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Hackback-Erlaubnis: Kabinett macht Weg frei
Ein „Meilenstein für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands“ sei das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Denn damit komme als „Kernbestandteil“ die „aktive Cyberabwehr“. „Wir schlagen zurück, wir schalten die Bedrohung aus. Wenn wir angegriffen werden, werden wir die Angreifer stören und ihre Infrastruktur zerstören können.“ Politisch wird diese neue Befugnis für das Bundeskriminalamt mit der geänderten Sicherheitslage und der erhöhten Dringlichkeit begründet.
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„Aktive Cyberabwehr“ soll kein Hackback sein
Umstritten ist, dass nach dem Willen der Bundesregierung künftig mutmaßliche Angreifersysteme zur Gefahrenabwehr lahmgelegt oder manipuliert werden dürfen. „Bisher haben wir bei Angriffen reagiert, indem wir versucht haben, sie in schadlose Bereiche des Netzes umzuleiten“, erläutert Dobrindt. Das sei wirkungsvoll, aber bislang das Einzige an aktiver Abwehr. Software und Server von Angreifern im Ausland würden künftig ebenfalls ins Visier genommen, was aus seiner Sicht einen qualitativen Unterschied darstellt. Es handele sich bei den vorgesehenen Maßnahmen um eine notwendige Ergänzung zu allen anderen, ebenfalls vorgenommenen Maßnahmen wie der Härtung von IT-Systemen oder gesetzlichen Verpflichtungen zu mehr IT-Sicherheit wie durch die NIS2-Regeln.
Kritiker sehen in der Regelung die Befugnis zum Hackback – bei der bereits in einem frühen Stadium in fremde Systeme eingedrungen werden könne. Da professionelle Angreifer sich jedoch regelmäßig fremder Geräte bedienten, beträfen die Maßnahmen nicht die Urheber, sondern Dritte. Diese Befürchtung hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch für unbegründet. Eine Gefahr, hier unbeabsichtigt Grenzen des völkerrechtlich Zulässigen zu überschreiten, sieht der Minister nicht.
Vergleichsmaßstab: Herrenloser Koffer
Ein Hackback sei ein ungerichteter Vergeltungsschlag, hier gehe es hingegen um konkrete Gefahrenabwehr durch Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Daher bedürfe es auch keiner Änderung am Grundgesetz, sagte der Minister. „Wir gehen nicht wahllos auf Server zu, sondern es muss klar sein, dass von dieser Serverstruktur die Gefahr ausgeht.“ Wer genau hinter dem System stecke, sei dafür irrelevant. Der Minister zieht dabei eine Analogie: „Wenn von einem herrenlosen Koffer eine Gefahr ausgeht, dann schreiten wir dagegen ein und klären nicht erst auf, wem dieser Koffer gehört.“ Oft sei heute allerdings bekannt, wem angreifende Geräte zuzurechnen seien.
Vom IoT-Device über Server bis zu gekaperten Cloudinstanzen soll das BKA künftig frühzeitig eingreifen können, um Angriffe wie DDoS-Attacken von vornherein zu unterbinden, indem etwa Command & Control-Server identifiziert und unschädlich gemacht werden.
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Kritik vonseiten der Zivilgesellschaft
Nach den Vorhaben für Vorratsdatenspeicherung, den Umsetzungsgesetzen zur digitalen Beweissicherung, den Datenanalyse- und biometrischen Internetabgleichsbefugnissen ist das bereits das dritte große Paket, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung Polizeien und Staatsanwaltschaften weitere Befugnisse einräumen will. Gegen Teile dieser Pläne, die zudem im Eiltempo den Bundestag passieren sollen, gibt es scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft.
(dmk)
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„Deutsche kulturelle Prägung“ soll Streaming-Pflicht werden
Streamingplattformen und Sender mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz sollen dazu verpflichtet werden, in „europäische audiovisuelle Werke“ – also Videoinhalte – zu investieren. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Acht Prozent der in Deutschland erzielten Werbeumsätze und Abogebühren müssen die Anbieter demnach künftig in EU-Werke investieren. 60 Prozent davon müssten neue Werke sein, 80 Prozent eine „deutsche kulturelle Prägung“ aufweisen und 70 Prozent von „unabhängigen Filmherstellern“ erstellt werden.
