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Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs
Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.
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Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.
VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.
Digitale Anonymität versus Kontrollpflicht
Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.
Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.
Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.
Brüssels Plan für die europäische Identitäts-App
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Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.
Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.
Zweifel am Umgehungsnarrativ
Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.
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(nie)
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Meta setzt das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training nach möglichem Datenleck aus
Meta Platforms hat die Aufzeichnung von Maus- und Tastaturaktionen der eigenen Mitarbeiter vorerst ausgesetzt. Die damit erfassten Daten sollten für das Training von KI-Modellen genutzt werden, waren aber offenbar nicht ausreichend geschützt. Laut verschiedenen Berichten sollen sensible Mitarbeiterdaten für andere Mitarbeiter zugänglich gewesen sein. Der Facebook-Konzern bestreitet ein mögliches Datenleck, geht den Vorwürfen aber nach und hat das Mitarbeiter-Tracking in der Zwischenzeit pausiert.
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Erst seit rund zwei Monaten erfasst Meta die Mausbewegungen und Tastenanschläge von Mitarbeitern für das KI-Training. So sollen KI-Modelle menschliches Verhalten lernen. Das stieß auf internen Widerstand. Nach wochenlangen Protesten hat Meta das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training eingeschränkt. Anfang Juni wurde die auf den Mitarbeiter-PCs installierte Tracking-Software für mehr Datenschutz angepasst. Zudem konnten Mitarbeiter die Datenerfassung auf ihren Computern für 30 Minuten pausieren.
Meta wiegelt ab, untersucht aber
Nach Angaben des Unternehmens haben aufgrund strenger Zugriffskontrollen nur wenige Ingenieure Zugriff auf die Rohdaten. Der Bericht von Reuters zeichnet ein anderes Bild. Laut interner Dokumentation waren etwa „vollständige Prompts und Transkriptionen, private Unterhaltungen, Daten zu Personen und Leistung“ für andere Personen abrufbar. Daraufhin habe ein Mitarbeiter dies als Sicherheitsvorfall mit hoher Priorität gemeldet, was die interne Untersuchung beim Datenkonzern veranlasst hat.
Wie lange die „Model Capability Initiative“ (MCI) genannte Tracking-Software ausgesetzt wird, wollte Meta Platforms bislang nicht sagen, bestätigte aber die Untersuchung. „Wir haben dieses Programm sorgfältig unter Berücksichtigung von Datenschutzvorkehrungen konzipiert“, erklärte Meta-Sprecher Tracy Clayton. „Auch wenn uns derzeit keine Hinweise darauf vorliegen, dass Mitarbeiter von Meta unbefugt auf Daten zugegriffen haben, setzen wir das Programm vorübergehend aus, während wir den Sachverhalt untersuchen.“
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Mitarbeitervorwürfe gegen Meta
Im Mai gab es bereits Vorwürfe, dass Meta mehr Informationen erfasst als zunächst dargelegt und die protokollierten Daten unverschlüsselt speichert, was zu Datenschutzbedenken bei den Mitarbeitern führte. In firmeninternen Diskussionen des Sicherheitsvorfalls forderten Mitarbeiter eine eingehende Untersuchung der Probleme.
„Ich habe über meinen Arbeitsrechner sowohl auf persönliche Steuer- als auch auf medizinische Daten zugegriffen – ebenso wie viele Tausend andere Mitarbeiter auch“, schreibt ein Mitarbeiter. „Uns wurde versichert, dass diese Daten geschützt und nach einer strengen Filterung nur für legitime geschäftliche Zwecke verwendet würden.“
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(fds)
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Verbraucherschützer fordern Safety by Design für alle statt Social-Media-Verbote
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft großen Social-Media-Plattformen vor, Minderjährige nicht ausreichend vor gesundheitsgefährdenden Mechanismen zu schützen. Dies habe eine aktuelle Untersuchung des Verbands ergeben. Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube setzen demnach die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zum Kinder- und Jugendschutz nur unzureichend um. Der vzbv fordert in der Konsequenz allerdings kein pauschales Social-Media-Verbot für Heranwachsende bis zu einer festgelegten Altersgrenze, sondern will, dass Plattformen ihre Dienste nach dem Prinzip „Safety by Design“ für alle Nutzerinnen und Nutzer sicherer gestalten müssen. Bestehende Regulationen müssen durchgesetzt und auch unter Gesichtspunkten eines besseren Jugendschutzes konkretisiert werden.
