Künstliche Intelligenz
Commonwealth-Literaturpreis: Unsicherheit nach KI-Zweifeln bei Gewinnertext
Nach der Bekanntgabe der regionalen Sieger des Commonwealth-Kurzgeschichtenpreises äußern Leser den Verdacht, dass eine der Geschichten zumindest in Teilen von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurde. Der britische Literaturverlag Granta veröffentlichte den Text „The Serpent in the Grove“ des trinidadischen Autors Jamir Nazir online, woraufhin in sozialen Medien Diskussionen über typische KI-Formulierungen entstanden. Der Vorfall konfrontiert die Jury und die Verleger nun mit der Frage, wie sie mit möglichen KI-Texten umgehen.
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Den Literaturpreis vergibt die Commonwealth Foundation jährlich, um weltweit unbekannte Autoren zu fördern. Die Literaturzeitschrift Granta, die traditionell Werke renommierter Schriftsteller publiziert, stellt die Gewinnertexte auf ihrer Website vor. In einer Stellungnahme stellte der Verlag jedoch klar, dass die eigenen Redakteure weder an der Auswahl der Jury noch an der Bestimmung der Siegergeschichten mitwirken.
Leser erkannten in der Geschichte verschiedene Textstrukturen, die häufig bei maschinellen Sprachmodellen auftreten. So fielen Nutzern in sozialen Netzwerken eine übermäßige Verwendung von Vergleichen sowie ungewöhnliche Redewendungen auf. Zudem enthielt der Text sogenannte negative Parallelismen nach dem Muster „nicht X, sondern Y“, die als typische stilistische Merkmale KI-generierter Texte gelten.
Verlag befragt KI-Modell
Sigrid Rausing, Herausgeberin von Granta, konfrontierte nach den bekannt gewordenen Vorwürfen das Sprachmodell Claude des Tech-Unternehmens Anthropic mit der fraglichen Kurzgeschichte. Das Modell folgerte, dass der Text „fast sicher nicht von einem Menschen ohne Unterstützung erstellt“ wurde, identifizierte aber mutmaßlich von Menschen verfasste Kernpassagen. Rausing wies in diesem Zusammenhang auf die Ironie hin, dass ausgerechnet eine Künstliche Intelligenz selbst das effizienteste Werkzeug sei, um maschinell generierte Texte aufzudecken.
Die Direktorin der Commonwealth Foundation, Razmi Farook, verteidigte den Auswahlprozess der Stiftung gegenüber der New York Times (NYT). Sie warnte Organisationen davor, mit einer „Kurzschlussreaktion auf die allgemeine Hysterie rund um diese Themen“ zu antworten. Die Stiftung müsse auch ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem bisher kaum publizierten Autor wahrnehmen, für den unbegründete Anschuldigungen schwerwiegende persönliche Folgen haben könnten.
Grenzen der Erkennungssoftware
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Einige Leser versuchten ihren Verdacht mit Erkennungssoftware wie Pangram zu untermauern, die den Text als vollständig maschinell generiert eingestuft haben soll. „KI-Textdetektoren machen viele Fehler, insbesondere bei kreativem Schreiben, das ungewöhnliche Konstruktionen verwendet“, zitiert die New York Times jedoch Nicholas Andrews, Informatiker an der Johns Hopkins University. Diese literarischen Eigenheiten seien oft nicht in den Trainingsdaten der Erkennungssysteme enthalten, sagt er.
Auch Jack Grieve, Linguistikprofessor an der University of Birmingham, betonte die Risiken solcher Programme gegenüber NYT. Ohne die Berücksichtigung von Variationen in Dialekt, Thema oder Genre seien die Analyseergebnisse unzuverlässig. Für ihn sei die Kurzgeschichte nach eigener Lektüre weder offensichtlich von einer KI generiert noch offensichtlich von einem Menschen verfasst worden.
Das Problem der maschinellen Texterkennung beschäftigt die KI-Branche bereits länger und geht über diesen Einzelfall hinaus. Große Anbieter wie OpenAI mussten in der Vergangenheit ihre eigenen KI-Detektoren wegen zu ungenauer Ergebnisse wieder einstellen. Bis die Commonwealth Foundation eine offizielle Entscheidung trifft, belässt Granta die Kurzgeschichte mit einem entsprechenden redaktionellen Hinweis online.
