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Montag: Spekulationen um Forscher-Todesfälle, Apple-Chips bald auch von Intel


Elf tote oder vermisste Forscher in den USA befeuern Spekulationen, nicht nur bei Verschwörungstheoretikern. Doch solche Häufungen sind statistisch normal, blickt man auf die Mitarbeiterzahlen der von diesen Fällen betroffenen Organisationen. Die Intuition täuscht, nicht die Zahlen. Derweil haben sich Apple und Intel nach langen Verhandlungen offenbar darauf geeinigt, Apple-Chips auch von Intel fertigen zu lassen. Die Intel-Aktie schießt nach oben. Die US-Regierung wird es freuen, aber Sorgen über einen Auftragsrückgang für den bisherigen Apple-Fertigungspartner TSMC gibt es in Taiwan kaum. Sorgen um die Geschäfte Microsofts haben einen der größten Hedgefonds dazu veranlasst, seine langjährige Microsoft-Position fast vollständig abzubauen. Die Investoren befürchten, dass KI etablierte Arbeitsabläufe verändern und zur Entstehung neuer Produktivitätsplattformen führen könnte, sodass bisherige Office-Lizenzen Wert verlieren – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Auf Social-Media-Plattformen kursieren seit einigen Monaten Listen und Schaubilder, die Todesfälle und Vermisstenmeldungen der vergangenen drei Jahre bündeln: Elf Wissenschaftler in den USA – alle mit Berührung zu sicherheitsrelevanten oder politisch sensiblen Themen – sollen unter teils ungeklärten Umständen gestorben oder verschwunden sein. Vier der elf Fälle sind klar als Tötungsdelikte oder Suizide klassifiziert, andere als natürliche Todesfälle oder Vermisstenfälle. Die Frage ist, ob sie zusammen mehr ergeben als die Summe einzelner Schicksale. Auffällig ist dabei auch, was die Fälle nicht verbindet, denn sie verteilen sich über mehrere Jahre, verschiedene Bundesstaaten und unterschiedlichste Einrichtungen: Was die Statistik zu elf toten Forschern und einem vermeintlichen Muster sagt.

Intel könnte in Zukunft wieder Apple-Chips produzieren. Darüber haben beide Unternehmen eine vorläufige Vereinbarung erzielt, berichtet der renommierte Wall Street Journal. Das würde auch der Chipherstellung innerhalb der USA einen Schub geben, sodass nicht überraschend auch die US-Regierung eine große Rolle bei den Verhandlungen gespielt haben soll. Zumal die USA unter Trump Intel teilverstaatlicht haben. Bisher wird Apple Silicon ausschließlich von TSMC in Taiwan gefertigt. Dortige Experten gehen davon aus, dass der taiwanische Auftragsfertiger trotz des Intel-Deals der mit Abstand größte Chiplieferant Apples bleiben wird. Denn TSMC hat demnach weiterhin Vorsprünge bei wichtigen Faktoren der Halbleiterproduktion: Intel soll laut Bericht über Vereinbarung bald wieder Chips für Apple fertigen.

Der britische Hedgefonds TCI war seit 2017 bei Microsoft engagiert und profitierte in dieser Zeit von starken Kursgewinnen. Zuletzt war der Microsoft-Anteil rund 8 Milliarden Dollar wert. Nun hat der von TCI-Gründer Chris Hohn geführte Hedgefonds den Microsoft-Anteil in seinem Portfolio von 10 auf 1 Prozent reduziert, wie aus einem Investorenbrief hervorgeht. Die Entscheidung ist Ausdruck wachsender Zweifel, ob die bisherigen Geschäftsmodelle der Softwarebranche im Zeitalter von KI noch Bestand haben werden. Denn übernimmt KI künftig Aufgaben, für die Unternehmen bislang Nutzerlizenzen bezahlen, gerät das bisherige Modell mit nutzerbasierter Abrechnung unter Druck. An der Wall Street wird dieses Szenario seit Monaten diskutiert als „KI frisst Software“: Top-Investor stößt Microsoft-Aktien ab.