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Der vzbv hat nach eigenen Angaben vom 13. März bis zum 1. Juni 2026 die fünf reichweitenstärksten Plattformen unter Jugendlichen hinsichtlich ihrer Mindestalter-Regelungen, Empfehlungsalgorithmen, Endlosfeeds, Auto-Play-Funktionen, Kontakteinstellungen und Datenerhebungspraktiken untersucht. Die Ergebnisse zeigen laut vzbv ein systemisches Untererfüllen der DSA-Pflichten. Personalisierte Empfehlungsfeeds förderten exzessive Nutzungszeiten, während das Deaktivieren dieser Mechanismen durch versteckte Einstellungen und mehrstufige Opt-out-Prozesse erschwert werde.
Gamification, Einfallstore für Groomer und Endlosfeeds
„Die Geschäftsmodelle vieler Social-Media-Plattformen zielen darauf ab, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Das steigert die Werbeeinnahmen der Anbieter, ist aber gesundheitsgefährdend. Funktionen wie endloses Scrollen können süchtig machen. Es ist allerhöchste Zeit gegenzusteuern“, erklärte hierzu vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Der Verband identifizierte auf allen untersuchten Plattformen verhaltensmanipulierende Mechanismen (Dark Patterns). Dazu zählen wiederkehrende Pop-ups zur Freigabe von Standort und Kontakten, die mit FOMO-Narrativen (Fear Of Missing Out – Angst, etwas zu verpassen) arbeiten, sowie Standardeinstellungen, die Kontaktgesuche völlig Fremder zulassen. Bei TikTok bemängelt der vzbv den besonders starken Auto-Play-Mechanismus im „For You“-Feed, bei Snapchat die Streaks und den Snap-Score als explizite Engagement-Gamification, bei Instagram die offenen Kontaktvorschläge und bei YouTube die „Up next“-Empfehlungen.
Besonders kritisch bewertet der vzbv die Kontaktmöglichkeiten bei Minderjährigen-Konten. Zwar schränken alle Plattformen Direktnachrichten für junge Nutzer ein, doch lassen sich diese Beschränkungen zum Teil leicht lockern. Fremde können so weiterhin Minderjährige erreichen – ein Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt, das laut Untersuchung bei chat- und livestreamingbasierten Funktionen besonders hoch ausfällt. Die Altersverifikation beschränkt sich in der Regel auf eine Selbstauskunft per Geburtsdatum, die Jugendliche trivial umgehen können.
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„Minderjährige haben ein Recht auf sichere digitale Teilhabe. Statt sie durch ein Verbot auszuschließen, müssen Plattformen ihre Dienste sicherer gestalten – und zwar für alle“, betonte Pop. Konkret fordert der vzbv, dass suchtfördernde Funktionen wie Endlos-Scroll, Auto-Play und manipulative Empfehlungsalgorithmen standardmäßig für alle Nutzer deaktiviert werden. Zudem solle die EU-Kommission die DSA-Vorgaben konkretisieren und mit dem geplanten Digital Fairness Act verbindliche Regeln gegen Dark Patterns und sogenannte Attention Traps schaffen.
Lautstarkes Ringen um ein Social-Media-Verbot
Die vzbv-Untersuchung fällt in eine der bisher heißesten Phasen in der politischen Debatte um den digitalen Jugendschutz. Am 24. Juni wird die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) im vergangenen Jahr eingesetzte Kommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse veröffentlichen. Prien kündigte bereits an, dass die Kommission knapp 50 Empfehlungen herausgeben werde. Im Vorlauf zu diesem Termin hatten sowohl der Deutsche Ethikrat als auch die Bildungsministerkonferenz (BMK) ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche abgelehnt. Der Ethikrat empfiehlt nur für einige Angebote strikte Alterskontrollen, die BMK stellte den Medienkompetenzerwerb in den Vordergrund.
