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Datenschutz & Sicherheit

Gesundheitsdaten aus UK Biobank auf Alibaba angeboten


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Nach Berichten über zum Verkauf angebotene Datensätze der UK Biobank auf Alibaba hat die britische Regierung eingegriffen und eine Untersuchung eingeleitet. Die oberste Datenschützerin des Landes fordert eine umfassende Aufklärung. Die UK Biobank gilt als eines der weltweit wichtigsten Projekte für biomedizinische Forschung. Freiwillige stellen dort seit vielen Jahren Gesundheits- und Genomdaten zur Verfügung, die Forschern weltweit zugänglich gemacht werden.

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Wie Ian Murray, Minister of State, erklärte, hatte die UK Biobank die Regierung bereits am 20. April darüber informiert, dass mehrere Angebote auf Alibaba-Plattformen entdeckt worden waren. „Die Biobank teilte uns mit, dass drei Angebote identifiziert worden seien, die offenbar Daten von Teilnehmern der UK Biobank zum Verkauf anbieten. Mindestens einer dieser drei Datensätze scheint Daten von allen 500.000 Freiwilligen der UK Biobank zu enthalten“, heißt es von Murray. Weitere Angebote beträfen die „Unterstützung bei der Beantragung eines rechtmäßigen Zugangs zur UK Biobank oder analytische Unterstützung für Forscher, die bereits Zugang zu den Daten haben“. Nach einem Gespräch mit dem Anbieter der Daten geht die Regierung nicht davon aus, dass es zu Verkäufen gekommen sei.

Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden mehrere Sofortmaßnahmen eingeleitet. Gemeinsam mit der UK Biobank, den Plattformbetreibern und chinesischen Behörden seien die Angebote zügig entfernt worden. Zugleich wurde den Forschungseinrichtungen, die als mögliche Quelle der Daten identifiziert wurden, entzogen.

Darüber hinaus wurde der Zugriff auf die UK Biobank vorübergehend pausiert. Downloads sind derzeit gestoppt, bis technische Maßnahmen implementiert sind, die ein unkontrolliertes Herunterladen künftig verhindern sollen. Die Organisation hat sich zudem selbst bei der britischen Datenschutzaufsicht (ICO) gemeldet.

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Die National Data Guardian, Nicola Byrne, reagierte mit deutlicher Kritik. Es sei „zutiefst besorgniserregend“, dass Gesundheitsdaten, die Menschen im Vertrauen auf sichere Nutzung bereitgestellt hätten, offenbar online zum Verkauf standen. Nun müsse vollständig aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte und welche Konsequenzen gezogen werden.

Teilnehmende hätten ein Recht auf klare Informationen darüber, was passiert ist und wie ähnliche Vorfälle künftig verhindert werden sollen. Nur durch Transparenz und konsequentes Handeln lasse sich das Vertrauen in datengetriebene Gesundheitsforschung aufrechterhalten.

Die Regierung bezeichnete den Vorfall als „inakzeptablen Missbrauch“ der Daten und des Vertrauens der Teilnehmenden. Gleichzeitig kündigte sie neue Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an. Noch ist unklar, wie die Datensätze konkret in die Hände der Anbieter gelangt sind. Eine umfassende Untersuchung läuft. Die Regierung betont, dass die angebotenen Daten keine Informationen wie Namen, Adressen oder Kontaktdaten enthalten hätten. Zudem gebe es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Datensätze tatsächlich verkauft wurden.

Auch die UK Biobank selbst kündigt an, die Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Außerdem hofft sie, die Patientinnen und Patienten durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen zu beruhigen: „Ihre personenbezogenen Daten bei der UK Biobank sind sicher und geschützt“, heißt es in einer Nachricht des Chefs der Biobank, Professor Sir Rory Collins, an die Patienten. Je nach Art der Gesundheitsdaten ist das nach Sicht von Experten jedoch nicht ganz einfach.