(egia)
Künstliche Intelligenz
Deutsche Bahn: „Keine generelle Sperre einzelner Betriebssysteme“
Die Deutsche Bahn scheint insbesondere Linux-Rechner von der Verbindungssuche auf der bahn.de-Webseite auszuschließen. Spätestens nach einigen Klicks für weitere Reisezeiträume erscheint eine Fehlerseite mit dem Fehlercode 751 und der Beschreibung „das Verhalten Ihres Browsers ähnelt dem eines Bots“ – auch am Donnerstag dieser Woche noch. Die Bahn hat nun eine Erklärung dazu geliefert.
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Auf Anfrage von heise online sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn, dass es keine generelle Sperre einzelner Betriebssysteme gebe: „Grundsätzlich können sowohl die Website bahn.de als auch der DB Navigator mit Linux-Betriebssystemen und weniger verbreiteten Browser-/Betriebssystemkombinationen genutzt werden.“ Im Gegenteil: Die Bahn unterstütze eine Vielzahl von Systemen.
Allerdings setze das Unternehmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Kundinnen und Kunden und zur Abwehr automatisierter Angriffe auf „zeitgemäße Schutzmechanismen“, die „Zugriffsverhalten, Netzwerk- bzw. IP-Adressbereiche sowie technische Besonderheiten des Browsers bewerten“. Es handele sich um heuristisch arbeitende Systeme, die sich an Hinweisen und Mustern orientieren, um mögliche Risiken zu erkennen.
Deutsche Bahn: Fehlalarme möglich
Fehlalarme („False Positives“) könnten in seltenen Fällen bei den eingesetzten Erkennungsmechanismen nicht ausgeschlossen werden, führte die Sprecherin weiter aus. Reguläre Zugriffe könnten dadurch „vorübergehend fälschlicherweise als verdächtig eingestuft und eingeschränkt werden“. Die Bahn arbeite daran, die Erkennungsmechanismen zu verbessern und Fehlalarme zu reduzieren. Alle der Bahn bekannten Fälle seien ausgewertet worden. Die Erkenntnisse sollen fortlaufend zur Verbesserung der Systeme und deren Anpassung an „reale Nutzungsszenarien“ genutzt werden.
Ein Auslöser zum Einsatz solcher Schutzmechanismen können Bots sein, die systematisch Daten zu Verbindungen und vor allem Verspätungen abrufen. Solches Scraping gibt es schon länger. Die große Verbreitung von KI-Coding-Werkzeugen, mit denen auch private Bastler mit wenig oder gar keiner Programmiererfahrung Software bauen können, die Daten bei der Bahn abruft, dürfte viele Bot-Aufrufe zur Folge haben. Wenn Laien der KI keine Vorgaben machen, beschafft sie sich oftmals die Daten ressourcenintensiv über Scraping der Website.
Dabei gibt es eine Alternative: Die Bahn stellt viele Daten über eine offene API zur Verfügung. Damit lassen sich mittlerweile auch wieder Soll- und Ist-Daten zu Verbindungen abfragen.
Ein rascher Test unter Windows mit auf Linux geänderten User-Agent im Webbrowser liefert aber noch immer das Verhalten, dass die Suche nach einer Verbindung sofort eine Bot-Warnung auswirft. Mit Windows-User-Agent kommen hingegen die erwarteten Verbindungsdaten. Das Problem ist daher weiterhin ungelöst.
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(dmk)
Künstliche Intelligenz
Mac-Thunderbolt-5-Dock mit 26 Ports von Ivanky – darunter 12 Mal USB-C
Ein neues Thunderbolt-5-Dock speziell für Mac-Nutzer bringt eine große Anzahl an Anschlussmöglichkeiten mit. Das Ivanky Fusion Dock Ultra ist nur für Apple-Silicon-Maschinen gedacht und gehört mit 750 Euro zu den teuersten Dock-Lösungen auf dem Markt. Dafür sind allerdings auch insgesamt 12 USB-C-Anschlüsse an Bord, plus diverse weitere, auch speziellere Ports. So ist etwa 10-Gb-Ethernet an Bord.