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„Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben wie nie zuvor“, sagt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der die Regelung maßgeblich vorangetrieben hat. Und meint damit nicht zuletzt die deutlich angehobene Filmförderung des Bundes, der künftig fast 550 Millionen Euro jährlich in Filmproduktionen steckt. „Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, geben ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum.“
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Wenn Anbieter mehr als 12 Prozent investieren, sollen sie etwa die Quoten für „deutsche kulturelle Prägung“ nicht mehr erfüllen müssen. Auch andere Verpflichtungen nach dem „Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung“ sollen dann wegfallen. Das betrifft etwa zeitliche Auflagen zu Nutzungsrechten nach dem Urheberrecht: Normalerweise dürfen Anbieter, die ein Quotenwerk in Auftrag gegeben haben, die Rechte nur zeitlich begrenzt exklusiv halten. Anbieter, die über 12 Prozent investieren, können die Rechte auch langfristig behalten.
Ziel des Vorhabens sei es, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen, sagt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD): „Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden. Und wir fördern die Arbeit unabhängiger Produzentinnen und Produzenten.“
Kritik von Streaminganbietern
Die Streamingabgabe war bereits im Koalitionsvertrag angelegt. Dann aber benötigte die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD noch über ein Jahr, bis sie sich nach intensiven Gesprächen mit Film- und Streamingbranche auf einen konkreten Regelungsvorschlag einigen konnte.
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Netflix hatte erst vor zwei Wochen in einer Stellungnahme deutliche Kritik an dem Vorhaben geäußert. Auch andere Anbieter stehen dem Vorhaben ausgesprochen skeptisch gegenüber.
(dahe)
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Keine Alterskontrolle für Linux | heise online
Die geplanten Gesetze in Kalifornien und Colorado zur Altersprüfung in Betriebssystemen werden wohl nicht für Open-Source-Betriebssysteme gelten. In beiden Staaten wurden nach erheblichem Widerstand aus der Community Änderungen veranlasst, die freie Betriebssysteme explizit von den neuen Gesetzen ausnehmen. Die Gesetze sehen vor, dass Betriebssysteme beim Anlegen eines Benutzerkontos die Altersgruppe des Nutzers abfragen müssen, um es Apps und Webseiten auf Anfrage mitzuteilen.
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Die kalifornische Abgeordnete Buffy Wicks, aus deren Feder der „Digital Age Assurance Act“ stammt, hat im Februar Assembly Bill 1856 auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf soll den Gesetzestext an entscheidenden Stellen verändern, noch bevor er 2027 wirksam wird. Nun steht AB 1856 vor der dritten Lesung in der kalifornischen Staatsversammlung und muss danach noch den Senat passieren, es wird ein positives Ergebnis erwartet. Neben kleineren Änderungen ist der entscheidende Satz die Definition eines „Operating System Providers“: Wer Software unter einer Lizenz vertreibt, die Endnutzern das Kopieren, Verändern und Weitergeben erlaubt, fällt jetzt explizit nicht mehr darunter. Damit sind die meisten Linux-Distributionen vom Gesetz effektiv nicht betroffen. Linux-basierte Systeme mit proprietären Komponenten, wie SteamOS oder typische Android-Versionen, fallen aber voraussichtlich nicht unter diese Ausnahme.
Auch zweiter Gesetzentwurf angepasst
Der entsprechende Gesetzesentwurf in Colorado, Senate Bill 26-051, war noch nicht verabschiedet, bevor sich Widerstand regte: Carl Richell, CEO von System76, suchte medienwirksam das Gespräch mit Senator Matt Ball, einem der Hauptinitiatoren des Entwurfs. Im April wurde hier eine quasi identische Ausnahmeregelung erwirkt; wer Software unter einer freien Lizenz vertreibt, gilt nicht als „Operating System Provider“. Das Gesetz wurde einschließlich dieser Regel angenommen und tritt jetzt erst im Juli 2028 in Kraft.
