Künstliche Intelligenz
Open-Source-Strategie: Mecklenburg-Vorpommern will auch Microsoft Office ablösen
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will von Microsoft Office auf eine quelloffene Alternative umsteigen, braucht dafür jedoch Zeit. Die Ablösung von Microsoft Office sei „grundsätzlich Teil der strategischen Ausrichtung des Landes hin zu mehr digitaler Souveränität“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung auf Anfrage von c’t. Aufgrund der engen Verzahnung mit zahlreichen Fachverfahren sei die Umstellung jedoch nicht kurzfristig umsetzbar und werde über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Eine finale Entscheidung für eine bestimmte Microsoft-Alternative ist in Schwerin noch nicht gefallen. Im Zuge der Einführung von Nextcloud pilotiere man zurzeit auch Nextcloud Office auf Basis von Collabora Office, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus prüfe man parallel den Einsatz von LibreOffice als Desktop-Office-Lösung.
Die Landesregierung hatte vor Kurzem bereits den Wechsel von Microsoft SharePoint zu Nextcloud bekanntgegeben. Die 5000 Beschäftigten der Landesverwaltung, die bisher SharePoint nutzten, wurden bereits migriert, präzisierte das Ministerium nun auf eine Rückfrage von c’t. Mittelfristig sollen rund 50.000 Beschäftigte mit Nextcloud arbeiten, von Ministerien bis hin zu kommunalen Einrichtungen.
Außerdem setzt Mecklenburg-Vorpommern auf die quelloffene Projektmanagement-Lösung OpenProject und einen „lokal kontrollierten“ KI-Assistenten auf Basis von Open WebUI.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
KI-Synchronisation: Gericht weist Eilantrag des Bundesverbands Schauspiel ab
Das Landgericht Berlin II hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Bundesverbands Schauspiel e.V. (BFFS) gegen den Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) mit Urteil vom 8. Juli 2026 vollständig zurückgewiesen (Az. 7 O 245/26 eV). Dies teilte der VDS nun mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFFS hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Gegenstand des Verfahrens waren demnach drei Äußerungen aus der VDS-Pressemitteilung vom 17. April 2026 zur sogenannten AOR-Vereinbarung („Assignment of Rights“), mit der deutsche Synchronsprecher Rechte an Netflix übertragen sollen – und gegen die der Sprecherverband seit Jahresbeginn kämpft. In der Mitteilung hieß es unter anderem: „Dass der BFFS sich unserer Auffassung nicht anschließt, verstehen wir. Er hat den Vertrag ja mitzuverantworten.“
Diese und zwei weitere Äußerungen hielt der BFFS für unwahre Tatsachenbehauptungen und mahnte den VDS ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, beantragte der BFFS eine einstweilige Verfügung, um dem VDS die Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht hält alle drei Äußerungen jedoch für zulässig. Ausschlaggebend war die Feststellung, dass der BFFS an den beanstandeten Regelungen selbst mitgewirkt hat und der VDS diese Regelungen öffentlich kritisiert.
Unstrittig war laut VDS zwischen den Parteien, dass der BFFS die KI-Regelung Synchron-Schauspiel mit Netflix getroffen hat, in der vereinbart wurde, dass konkrete Bestimmungen in die Netflix-AOR aufgenommen werden. Eben diese Bestimmungen finden sich wörtlich in der AOR wieder – und Ziffer 15 der AOR verweist ausdrücklich auf die zwischen dem BFFS und Netflix geschlossene Regelung.
Von der Meinungsfreiheit gedeckt
Aus dieser vom BFFS selbst geschaffenen Grundlage eine Mitverantwortung des BFFS für die AOR-Vereinbarung abzuleiten, hält das Gericht für eine vertretbare Meinungsäußerung. Wörtlich heißt es im Urteil: „Wer an der Ausgestaltung der in den AOR einfließenden Regelungen in dieser Weise mitwirkt, ‚verantwortet‘ diese im wertenden Sinne ‚mit‘ auch, wenn er nicht selbst Vertragspartei der AOR wird.“
Das Gericht betonte laut VDS zudem, dass die angegriffene Pressemitteilung des VDS ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt und einen sachbezogenen Beitrag zu der seit Monaten in der Branche geführten Auseinandersetzung über den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Synchronbereich leistet.
