Künstliche Intelligenz
Philips NA555/00 Steam Airfryer im Test: Heißluftfritteuse mit Dampfgarer
Die Philips NA555/00 kombiniert Heißluftfritteuse und Dampfgarer in einem Gerät. Wir haben getestet, ob die Doppelfunktion im Alltag überzeugt.
Die Philips NA555/00 Steam aus der 5000er-Serie bietet eine Zusatzfunktion, die man nicht alle Tage sieht: einen integrierten Dampfgarer. Dafür steht ein separater Wassertank zur Verfügung, aus dem das Gerät Wasser zur Dampferzeugung zieht. Temperaturen von bis zu 100 Grad sorgen dafür, dass Gemüse schonend gart.
Damit bedient Philips zwei Produktkategorien auf einmal: Frittieren ohne Öl per Heißluft ist ebenso möglich wie reines Dampfgaren – oder eine Kombination aus beidem. Technisch arbeitet das Gerät mit einem Doppelkorb-System: Ein großer Korb mit 6 l und ein kleiner mit 3 l ergeben zusammen ein Fassungsvermögen von 9 l. Der Temperaturbereich reicht von 40 bis 200 Grad, die Leistung liegt laut Hersteller bei 2750 W. Zwölf Automatikprogramme und eine optional synchronisierte Endzeit für beide Körbe sollen die Bedienung erleichtern.
Der Preis liegt bei 199 Euro, womit sich die Philips klar im gehobenen Preisbereich positioniert. Ob sich der Aufpreis für die Dampffunktion lohnt und wie das Gerät im Alltag abschneidet, klärt unser Test. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Design & Verarbeitung
Die Philips NA555/00 Steam misst 450 × 360 × 390 mm und bringt 8,75 kg auf die Waage. Damit ist sie kein Leichtgewicht und benötigt einen festen Platz auf der Arbeitsplatte. Die Verarbeitung ist sehr ordentlich, auch wenn das Gehäuse größtenteils aus Kunststoff besteht. Die komplette Vorderseite ist mit Edelstahlplatten verkleidet, was dem Gerät einen wertigen Look verleiht.
Philips NA555/00 Steam Airfryer – Bilderstrecke
Auf der Oberseite des Geräts befindet sich eine Aussparung, in die der Wassertank für die Dampffunktion eingesetzt wird. Allerdings sitzt der Tank etwas locker in seiner Halterung, und auch der Deckel liegt nur lose auf – beim Transport kann er daher leicht herunterfallen. Das ist ein kleiner Schwachpunkt in einem ansonsten soliden Gesamteindruck.
Im Betrieb bleibt das Gehäuse angenehm kühl. Oben messen wir maximal 55 Grad, vorne sind es höchstens 30 Grad. Die Griffe und das Gehäuse sind wärmeisoliert. Rutschfeste Füße halten das Gerät an Ort und Stelle. Die beiden Gittereinsätze für die Körbe sind spülmaschinenfest und antihaftbeschichtet. Während sich beim kleinen Korb lediglich ein klassischer Zwischenboden herausnehmen lässt, ist der große Garkorb zweigeteilt aufgebaut: In den eigentlichen Korb wird ein zusätzlicher, korbähnlicher Rosteinsatz gesetzt, der sich samt Gargut komplett entnehmen lässt.
In die Böden beider Garkörbe hat Philips eine spezielle, an ein Lüfterrad erinnernde Struktur eingearbeitet, die die heiße Luft gleichmäßiger im Korb verteilen und so für ein ausgewogenes Garergebnis sorgen soll.
Das Stromkabel ist mit einem Meter recht kurz, lässt sich aber platzsparend aufwickeln. Die hierfür nutzbare Kabelhalterung ist im Lieferumfang enthalten und kann an der Rückseite befestigt werden.
Bedienung
Die Bedienung der Philips ist auf den ersten Blick verwirrend. Auf der Oberseite sitzen kapazitive Bedienknöpfe unter einer Oberfläche in schwarzer Klavierlackoptik. Die Tasten leuchten auf, sobald das Gerät eingeschaltet ist. Zunächst wählt man aus, welchen Garkorb man verwenden möchte.
