenübers finden können, wurden bis zu 55,8 Millionen veranschlagt. Für die Entwicklung des Offline-Euro-Tokensystems, das von Giesecke+Devrient vorbereitet wird, hat die EZB bis zu 661 Millionen Euro eingeplant.
Da bleibe für die intern geplante Entwicklung der Kerninfrastruktur der Zahlungsabwicklungen zwischen Kunden, Payment Service Providern, Zentralbanken und EZB nicht mehr viel übrig, resümieren die Forscher.
In dem vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Projekt „Concrete Contracts“ favorisieren die Wissenschaftler Digitalbezahlsysteme mit Doppelt-Blind-Signaturen. Das GNU-Projekt Taler hat dazu die notwendige Software entwickelt und getestet. Bei der EZB konnten die Macher der freien Softwareideen aber nicht landen. Ihnen fehlte der für die Abgabe von Angeboten notwendige Hintergrund.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
KI-Synchronisation: Gericht weist Eilantrag des Bundesverbands Schauspiel ab
Das Landgericht Berlin II hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Bundesverbands Schauspiel e.V. (BFFS) gegen den Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) mit Urteil vom 8. Juli 2026 vollständig zurückgewiesen (Az. 7 O 245/26 eV). Dies teilte der VDS nun mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFFS hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
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Gegenstand des Verfahrens waren demnach drei Äußerungen aus der VDS-Pressemitteilung vom 17. April 2026 zur sogenannten AOR-Vereinbarung („Assignment of Rights“), mit der deutsche Synchronsprecher Rechte an Netflix übertragen sollen – und gegen die der Sprecherverband seit Jahresbeginn kämpft. In der Mitteilung hieß es unter anderem: „Dass der BFFS sich unserer Auffassung nicht anschließt, verstehen wir. Er hat den Vertrag ja mitzuverantworten.“
Diese und zwei weitere Äußerungen hielt der BFFS für unwahre Tatsachenbehauptungen und mahnte den VDS ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, beantragte der BFFS eine einstweilige Verfügung, um dem VDS die Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht hält alle drei Äußerungen jedoch für zulässig. Ausschlaggebend war die Feststellung, dass der BFFS an den beanstandeten Regelungen selbst mitgewirkt hat und der VDS diese Regelungen öffentlich kritisiert.
Unstrittig war laut VDS zwischen den Parteien, dass der BFFS die KI-Regelung Synchron-Schauspiel mit Netflix getroffen hat, in der vereinbart wurde, dass konkrete Bestimmungen in die Netflix-AOR aufgenommen werden. Eben diese Bestimmungen finden sich wörtlich in der AOR wieder – und Ziffer 15 der AOR verweist ausdrücklich auf die zwischen dem BFFS und Netflix geschlossene Regelung.
Von der Meinungsfreiheit gedeckt
Aus dieser vom BFFS selbst geschaffenen Grundlage eine Mitverantwortung des BFFS für die AOR-Vereinbarung abzuleiten, hält das Gericht für eine vertretbare Meinungsäußerung. Wörtlich heißt es im Urteil: „Wer an der Ausgestaltung der in den AOR einfließenden Regelungen in dieser Weise mitwirkt, ‚verantwortet‘ diese im wertenden Sinne ‚mit‘ auch, wenn er nicht selbst Vertragspartei der AOR wird.“
Das Gericht betonte laut VDS zudem, dass die angegriffene Pressemitteilung des VDS ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt und einen sachbezogenen Beitrag zu der seit Monaten in der Branche geführten Auseinandersetzung über den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Synchronbereich leistet.
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BFFS sieht ebenfalls kritische Punkte
In seiner Mitteilung zum Urteil erklärt der VDS, davon überrascht gewesen zu sein, dass der BFFS eine Mitverantwortung für die AOR-Vereinbarung in dem Gerichtsverfahren abstreiten wollte. Schließlich habe der BFFS die AOR-Vereinbarung zuletzt überwiegend positiv dargestellt und empfehle auch weiterhin, für Netflix zu arbeiten. Tatsächlich sprach der BFFS in seiner Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 von einer „Vorreiterrolle“ und versicherte, die KI-Technologien kämen „ausschließlich unter Wahrung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere des Urheberrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zum Einsatz. Noch Ende Januar 2026 rief er seine Mitglieder auf, „unter dem neuen AOR die Arbeit für Netflix fortzusetzen“, weil die „Schutzmechanismen … im neuen AOR eingebaut“ seien.
Im Verfahren gegen den VDS schlug der BFFS laut Sprecherverband aber einen anderen Ton an. So seien die BFFS-Anwälte auf deutliche Distanz zur AOR-Vereinbarung gegangen und hätten ausgeführt, dass es zahlreiche weitere Klauseln gäbe, die aus Sicht der Antragstellerin problematisch sind. Dies beträfe zum Beispiel die Schiedsvereinbarung (Ziff. 18 AOR i.V.m. Anhang 3), die faktisch einstweiligen Rechtsschutz ausschließt. Ebenso verhalte es sich mit den Regelungen zum Datenschutz (Ziff. 7 AOR i.V.m. Anhang 2). Weiterhin zitiert der VDS die BFFS-Anwälte mit den Worten: „Insbesondere die Klauseln zum Datenschutz in der AOR sind aber von der Antragstellerin [der BFFS, die Red.] nicht verhandelt worden und werden auch von ihr kritisch gesehen.“
Der VDS erklärt, dass für ihn die Sache damit geklärt sei: „Wir konzentrieren uns weiter auf Netflix und auf den Schutz der Sprecher:innen, um den es hier eigentlich geht. Wir hoffen, dass der BFFS die in dem Verfahren eingenommene kritische Haltung gegenüber der AOR beibehält. Diese Sorge teilen wir und reichen dem BFFS die Hand, um dieses Anliegen gemeinsam gegenüber Netflix zu vertreten.“
(nij)
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