In Deutschland ist der Zugang zu solchen Daten bislang deutlich restriktiver geregelt. Forschungsdaten werden typischerweise in kontrollierten Umgebungen wie sogenannten Datenintegrationszentren bereitgestellt, häufig ohne die Möglichkeit, Rohdaten einfach herunterzuladen.

Gleichzeitig gibt es jedoch vor allem aus der Industrie, etwa von Bayer, zunehmende Kritik an der Komplexität und Strenge dieser Verfahren. Nutzer aus der Industrie bemängeln beispielsweise beim Forschungsdatenportal Gesundheit, dass der Zugang zu Daten teils schwer nachvollziehbar, fragmentiert und wenig nutzerfreundlich sei.

Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit – gegen das aktuell eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte läuft – sind bereits zahlreiche Anträge auf Datenzugang, mehrheitlich aus der Industrie, eingegangen. Gleichzeitig wird noch an dem sicheren Zugang bestimmter Daten gefeilt. Immer wieder wird auch hier kritisiert, dass es an Transparenz gegenüber den Versicherten fehlt. Für Herbst 2026 ist die Ausleitung von Daten aus der elektronischen Patientenakte geplant.


(mack)



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iPhone-Klau-Krise: Apple arbeitet mit Londoner Polizei zusammen


Die Londoner Stadtpolizei (Metropolitan Police, kurz Met) versucht, den wachsenden Handy-Diebstahl in der britischen Hauptstadt mit technischen Maßnahmen einzudämmen. Dazu arbeitet sie nun mit Apple zusammen, berichtet der örtliche Sender BBC. Laut Angaben von Polizeichef Mark Rowley teilt man unter anderem Daten mit dem iPhone-Hersteller, um ein „globales Bild“ der Situation zu erhalten. Es ginge darum, zu verhindern, dass gestohlene Geräte gelöscht und dann reaktiviert werden. „Dann bricht deren Wert zusammen und der Anreiz, sie zu stehlen, geht zurück.“

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London leidet – wie viele andere Städte auch – seit Jahren unter einer Smartphone-Klau-Epidemie. Zuletzt werden die Diebe immer dreister: Sie versuchen, die Geräte direkt während ihrer Benutzung zu entwenden, damit sie noch entsperrt sind. Dabei werden die Geräte etwa mittels E-Bike oder Elektroroller von Personen entwendet, die an der Straße stehen. Alternativ kommt immer auch noch das Ausspionieren von PIN-Codes vor dem Klau vor, so der BBC-Bericht. Noch im vergangenen Jahr hatte die Met Apple dafür kritisiert, nicht mit den Gesetzeshütern beim Aufbau einer Datenbank gestohlener Geräte zusammenzuarbeiten – das ist nun offenbar vom Tisch.

Der Konzern scheint jedenfalls sensibilisiert zu sein: Apple hatte bereits mit iOS 17.3 im Jahr 2024 den sogenannten Stolen Device Mode (erweiterter Diebstahlschutz) eingeführt, der allerdings erst seit diesem Jahr standardmäßig auf allen Geräten mit iOS 26.4 oder höher aktiv ist. Dabei wird es Dieben erschwert, bei Kenntnis der PIN den Apple-Account zu übernehmen. Der Apple-Account ist wiederum der Schlüssel zu zahllosen weiteren Daten wie dem auf dem iPhone enthaltenen Passwortmanager, was unter anderem zu Kontoplünderungen führen konnte – oder dem Einsatz von Apple Pay zum Kauf von Produkten.

Die sogenannten Phone Snatcher, also Personen, die entsperrte Smartphones direkt von Benutzern klauen, nutzen laut Met bestimmte Software, die es ihnen ermöglicht, die Geräte zurückzusetzen. Apple will dieses Problem inzwischen gelöst haben, so Rowley. Zuletzt seien die meisten gestohlenen Geräte in London nicht mehr zurückgesetzt worden. Ein weiteres Problem, das bei Android bereits gelöst ist, bleibt die Tatsache, dass sich die iPhones nicht automatisch sperren, wenn die Diebe nur schnell genug sind.