Das ist eine weitere schlechte Nachricht für Microsoft, nachdem das Open Document Format vor 20 Jahren die entscheidende ISO-Abstimmung passierte: Anfang Mai 2006 billigten ISO und IEC das Format als künftigen internationalen Standard. Damals wirkte das wie ein technisches Detail, heute erscheint es in einem anderen Licht. Regierungen und Behörden diskutieren wieder über digitale Souveränität, Plattformabhängigkeiten und Langzeitarchivierung. Plötzlich steht eine Frage erneut im Raum, die viele längst für entschieden hielten: Wem gehören digitale Dokumente eigentlich? Denn Anfang der 2000er dominierten proprietäre Binärformate die Office-Welt. Microsofts DOC-, XLS- und PPT-Dateien galten als faktische Industriestandards, sodass Nutzer auf Microsoft Office angewiesen waren. Doch dann wurde das Open Document Format zum Standard.

Zum Laden von Elektroautos braucht man nicht unbedingt eine teure Wallbox, sondern eine Schuko-Steckdose reicht – theoretisch. In der Praxis lauern ein paar Probleme, die wir im Podcast c’t uplink genau beschreiben, aber für erste Ladeversuche mag das reichen. Empfehlenswerter ist eine vom Profi angeschlossene und auf Dauerlast optimierte Schukosteckdose oder eine CEE-Steckdose für einphasiges Laden. Für welche Zwecke dessen eingeschränkte Ladefähigkeit reicht, welche (dynamischen) Stromtarife sich eignen, welche Rolle hierzulande dreiphasig angeschlossene Wallboxen oder Gleichstromlader spielen und wie es um Wallboxen in Mehrfamilienhaus-Tiefgaragen steht, diskutieren wir ausführlich im c’t uplink: E-Autos zu Hause laden: Wallbox, CEE oder Schuko.

Auch noch wichtig:

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(fds)



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Görliwood erleben: Fototour zu den berühmtesten Filmkulissen von Görlitz


Sie sind im beschaulichen Görlitz keine Unbekannten: Filmgrößen wie Kate Winslet, Moritz Bleibtreu oder Wes Anderson. Das sächsische Städtchen mit gerade mal 55.000 Einwohnern liegt am östlichen Rand der Bundesrepublik. Nimmt man es ganz genau, dann wird die Kleinstadt von der Lausitzer Neiße sogar in einen deutschen und einen polnischen Teil mit dem Namen Zgorzelec geteilt. Aber vielleicht liegt das Geheimnis des Erfolgs, das seit Jahren Locationscouts und Regisseure begeistert, in Görlitz’ außergewöhnlicher Lage: Der Ort verfügt über eine fast vollständig intakte Altstadt, ohne die Bausünden der Nachkriegsjahre, die jedes Straßenbild ruinieren.

Die Stadt hat den Krieg fast unbeschadet überstanden. In der Altstadt entdeckt man überall kopfsteingepflasterte Straßen, historisch restaurierte Fassaden, große und kleine Plätze, Türme, Kirchen, Bogengänge und diverse andere Augenfreuden. Rund 4000 Baudenkmäler aus 500 Jahren Architekturgeschichte sollen in Görlitz zu finden sein. Und so kommt es, dass die Einwohner Kamerakräne oder straßenfüllende Greenscreens in schöner Regelmäßigkeit beim Spazierengehen oder Einkaufen zu Gesicht bekommen.

Sicher, wer ein echter Filmfan ist und sich auch mit Drehorten beschäftigt, hat von Görliwood, wie die Stadt sich mit einem Augenzwinkern und einer guten Portion Stolz selbst vermarktet, schon gehört. Doch für alle, die Filmdrehs bisher eher in Großstädte wie Berlin oder Köln verortet haben, hat die sächsische Kleinstadt eine Menge zu offenbaren. Die Liste der Produktionen ist mit mehr als 120 ansehnlich. Sie reicht von modernen Kinderfilmen wie Die Schule der magischen Tiere 3 über Klassiker wie Grand Budapest Hotel bis hin zu Filmen über die NS-Zeit wie Die Bücherdiebin oder Inglourious Basterds. Auch verschiedene Fernsehproduktionen, beispielsweise die Reihe Wolfsland mit Yvonne Catterfeld als Kommissarin, haben hier ihre Hauptdrehorte. Eingefleischte Cineasten entdecken sogar die genauen Blickwinkel aus ihrem Lieblingsfilm und können sich so zum Spaß einmal selbst dort inszenieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Görliwood erleben: Fototour zu den berühmtesten Filmkulissen von Görlitz“.
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Leica SL3-P: Neue Vollformatkamera mit 44 Megapixeln für 6.000 Euro