Eine echte Sync-Funktion, mit der sich identische Einstellungen für beide Körbe gleichzeitig übernehmen lassen, fehlt. Das ist schade, denn viele aktuelle Fritteusen bieten genau das. Immerhin gibt es eine Option für synchronisierte Endzeiten: Bei unterschiedlichen Laufzeiten startet der Korb mit der kürzeren Zeit automatisch später, sodass beide Körbe gleichzeitig fertig werden.
Nach der Korbauswahl geht es zum Programm. Zwölf Automatikprogramme legen Temperatur, Zeit und weitere Parameter direkt fest. Alternativ stellt man alles manuell ein. Optionen wie eine Schüttelerinnerung lassen sich zuschalten. Beim großen Korb ist die Dampffunktion standardmäßig aktiv. Will man andere Optionen oder die Programme sehen, muss man hier erst die Dampffunktion umstellen. Der Dampf-Knopf ruft drei weitere Buttons auf: Hier muss man zwischen Dampf, Dampf-Heißluft kombiniert und reiner Heißluft wählen. Das wirkt etwas verschachtelt und umständlich.
Eine App-Steuerung gibt es nicht, Philips bietet lediglich eine Rezepte-App – die trotzdem einen Account benötigt. Wirklich notwendig finden wir das nicht, denn Rezepte-Apps gibt es bereits zuhauf.
Praxiseinsatz
Für den Praxistest nutzen wir das Standardprogramm für Tiefkühlprodukte und bereiten Chicken-Wings, Chicken-Nuggets, dünne Pommes und Rösti-Pommes zu. Das Programm läuft rund 30 Minuten, die Pommes nehmen wir etwas früher heraus. Das Aufheizen geht angenehm schnell: Nach einer Minute messen wir bereits 125 Grad, nach zwei Minuten 177 Grad, nach drei Minuten die vollen 200 Grad. Danach schaltet das Gerät das Aufheizen vorübergehend ab.
Die Ergebnisse überzeugen auf ganzer Linie. Die Pommes werden kross, ohne trocken zu sein. Wings und Nuggets kommen außen knusprig, innen saftig aus dem Korb. Beim Stromverbrauch messen wir mit dem kleinen Korb etwa 936 W, bei Nutzung beider Körbe bis zu 2415 W. Beim Dampfgaren sind es knapp 780 W. Schaltet das Gerät das Aufheizen ab, sinkt der Verbrauch auf 8 W (Dampfgaren) oder 40 W (beide Körbe).
Interessant wird es beim Dampfgaren – eine Funktion, die nur der große Korb beherrscht. Wir testen Brokkoli: Mehrere mittelgroße Dolden herausgeschnitten, abgewaschen und direkt in die Fritteuse gelegt. Nach zwölf Minuten bei 100 Grad im Standardprogramm für Gemüse sind die Dolden zart, aber nicht matschig. Selbst der dickere Strunk gart auf den Punkt – guter Biss, nicht zu fest, nicht zu weich.
Beim Dämpfen gibt die Fritteuse hinten heißen Dampf ab. Das Gerät sollte daher an einer unempfindlichen Stelle stehen, die auch nass werden darf, und genügend Abstand zu Schränken oder Wänden haben.
Preis
Die Philips NA555/00 Steam kostet 199 Euro und gehört damit zum gehobenen Preisbereich.
Fazit
Die Philips NA555/00 Steam ist eine gelungene Kombi aus Heißluftfritteuse und Dampfgarer. Im Test überzeugt sie mit hervorragenden Garergebnissen. Ob gedämpfter Brokkoli oder frittierte Chicken-Wings – alles kommt auf den Punkt aus den Körben. Die Pommes sind kross, der Brokkoli zart, das Aufheizen geht schnell, und das Gehäuse bleibt angenehm kühl. Verarbeitung und Optik mit Edelstahlfront wirken wertig.
Allerdings gibt es ein paar Schwachstellen. Die Bedienung ist gewöhnungsbedürftig und verschachtelt. Eine Sync-Funktion für beide Körbe fehlt, ebenso eine App-Steuerung oder Smart-Home-Anbindung. Der Wassertank sitzt locker, und mit 199 Euro ist das Gerät nicht günstig.
Wer aber regelmäßig sowohl dämpfen als auch frittieren möchte und Wert auf gute Ergebnisse legt, bekommt hier ein durchdachtes Kombi-Gerät, das den Preis weitgehend rechtfertigt.
