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Künstliche Intelligenz

SpaceX nach Börsengang: Nur Elon Musk wird Elon Musk feuern können


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Wenn das Weltraum-, KI- und Social-Media-Unternehmen SpaceX wahrscheinlich im Sommer seinen Börsengang absolviert hat, kann CEO Elon Musk sich lediglich selbst entlassen, der Vorstand ist dazu nicht mehr befugt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf weitere Dokumente, die die Firma potenziellen Investoren habe zukommen lassen. Darin heißt es demnach, dass es bei SpaceX zwei verschiedene Arten von Aktien geben wird und nur mit einer Mehrheit jener der Klasse B könne der CEO von seinem Posten entfernt werden. Von denen werde er aber nach der Ausgabe eine Mehrheit halten und solange er die nicht verkauft, könne er effektiv nicht entlassen werden.

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Reuters weist darauf hin, dass der Rückgriff auf zzwei verschiedene Klassen von Aktien inzwischen nicht mehr ungewöhnlich ist. Popularisiert wurde das Vorgehen unter anderem von Meta-Chef Mark Zuckerberg, der mit seiner Mehrheit an Anteilen mit dem zehnfachen Stimmrecht seine Kontrolle über den Social-Media-Konzern abgesichert hat. Aber normalerweise behalte der Vorstand zumindest die nominelle Macht, einen CEO zu entlassen. SpaceX warnt potenzielle Investorinnen und Investoren demnach jetzt, dass die Maßnahme deren „Möglichkeiten, Einfluss auf Unternehmensangelegenheiten und die Wahl unserer Verwaltungsratsmitglieder zu nehmen, einschränken oder komplett unmöglich machen“ würden.

Die Dokumente, aus denen Reuters jetzt zitiert, hat SpaceX für den Börsengang vorbereitet, der historisch werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass der Konzern dabei mit etwa zwei Billionen US-Dollar bewertet wird, es wäre der größte der Geschichte. SpaceX hat dafür xAI übernommen, die KI-Firma gehört ebenfalls Elon Musk. Zu ihr gehört der umstrittene Chatbot Grok sowie das soziale Netzwerk X, das früher als Twitter bekannt war. Zuletzt wurden teils abenteuerliche Aspekte des Börsengangs publik, insbesondere ein Vergütungspaket für Elon Musk, das an die Errichtung einer Kolonie auf dem Mars mit einer Million Bewohnerinnen und Bewohnern geknüpft wurde. Zudem behauptet SpaceX, dass der Markt für die eigenen Produkte einem Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts entsprechen würde.


(mho)



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Bedienoberfläche, Funktionen, Nutzung: So personalisieren Sie Ihr iPad


Apple gibt iPad-Nutzern zahlreiche Möglichkeiten an die Hand, ihr Tablet so zu gestalten, wie sie es benötigen. Doch dazu muss man die Feinheiten kennen.

  • Funktionen wie Stage Manager, Spotlight und schwebende Tastatur steigern die Produktivität.
  • Bedienungshilfen wie Hintergrundgeräusche helfen unterwegs.
  • Der Leitfaden führt von Widgetanpassungen über Fokusmodi bis zu Multitasking.

Unsere 15 Tipps zeigen, wie Sie diese kennenlernen, verstehen und für sich nutzen.

Verwandeln Sie Ihren Sperrbildschirm in ein funktionales Dashboard, um Zeit zu sparen und unnötiges Entsperren und Navigieren in Apps zu vermeiden.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bedienoberfläche, Funktionen, Nutzung: So personalisieren Sie Ihr iPad“.
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Kommentar zur Digitalisierung: Mehr Mut, weniger Papier


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Zurzeit steigen in Deutschland (mal wieder) die Hoffnungen, dass mit neuer Technik der Staat endlich digital wird. Die EUDI-Wallet soll den Online-Ausweis und weitere Nachweise aufs Smartphone bringen, die Bürger-App das Einreichen von Anträgen vereinfachen. KI-Plattformen und der Deutschland-Stack sollen die Behörden entlasten. In solche Projekte steckt der Staat Hunderte von Millionen Euro. Bund und Länder ringen in endlosen Runden um Konzepte, Finanzierung und Nutzung.

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Doch Digitalisierung ist nicht nur eine Technik-, sondern auch eine Kulturfrage. Aus Bürgersicht vermittelt der Staat häufig immer noch den Eindruck, dass ihm Papier eigentlich lieber ist. Dass Digitalisierung eher „nice to have“ ist.


Ein Kommentar von Christian Wölbert

Ein Kommentar von Christian Wölbert

Christian Wölbert recherchiert und schreibt vor allem über digitalpolitische Themen und verfolgt die Digitalisierung der Verwaltung. Außerdem beschäftigt er sich mit Verbraucherschutz- und Umweltthemen. Dabei ist er ständig auf der Suche nach neuen Rechercheansätzen und freut sich über Hinweise an cwo@ct.de oder via Threema (PA6ZC6RE).

So hat man sich als Bürger mittlerweile fast schon daran gewöhnt, dass man von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen selbst dann eine Antwort per Post erhält, wenn man einen Antrag auf digitalem Wege eingereicht hat. Dafür gibt es im Einzelfall oft nachvollziehbare Gründe, zum Beispiel fehlt Behörden oft schlicht ein geeigneter digitaler Rückkanal zum Bürger.

