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Genforschungs-Pionier Craig Venter ist tot


Der US-amerikanische Genforschungs-Pionier Craig Venter ist tot. Der Wissenschaftler starb am Mittwoch (Ortszeit) im Alter von 79 Jahren in San Diego nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt, wie das von ihm gegründete J. Craig Venter Institute (JCVI) mitteilte. Venter war im Krankenhaus, weil bei der Therapie gegen eine kürzlich diagnostizierte Krebserkrankung unerwartete Nebenwirkungen aufgetreten seien, hieß es weiter.

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Venter hatte das menschliche Erbgut entschlüsselt und das erste Bakterium mit künstlichem Erbgut geschaffen. Er habe dazu beigetragen, sein Forschungsfeld von einer langsam voranschreitenden Grundlagenforschung zu einer skalierbaren, datengestützten Wissenschaft zu entwickeln, hieß es von seinem Institut. Zudem habe er immer darauf bestanden, dass Forschung einen Mehrwert für die echte Welt haben müsse.

„Craig war davon überzeugt, dass die Wissenschaft nur dann vorankommt, wenn Menschen bereit sind, über den Tellerrand hinauszuschauen, entschlossen zu handeln und Dinge zu schaffen, die es noch nicht gibt“, sagte der Präsident des Instituts, Anders Dale, laut der Mitteilung. Man wolle Venters Mission nach seinem Tod fortsetzen und die Genforschung weiter voranbringen – unter anderem durch breit gefächerte Partnerschaften. Auch Venter habe sich immer für interdisziplinäre Teams und schnelle, effiziente Methoden eingesetzt.

Der am 14. Oktober 1946 in Salt Lake City als Sohn eines deutschstämmigen Buchhalters geborene Forscher war auch umstritten. Er und sein Team kündigten während seiner Karriere in enormem Takt immer neue, teils unrealistische Entdeckungen und Vorhaben an. Viele Kollegen warfen Venter immer wieder Größenwahn, Narzissmus und einen zu stark ausgeprägten Geschäftssinn vor. Der Forscher wurde jedoch auch mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet.


(mho)



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Kryptobörse Binance könnte ab Juli Betriebsverbot in der EU bekommen


Der weltgrößten Kryptobörse Binance droht ein Verbot des Betriebs in der EU. Denn bis Ende Juni müssen Handelsplätze für Kryptowährungen eine entsprechende Lizenz der EU erlangen, doch der in Griechenland gestellte Antrag von Binance soll abgelehnt werden. Die Genehmigung in irgendeinem Land der EU würde die Zulassung für den Kryptohandel auf die gesamte EU erweitern, doch das gilt auch bei Ablehnung. Binance verspricht aber, weiter an der Erlangung der Lizenz zu arbeiten.

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Im Mai 2023 hatte das EU-Parlament eine starke Regulierung von Kryptomärkten beschlossen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Dazu gehört die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ („Markets in Crypto Assets“, kurz: MiCA). Diese MiCA-Verordnung soll Verbraucher und Investoren besser vor betrügerischen Aktivitäten und Manipulationen auf Kryptomarktplätzen schützen. Anbieter von Diensten rund um Kryptowerte benötigen innerhalb der EU deshalb die Zulassung einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde.

Die Frist für eine solche Zulassung läuft Ende Juni 2026 ab. Jetzt berichtet Reuters unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass der von Binance in Griechenland gestellte Antrag abgelehnt werden wird. Damit dürfte Binance in der gesamten Europäischen Union keinen Kryptohandel mehr betreiben, in allen 27 Mitgliedsstaaten.

Binance hat umgehend reagiert. Die Kryptobörse mit laut eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen registrierten Nutzern (Stand: Januar 2026) erwähnt zwar die drohende Ablehnung in der EU nicht, erklärte aber bei X, „uneingeschränkt an dem Ziel festzuhalten, die MiCA-Lizenz zu erhalten und unter einem einheitlichen europäischen Rahmen zu operieren“. Das Unternehmen arbeitet demnach weiter mit den Regulierungsbehörden, um Beeinträchtigungen für die Nutzer zu minimieren.

