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Nach Drohnenangriff: AWS schwört Nahost-Kunden auf lange Ausfallzeit ein


Der Iran-Krieg beeinträchtigt weiterhin den Betrieb von Amazon Web Services (AWS) in Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten: Bis die Dienste wieder regulär laufen, werden noch mehrere Monate vergehen, informierte Amazon jetzt seine Kunden. Drohnenangriffe auf zwei AWS-Rechenzentren Anfang März hatten verheerende Schäden verursacht. Betroffen ist die sogenannte AWS-Region „ME-CENTRAL-1 (UAE)“.

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Nach zwei Monaten informierte Amazon nun öffentlich auf einer Statusseite über die aktuelle Situation. Aufgrund der Schäden „infolge des Konflikts im Nahen Osten“ könne die Cloud-Infrastruktur die Kundenanwendungen derzeit zuverlässig zu unterstützen. „Obwohl einige Workloads weiterhin normal funktionieren, empfehlen wir unseren Kunden dringend, alle zugänglichen Ressourcen so schnell wie möglich in andere Regionen zu migrieren und nicht zugängliche Ressourcen aus Remote-Backups wiederherzustellen.“ Während AWS den Betrieb in der Region wiederherstellt, ist die Abrechnung bei den Kunden ausgesetzt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich noch mehrere Monate dauern.

Zwei verschiedene Rechenzentren waren in den Vereinigten Arabischen Emiraten direkt von Drohnen getroffen worden, eine weitere Anlage in Bahrain ist durch einen Drohneneinschlag in der Nähe beeinträchtigt. Amazon sprach damals von „strukturellen Schäden“ durch die Einschläge. Demnach war die Stromversorgung zu dem Zeitpunkt eingeschränkt. Die Bekämpfung von Bränden habe teilweise Wasserschäden nach sich gezogen.

Auch anderswo wirkt sich der Iran-Krieg auf Amazons Geschäft aus. Online-Händler, die ihre Waren über Webseiten des Konzerns verkaufen, haben nun höhere Kosten. In den USA und Kanada erhebt Amazon seit 17. April einen Aufschlag von 3,5 Prozent auf seine Dritthändler-Gebühren für Verpackung und Zustellung von Waren (Fulfilled by Amazon, FBA). Grund sind die durch den Iran-Krieg gestiegenen Treibstoffpreise. In der Europäischen Union fallen die Amazon-Fulfillment-Gebühren aufgrund gesenkter Kraftstoffsteuern bei vielen Mitgliedsstaaten deutlich moderater aus.

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(nen)



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Stop Killing Games: EU-Kommission lässt Gamer abblitzen


Nach der erfolgreichen Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ wird die EU-Kommission keine Schritte unternehmen, um die Rechtslage zu ändern. Stattdessen werde sie sich mit Verbrauchern und Publishern über mögliche Verbesserungen austauschen, teilte die Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Für Vertreter der Bürgerinitiative kommt das „nicht unerwartet“, sie sehen weiter Chancen für eine rechtliche Regelung durch das EU-Parlament.

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Hinter der Bürgerinitiative steht das Projekt „Stop Killing Games”, das von dem Youtuber Ross Scott ins Leben gerufen und inzwischen zur Lobbygruppe aufgebaut wurde. Die Aktivisten wollen erreichen, dass Spielehersteller ihre Spiele nicht einfach unbrauchbar machen dürfen, wenn sie zum Beispiel benötigte Server abschalten.

Die Initiative kam ins Rollen, als der französische Publisher Ubisoft sein MMO-Rennspiel „The Crew“ im April 2025 abschaltete und damit unspielbar machte. In Frankreich läuft in dieser Sache inzwischen ein von Verbraucherschützern angestrengtes Verfahren gegen Ubisoft. Ein ähnliches Schicksal erlangte Fans des VR-Shooters „Firewall Ultra“, denen Sony ein Jahr später den Saft abdrehte.

Mit der Unterschriftenaktion wurde die EU aufgefordert, dafür einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Nachdem europaweit knapp 1,3 Millionen Menschen für die Bürgerinitiative unterschrieben hatten, musste die EU-Kommission sich mit dem Thema befassen. Sie will sich nun mit Branchenvertretern und Gamern über „Möglichkeiten zur Verbesserung der Industriestandards“ austauschen.