Künstliche Intelligenz
Sammelklage in den USA gegen Amazon wegen Gesichtserkennung der Ring-Kameras
Amazon sieht sich im US-Bundesstaat Seattle mit einer Sammelklage wegen Datenschutzverstößen konfrontiert. Grund ist die im letzten Jahr eingeführte Funktion „Bekannte Gesichter“ der Ring-Kameras, die für Videoaufnahmen an der Haustür verwendet werden. Nach Ansicht des Klägers würden damit Gesichtsbilder der aufgenommenen Personen ohne deren Einwilligung gespeichert. Der klageführende Charles Sigwalt aus Virginia fordert Schadenersatz in Höhe von insgesamt mindestens 5 Millionen US-Dollar für alle sich der Klage anschließenden Personen.
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Amazon hatte die Funktion „Familiar Faces“ in den USA im September letzten Jahres angekündigt. Ring-Kameras können so Personen erkennen und den Kamerabesitzer darüber informieren, wer vor der Tür steht. Ziel des Features ist, Nutzern personalisierte Benachrichtigungen zu schicken. Anstatt die Meldung „Person an der Haustür“ auf ein Handy zu schicken, kann Ring nun etwa von „Oma an der Haustür“ berichten. Nutzer können die Benachrichtigung für jede einzelne Person individuell an- und ausschalten.
Funktion zwar optional, aber kaum nachvollziehbar
Die Funktion ist allerdings standardmäßig deaktiviert. In Deutschland wurde die optionale Gesichtserkennung für Amazons Ring-Kameras im April dieses Jahres als „Bekannte Gesichter“ eingeführt. Die Funktion legt für jeden Besucher einen Eintrag an, wenn sich eine Person in Sichtweite der Kamera bewegt und ihr Gesicht erkennbar ist. Nutzer haben dann die Gelegenheit, diese Person zu benennen. Besucher, die vom Nutzer nicht als bekannte Person abgespeichert werden, werden nach 30 Tagen automatisch wieder entfernt.
Amazon hatte bei der Einführung der Funktion darauf hingewiesen, dass Nutzer vor der Aktivierung eine ausdrückliche Einwilligung von Besuchern einholen müssen. Zudem unterliege die Einwilligung von Kindern besonderen gesetzlichen Auflagen. Wenn eine Person ihre Einwilligung widerruft, müsse sie unverzüglich aus der Datenbank der bekannten Gesichter entfernt werden. Das lässt sich von Betroffenen aber nur schwerlich kontrollieren und bleibt den Nutzern der Ring-Kameras überlassen.
Klagen wegen Privatsphäreverletzungen Amazons
Gesichter von einfach vorbeilaufenden Personen könnten zudem ebenfalls von den Ring-Kameras erfasst werden, vielleicht sogar ohne deren Kenntnis. Darum dreht sich die Klage gegen Amazon. „Millionen weiterer Amerikaner gingen an einer Ring-Überwachungskamera vorbei, und ihre Gesichtsbiometrie wurde unwissentlich erfasst“, heißt es dort laut Reuters. Die Betroffenen hätten „der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte am Eingang nicht zugestimmt“. Nach Ansicht des Klägers stellt Amazons „Vorgehen in diesem Fall ein gravierendes Versagen beim Datenschutz für Millionen von Menschen dar, die nun von Amazon getrackt werden“.
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Amazon stand zuvor bereits wegen Privatsphäreverletzungen durch Ring-Überwachungskameras in der Kritik. Anfang 2023 erklärte sich Amazon bereit, 5,8 Millionen Dollar zu zahlen, um eine Klage der US-Wettbewerbsbehörde FTC beizulegen, in der Ring-Mitarbeiter und Hacker beschuldigt wurden, Kunden illegal auszuspionieren. Die Mitarbeiter hatten demnach Zugriff auf alle Videos der Kunden, obwohl es für einen Zugriff keinen Grund gab. Vorgeblich ging es dabei um private Videos weiblicher Nutzer.