Weiterlesen nach der Anzeige
BFFS sieht ebenfalls kritische Punkte
In seiner Mitteilung zum Urteil erklärt der VDS, davon überrascht gewesen zu sein, dass der BFFS eine Mitverantwortung für die AOR-Vereinbarung in dem Gerichtsverfahren abstreiten wollte. Schließlich habe der BFFS die AOR-Vereinbarung zuletzt überwiegend positiv dargestellt und empfehle auch weiterhin, für Netflix zu arbeiten. Tatsächlich sprach der BFFS in seiner Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 von einer „Vorreiterrolle“ und versicherte, die KI-Technologien kämen „ausschließlich unter Wahrung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere des Urheberrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zum Einsatz. Noch Ende Januar 2026 rief er seine Mitglieder auf, „unter dem neuen AOR die Arbeit für Netflix fortzusetzen“, weil die „Schutzmechanismen … im neuen AOR eingebaut“ seien.
Im Verfahren gegen den VDS schlug der BFFS laut Sprecherverband aber einen anderen Ton an. So seien die BFFS-Anwälte auf deutliche Distanz zur AOR-Vereinbarung gegangen und hätten ausgeführt, dass es zahlreiche weitere Klauseln gäbe, die aus Sicht der Antragstellerin problematisch sind. Dies beträfe zum Beispiel die Schiedsvereinbarung (Ziff. 18 AOR i.V.m. Anhang 3), die faktisch einstweiligen Rechtsschutz ausschließt. Ebenso verhalte es sich mit den Regelungen zum Datenschutz (Ziff. 7 AOR i.V.m. Anhang 2). Weiterhin zitiert der VDS die BFFS-Anwälte mit den Worten: „Insbesondere die Klauseln zum Datenschutz in der AOR sind aber von der Antragstellerin [der BFFS, die Red.] nicht verhandelt worden und werden auch von ihr kritisch gesehen.“
Der VDS erklärt, dass für ihn die Sache damit geklärt sei: „Wir konzentrieren uns weiter auf Netflix und auf den Schutz der Sprecher:innen, um den es hier eigentlich geht. Wir hoffen, dass der BFFS die in dem Verfahren eingenommene kritische Haltung gegenüber der AOR beibehält. Diese Sorge teilen wir und reichen dem BFFS die Hand, um dieses Anliegen gemeinsam gegenüber Netflix zu vertreten.“
(nij)
Künstliche Intelligenz
Operation „First Light 2026“ : 5.800 Verdächtige weltweit festgenommen
Bei einer breit angelegten, weltweiten Operation unter Beteiligung von 97 Ländern haben die Strafverfolgungsbehörden 5.811 Verdächtige festgenommen und illegale Vermögenswerte im Wert von 293 Millionen US-Dollar sichergestellt. Die von Interpol koordinierte Operation „First Light 2026“ von Mitte Januar bis Ende April konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Social-Engineering-Betrug, darunter Kompromittierung von Geschäfts-E-Mails, Sextortion, Romance Scams, Identitätsdiebstahl und Anlagebetrug, und damit verbundene Geldwäscheaktivitäten.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Dazu gehörten proaktive Schritte gegen hochrangige Zielpersonen, Razzien in identifizierten Räumlichkeiten, die Sperrung oder das Einfrieren von Bankkonten und virtuellen Wallets, die Beantragung von Interpol-Notices und -Diffusions [Ausschreibungen zur Fahndung und Durchgaben, Anm.] sowie der proaktive Einsatz von I-GRIP (Global Rapid Intervention of Payments)“, schreibt Interpol in einer Mitteilung. I-GRIP bezeichnet einen Mechanismus zum Zahlungsstopp, der die rasche Blockierung illegaler Finanzströme – sowohl bei Fiat- als auch bei virtuellen Vermögenswerten – ermöglicht.
Mehr als 142.000 Geschädigte
Im Rahmen von „First Light 2026“ wurden laut Interpol weltweit mehr als 142.000 Opfer ermittelt, 31.014 Bankkonten gesperrt, und über die Festgenommenen hinaus 15.606 weitere Verdächtige identifiziert. In Eswatini nahm die Polizei beispielsweise 82 Personen fest und zerschlug ein kriminelles Netzwerk, das illegales Online-Glücksspiel, Geldwäsche und ausgeklügelte Betrugsmaschen unter Vortäuschung falscher Identitäten betrieb. Die Behörden beschlagnahmten u. a. eine täuschend echte Nachbildung einer brasilianischen Polizeiwache – komplett ausgestattet mit gefälschten Uniformen, Beschilderungen und Ausrüstungsgegenständen. Die Betrüger täuschten ihre Opfer, indem sie sich per Videoanruf als brasilianische Bundespolizei ausgaben, und verleiteten sie, Gelder zur „Sicherstellung“ zu überweisen, die anschließend gestohlen wurden.