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Gegenüber Reuters erklärte ein Binance-Sprecher, die Kryptobörse arbeitet seit anderthalb Jahren mit den europäischen Regulierungsbehörden, um die MiCA-Lizenz zu erlangen. Nach eigener Einschätzung erfüllt Binance die Anforderungen der MiCA-Verordnung und die griechische Kapitalmarktkommission habe bislang „keinen formellen Hinweis auf das Gegenteil“ gegeben. Die griechischen Behörden haben einen Kommentar zu dem Binance-Antrag unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten abgelehnt.

In einer umfassenden Stellungnahme schreibt Binance, sich den europäischen Nutzern weiterhin zu verpflichten. Deshalb werde die Erlangung der MiCA-Lizenz weiter angestrebt. Die Kryptobörse verspricht noch vor Ende Juni weitere Informationen dazu. Das sind allerdings nur noch weniger als zwei Wochen.

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(fds)



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EuGH-Entscheidung: Altersverifikation und Blitzer-Warnungen rechtlich gestärkt


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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der EU-Mitgliedstaaten gestärkt: Sie dürfen strengere Regeln für digitale Dienste durchsetzen, selbst wenn deren Betreiber in einem anderen EU-Land sitzen. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil können Staaten etwa von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Altersüberprüfung verlangen. Zudem ist es rechtens, die Weiterverbreitung von Informationen über polizeiliche Verkehrskontrollen durch Fahrassistenz-Apps zu untersagen.

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Die Entscheidung in den miteinander gekoppelten Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 basiert auf einer Prüfbitte des französischen Staatsrats zur Auslegung der E-Commerce-Richtlinie. Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Dekrete aus Frankreich. Das eine verpflichtet Porno-Plattformen zum Einsatz technischer Schutzvorkehrungen für Minderjährige. Das zweite untersagt Anbietern von Geolokalisierungsdiensten die Verbreitung von Blitzer- und Polizeiwarnungen in Frankreich.

Gegen diese Regeln klagten zwei in Tschechien ansässige Betreiber von Erwachsenen-Websites sowie der französische Anbieter des Fahrerassistenzsystems Coyote System. Die Unternehmen führten ins Feld, dass die französischen Vorschriften das Herkunftslandprinzip der Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr verletzen. Dieses besagt grundsätzlich, dass ein digitaler Dienstleister im EU-Binnenmarkt im Wesentlichen nur den Gesetzen des Landes unterliegt, an dem er seinen Sitz hat.

Der EuGH erteilte dieser Argumentation eine Absage. Die Luxemburger Richter heben hervor, dass der Jugendschutz und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Einschränkungen rechtfertigen können. Zwar fallen die betroffenen Dienste grundsätzlich in den Bereich der E-Commerce-Richtlinie. Diese sieht aber explizit Ausnahmen vor.

Wenn Maßnahmen verhältnismäßig sind und sich gegen spezifische Dienste richten, dürfen EU-Mitglieder dem Urteil zufolge regulierend eingreifen. Bevor ein Staat solche Sperren verhängt, muss er aber das Herkunftsland der Plattform auffordern, selbst aktiv zu werden. Zudem ist eine Meldung des Vorhabens an die EU-Kommission nötig. Ob Frankreich diese Schritte korrekt eingehalten hat, muss nun das nationale Gericht prüfen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Haftung von Plattformbetreibern. Der EuGH stellt klar, dass sich ein Anbieter nicht pauschal auf das „Hosting-Privileg“ der Richtlinie berufen kann, wenn er Inhalte aktiv mithilfe von Algorithmen kontrolliert und sortiert. Sobald eine solche redaktionelle Kontrolle vorliege, entfalle die Haftungsbefreiung. Doch selbst wenn ein Dienst als reiner Hoster einzustufen wäre, hindert dies die Mitgliedstaaten nicht daran, die Weitergabe von Daten über Polizeikontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verbieten.