Manchmal wirkt es aber auch, als würde der Staat sich an die Briefpost klammern. Da schickt zum Beispiel die Krankenkasse Statusmitteilungen und Ähnliches per Post auch an jene Versicherten, die fleißig die Krankenkassen-App samt Postfachfunktion nutzen. Oder das Finanzamt fragt per Brief nach Belegen, obwohl man die Erklärung über Elster eingereicht hat. Immerhin, in der Finanzverwaltung tut sich etwas: Der Steuerbescheid soll ab 2027 standardmäßig digital kommen, wenn man die Erklärung digital abgegeben hat. Damit kann die Finanzverwaltung sich als Digitalisierungsvorreiter rühmen, auch wenn viele Elster-Nutzer sich wohl schon seit Jahren fragen, warum sie den Bescheid eigentlich noch auf Papier bekommen.

Und die Rentenversicherung? Sie schickt weiter jedes Jahr eine „Renteninformation“ an rund 30 Millionen Versicherte – per Post. Die Druck- und Versandkosten dafür lagen 2025 bei ca. 18 Millionen Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage von c’t mitteilte. Dabei betreibt die Behörde seit vielen Jahren ein Kundenportal, in dem man nach dem Login mit dem E-Perso seine Renten- und weitere Informationen abrufen kann. Wer die Informationen lieber digital statt per Post möchte, kann das im Kundenportal aktivieren. Groß beworben wird die Funktion aber nicht, sodass es nicht wundert, dass sich erst rund 380.000 Versicherte dafür entschieden haben.

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Zum Vergleich ein Blick in zwei Nachbarländer: In Österreich gibt es den Blick ins „Pensionskonto“ seit vielen Jahren nur noch digital. Diese Entscheidung trug dazu bei, die österreichische digitale Identität zu etablieren. Dänemark stellte zwischen 2012 und 2015 sogar zahlreiche Antragsverfahren in mehreren Wellen auf „Digital Only“ um.

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Sind die jährlichen Briefe zum Rentenstand wirklich noch zeitgemäß? Zumindest von jüngeren Menschen könnte man durchaus erwarten, dass sie ihre Rentendaten online abrufen. Oder man schickt die Renteninfos eben nur noch alle zwei Jahre per Post. Damit würde man nebenbei endlich dem E-Perso zum Durchbruch verhelfen, wovon wiederum andere E-Government-Verfahren und künftig auch die EUDI-Wallet profitieren würden.

Das dänische „Digital Only“ muss nicht das Vorbild für Deutschland sein. Doch auch das Beispiel Österreich zeigt: Wer Technik entwickelt, muss sie auch bewerben und die Nutzung fördern. Deutschland hat mit dem elektronischen Personalausweis längst eine sichere digitale Identität, man hat sich aber nie getraut, sie wirklich zu etablieren. Und solange der E-Perso nicht fliegt, wird auch die EUDI-Wallet nicht abheben.


(cwo)



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Kryptobörse Binance könnte ab Juli Betriebsverbot in der EU bekommen


Der weltgrößten Kryptobörse Binance droht ein Verbot des Betriebs in der EU. Denn bis Ende Juni müssen Handelsplätze für Kryptowährungen eine entsprechende Lizenz der EU erlangen, doch der in Griechenland gestellte Antrag von Binance soll abgelehnt werden. Die Genehmigung in irgendeinem Land der EU würde die Zulassung für den Kryptohandel auf die gesamte EU erweitern, doch das gilt auch bei Ablehnung. Binance verspricht aber, weiter an der Erlangung der Lizenz zu arbeiten.

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Im Mai 2023 hatte das EU-Parlament eine starke Regulierung von Kryptomärkten beschlossen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Dazu gehört die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ („Markets in Crypto Assets“, kurz: MiCA). Diese MiCA-Verordnung soll Verbraucher und Investoren besser vor betrügerischen Aktivitäten und Manipulationen auf Kryptomarktplätzen schützen. Anbieter von Diensten rund um Kryptowerte benötigen innerhalb der EU deshalb die Zulassung einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde.

Die Frist für eine solche Zulassung läuft Ende Juni 2026 ab. Jetzt berichtet Reuters unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass der von Binance in Griechenland gestellte Antrag abgelehnt werden wird. Damit dürfte Binance in der gesamten Europäischen Union keinen Kryptohandel mehr betreiben, in allen 27 Mitgliedsstaaten.

Binance hat umgehend reagiert. Die Kryptobörse mit laut eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen registrierten Nutzern (Stand: Januar 2026) erwähnt zwar die drohende Ablehnung in der EU nicht, erklärte aber bei X, „uneingeschränkt an dem Ziel festzuhalten, die MiCA-Lizenz zu erhalten und unter einem einheitlichen europäischen Rahmen zu operieren“. Das Unternehmen arbeitet demnach weiter mit den Regulierungsbehörden, um Beeinträchtigungen für die Nutzer zu minimieren.

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Gegenüber Reuters erklärte ein Binance-Sprecher, die Kryptobörse arbeitet seit anderthalb Jahren mit den europäischen Regulierungsbehörden, um die MiCA-Lizenz zu erlangen. Nach eigener Einschätzung erfüllt Binance die Anforderungen der MiCA-Verordnung und die griechische Kapitalmarktkommission habe bislang „keinen formellen Hinweis auf das Gegenteil“ gegeben. Die griechischen Behörden haben einen Kommentar zu dem Binance-Antrag unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten abgelehnt.

In einer umfassenden Stellungnahme schreibt Binance, sich den europäischen Nutzern weiterhin zu verpflichten. Deshalb werde die Erlangung der MiCA-Lizenz weiter angestrebt. Die Kryptobörse verspricht noch vor Ende Juni weitere Informationen dazu. Das sind allerdings nur noch weniger als zwei Wochen.

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(fds)



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