In Thailand nahm die Polizei zwei Personen fest und deckte ein Geldwäsche-System auf, bei dem illegal erlangte Gelder aus Romance Scams in verschiedene Kryptowährungen transferiert wurden. In Singapur und im Oman nutzten die Behörden das I-GRIP-Verfahren, um eine illegale Überweisung in Höhe von 6,6 Millionen US-Dollar zu blockieren, die mit einem Betrug durch Kompromittierung von Geschäfts-E-Mails in Verbindung stand.
Die Operation „First Light 2026“ wurde durch das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit finanziert und durch die regionalen Polizeiorganisationen ASEANAPOL, GCCPOL und Europol unterstützt. Zu beteiligten Ländern gehörten Österreich, Dänemark, Frankreich, Liechtenstein, Großbritannien und die Vereinigten Staaten; die Schweiz und Deutschland waren nicht beteiligt.
Schläge gegen organisierte Kriminalität
Weiterlesen nach der Anzeige
„Kriminelle Netzwerke nutzen die menschliche Psychologie aus, um ihre Opfer zu manipulieren. Kein Land kann sicher sein, solange nicht alle Staaten über die nötige Ausstattung verfügen und entschlossen gemeinsam dagegen vorgehen“, erklärte Tomonobu Kaya, Leiter des Interpol-Zentrums für Finanzkriminalität und Korruptionsbekämpfung. Interpol unterstütze die Mitgliedsstaaten dabei, „eine umfassende und koordinierte Strategie zur Bekämpfung von cybergestützter Finanzkriminalität, organisierten kriminellen Netzwerken und der damit verbundenen Geldwäsche zu entwickeln“.
Die Operation „Firtst Light 2026“ folgt auf die weltweite Operation „Synergia !II“ gegen Cybercrime, bei der 45.000 IP-Adressen und Server offline genommen und 94 Personen inhaftiert wurden. Zuvor hatte bereits eine großangelegte Razzia in zahlreichen afrikanischen Ländern im Dezember 2025 und Januar 2026 zur Festnahme von 651 Verdächtigen und zur Beschlagnahmung von mehr als 4,3 Millionen US-Dollar geführt. Die Operation mit dem Namen „Red Card 2.0“ richtete sich gegen kriminelle Netzwerke hinter hochverzinslichen Anlagebetrügereien, Betrug mit mobilem Geld und betrügerischen Kreditgeschäften. Es war die zweite große koordinierte Aktion gegen Cybercrime in ganz Afrika innerhalb weniger Monate. Bei der Operation „Serengeti 2.0“ in 18 afrikanischen Staaten im August vergangenen Jahres nahmen die Behörden 1.209 Personen fest und stellten fast 100 Millionen US-Dollar sicher.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Sony stellt Superzoom-Bridgekamera RX10 V vor
Herzstück der RX10 V ist laut Sony nach wie vor das bekannte Superzoom: ein Zeiss Vario-Sonnar T* mit 24–600 mm (kleinbildäquivalent) und einer Lichtstärke von f/2.4–4.0. Sony betont ausdrücklich, dass es sich um dasselbe Objektiv wie bei der RX10 IV handelt. Das 25-fach-Zoom mit optischer Bildstabilisierung war schon 2017 das Alleinstellungsmerkmal der RX10-Serie und deckt den kompletten Brennweitenbereich vom Weitwinkel bis zum Supertele ab. Auch bei den Makro-Eigenschaften ändert sich nichts: Sony gibt einen maximalen Abbildungsmaßstab von 0,42x im Weitwinkel und 0,49x im Tele an, dazu eine Naheinstellgrenze von rund drei Zentimetern ab Frontlinse im Weitwinkel.
Weiterlesen nach der Anzeige
Ebenfalls unverändert – zumindest auf dem Papier – ist der Sensor: ein 1,0-Zoll-Stacked-CMOS Exmor RS mit 20,1 Megapixeln und einem ISO-Bereich von 100–12.800. Wer auf mehr Auflösung oder einen größeren Sensor gehofft hatte, geht leer aus. Sony setzt stattdessen konsequent auf die Bildverarbeitung.
(Bild: heise )
Bionz XR plus KI-Chip
Hier liegt das entscheidende Upgrade der neuen Kamera. Die RX10 IV arbeitete noch mit dem älteren Bionz X samt Coprozessor. In der RX10 V steckt dagegen der aktuelle Bionz XR, kombiniert mit einer separaten AI Processing Unit, wie man sie aus Sonys aktuellen Alpha-Modellen kennt. Diese Paarung aus altbewährtem Sensor und moderner Verarbeitung ist der Kern des Updates. Sony verspricht eine verbesserte Farbwiedergabe, eine feinere Texturdarstellung und – dank des KI-Coprozessors – eine leistungsfähigere Motiverkennung. Auch bei der Rauschreduzierung im mittleren bis hohen ISO-Bereich soll es Fortschritte geben.
