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Künstliche Intelligenz

Bedienoberfläche, Funktionen, Nutzung: So personalisieren Sie Ihr iPad


Apple gibt iPad-Nutzern zahlreiche Möglichkeiten an die Hand, ihr Tablet so zu gestalten, wie sie es benötigen. Doch dazu muss man die Feinheiten kennen.

  • Funktionen wie Stage Manager, Spotlight und schwebende Tastatur steigern die Produktivität.
  • Bedienungshilfen wie Hintergrundgeräusche helfen unterwegs.
  • Der Leitfaden führt von Widgetanpassungen über Fokusmodi bis zu Multitasking.

Unsere 15 Tipps zeigen, wie Sie diese kennenlernen, verstehen und für sich nutzen.

Verwandeln Sie Ihren Sperrbildschirm in ein funktionales Dashboard, um Zeit zu sparen und unnötiges Entsperren und Navigieren in Apps zu vermeiden.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bedienoberfläche, Funktionen, Nutzung: So personalisieren Sie Ihr iPad“.
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Bluetooth-Lücke erlaubte Mitlauschen bei Beats-Stöpseln


Apples Beats-Ohrhörer der Variante Studio Buds, erschienen im Jahr 2021, enthielten eine gefährliche Sicherheitslücke. Laut Angaben von Apple selbst war es möglich, dass sich ein Angreifer in Bluetooth-Reichweite mit den Stöpseln verbinden konnte, um dann über das integrierte Mikrofon mitzulauschen. Es blieb zunächst unklar, ob dies auch in der Praxis geschah, also ein Exploit kursierte, oder es sich zunächst nur um ein theoretisches Problem handelte. Der Fehler steckte in einem Drittanbieter-SDK, das Apple für die Geräte genutzt hat. Damit die Lücke ausnutzbar wurde, mussten einige Voraussetzungen erfüllt sein – darunter die Tatsache, dass es noch kein Pairing der Stöpsel gegeben hatte und aktiv nach Pairing-Requests gesucht wurde. Es handelt sich also um eine typische „Aus der Verpackung genommen“-Situation.

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Apple hat in der Nacht zum Mittwoch eine neue Firmware verteilt, die die Lücke schließen soll. Der Hersteller nennt in einem Security-Dokument lediglich die Studio Buds als betroffen; diese sind zum günstigen Preis von rund 80 Euro derzeit auch noch im Handel. Es gibt seit 2023 auch ein verbessertes Nachfolgemodell namens Studio Buds +, das Apple nicht erwähnt. Die neue, abgedichtete Firmware hört auf die Versionsnummer 1B211. Der Bug trägt die CVE-ID 2025-20701 und steckt im Airoha-Bluetooth-Audio-SDK, das mit bestimmten Chipsätzen des Herstellers läuft – Apple bezeichnet es in seinem Sicherheitsdokument als „quelloffen“.

Die Lücke steckt noch in diversen weiteren Stöpseln und Kopfhörern, die nicht von Beats stammen; sie ist schon seit Mitte 2025 bekannt. Warum Apple jetzt erst reagiert, bleibt unklar. Laut Airoha fehlt im Rahmen der Bluetooth-Verbindungsherstellung ein Authentifizierungsschritt (GATT), der eigentlich vorhanden sein müsste. Entdeckt wurde der Fehler von Dennis Heinze und Frieder Steinmetz von der deutschen Sicherheitsfirma ERNW GmbH aus Heidelberg. Airoha selbst ist eine Tochter des Chipherstellers MediaTek aus Taiwan.

Apples Firmware-Update für Audiogeräte lässt sich leider nach wie vor nicht erzwingen. Um auf die Firmware 1B211 zu kommen, müssen daher einige Schritte durchlaufen werden. Die automatische Aktualisierung läuft nur an, wenn die Studio Buds mit einem iPhone, iPad oder Mac verbunden sind und in der geschlossenen Hülle stecken.

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Sie sollten am besten mit einem Ladegerät verbunden sein. Danach sollte man etwas warten. Die Firmware-Version lässt sich über die Systemeinstellungen überprüfen – jeweils im Bereich Bluetooth. Neben dem jeweiligen Gerät befindet sich ein Info-Knopf.