Laut einem Medienbericht plant Apple hier, Diebstähle künftig zu erkennen, unter anderem durch die Bewegungssensoren, Bluetooth oder WLAN-Standort. Eine abrupte Entwendung würde dann dazu führen, dass sich ein Gerät automatisch sperrt. Bei Google nennt sich das Feature Theft Protection Lock. Die Met will sich weiter mit Apple austauschen, um die Diebstahlfälle in London besser zu verstehen und womöglich weitere technische Maßnahmen zu empfehlen. Das Problem: Lassen sich Geräte nicht zurücksetzen, werden sie als Ersatzteilquelle verkauft – denn auch diese haben einen hohen Wert.

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(bsc)



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Geldwäsche: Kryptomixer „AudiA6“ stillgelegt, zwei Verantwortliche festgenommen


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Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, der Schweiz und zahlreichen anderen Staaten haben mit „AudiA6“ einen angeblich besonders häufig genutzten Dienst zur Geldwäsche von Kryptowährungen lahmgelegt. Das hat die europäische Polizeibehörde Europol bekannt gegeben und dabei erklärt, dass über den Dienst zwischen 2022 und 2025 mehr als 336 Millionen Euro geflossen sein sollen, um deren Herkunft zu verschleiern. Das Geld stammte demnach unter anderem aus Erpressungen mit Ransomware. Zwei mutmaßlich Verantwortliche mit ukrainischer und russischer Staatsangehörigkeit seien in Georgien festgenommen worden. Zudem hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und die Auslieferung der Verdächtigen in die USA beantragt.

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Sogenannte Kryptomixer wie „AudiA6“ vermischen Kryptowährungen, um so Verbindungen zwischen Sendern und Empfängern zu verschleiern. Dafür verlangen die Verantwortlichen eine Provision. „AudiA6“ wurde laut Europol in Cybercrime-Foren als professionelle Dienstleistung beworben, die sich durch Anonymität und Geschwindigkeit ausgezeichnet haben soll. Die Ermittlungen gegen den Dienst wurden demnach unter anderem von der polnischen Polizei vorangetrieben. Sie hat im September 2025 einen Ukrainer festgenommen, der damit in Verbindung stand. Eine Durchsuchung seiner Elektronikgeräte habe dann Hinweise auf weitere Personen zutage gefördert. Zudem seien Verbindungen zu 15 Ermittlungsverfahren in aller Welt gefunden worden.

Bei der Operation am Mittwoch wurden demnach jetzt nicht nur die zwei mutmaßlichen Administratoren des Diensts festgenommen. Laut Europol wurden drei Grundstücke durchsucht und mehr als 80 Fahrzeuge konfisziert. Kryptogeld im Wert von fast 700.000 Euro seien eingefroren, noch einmal über 86.000 beschlagnahmt worden. Zudem wurden Telegram-Accounts des Netzwerks blockiert und dessen Seiten im Darknet und im Internet sowie das Cybercrime-Forum „Dark2Web“ gesperrt. Ferner wurden zahlreiche Internet-Domains gesperrt und dutzende Server beschlagnahmt. Eine Reihe davon hat die Behörden jetzt öffentlich gemacht, damit Kryptogeldbörsen in Verbindung stehende Accounts identifizieren und sperren können.


(mho)



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20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz: Transparenz nicht schwächen, sondern ausbauen


Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat Anfang dieses Jahres ein besonderes Gesetz Geburtstag gefeiert: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es verpflichtet Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2006, auf Anfrage relevante Informationen herauszugeben. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), feierte das Jubiläum jetzt mit einem Symposium und forderte bei der Gelegenheit erneut eine Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz.