„Wie es in der Branche üblich ist, hoffe ich, dass die Industrie den Spielergemeinschaften Gehör schenkt und sich auf bessere Auslaufregelungen einigt“, erklärt Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. „Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, damit ein Dialog mit Vertretern der Verbraucher stattfinden kann.“

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Die Kommission könne „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtliche Verpflichtung vorschlagen“, heißt es in der Mitteilung unter Verweis auf die „bestehende Rechte an geistigem Eigentum“ der Publisher. Darüber hinaus seien Publisher durch die EU-Verbraucherrechte verpflichtet, klar über Nutzungsbedingungen zu informieren und eventuell Kosten zu erstatten.

„Anbieter von Videospielen müssen Verbraucher fair behandeln, auch wenn sie beschließen, ein Spiel einzustellen“, sagt der für Recht und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Michael McGrath. „Wenn sie die Bereitstellung eines Spiels früher als vertraglich vereinbart oder früher als von den Verbrauchern vernünftigerweise erwartet eingestellt, sollten die Spieler eine angemessene Rückerstattung erhalten.“

Die Spielebranche wehrt sich bisher gegen eine Verpflichtung, Server für ältere Spiele am Laufen zu halten. Die Publisher argumentieren, eine solche gesetzliche Pflicht würde die Spiele deutlich teurer machen. Zudem fürchten sie, auch für eventuell von Privatnutzern betriebene Server weiter haftbar gemacht werden zu können.

„Diese Entscheidung kommt nicht unerwartet“, teilte die Initiative auf X mit. „Aber wir waren darauf vorbereitet. Deshalb treiben wir gemeinsam mit dem Europaparlament die Aufnahme von Stop Killing Games in den Digital Fairness Act voran. Wir können auch ohne die Kommission und ihre Nichtentscheidung weitermachen.“

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Anhörung der Initiative im Europaparlament am 16. April 2026

Bei einer Anhörung des Europaparlaments im April erläuterte die Initiative ihre Forderungen. Im Mai stand das Thema im Parlament auf der Tagesordnung. Dabei signalisierten Vertreter verschiedener Fraktionen ihre Unterstützung, Regeln für den Erhalt von Computerspielen in den geplanten Digital Fairness Act zu übernehmen. Zugleich müssten auch die Interessen der Rechteinhaber gewahrt bleiben, hieß es.

Für eine klare rechtliche Regelung sprechen sich unter anderem die Sozialdemokraten im Europaparlament aus. „Wer Geld für ein Videospiel bezahlt, darf nicht irgendwann vor einem digitalen Totalschaden stehen, nur weil ein Konzern entscheidet, den Stecker zu ziehen“, sagt der Abgeordnete Tiemo Wölken, der auch im Rechtsausschuss des Parlaments sitzt. „Statt zu handeln, will die Kommission die Initiative mit bedeutungsloser Symbolpolitik abspeisen.“


(vbr)



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Smart Glasses: Meta testete angeblich Gesichtserkennung von Pentagon-Zulieferer


Meta soll für die Entwicklung einer möglichen Gesichtserkennung für seine Smart Glasses auf Technologie eines US-Unternehmens zurückgegriffen haben, das vor allem das Militär, Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden beliefert.

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Das geht aus einer Softwarelizenz des Unternehmens Rank One Computing (ROC) hervor, die dem Techmagazin Wired vorliegt und mit einer Testversion der Meta-AI-App verknüpft sein soll. Die Meta-AI-App wird für die Einrichtung und zentrale Funktionen der Ray-Ban-Meta-Brillen sowie weiterer Smart Glasses des Unternehmens benötigt.

Wired berichtete Anfang Juni bereits über inaktiven Programmcode für eine von Meta entwickelte Gesichtserkennungsfunktion in der Meta-AI-App. Kurz nach Veröffentlichung des Berichts entfernte Meta den Code der intern „Nametag“ genannten Funktion weitgehend per Update.

Die von Meta erworbene Softwarelizenz umfasst dem neuen Wired-Bericht zufolge nicht nur ROCs Gesichtserkennung, sondern auch eine Funktion, die prüft, ob eine Kamera eine lebende Person erfasst, ein Foto oder eine Maske. Die Lizenz solle bis zu zehn Millionen Gesichtsvorlagen unterstützen. Wired fand Spuren der Software in einer Version der Meta-AI-App, die im Juni an Nutzer verteilt worden sein soll. Dazu gehörten Bestandteile zum Prüfen der Lizenz und Starten der Software. Aktiviert waren diese Funktionen aber ebenso wenig wie Metas eigene Gesichtserkennungssoftware.