(bsc)



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Ein Klick: Neuer Widerrufsbutton für Onlinekäufe startet


Keine Suche mehr nach Kontaktmöglichkeiten, kein umständliches Ausfüllen von Formularen: Stattdessen einfach per Mausklick einen Vertrag widerrufen. Solch ein Widerrufsbutton muss sich vom 19. Juni 2026 an auf den Webseiten von Händlern, Dienstleistern und vielen anderen Unternehmen befinden, und zwar gut sichtbar und klar beschriftet, heißt es von der Verbraucherzentrale Bremen.

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So könnte zum Beispiel „Vertrag widerrufen“ auf diesem Button stehen. Die Button-Pflicht gilt für Waren, Onlinedienstleistungen und Versicherungen. Der Widerruf darf nicht komplizierter sein als der Vertragsschluss.

So ist etwa ein Log-in laut dem Verbraucherzentrale-Bundesverband nur erlaubt, wenn er auch für den Vertrag nötig war. Außerdem dürfen nur wenige Angaben verlangt werden wie Name, Bestellnummer und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden.

Erklären Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Widerruf digital auf diese Weise, muss ihnen das direkt in speicherbarer Form bestätigt werden, etwa per E-Mail. Auf die bisher übliche schriftliche Weise kann man aber weiterhin auch noch widerrufen.

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Wichtig zu wissen: Das eigentliche Widerrufsrecht ändert sich durch die neue Funktion nicht. Der Widerruf ist weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich, in der Regel sind das 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware. Fehlt der neue Button, kann sich die Frist laut den Bremer Verbraucherschützern aber auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

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Die Button-Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Diese wurde allerdings noch nicht in allen Mitgliedsländern umgesetzt, heißt es vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Da die Richtlinie schon in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist der Widerrufsbutton für alle Verträge verpflichtend, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Für die Geltung im EU-Ausland kommt es auf die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht an.


(afl)



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Verbände kritisieren: VW-Dividende ist zu hoch


Vor der VW-Hauptversammlung am 18. Juni üben Verbände scharfe Kritik an der vorgeschlagenen Dividende. Angesichts des laufenden Personalabbaus bei VW falle die geplante Ausschüttung zu hoch aus, kritisieren die Umweltorganisation BUND und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

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„Volkswagen muss verstärkt in die Produktion kleiner, sparsamer E-Fahrzeuge ‚Made in Europe‘ investieren“, sagte Jens Hilgenberg, Leiter Verkehrspolitik beim BUND und zugleich Vorstandsmitglied des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Dafür müssen Finanzmittel im Unternehmen gehalten werden, statt sie durch vergleichsweise hohe Dividenden abfließen zu lassen.“

Europas größter Autohersteller schlägt auf der Hauptversammlung eine Dividende von 5,20 Euro je Stamm- und 5,26 Euro je Vorzugsaktie vor. Das wären jeweils 1,10 Euro weniger als im Jahr zuvor. Der Rückgang der Dividende falle dabei aber deutlich geringer aus als beim Konzerngewinn, so die beiden Verbände. Das Konzernergebnis nach Steuern war 2025 gegenüber dem Vorjahr um 44 Prozent eingebrochen – von 12,4 auf 6,9 Milliarden Euro. In Summe würden davon rund 2,6 Milliarden Euro an die Anteilseigner ausgeschüttet, kritisieren die beiden Verbände. Die Aktionäre müssen auf der virtuellen Hauptversammlung noch darüber abstimmen.

Die Stimmung bei Volkswagen scheint weiterhin angespannt zu sein. In einer internen, anonymen Umfrage, aus der das manager magazin zitiert, wurden Vorstandsmitglieder sowie Aufsichtsräte um eine Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns gebeten. Keiner der neun befragten Vorstandsmitglieder hielt die Situation für unkritisch, nur drei von ihnen für angespannt. Alle anderen beurteilten den Stand mit „existenzgefährdet“. Alle neun sprachen sich für einen radikalen Strategiewechsel bei Volkswagen aus. Wie der genau aussehen soll, blieb zunächst offen.

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(mfz)



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