Die Leica SL3-P übernimmt die Technik der SL3 und kombiniert einen hochauflösenden Vollformatsensor mit schnellen Serienbildern und umfangreichen Videofunktionen. In ihrem Inneren steckt nach Leica-Angaben ein rückwärtig belichteter Vollformatsensor (BSI) mit 44 Megapixeln, der einen Dynamikumfang von bis zu 14 Blendenstufen schaffen soll. Wer mehr Auflösung braucht, kann den Multishot-Modus nutzen: Er kombiniert mehrere Aufnahmen zu Bildern mit bis zu 176 Megapixeln. Der ISO-Bereich reicht laut Hersteller von ISO 50 bis 200.000.

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Das Titelbild der Ausgabe 03 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 03 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

(Bild: 

heise

)

Auch beim Autofokus hat sich etwas getan. Leica setzt hier auf drei Technologien gleichzeitig – Phasendetektion, Tiefenkarte und Kontrasterkennung. Insgesamt 819 AF-Punkte stehen zur Verfügung, Motive erkennt das System automatisch. Bis zu 40 Bilder pro Sekunde sind möglich, und das mit durchgehender Autofokus-Nachführung, wie Leica angibt.

Beim Video filmt die SL3-P nach Herstellerangaben in bis zu 8K. Im sogenannten Open-Gate-Modus im 3:2-Format schafft sie 8,1K bei 24 Bildern pro Sekunde und nutzt dabei die komplette Sensorfläche. Daneben gibt es 8K bei 30p, 5,9K bei 60p sowie Zeitlupen in 4K bei 120 Bildern pro Sekunde. Der Apple-ProRes-Codec ist mit bis zu 5,8K integriert. Für den L-Log-Farbraum hat Leica zwei neue kamerainterne Farbprofile spendiert, „Leica Pure“ und „Leica Cine“.

Gefertigt wird die SL3-P in Deutschland – typisch für Leicas Fotografie-Philosophie der Handwerkskunst. Auffällig: Das Metallgehäuse kommt ohne das rote Markenlogo aus, auch die Bedienelemente sind durchgehend schwarz. In den Fotonews der Woche 45/2025 hatten wir bereits die SL3 Reporter vorgestellt, die auf derselben technischen Basis aufbaut und ebenfalls auf den roten Punkt verzichtet. Gegen Staub und Spritzwasser ist die Kamera nach IP54 geschützt. Sie nutzt das L-Mount-Bajonett und versteht sich damit auch mit Objektiven der L-Mount-Allianzpartner.



Das Display unterscheidet mittels Farbcode zwischen Foto- und Videoaufnahmen. Der Bildschirm lässt sich nach oben und unten klappen, etwa für Aufnahmen über Kopf oder in bodennähe.

(Bild: Leica)

Foto- und Videomodus hält die Bedienoberfläche strikt getrennt. Ein Farbcode hilft bei der Unterscheidung – Rot steht für Foto, Gelb für Video. Der neigbare Monitor passt seine Anzeige automatisch an die jeweilige Kameraausrichtung an, so der Hersteller.

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Für die Verbindung zu anderen Geräten stehen WLAN, Bluetooth und USB-C bereit. Über die hauseigene Leica-Fotos-App lassen sich Bilder und Videos herunterladen, auch fernsteuern kann man die Kamera damit. Tethering läuft nativ mit Lightroom Classic und Capture One, und per Adobe Frame.io wandern Dateien direkt aus der Kamera in die Cloud.

Dazu kommt die Content-Credentials-Technologie, die dem Standard der Content Authenticity Initiative (CAI) folgt. Fotografen können ihre Aufnahmen so mit manipulationssicheren Metadaten versehen, um die Urheberschaft nachzuweisen. Auch die Leica Q3 Monochrom setzt auf diese Technologie – sie war das erste Modell der Q-Serie mit Content-Credentials-Unterstützung.



Das neue 50 mm f/1.4 ist laut Leica eines der kompaktesten Objektive seiner Klasse, der Preis ist – typisch Leica – hoch.