Es ist derselbe Ansatz, den Sony schon bei der ZV-1 II und anderen 1-Zoll-Modellen verfolgt hat: Der Hebel ist die Rechenleistung, nicht die Sensor-Hardware. Bei einer Bridgekamera ergibt das Sinn, denn der KI-Chip packt die alte Schwachstelle jedes betagten Superzooms an – das Autofokus-Tracking.
Vom Augen-AF zur vollwertigen Motiverkennung
Weiterlesen nach der Anzeige
Beim Autofokus macht die Kamera den größten Sprung nach vorn. Die RX10 IV beherrschte nur Real-time Eye AF für Menschen (Gesicht und Auge) sowie für Tiere (Auge). Die RX10 V bringt dagegen den aus den Alphas bekannten Real-time Recognition AF mit einer breiten Motivpalette mit: Bei Menschen erkennt sie laut Sony Auge, Gesicht, Kopf und Körper samt vollständiger Bewegungsschätzung, bei Tieren und Vögeln Auge, Kopf und Körper. Hinzu kommen Fahrzeuge wie Auto, Zug und Flugzeug, außerdem Insekten (Kopf und ganzer Körper) und ein neuer automatischer Motiverkennungs-Modus.
Dazu gesellen sich Hardware-Verbesserungen: Die AF-Abdeckung wächst Sony zufolge von 315 auf 575 Phasen-AF-Punkte, die Sensorabdeckung von 65 auf 70,6 Prozent. Neu sind eine AF-ON-Taste, ein zusätzliches Fokusfeld namens „Spot XL“ für großes Wild und Fahrzeuge sowie ein anpassbares Fokusfeld. Für Umsteiger gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Automatik-AF (AF-A) wird nicht mehr unterstützt, Standard ist nun Single-AF (AF-S) – so wie bei der RX1R III.
c’t Fotografie Zoom In abonnieren
Ihr Newsletter mit exklusiven Foto-Tipps, spannenden News, Profi-Einblicken und Inspirationen – jeden Samstag neu.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
30 B/s mit Speed Boost
Die Serienbildrate klettert von 24 auf 30 Bilder/s – blackout-frei per elektronischem Verschluss und mit bis zu 60 AF/AE-Berechnungen pro Sekunde. Neu dabei: die Funktion „Continuous Shooting Speed Boost“. Per Tastendruck lässt sich mitten in einer laufenden Serie nahtlos zwischen den Geschwindigkeitsstufen (30/15/10/5 B/s) wechseln. Der Fotograf kann also im entscheidenden Moment kurz aufs Maximaltempo gehen und sonst Speicherplatz sparen. Am Rande: Die kürzeste Verschlusszeit sinkt laut Sony von 1/32000 s bei der RX10 IV auf 1/16000 s. Der eingebaute Blitz, den die RX10 IV noch hatte, fällt weg.
4K120p-Video und der Einzug der Profi-Werkzeuge
Auch bei den Video-Funktionen legt Sony nach. Statt der bisherigen 4K30p gibt es jetzt 4K120p (mit Crop) und 4K60p ohne Crop mit Full-Pixel-Readout, dazu Full-HD mit 240p für bis zu zehnfache Zeitlupe. Erstmals ziehen professionellen Farbwerkzeuge ein: Sony nennt S-Cinetone und S-Log3 (inklusive S-Gamut3 und S-Gamut3.Cine), den Import von bis zu 16 eigenen LUTs sowie In-Camera-Zeitraffer, Shot Marks und eine REC-Lampe. Für den Ton steht ein digitales Audiointerface über den MI-Schuh bereit, mit bis zu 48 kHz/24 Bit in vier Kanälen.
Videotechnisch rückt die Kamera damit von der reinen Foto-Bridgekamera in die Nähe der Alpha- und ZV-Serie. LUT-Unterstützung und S-Log3 sind für eine Bridgekamera durchaus bemerkenswert und dürften Hybrid-Anwender wie auch Content-Creator ansprechen.
Bedienung und Anschlüsse

Mit der RX10 V nähert sich die Bridgekamera der Formsprache der Alpha-Systemkameras an.