Gegen diese eingeschlagene Richtung wehrt sich unter anderem die Initiative „Smarter Start ab 14“, die in einem offenen Brief an die Bundesregierung erneut ein striktes Social-Media-Mindestalter von 16 Jahren fordert. International hatte zuletzt die Regierung des Vereinigten Königreichs ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige versprochen. Dies hatte allerdings Premier Keir Starmer von der Labour-Partei getan, der kurze Zeit später seinen Rücktritt ankündigte. Ob seine politischen Nachfolger das geplante Verbot „Australia plus“ weiterhin verfolgen werden, ist damit aktuell unklar.
(kbe)
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EU-Gesetz gegen Sextortion und Kindesmissbrauch im Netz
Die EU zieht im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und deren digitale Verbreitung die Zügel an. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission auf eine weitreichende Reform der entsprechenden strafrechtlichen EU-Richtlinie geeinigt. Damit wollen die Gesetzgeber auf die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre reagieren. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben stammen von 2011 und gelten angesichts der rasanten Digitalisierung als überholt.
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Ein Fokus der Gesetzesreform liegt auf der Kriminalisierung technologiegestützter Tatbestände. Erstmals wird die bloße Zahlung für den Zugang zu Live-Streams, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, EU-weit unter Strafe gestellt. Damit reagiert die Politik auf ein Geschäftsmodell im Darknet und auf verschlüsselten Plattformen, bei dem Täter Missbrauchshandlungen in Echtzeit gegen Bezahlung übertragen. Bislang gab es in vielen Mitgliedstaaten rechtliche Lücken beim Konsum solcher Live-Übertragungen, da kein klassisches Besitzdelikt an einer heruntergeladenen Datei vorlag.
Neben dem Streaming soll die neue Richtlinie auch gegen den Missbrauch Künstlicher Intelligenz vorgehen. Das Designen, Anpassen, Besitzen oder Verbreiten von KI-Systemen, die speziell für die Generierung von Missbrauchsmaterial oder Deepfakes entwickelt wurden, wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Ebenfalls unter Strafe gestellt wird das Verfassen, Besitzen und Verbreiten von digitalen Anleitungen und Prompts, die detailliert beschreiben, wie Missbrauchsmaterial erzeugt oder sexuelle Gewalt an Kindern verübt werden kann.
Laut der Kommission stieg die Zahl der Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet von einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen 2025. Allein im vergangenen Jahr umfasste das fast 62 Millionen Dateien, vor allem Bilder und Videos. Auch das Phänomen des Cybergroomings verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren einen dreißigfachen Anstieg.
Neuer Tatbestand digitale Erpressung
Auch beim Phänomen der digitalen sexuellen Erpressung (Sextortion) schafft die EU eine einheitliche Strafbarkeit. Täter, die Minderjährigen mit der Veröffentlichung intimer Bilder drohen, um Geld oder weiteres Bildmaterial zu erpressen, müssen künftig mit harten Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig wird der Tatbestand des Groomings erheblich ausgeweitet. Die Strafbarkeit greift nun in bestimmten Situationen auch dann, wenn Jugendliche das gesetzliche Schutzalter bereits erreicht haben, die Täter aber mit Zwang, Drohungen oder unter Vorspiegelung einer falschen Identität als Gleichaltrige agieren.
Um die Verbreitung von illegalem Material im Netz effektiv einzudämmen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, auf ihrem Staatsgebiet gehostete Missbrauchsinhalte unverzüglich zu löschen oder den Zugang für Internetnutzer konsequent zu sperren. Neben den rein digitalen Delikten bringt die Reform erhebliche Verschärfungen bei den Höchststrafen und den Verjährungsfristen mit sich.
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Lange Fristen zur Strafverfolgung
Für die gravierendsten Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch wird die Verjährungsfrist auf bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers angehoben. Damit trägt die EU der Erkenntnis Rechnung, dass Betroffene oft Jahrzehnte benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten und Anzeige zu erstatten. Ferner stärkt das Gesetz die Rechte der Überlebenden durch den garantierten Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, psychologischer Hilfe und Rechtsbeistand.
Für Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit Kindern stehen, wird eine strenge Meldepflicht bei konkretem Verdacht eingeführt. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen das Parlament und der Rat den ausgehandelten Text noch formal absegnen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsländer drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Strafrecht umzusetzen.
(kbe)
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