Specht-Riemenschneider stellte sich in diesem Zusammenhang auch gegen aktuelle Bestrebungen, die Informationsfreiheit zu schwächen. „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Informationszugang und demokratische Teilhabe müssten als Kernelemente des freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass Behörden bestimmte Informationen wie etwa Studien, Protokolle oder Umweltdaten auf Anfrage in der Regel herausgeben müssen. Zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen sorgen dafür, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Abschied vom Amtsgeheimnis

„Die Abkehr vom preußischen Amtsgeheimnis hin zu einem voraussetzungslosen Anspruch Jedermanns auf Informationszugang war vor 20 Jahren wahrlich nicht selbstverständlich“, so Specht-Riemenschneider in ihrer Eröffnungsrede beim 8. Symposium zur Informationsfreiheit. Sie sei das „Bekenntnis eines selbstbewussten Staates“ gewesen, „der vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verstecken hat.“

In der Praxis bleibt der Staat hinter diesem Anspruch aber oft zurück. Das zeigt unter anderem eine repräsentative Umfrage mit 2.500 Teilnehmenden, die die BfDI zum Thema durchführen ließ.

Demnach finden es nahezu alle Befragten (96 Prozent) sehr wichtig, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. Allerdings bewerten nur 35 Prozent die Arbeit der Behörden tatsächlich als eher transparent und nachvollziehbar. Lediglich drei Prozent halten die Arbeit von Behörden für sehr transparent und nachvollziehbar. 60 Prozent der Befragten werten Behördenarbeit als eher oder gar nicht transparent und nachvollziehbar.

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Der Erhebung zufolge haben zehn Prozent der Teilnehmenden bereits eine IFG-Anfrage gestellt, die große Mehrheit hat dies noch nicht. Das liegt offenbar auch an den ausbaufähigen Bedingungen für die Informationsfreiheit: 37 Prozent der Befragten gaben an, nicht zu wissen, an wen sie sich hätten wenden können. 31 Prozent wussten nicht mal, dass es dieses Recht gibt. 21 Prozent waren sich unsicher, ob sie die Dokumente überhaupt erhalten würden. 16 Prozent fürchteten Nachteile oder Konflikte und elf Prozent befürchten zu hohe Gebühren.

Informationsfreiheit unter Druck

Auch politisch hat die Informationsfreiheit derzeit einen schweren Stand. Während sich die gescheiterte Ampel-Koalition noch die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vorgenommen hatte, diskutierten Union und SPD bei der Regierungsbildung auf Vorschlag des CDU-Politikers Philipp Amthor über die Abschaffung der Informationsfreiheit. Nach einem öffentlichen Aufschrei schaffte es dieser Vorschlag zwar nicht in den Koalitionsvertrag, Transparenzorganisationen stellten der schwarz-roten Regierung zum Einjährigen trotzdem ein kritisches Zeugnis aus.

Noch düsterer sieht es in einigen Bundesländern aus, wo Informationsfreiheitsgesetze gerade teils zurückgestutzt werden. So etwa in Berlin, wo die schwarz-rote Regierung den Anschlag auf das Berliner Stromnetz als Begründung für eine drastische Beschneidung der Informationsfreiheit heranzieht.

Dem stellt sich Louisa Specht-Riemenschneider klar entgegen. „Einschränkungen von Transparenz wegen vermeintlicher Sicherheitsbedenken haben das Potenzial, Misstrauen zu schüren und damit antidemokratischen Bestrebungen in die Hände zu spielen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesbeauftragten. „Als stabile liberale Demokratie muss sich Deutschland dem Trend zur Falsch- und Desinformation sowie zur Beschränkung von Transparenz entschieden entgegenstellen und die Chancen ausschöpfen, die das IFG zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Staat gerade in unruhigen Zeiten mit sich bringt.“

Ausbau statt Schwächung

Die BfDI fordert statt einer Schwächung deshalb erneut einen Ausbau der Informationsfreiheit. „Informationszugang und demokratische Teilhabe müssen als Kernelemente eines freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.“ Die Informationsfreiheit solle deshalb verfassungsrechtlich abgesichert werden, statt sie wie bisher nur in einem einfachen Gesetz verankert zu sein.

Außerdem brauche der Bund „ein echtes Transparenzgesetz“. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben, sondern solle wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen, barrierefrei und leicht auffindbar. Dafür sprachen sich im Datenbarometer auch 83 Prozent der Befragten aus. Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen.



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