Der kalifornische „Digital Age Assurance Act“ wurde 2025 als Assembly Bill 1043 aus der Taufe gehoben und sorgte für rege Diskussionen in der Open-Source-Gemeinschaft. Große Projekte wie Systemd und elementary OS hatten sich schon auf die notwendigen technischen Änderungen vorbereitet, während Projekte wie GrapheneOS und Ageless Linux sich gegen die Maßnahmen stemmten. Kritiker befürchten eine zukünftige Ausweitung der Gesetze, die es statt der Selbst-Angabe des Alters zum Beispiel vorsieht, sich einer staatlichen Stelle gegenüber ausweisen zu müssen. Die nun erarbeiteten Ausnahmeregelungen seien eine Blaupause für Open-Source-Entwickler, um gegen ähnliche Gesetzesvorschläge in anderen US-Staaten zu kämpfen, erklärte Richell. New York steht bereits mit einem noch strengeren Entwurf in den Startlöchern und sogar auf Bundesebene könnte der „Parents Decide Act“ bald für neue Diskussionen sorgen.
(dmk)
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Dell AI Factory 2.0: Neue Server mit Nvidia B300 und eigenes Dateisystem
Auf seiner Hausmesse hat Dell neue und erweiterte Integrationen mit Nvidia, Intel, Google, Cohere, Hugging Face, Palantir und ServiceNow vorgestellt. Hinzu kamen Erweiterungen der Dell AI Data Platform, das Dell Data Lakehouse und das neue parallele Dateisystem Project Lightning. Damit soll die KI näher an die Unternehmensdaten gebracht werden. Laut Michael Dell planen 85 Prozent der Firmen, generative KI-Workloads innerhalb der nächsten 24 Monate on-premises auszuführen.
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Mehr On-Prem-Modelle und Partnerstacks
Zentraler Baustein bleibt die Dell AI Factory mit Nvidia. Dell hat dazu Version 2.0 angekündigt. Sie kombiniert neue KI-Server, Netzwerk, Storage, Kühlung, Managed Services und Softwarekomponenten für Training, Inferenz und agentische KI. Dazu gehören unter anderem die PowerEdge-Systeme XE9780L und XE9785L mit jeweils acht Nvidia-B300-Beschleunigern sowie Support für Nvidia RTX Pro 6000. Daneben erweitert Dell die AI Factory um Intel-Gaudi-3-Beschleuniger und den PowerEdge XE9680. Dell positioniert die Plattform als validierte Komplettlösung mit PowerEdge-Servern, PowerScale-Storage, PowerSwitch-Netzwerk, Services und einem Open-Source-Softwarestack, beispielsweise PyTorch, Kubernetes, Grafana und Prometheus.
Auch bei Modellen und Agentenplattformen baut Dell das Angebot aus. Gemeinsam mit Google Cloud sollen Gemini-Modelle on-premises bereitgestellt werden. Die Lösung steht exklusiv für Dell-Kunden zur Verfügung und soll mehr Kontrolle über Daten und Infrastruktur ermöglichen. Mit Cohere bringt Dell außerdem die Agentenplattform Cohere North auf die eigene Infrastruktur. North soll sich mit Dell-Storage und allen Datenquellen verbinden lassen.
Als validierte On-Prem-Lösungen nennt Dell unter anderem Hugging Face, Palantir, Reflection, ServiceNow und SpaceXAI. Hinzu kommen validierte KI-Lösungen mit Mistral, Fogsphere, Ipsotek, UneeQ Digital Humans und Poolside, die über den Katalog der Dell Automation Platform bereitgestellt werden können. Damit deckt Dell ein breites Spektrum ab: Modelle, Agentenplattformen, Entwicklungswerkzeuge, Workflow-Automation, Computer Vision und verschiedene Formen des Datenzugriffs.
On-Prem-Modelle allein lösen das zentrale Problem allerdings nicht: Agenten, RAG-Anwendungen und domänenspezifische Modelle benötigen Zugriff auf bereinigte, auffindbare und schnell verfügbare Daten. Diese liegen häufig verteilt in File- und Object-Stores, Datenbanken, ERP- und CRM-Systemen oder an Edge-Standorten. Hier setzt Dell mit der erweiterten AI Data Platform an. Sie soll Datenquellen erschließen, Datenflüsse beschleunigen und Unternehmensdaten für KI-Anwendungen besser nutzbar machen. In der Keynote beschrieb Dell-COO Jeff Clarke die Plattform als neues Element der AI Factory. Sie soll helfen, Daten für KI-Workflows vorzubereiten, zu organisieren, zu verarbeiten und zu schützen.