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Auch für die Rechtslage hierzulande hat die Entscheidung unmittelbare Konsequenzen. Die deutsche Medienpolitik und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kämpfen seit Jahren für eine effektive Altersverifikation auf ausländischen Pornoseiten. Sie scheiterten bisher aber oft an Plattformen mit Sitz im EU-Ausland wie Zypern oder Tschechien, die sich auf das Herkunftslandprinzip beriefen.

Durch das EuGH-Urteil steht nun fest: Deutschland darf unter Einhaltung des Notifizierungsverfahrens auch Plattformen im EU-Ausland prinzipiell zu robusten Altersprüfungen für deutsche Nutzer zwingen. Erfolgen diese nicht, scheinen Websperren und Bußgelder jetzt europarechtlich besser abgesichert.

Andererseits hat ein Verwaltungsgericht Anfang des Jahres geurteilt, dass die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Webseiten gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen. Seit 2025 gehen mehrere hiesige Internet-Zugangsanbieter juristisch auch gegen die Sperrverfügungen vor, die die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Portale wie Pornhub und YouPorn erlassen hat. Sie stellen dabei ebenfalls auf den DSA ab.

Beim Thema Verkehrs- und Blitzer-Apps sorgt der Beschluss für Klarheit. In Deutschland ist die Nutzung solcher Apps während der Fahrt ohnehin verboten. Dass der EuGH die Verbreitung dieser Informationen jetzt explizit der öffentlichen Sicherheit zuordnet, stärkt der deutschen Gesetzgebung den Rücken. Es eröffnet theoretisch die Möglichkeit, nicht nur die Nutzung durch die Fahrer zu sanktionieren, sondern direkt die Verbreitung der Kontroll-Daten im deutschen Hoheitsgebiet durch die App-Anbieter gerichtlich zu unterbinden. Eine solche Ansage würde auch dann gelten, wenn die Betreibergesellschaften im EU-Ausland sitzen.


(mki)



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Qualcomm stellt Chip für die nächste Generation VR-Brillen vor


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Qualcomm hat eine neue Generation seines speziell für autarke VR-Brillen entwickelten Chip-Portfolios vorgestellt, das außer Apple Vision Pro jedes andere Standalone-Gerät antreibt. Der Chipentwickler bewertet die Neuerungen als so grundlegend, dass er sie zum Anlass für ein Rebranding nimmt: Hörten bisherige SoC-Modelle dieses Typs auf den Namen „Snapdragon XR“, nennt Qualcomm die neue Generation „Snapdragon Reality“.

Das erste, heute vorgestellte Modell der kommenden SoC-Reihe ist das Flaggschiff „Snapdragon Reality Elite“. Für Verwirrung sorgen dürfte dabei, dass der Chip trotz seiner Elite-Bezeichnung auf Kryo-CPUs und nicht auf Qualcomms Oryon-Kernen basiert. Der Zusatz „Elite“ markiert hier lediglich das Premium-Segment der neuen Plattform.


Übersicht der Snapdragon-Chips für VR, Smart Glasses und KI-Zubehör.

Übersicht der Snapdragon-Chips für VR, Smart Glasses und KI-Zubehör.

Übersicht des Snapdragon-Portfoliios für XR-Headsets, Smart Glasses und andere Formfaktoren.

(Bild: Qualcomm)

Vom direkten Vorgänger Snapdragon XR2+ Gen 2 und anderen älteren Modellen hebt sich der neue Chip vor allem durch einen großen Sprung bei den KI-Fähigkeiten ab. Zudem ist er nicht nur für autarke VR-Brillen optimiert, sondern für eine größere Bandbreite an Geräteklassen, darunter Headsets und Brillen mit transparenter Optik und kabelgebundenem Taschencomputer.

