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iX-Workshop: Sicheres Active Directory – Adminrechte mit Tiering schützen


Über Phishing, Fehlkonfigurationen und Sicherheitslücken verschaffen sich Angreifer Zugriff auf Unternehmensnetzwerke und erweitern ihre Rechte oft schrittweise bis hin zur vollständigen Kontrolle über eine Active-Directory-Umgebung. Klassische Absicherungs- und Härtungsmaßnahmen allein reichen nicht aus, um eine AD-Domäne langfristig zu schützen.

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Im Workshop Sicheres Active Directory: Rechteausweitung mit Tiering gezielt verhindern lernen Sie, wie Sie das von Microsoft entwickelte Enterprise Access Model (EAM) in Ihrer Infrastruktur umsetzen, um privilegierte Konten und administrative Ebenen konsequent voneinander zu trennen.

Sie erfahren, wie sich Schutzbedarfe sinnvoll klassifizieren lassen, wie Berechtigungen strukturiert aufgebaut werden und wie die Migration zu einer sicheren Zielarchitektur gelingt.

In einer praxisnahen Laborumgebung setzen Sie die Konzepte direkt um und konfigurieren Active Directory nach dem Sicherheitskonzept von Microsoft. Sie richten unter anderem dedizierte Admin-Workstations (PAW) ein und sichern administrative Zugriffe gezielt ab.

Darüber hinaus arbeiten Sie mit Zugriffskontrolllisten (ACLs) und analysieren bestehende Berechtigungen, Gruppenverschachtelungen und Delegierungen auf potenzielle Sicherheitsrisiken. Ergänzend betrachten Sie typische Angriffspfade und Vorgehensweisen von Cyberkriminellen, um Schwachstellen frühzeitig erkennen und beseitigen zu können.

Juli
13.07. – 14.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 15. Jun. 2026
September
14.09. – 15.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 17. Aug. 2026
Oktober
15.10. – 16.10.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 17. Sep. 2026
November
17.11. – 18.11.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026

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Sie profitieren von der gemeinsamen Expertise Ihrer Trainer Fabian Böhm und Robin Nowak von Teal Technology Consulting. Fabian Böhm, Managing Director mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Security-Berater, vermittelt praxisnahes Know-how zu Active Directory, PKI und Cloud-Sicherheit. Robin Nowak ist auf die ganzheitliche Sicherheit von IT-Infrastrukturen spezialisiert, insbesondere auf Active Directory Security und Systemhärtung.

Der Workshop richtet sich an Administratoren und IT-Sicherheitsverantwortliche, die ihre Active-Directory-Umgebung gezielt gegen Privilegieneskalation absichern möchten. Ebenso profitieren CISOs, die das Enterprise Access Model als zusätzliche Schutzmaßnahme in ihrer Organisation etablieren wollen.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen begrenzt, um einen intensiven fachlichen Austausch zu ermöglichen.


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(ilk)



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Künstliche Intelligenz

Kerosinmangel: Welche Rechte Fluggäste bei Umbuchungen und Stornierungen haben


Der Sommerurlaub in die Ferne ist gebucht, die Vorfreude groß – doch in den Nachrichten ist die Rede von explodierenden Kerosinpreisen und massenhaften Flugstreichungen. Die skizzierten Folgen: im besten Fall nachträgliche Preissteigerungen und Umbuchungen, im schlimmsten Fall komplette Stornierungen.

Für Verbraucher hat der seit Ende Februar 2026 laufende Iran-Krieg vieles verteuert und für Unsicherheit gesorgt. Aber für die Luftfahrt hat die Auseinandersetzung Folgen – angefangen bei steigenden Kerosinpreisen bis zu einem möglichen Kerosinmangel. Einen solchen bezeichnete der europäische Dachverband für Flughafenbetreiber – ACI Europe – Mitte April als möglich.

  • Zwei Fluggesellschaften haben unter anderem aufgrund der hohen Kerosinkosten den Betrieb dauerhaft eingestellt. Das hat auch auf deutsche Urlauber Auswirkungen.
  • Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können Preise nachträglich anheben, allerdings nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen.
  • Die Wahl einer Fluglinie mit Sitz in der EU hat klare Vorteile, wenn es um Verbraucherschutz geht.

Doch Flugpassagiere sind Umbuchungen, Stornierungen oder nachträglichen Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert. Im Folgenden erklären wir, welche Rechte Sie haben – wenn die Airline auf Kerosinmangel oder gestiegene Treibstoffkosten verweist. Dabei gehen wir auch auf den Unterschied zwischen individueller Flugbuchung und Pauschalreise ein, dabei gibt es nämlich Unterschiede.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kerosinmangel: Welche Rechte Fluggäste bei Umbuchungen und Stornierungen haben“.
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Passiv-PC Arctic senza AI 370 im Test: Schnell, lautlos, unsichtbar


Viel Power, wenig Platzbedarf, kein Lärm – auf diese Formel ließe sich der ideale Büro-PC reduzieren. Doch während viele Hersteller mehr oder weniger erfolgreich versuchen, dieses Anforderungsdreieck mit Mini-PCs im Quaderformat abzudecken, geht Arctic einen anderen Weg: Der Rechner verschwindet samt Kabeln unter dem Schreibtisch. Dort stört er nicht – und das Gehäuse hat plötzlich Platz, den klassische Mini-PCs nicht haben. Voraussetzung ist allerdings eine stabile Holzplatte; Pappe, Metall, Stein und Glas scheiden laut Hersteller aus.