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(fds)
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6G im OP: Wie intelligente Netze die Medizin revolutionieren könnten
In vielen modernen Krankenhäusern läuft Digitalisierung trotz knapper Kassen auf Hochtouren: Hochauflösendes Patienten-Monitoring in Echtzeit, videobasierte Visiten aus der Ferne oder gar komplexe, ferngesteuerte chirurgische Eingriffe mithilfe von OP-Robotern machen die Medizin immer vernetzter. Diese datenintensiven Dienste im klinischen Alltag verlässlich und zeitgleich abzuwickeln, kann herkömmliche Telekommunikationsnetze überfordern. Das Problem liegt meist nicht bei mangelnder Bandbreite insgesamt, sondern bei der Verteilung der Rechenleistung.
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Bislang steht diese im Krankenhaus nicht immer dort zur Verfügung, wo sie im jeweiligen Moment am dringendsten gebraucht wird. Bei einer kritischen Teleoperation können verzögerte Datenströme oder minimale Unterbrechungen fatale, lebensbedrohliche Konsequenzen haben. Ein interdisziplinäres Forschungsteam der Technischen Universität München (TUM) hat nun in einer Studie untersucht, wie die kommenden Mobilfunknetze der sechsten Generation (6G) dieses Dilemma lösen könnten: Durch dynamische, intelligente Verteilung von Rechenkapazitäten im laufenden Betrieb gelingt es laut der Untersuchung, die Effizienz deutlich zu steigern und bis zu 40 Prozent mehr medizinische Anwendungen gleichzeitig ausfallsicher zu betreiben.
Mathematisches Optimierungsmodell
Im Kern beruht der neue Ansatz auf dem Konzept des sogenannten In-Network Computing in Kombination mit flexibler Migration von Softwarefunktionen. Medizinische Anwendungen werden dabei in modulare Bausteine zerlegt, die flexibel im gesamten Netzwerk platziert werden können. Die zentrale Frage, die das System in Sekundenbruchteilen beantworten muss, lautet dabei: Wo wird eine bestimmte Anwendung am besten ausgeführt? Zur Auswahl stehen dafür verschiedene Ebenen: direkt an den Medizingeräten am Krankenbett, auf einem lokalen Server im Operationssaal, an einem nahegelegenen regionalen Netzknoten oder in einem entfernten Rechenzentrum.
Rein physikalisch gilt: Je näher die Datenverarbeitung am Behandlungsort stattfindet, desto geringer sind die Latenzzeiten und desto zuverlässiger lässt sich hohe Übertragungsgeschwindigkeit erreichen. Doch würde jede Applikation pauschal direkt im OP verarbeitet, wäre dessen Hardware im Nu überlastet.
Genau hier setzt das mathematische Optimierungsmodell der TUM-Wissenschaftler an. Es berechnet kontinuierlich im Hintergrund, welche Anwendungen gerade aktiv sind, welche Priorität sie besitzen und welche Ressourcen im Gesamtnetz verfügbar sind. Daraufhin verlagert es Softwareprozesse dynamisch dorthin, wo sie in aktuell den größten Nutzen stiften und die geringsten Migrationskosten verursachen.
Vorausschauende Algorithmen
Für die Praxis würde das Verfahren eine neue Form der Flexibilität im Mobilfunknetz bedeuten. Bisherige Netze transportieren Daten vor allem starr von einem Punkt zum anderen. Künftige 6G-Netze müssen jedoch mitdenken und eigenständig Prioritäten setzen. Wenn etwa ein chirurgischer Eingriff Priorität verlangt, schaufelt das Netz automatisch Ressourcen frei, indem es weniger zeitkritische Prozesse wie die digitale Dokumentation oder logistische Verwaltungsaufgaben auf weiter entfernte Server im Hintergrund verschiebt.
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Um diese Aufgabe in Echtzeit bewältigen zu können, haben die Wissenschaftler neben einem exakten mathematischen Modell auch einen maßgeschneiderten Algorithmus entwickelt. Dieser soll vorausschauend arbeiten und die Qualitätsstufen der einzelnen Dienste im Millisekundentakt anpassen.
In umfangreichen Computersimulationen, die auf realen klinischen Szenarien basieren, hat das Team die Effizienz dieser Methode bestätigt: Selbst bei stark begrenzten Hardware- und Netzkapazitäten stieg die Zahl der erfolgreich bereitgestellten medizinischen Dienste um knapp 40 Prozent. Die Beteiligten wollen nun in weiteren Tests unter realen klinischen Bedingungen ausloten, ob ihr Mechanismus tatsächlich als Fundament für flächendeckende digitale Gesundheitsversorgung taugt.
(ds)
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