Rank One Computing ist ein Unternehmen aus Denver, das Gesichtserkennungstechnologie entwickelt und einen Großteil seines Umsatzes mit staatlichen Kunden erzielt. Gegründet wurde es 2015 von Ingenieuren, die zuvor beim Forschungsinstitut Noblis an Gesichtserkennungssystemen gearbeitet hatten. An der Spitze steht B. Scott Swann, der früher beim FBI die für biometrische Datenbanken zuständige Abteilung leitete. Im Verwaltungsrat sitzen frühere hochrangige Mitarbeiter von CIA, FBI und Pentagon. Zu den Kunden und Nutzern zählen laut Wired unter anderem der US Marshals Service, eine Bundesbehörde für Strafverfolgung, die kriminalpolizeiliche Ermittlungsbehörde der US-Marine NCIS sowie Polizeibehörden.

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Zu den Wired-Funden rund um das intern „Nametag“ genannte System betonte Meta, dass bislang keine Gesichtserkennungsfunktion für Nutzer eingeführt worden sei und es sich um ein „rein exploratives“ Projekt handle. Das Unternehmen habe noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob und wie es bei Gesichtserkennung vorgehen werde. „Sollten wir etwas einführen, werden wir dabei mit Bedacht vorgehen und dies mit voller Transparenz tun“, äußerte Meta Anfang Juni.

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Dennoch zeigen die Funde, dass Meta nicht nur aktiv an einer Gesichtserkennungsfunktion arbeitete, sondern offenbar auch Technologie eines externen Gesichtserkennungsanbieters testete. Brisant ist das vor allem wegen Rank Ones Nähe zu staatlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.


(tobe)



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So funktioniert die Umstellung eines automatisierten CI-Prozesses mit KI


Der Vorteil von Linux-Distributionen gegenüber einem selbst konfigurierten Linux-System ist der modulare und leicht zu wartende Aufbau. Ähnlich einem Baukasten lassen sich verschiedene Werkzeuge nachinstallieren und miteinander kombinieren. Einen großen Anteil an einer unkomplizierten Systemwartung hat dabei das Paketmanagement. Deshalb ist es erstrebenswert, eigene Software in Form von Softwarepaketen auszuliefern, die sich in die Paket-Infrastruktur einer Distribution einfügen und mit den Werkzeugen dieser Distribution verwalten lassen.

Dieser Beitrag stellt einen Delivery-Workflow für Pakete einer Linux-Distribution vor, der mithilfe von Shell-Skripten implementiert wurde. Dieser Workflow lässt sich in eine Jenkins-Pipeline einbetten, ist für den Regressionstest und zur Paketerzeugung gedacht und lässt sich dann nach einem Commit automatisch anstoßen und ausführen. Die Skripte nutzten eine ältere Linux-Distribution. Mithilfe agentischer KI wurde auf eine neuere Distribution umgestellt und es wurden Fehler bereinigt. Zum Einsatz kamen Open-Source-Werkzeuge der Distribution.

Um Pakete in einer zufriedenstellenden Qualität ausliefern zu können, ist ein Workflow notwendig, der neben dem Paketbau den Modul-, den Integrations- und – soweit möglich – auch den Systemtest enthält. Die Tests sind in einzelne Stages aufgeteilt, jeder Stage ist dabei ein eigener Bereich gewidmet. Darunter soll überprüft werden, ob sich benötigte Pakete in der Testumgebung installieren lassen, ob die Gerätetreiber gebaut werden können – hier ergeben sich Anknüpfungspunkte für automatisierbare Tests mit angeschlossener Hardwareperipherie –, und schließlich, ob der Quellcode übersetzt werden kann und den Regressionstest im ebenfalls generierten Testprozessor besteht.




Christian Kuhn hat an der TU Ilmenau Automatisierungstechnik / Systemanalyse studiert und arbeitet freiberuflich als Entwickler und Tester. Seine Spezialisierungsrichtung ist die modellbasierte Entwicklung von Komponenten für Steuerungssysteme u.a. in der Automobilindustrie.

Sind alle Tests bestanden, werden anschließend die beim Build-Vorgang erzeugten Binärdateien gepackt und Installationspakete ausgeliefert. Im Anschluss wird noch überprüft, ob sich die Pakete in der temporär erzeugten Testumgebung selbst wieder installieren lassen und die Dienste gestartet werden können, weitere Tests können sich anschließen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So funktioniert die Umstellung eines automatisierten CI-Prozesses mit KI“.
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