Den zusätzlichen Platz investiert Arctic in die Kühlung: Das eigentliche Mainboard sitzt kompakt zentral in einem nur etwa 15 × 16 Zentimeter großen Bereich. Der Rest des fast 54 Zentimeter breiten Gehäuses ist ein massiver Passivkühler mit Lamellen und Heatpipes. Lüfter braucht der Senza daher nicht – und bleibt auch unter Last lautlos.

Im Inneren arbeitet aktuelle Notebooktechnik mit NPU (Neural Processing Unit, KI-Beschleuniger) und deutlich stärkerer Grafikeinheit als beim Vorgänger. Der neue Senza rechnet damit nicht nur schneller, sondern auch deutlich effizienter als die erste Generation. Der Fortschritt hat allerdings seinen Preis: 1200 Euro verlangt Arctic für den lautlosen Rechner.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Passiv-PC Arctic senza AI 370 im Test: Schnell, lautlos, unsichtbar“.
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Vorsicht, Kunde! – Wenn der Gutschein plötzlich wertlos wird


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Ein Gutschein zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach so – die Freude ist groß, bis es ans Einlösen geht. Technische Fehler, unklare Bedingungen oder widersprüchliche Aussagen von Anbietern führen dazu, dass sich der versprochene Gegenwert nicht nutzen lässt. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen für Gutscheine klar geregelt.

Rechtlich handelt es sich bei einem Gutschein um ein kleines Inhaberpapier nach § 807 BGB. Der Besitzer des Papiers hat einen Anspruch auf eine noch zu erbringende Leistung oder auf einen bestimmten Wert. Die Gültigkeitsdauer sorgt oft für Streit. Grundsätzlich gilt für Gutscheine die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die jeweils zum Jahresende zu laufen beginnt. Wer also einen Gutschein im Januar 2026 erhält, kann ihn bis zum 31. Dezember 2029 einlösen.

Anbieter dürfen davon abweichen, etwa durch längere Gültigkeit. Auch kürzere Fristen sind möglich, allerdings nicht beliebig kurz: Eine Befristung auf nur ein Jahr stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist damit unwirksam. Das stellten das Landgericht München I (Urteil vom 05.04.2007) und das Oberlandesgericht München (Urteil vom 17.01.2008, Az. 29 U 3193/07) fest. Zwei Jahre gelten als akzeptabel, da sie Verbrauchern ausreichend Zeit lassen, ihren Gutschein einzulösen. Viele Firmen zeigen sich aber kulant und nehmen Gutscheine oft auch nach Ablauf der offiziellen Frist noch an.

Steht auf dem Gutschein gar kein Ablaufdatum, greift automatisch die dreijährige Verjährungsfrist. Wird ein Gutschein nur teilweise eingelöst, bleibt der Restwert als Inhaberpapier weiter gültig.

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Unternehmen dürfen keine künstlichen Hürden aufbauen, die das Einlösen praktisch unmöglich machen. Verbraucher müssen zwar im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflichten helfen, etwa durch korrekte Eingaben oder Rückfragen bei Problemen. Doch diese Pflicht endet dort, wo der Aufwand unverhältnismäßig wird. Mehrfache Weiterleitungen zwischen Hotlines oder komplizierte Prozesse können diese Grenze überschreiten. Rechtsanwalt Niklas Mühleis erklärt dazu: „Mehr als ein Telefonat, mehr als eine E-Mail sind indiskutabel.“

Ein weiterer kritischer Punkt sind Einschränkungen bei der Nutzung. Gutscheine dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie faktisch wertlos werden. Wenn etwa eine Kombination mit anderen Zahlungsmitteln nicht vorgesehen ist oder technisch nicht funktioniert und es keine passende Leistung exakt zum Gutscheinwert gibt, kann das den Zweck des Gutscheins unterlaufen. Solche Konstruktionen halten einer AGB-Kontrolle in der Regel nicht stand und wären damit unwirksam.

Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist rechtlich schwierig durchzusetzen. In Ausnahmefällen kommt ein Anspruch aus dem Bereicherungsrecht in Betracht. Gestaltet der Anbieter den Prozess so kompliziert, dass der Kunde den Gutschein faktisch nicht nutzen kann, entfällt der Rechtsgrund für die Zahlung. Das Unternehmen behält das Geld dann als rechtsgrundlose Bereicherung. Kunden können in diesem speziellen Fall ihr Geld zurückfordern. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie die Einlösung ernsthaft versucht und das Scheitern nicht selbst zu verantworten haben.

c’t-Redakteur Urs Mansmann empfiehlt, beim Verschenken von Gutscheinen grundsätzlich vorsichtig zu sein. Wer Probleme bei der Einlösung hat, sollte diese dokumentieren, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte prüfen. Gutscheine sind kein Entgegenkommen der Anbieter – sie sind ein vertraglicher Anspruch.

In der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ klären wir, welche Rechte Verbraucher beim Einlösen von Gutscheinen haben.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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