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Auch exotischere Anschlüsse dabei
An der Vorderfront des Fusion Dock Ultra befinden sich insgesamt sechs USB-C-Anschlüsse mit 10 Gbps, zwei USB-A-Ports mit 10 Gbps, ein Port nur für USB-C-Power-Delivery, ein Kopfhörer-Ausgang sowie Steckplätze für UHS-II SD und TF 4.0 (SD und MicroSD). Die Rückseite reicht Thunderbolt 5 mit 80 beziehungsweise 120 Gbps über USB-C weiter (insgesamt vier Ports), hat einen HDMI-2.0-Anschluss und eine DisplayPort-2.1-Buchse, drei weitere 10-Gbps-Ports (einmal USB-C und zweimal USB-A) und den erwähnten 10-Gb-Ethernet-Anschluss. Auch reichhaltig sind die Sound-Möglichkeiten: Es gibt einmal S/PDIF, einen weiteren Kopfhörer- sowie einen Audio-in-Ports. Da optische Anschlüsse heute vergleichsweise selten sind, spricht die Hardware also auch Musik- und Wortproduzenten an.
Ivanky zufolge soll es möglich sein, Quad-6K-Displays nativ zu betreiben, das hängt aber vom angeschlossenen Mac ab. Wer prüfen will, welche Displays am eigenen Rechner unterstützt werden, findet auf der Ivanky-Website dafür ein Prüfwerkzeug (nach unten scrollen). MacBook-Pro-Modelle mit Max-Chip (von M1 bis M5) kommen hier etwa auf vier Displays.
Zwei Ports am Mac belegt
Interessant ist die Verbindung mit dem Mac: Es sind insgesamt zwei USB-C-Anschlüsse notwendig. Für MacBooks wurden dazu zwei magnetische Stecker mit passendem Abstand entwickelt, die man dann zusammen einschieben kann, was die Einrichtung etwa bei Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern dürfte.
Gänzlich leise dürfte das Fusion Dock Ultra nicht sein: Eine „Dual-Lüfter-Kühlung“ ist integriert. Die Lademöglichkeiten liegen bei 140 Watt für den Host und bis zu 45 Watt via Power Delivery an Peripheriegeräte. Invanky verkauft auch kleinere Docks mit weniger Ausstattung, darunter das Max 2 (23 Ports) und das Max 1 (20 Ports). Zur Markteinführung ist der Preis des Dock Ultra derzeit um 100 Euro reduziert, der Versand nach Deutschland ist kostenlos.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Europaweite Beschwerden gegen Finanzwerbung bei Google & Co.
Verbraucherorganisationen werfen Google, Meta und TikTok vor, nicht entschieden genug gegen betrügerische Finanzwerbung vorzugehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der europäische Verbraucherverband BEUC und gut zwei Dutzend weitere Organisationen aus Europa reichten deshalb Beschwerden bei der EU-Kommission und nationalen Behörden ein, wie die Organisationen mitteilten.
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Kritisiert werden unter anderem Anzeigen für angeblich risikofreie Geldanlagen, unrealistisch hohe Renditen oder dubiose Finanz-Coachings. Verbraucher könnten dadurch Opfer von Betrugsmaschen werden, warnt der vzbv.
Nur gut jede vierte Anzeige gelöscht
Zwischen Dezember 2025 und März 2026 wurden fast 900 verdächtige Werbeanzeigen gemeldet. Gelöscht wurde davon aber nur gut jede vierte Anzeige (27 Prozent). Mehr als die Hälfte der Hinweise (52 Prozent) sei ignoriert oder abgelehnt worden.
Die Plattformen gingen nicht ausreichend gegen betrügerische Angebote vor, sagte vzbv-Chefin Ramona Pop. „Das muss sich ändern.“ Anbieter müssten verhindern, dass Verbraucher über Online-Plattformen zu Betrugsopfern würden.
Der vzbv bereitet zudem eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur vor. Die Organisationen fordern, die Plattformen stärker an Vorgaben des europäischen Digital Services Act (DSA) zu binden. Bei Verstößen müsse es Konsequenzen und mögliche Geldbußen geben, so die Forderung.
(mho)
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