Lakehouse, PowerScale und ObjectScale
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Ein Baustein der AI Data Platform ist das Dell Data Lakehouse. Es kombiniert die Skalierbarkeit und Kosteneffizienz eines Data Lake mit der Struktur und Zuverlässigkeit eines Data Warehouse. Eine föderierte Query Engine soll Daten über verschiedene Umgebungen hinweg auffindbar, analysierbar und verarbeitbar machen. Zudem soll sie helfen, die Orchestrierung für Agenten zu automatisieren.
Als Storage-Grundlage nennt Dell PowerScale und ObjectScale. PowerScale ist für File- und Object-Storage für unstrukturierte Daten und KI-Analysen zuständig, ObjectScale S3-kompatible Object-Workloads. Dell hatte bereits kurz vor der Veranstaltung angekündigt, PowerFlex in Dell Exascale Storage einzubinden. Damit deckt die Architektur Blockzugriffe über PowerFlex, File-Workloads über PowerScale und Lightning sowie Object-Storage über ObjectScale ab.
Für KI-Anwendungen ist diese Trennung relevant, weil Trainings-, Inferenz- und RAG-Workloads häufig andere Datenpfade benötigen als klassische Unternehmensanwendungen. Während ERP- und Datenbankdaten oft blockbasiert verarbeitet werden, dominieren bei vielen KI-Workloads unstrukturierte Daten, File- und Object-Zugriffe, Vektorindizes, Metadaten und Kontextinformationen.
Lightning File System für GPU-Workloads
Mit Project Lightning kündigte Dell ein neues paralleles Dateisystem für KI- und HPC-Workloads an. Es ist für hohen Durchsatz, niedrige Latenz und parallele Zugriffe vieler GPU-Knoten ausgelegt. Dell nennt als Einsatzfelder unter anderem Training, Inferenz, Checkpointing, Key-Value-Caching und Metadatenanalysen. Pro Node verspricht Dell 97 GByte/s Random-Read-Durchsatz und 97 Prozent Bandbreiteneffizienz. Die Architektur nutzt RDMA-Netzwerke und unterstützt Nvidia GPUDirect Storage. Damit soll Lightning einen 67 Prozent schnelleren Datenzugriff und einen doppelt so hohen Durchsatz gegenüber dem Wettbewerb erreichen.
Zusätzlich arbeitet Dell mit Nvidia an einer hochskalierbaren Caching-Lösung für beschleunigte Inferenz. Sie integriert sich mit Nvidias NIXL-Bibliothek und zielt auf agentische Workloads sowie Reasoning-Modelle mit langen Denk- und Kontextphasen. Dell nennt dafür bis zu 100-mal mehr Tokens pro Sekunde und 80 Prozent geringere Latenz.
Eine On-Prem-Plattform für die ganze KI
Dell entwickelt seine AI Factory von einer reinen GPU- und Infrastrukturplattform zu einer umfassenden Umgebung für Enterprise-KI. Die Partnerstacks liefern Modelle, Agenten und Integrationen; die AI Data Platform organisiert und beschleunigt den Zugriff auf Unternehmensdaten. Das passt zum On-Prem-Trend: KI soll dort laufen, wo Daten, Latenzanforderungen, Zugriffsrechte und Governance-Vorgaben liegen.
Doch ob das in heterogenen Umgebungen funktioniert, hängt weniger vom Modellkatalog als von Datenqualität, Governance, Zugriffsrechten und den tatsächlichen Datenpfaden ab. Dell liefert dafür zwar mehr Bausteine, die eigentliche Arbeit bleibt jedoch die gleiche: Unternehmen müssen wissen, welche Daten sie haben, wie relevant sie im Einzelfall sind und ob sie für KI überhaupt brauchbar sind.
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(fo)
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