(Bild: Sony)
Ergonomisch orientiert sich das Gehäuse jetzt stärker an der Alpha-Serie. Der Sucher wächst laut Sony von 0,39 Zoll mit 2,36 Millionen Bildpunkten auf 0,5 Zoll mit 3,69 Millionen Bildpunkten (ca. 0,78-fache Vergrößerung) und lässt sich wahlweise mit 120 Hz betreiben. Der Monitor ist neu: ein 3,0-Zoll-Tilt-Touchscreen im 3:2-Format mit 1,62 Millionen Bildpunkten, statt des bisherigen 4:3-Displays mit 1,44 Millionen Bildpunkten. Bei den Bedienelementen kommen ein neues Modus-Wählrad, zwei hintere Wählräder, ein Multiselektor („Joystick“), eine Fn-Taste und die schon erwähnte AF-ON-Taste hinzu.
Besonders überfällig war der Wechsel bei Energie und Speicher. Statt des kleinen NP-FW50-Akkus steckt nun der deutlich größere NP-FZ100 in der Kamera, wodurch die Ausdauer von 400 auf 630 Aufnahmen mit Display steigt. Beim Speicher unterstützt die RX10 V jetzt UHS-II statt nur UHS-I. An den Anschlüssen löst USB-C mit USB 3.2 Gen 2 (10 Gbit/s) inklusive Power Delivery den alten Micro-USB-2.0-Port ab, und das WLAN funkt zusätzlich im 5-GHz-Band (IEEE 802.11ac) statt nur mit 2,4 GHz. Neu ist außerdem das Livestreaming mit bis zu 4K30p über USB, WLAN oder LAN, kompatibel mit den Protokollen RTMP, RTMPS und SRT.
Der Umstieg auf NP-FZ100 und UHS-II war längst fällig – beides bringt die Kamera auf das Niveau moderner Sony-Systemkameras. Das Gehäuse legt dadurch allerdings leicht zu, auf 137 × 95 × 151 Millimeter, und wiegt laut Sony jetzt rund 1.111 Gramm statt 1.095 Gramm. Ein moderater Aufschlag bei der Größe für spürbar mehr Ausdauer und Bedienkomfort.
Bildqualitäts-Feinheiten
Auf der Foto-Seite gibt es zahlreiche kleinere, aber durchaus sinnvolle Erweiterungen aus dem Alpha-Ökosystem. Sony nennt unter anderem die Creative Looks mit Feinabstimmung über acht Parameter (statt der alten Kreativmodi), einen bis Stufe 8 (statt 5) erweiterten D-Range-Optimizer sowie den Soft-Skin-Effekt, der jetzt auch im Video verfügbar ist. Dazu kommen neue Dateiformate – HEIF ergänzt JPEG, dazu verlustfrei komprimiertes RAW und das JPEG-Qualitätslevel „Light“ – und erweiterte Zoom-Funktionen: Clear Image Zoom bis 1200 mm (2x), Digitalzoom bis 2400 mm (4x) sowie neue Zoom-Assist- und schnellere Zoom-Speed-Optionen.
Fazit
Sony hat offenbar verstanden, was der RX10 IV fehlte: kein neues Objektiv und kein neuer Sensor, sondern ein modernisiertes Rechen- und Bedienpaket. Bionz XR, der KI-Chip mit umfassender Motiverkennung, 30 B/s, 4K120p mit S-Log3 und LUTs, USB-C, NP-FZ100 und ein zeitgemäßer Sucher heben die RX10 V vom Stand des Jahres 2017 ab und machen sie zu einer interessanten Kamera für Wildlife, Vogel-, Landschafts- und Reisefotografie. Die RX10 V kann ab sofort vorbestellt werden und soll 2.500 Euro kosten.
Lesen Sie auch
(tho)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten„Don’t Starve Elsewhere“: Survival‑Hit kehrt nach zehn Jahren zurück
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
xTool P3 im Test: CO₂-Laser mit 80 Watt schneidet und graviert auch Acryl
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenMega-GPUs für Nvidia, AMD & Co: TSMC zeigt CoWoS-Package mit >11.600 mm² & 24 × HBM5E
-
Social Mediavor 2 MonatenMetas neuer Creative Setup Workflow: Was sich wirklich ändert – und warum das nicht nur eine UI-Frage ist!
-
UX/UI & Webdesignvor 4 TagenRegional & mit Gefühl: Identity für Klimafonds Baden-Württemberg › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenApple‑Geräte mit Microsoft Intune verwalten – zweiteiliges Live-Webinar
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Das Ende der SaaS-Gelddruckmaschine