Gegenüber dem 2024 vorgestellten Vorgänger, der unter anderem in Samsung Galaxy XR arbeitet, verspricht Snapdragon Reality Elite moderate Leistungssteigerungen bei CPU und GPU sowie deutliche Effizienzgewinne. Die CPU soll bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 30 Prozent mehr Rechenleistung bieten oder bei gleicher Leistung bis zu 45 Prozent weniger Energie verbrauchen. Eine größere Steigerung gibt es bei der Adreno-GPU: Laut Qualcomm bietet sie bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 60 Prozent mehr Grafikleistung oder verbraucht bei gleicher Leistung bis zu 64 Prozent weniger Energie. Damit verbessert Qualcomm Eigenschaften, die für Computerbrillen besonders wichtig sind: Die Akkulaufzeit soll um bis zu 20 Prozent steigen, während der Chip unter Last bis zu 12 Grad Celsius kühler bleiben soll.

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Snapdragon Reality Elite unterstützt Auflösungen von bis zu 4,4K pro Auge bei einer Bildwiederholrate von 90 Bildern pro Sekunde. Im visuellen Bereich hat Qualcomm zudem die Latenz und Bildqualität des Video-Passthroughs verbessert, also der digitalen Wiedergabe der Außenwelt auf den Displays.


Kachelartige Übersicht der Spezifikationen von Snapdragon Reality Elite.

Kachelartige Übersicht der Spezifikationen von Snapdragon Reality Elite.

Eine Übersicht der Spezifikationen von Snapdragon Reality Elite.

(Bild: Qualcomm)

Am deutlichsten fallen die Verbesserungen bei der KI-Beschleunigung aus: Die NPU soll bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 160 Prozent mehr KI-Leistung bieten oder bei gleicher KI-Leistung bis zu 84 Prozent weniger Energie verbrauchen. Qualcomm hat zudem den für Mixed Reality so wichtigen KI-gestützten Wahrnehmungsblock des Chips verbessert, der Aufgaben wie Handerfassung, Tiefenschätzung und 3D-Kartierung des Raums übernimmt. Diese Fortschritte sollen Mixed-Reality-Anwendungen überzeugender machen und Nutzern künftig erlauben, schneller und präziser fotorealistische Replikas ihrer Umgebung zu erstellen. Durch die Unterstützung generativer Sprach- und Bildverarbeitungsmodelle direkt auf Geräten stellt Qualcomm außerdem lebensechtere Telepräsenz-Avatare und KI-NPCs in Aussicht.

Qualcomm kündigt gemeinsam mit Google und Xreal an, dass Project Aura das erste kommerzielle Produkt mit dem neuen Chip sein wird. Das Gerät kombiniert die Fähigkeiten des VR-Headsets Samsung Galaxy XR mit einem Formfaktor, der sich einer Sonnenbrille nähert. Möglich macht das eine sogenannte Split-Architektur, bei der der Chip und die Batterie in einen kabelgebundenen Taschencomputer ausgelagert werden. Das Gerät wird von Xreal und Google entwickelt, basiert auf Android XR und erscheint im Laufe des Jahres.


Project-Aura-Brille mit Taschencomputer vor schwarzem Hintergrund schwebend.

Project-Aura-Brille mit Taschencomputer vor schwarzem Hintergrund schwebend.

Project Aura setzt auf eine Split-Architektur und wird das erste Gerät sein, das den Snapdragon Reality Elite einsetzt.

(Bild: Xreal)

Anders als klassische VR-Brillen setzt Project Aura auf eine transparente Optik mit direktem Blick auf die Umgebung. Die Split-Architektur wird künftig aber auch VR-Brillen prägen: Der chinesische VR-Brillenhersteller und langjährige Qualcomm-Partner Play for Dream stellte anlässlich der Ankündigung des Snapdragon Reality Elite eine in Entwicklung befindliche VR-Brille mit Split-Architektur und neuem Chip vor. Berichten zufolge arbeiten Meta und Bytedance ebenfalls an entsprechenden Leichtgewichten, mit Snapdragon Reality als wahrscheinlicher Chip-Grundlage. Qualcomm selbst sagt, dass zahlreiche weitere Produkte auf Basis der neuen Chip-Generation in Entwicklung sind und deutet an, dass künftig auch weniger leistungsstarke Snapdragon-Reality-Modelle im Angebot sein werden.


(tobe)



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