(Bild: Leica)

Neben der Kamera zeigt Leica zwei neue Objektive. Das Summilux-SL 1:1,4/50 ASPH. ist laut Hersteller das weltweit kompakteste Autofokus-Objektiv mit 50 Millimetern Brennweite bei einer Lichtstärke von 1:1,4. Mit 74 Millimetern Durchmesser, 75,5 Millimetern Länge und 584 Gramm Gewicht bleibt es handlich. Verbaut sind zwei asphärische Linsenelemente und elf Blendenlamellen, die Naheinstellgrenze liegt bei 50 Zentimetern. Gefertigt wird auch dieses Objektiv in Deutschland; den Preis gibt Leica mit 4.500 Euro an.

Das zweite Objektiv ist das APO-Macro-Elmarit-SL 1:2,8/100 und nach Leicas Worten der Nachfolger des 1987 vorgestellten APO-Macro-Elmarit-R. Es bringt eine apochromatische Korrektur, eine Naheinstellgrenze von 30 Zentimetern und einen maximalen Abbildungsmaßstab von 1:1 mit. Die Blende hat neun Lamellen. Mit Gegenlichtblende wiegt es 862 Gramm und misst 137,6 Millimeter in der Länge. Dafür ruft Leica 2.450 Euro auf. Beide Objektive sollen ab Ende 2026 erhältlich sein.

Allein kostet die SL3-P 6.000 Euro. Zum Start gibt es außerdem drei Kits: mit dem Vario-Elmarit-SL 28-70 für 7.000 Euro, mit dem Vario-Elmarit-SL 24-70 für 7.500 Euro und mit den beiden Zooms – 24-70 sowie 70-200 – für 9.800 Euro. Verkaufsstart ist der 25. Juni 2026 in Leica Stores, im Online-Shop sowie bei autorisierten Händlern.

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(tho)



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Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit: Ärzte sehen Schweigepflicht gefährdet


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“ kritisiert. Zwar begrüße sie grundsätzlich das Ziel, die Cyberabwehr zu stärken, die geplanten Befugnisse dürften jedoch nicht zulasten der ärztlichen Schweigepflicht gehen. „Die verdeckten Abwehrmaßnahmen können auch Gesundheitsdaten von Versicherten betreffen, die von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten verarbeitet werden“, heißt es von der KBV.

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Ihrer Ansicht nach könnten die vorgesehenen verdeckten Cyberabwehrmaßnahmen auch Arztpraxen betreffen. Praxisverwaltungssysteme und die Telematikinfrastruktur seien regelmäßig Ziel von Schadsoftware, insbesondere Ransomware. Würden Sicherheitsbehörden auf kompromittierte Systeme zugreifen, könnten sie dadurch, ohne Wissen der Versicherten, auch auf besonders sensible Gesundheitsdaten stoßen, warnt die Ärztevertretung. Die Sorge der KBV kommt nicht von ungefähr: Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören seit Jahren zu den bevorzugten Zielen von Cyberkriminellen.

Laut der Bundesregierung dienen die Befugnisse ausschließlich der Gefahrenabwehr und seien keine Überwachungsmaßnahmen. Nach Sicht der KBV ist für den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht nicht entscheidend, welchem Zweck der staatliche Zugriff diene. Entscheidend sei, ob die Behörden tatsächlich Zugang zu vertraulichen Patientendaten erhalten könnten.

Die Ärztevertretung fordert deshalb, den besonderen Schutz von Berufsgeheimnisträgern nach § 62 Bundeskriminalamtgesetz auf die neuen Cyberabwehrmaßnahmen auszudehnen und eine entsprechende Regelung auch im Bundespolizeigesetz zu schaffen. So solle gewährleistet werden, dass die Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und ihren Patienten auch im Rahmen staatlicher Cyberabwehrmaßnahmen besonders geschützt bleibt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Befugnisse von Bundespolizei und Bundeskriminalamt erweitert werden, um Cyberangriffe schneller erkennen, bewerten und abwehren zu können. Vorgesehen ist unter anderem, Datenverkehr umzuleiten sowie auf kompromittierten IT-Systemen Daten auszulesen, zu löschen oder zu verändern.

Mit ihrer Kritik steht die KBV nicht allein. So warnt die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) vor weitreichenden Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbehörden, fordert stärkere rechtsstaatliche Kontrollmechanismen und einen restriktiveren Umgang mit Sicherheitslücken. Während sich die AG KRITIS vor allem auf grundsätzliche Fragen staatlicher Cyberbefugnisse konzentriert, hebt die KBV insbesondere die Risiken für die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten hervor.

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(mack)



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